Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
06.07.2012 um 13:00@all
für all diejenigen, die die Koblenzer Justiz nicht kennen:
Hier gilt sozusagen "LEX KOBLENZ, das heisst, die StPO und auch das StGB wird in deren Sinne entweder äusserst restriktiv oder extensiv ausgelegt, je nachdem, was von Vorteil ist.
Wer hier einmal als U-Häftling sitzt, der kommt da so schnell auch nicht wieder heraus !
Daraus schlussfolgere ich, daß es demnächst - auch wenn nur Indizien und eben KEINE eindeutigen BEWEISE gegen H.S. vorliegen sollten- zur Anklage seitens der StA, als auch zu deren Zulassung durch die große Strafkammer und damit schlußendlich zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die mutmassliche Doppelmörderin Henrike Schemmer kommen wird.
für all diejenigen, die die Koblenzer Justiz nicht kennen:
Hier gilt sozusagen "LEX KOBLENZ, das heisst, die StPO und auch das StGB wird in deren Sinne entweder äusserst restriktiv oder extensiv ausgelegt, je nachdem, was von Vorteil ist.
Wer hier einmal als U-Häftling sitzt, der kommt da so schnell auch nicht wieder heraus !
Daraus schlussfolgere ich, daß es demnächst - auch wenn nur Indizien und eben KEINE eindeutigen BEWEISE gegen H.S. vorliegen sollten- zur Anklage seitens der StA, als auch zu deren Zulassung durch die große Strafkammer und damit schlußendlich zur Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die mutmassliche Doppelmörderin Henrike Schemmer kommen wird.