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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.05.2021 um 21:43
Zitat von emzemz schrieb:Manchmal darf auch Täterwissen nicht bekanntgemacht werden.
Stimmt schon,
aber dann hätte man bei "XY" auch die Info, wer die Sen. S angerufen hat, ganz weglassen können.

Aber das man gerade Bernd S. als Anrufer genannt hat ist etwas "seltsam".

Oder sollte B.S. auf "Anraten" von H.S. sich als Anrufer ausgeben .... ?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.05.2021 um 22:04
@delta.m

Stell mir doch keine so schweren Fragen um diese Uhrzeit :D ^^
Vielleicht passte es auch nur so besser ins Drehbuch?
Nein, ich weiß es wirklich nicht. Mir ist es nur schon öfter aufgefallen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.05.2021 um 22:16
Wahrscheinlich hat emz recht, XY ist ja keine Abschrift von Zeugenaussagen. Mir ist das neulich besonders beim Vergleich von XY und der ATV Cold Case Sendung aufgefallen wie unterschiedlich Fälle medial aufbereitet werden.

Aber die Sache mit dem Besuch und dem Anruf kann ja nur durch die Familie kommen, ob die damals falsch ausgesagt haben oder das von XY nur anders dargestellt wurde können wir natürlich nicht wissen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.05.2021 um 22:46
Aus meiner Erinnerung von damals gab es zwei Beiträge bei Aktenzeichen XY.
Einmal vor und einmal nach der Verhaftung.
Nach der Verhaftung wurde gefragt, wer die Angeklagte oder das Auto in der Tatnacht gesehen hätte oder wer dazu was sagen kann. Danach wurden dann auch Hinweise vor Ort ausgewertet mit Befragungen.

Da wäre es doch nicht in Ordnung gewesen schon eine Vorverurteilung vorzunehmen aus den Ermittlungsakten oder mit abgehörten Sachen.
Es hätte ja auch etwas entlastendes kommen können.

Ich kann verstehen dass dann die logische Frage des Zuschauers, warum die Familie angereist ist, anders gefüllt wurde.

Produktionen im Nachhinein nach Verurteilung tun sich da immer leichter. Aber Zeugen sollen ja auch nicht beeinflusst werden.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

10.05.2021 um 23:30
Wenn BS seine Eltern schon angerufen hätte und diesen Ü-Besuch zum Geburtstag seiner Mutter ankündigte, dann verstehe ich nicht, warum er seinen Freund versprach den Samstag bez. das volle Wochenende mit ihm zu verbringen? Denn dann hätte er doch gewusst dass seine Frau ihn dann Samstags abholen wollte. Und mit der Nacharbeit stimmte ja nicht , denn der Freund hat ja vor Gericht ausgesagt was sie an diesem Samstag getan haben. Und warum geht dann RS noch in die Buchhandlung arbeiten am Samstag? Wo sie doch wusste das die Fahrt anstand und ihre Schwiegereltern immer früh schlafen gehen?
Ausserdem sagte der Arbeitskollege vor Gericht aus, das er über den plötzlichen Sinneswandel von BS auch etwas sauer war, weil auch er hat am 10.07. Geburtstag und geplant nach Hause zu fahren, da BS sich aber angesagt hatte , hat er diese Pläne dann erstmal verworfen.
So hab ich es noch in erinnerung.
ich denke mal dieses ganze Szenario diente dazu zu erklären warum HS bei ihren Schwiegereltern angerufen hat . Die haben ja bestimmt die Telefonverbindungen der Opfer überprüft und sofestgestellt das die Seniors von den Juniors angerufen wurden und da BS nicht da war , brauchte sie eine Ausrede.
Wer weiß was bei diesem besgten Telefonat gesagt oder besprochen wurde?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 06:51
Also soweit ich mich erinnere, war der Überraschungsbesuch von HS ebenfalls geplant. Die Schemmer Seniors sollten bewusst von ihr und BS gefunden werden. So wären mögliche Spuren von ihr am Tatort zu erklären gewesen.
Im Urteil steht dazu glaube ich auch was. Ich habe jetzt keine Zeit, die Stelle rauszusuchen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 09:21
Im Vorfeld der Tat scheint sehr viel überlegt und geplant worden sein. Daher würde sich die Frage stellen, ob und wie auch an das Testament und an das Erbe gedacht wurde. In einem anderen bundesweit sehr bekannt gewordenem Fall drohte der Erbteil des vom Gericht als Täter verurteilten Benedikt Toth an den Staat zu fallen. Darüber dürfte in den Medien viel berichtet worden sein. Wenn es bei der Tat um den Besitz und das Erbe der Schemmer Senioren ging,, hätte dann im angenommenen Fall einer Verurteilung des Sohnes, auch in diesem Fall eine Übertragung seines Erbes an den Staat stattgefunden oder wären dann andere Erben und konkret welche eingesetzt worden?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 11:38
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Wer weiß was bei diesem besgten Telefonat gesagt oder besprochen wurde?
War da nicht die Rede von, dass er/sie ihre Eltern/Schwiegereltern nicht erreicht haben?
Das das besagte Telefonat/Anruf vielleicht nach dem Doppelmord war?
Also richtig ein "Überraschungsbesuch" war, von HS der 2. "Überraschungsbesuch"?

