Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
10.05.2021 um 21:43emz schrieb:Manchmal darf auch Täterwissen nicht bekanntgemacht werden.Stimmt schon,
aber dann hätte man bei "XY" auch die Info, wer die Sen. S angerufen hat, ganz weglassen können.
Aber das man gerade Bernd S. als Anrufer genannt hat ist etwas "seltsam".
Oder sollte B.S. auf "Anraten" von H.S. sich als Anrufer ausgeben .... ?