Welche "Überraschung" die Sen. nach ihrem Urlaub hinsichtlich des Testaments für ihren Sohn hatten, wird die Familie in Haren wahrscheinlich ziemlich beschäftigt haben.
Und HS unter Druck.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 11:50
@meermin

Hier lässt sich noch mal sehr gut verständlich und in knappen Worten nachlesen, wie das mit dem Vererben an Benedikt Toth im Mordfall Charlotte Böhringer war. Ist jemand verurteilt, den Erblasser getötet zu haben, dann kann er von dem logischerweise nicht erben und das Erbe fällt an den Staat. Lassen erbberechtigten Angehörigen den Verurteilten für erbunwürdig erklären, dann wird das Vermögen entsprechend an diese verteilt.

Wäre also der Sohn der Ermordeten als Täter verurteilt worden, er hatte keine Geschwister, dann hätten ihn die Enkelkinder für erbunwürdig erklären lassen können und ihnen wäre das Erbe zugesprochen worden.

Aber da BS nicht als Täter infrage kam und es offensichtlich kein anderslautendes Testament gab, war der Sohn Alleinerbe.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 16:55
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Umgekehrt, erst verprassen und über den Verhältnissen leben, dann um die Ecke gebracht.
Fass ohne Boden, die Beiden.
Es war ja keine kurzfristige Notlage und sie hatten viele Bereiche, wo sie mit "goodwill" hätten einsparen können: das 2. Auto, der Hund, ....
Auch der Hit, dass sie nicht begann, zum Familieneinkommen beizutragen - die Kinder waren groß. Ist sie nie auf die Idee gekommen, dass sie einfach arbeiten könnte?
Zitat von Philipp54Philipp54 schrieb:Mit dem Geld der Schwiegereltern was substanzielles zu schaffen, war nicht ihr Ding.
Wahrscheinlich wäre ein Zwangsverkauf ihrer Immobilie erfolgt. Lt. Gutachter wäre in naher Zukunft bei Einstellung der Unterstützung eine bedrohliche Lage entstanden.
So krass hatte ich das gar nicht mehr auf dem Schirm - Danke. Unglaublich wie zwei gesunde Erwachsene sehenden Auges in so einen Mist schlittern können ....


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 17:39
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Es war ja keine kurzfristige Notlage und sie hatten viele Bereiche, wo sie mit "goodwill" hätten einsparen können: das 2. Auto, der Hund, ....
Auch der Hit, dass sie nicht begann, zum Familieneinkommen beizutragen - die Kinder waren groß. Ist sie nie auf die Idee gekommen, dass sie einfach arbeiten könnte?
Das eine Auto war sicherlich ein Firmenfahrzeug. Wie die Anbindung an die Öffentlichen waren, wissen wir jetzt nicht unbedingt.

Wie groß waren denn die Kinder, also wann sind sie geboren?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 17:52
Zitat von emzemz schrieb:Wäre also der Sohn der Ermordeten als Täter verurteilt worden, er hatte keine Geschwister, dann hätten ihn die Enkelkinder für erbunwürdig erklären lassen können und ihnen wäre das Erbe zugesprochen worden.
Aber wie ist es denn mit dieser Erklärung als erbunwürdig: Muss dazu in jedem Fall jemand (also z. B. ein anderer Erbe) einen Antrag stellen oder kann das, z. B. wenn jemand wegen Mordes verurteilt wurde, das Gericht auch von sich aus, also ohne einen Antrag von Seiten der anderen Erben, tun?

Es ist in diesem Fall zwar ohne Bedeutung, weil BS als Erbe ja nicht mit dem Mord in Verbindung steht, aber die Frage finde ich dennoch interessant.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 18:06
Zitat von brigittschebrigittsche schrieb:Aber wie ist es denn mit dieser Erklärung als erbunwürdig: Muss dazu in jedem Fall jemand (also z. B. ein anderer Erbe) einen Antrag stellen oder kann das, z. B. wenn jemand wegen Mordes verurteilt wurde, das Gericht auch von sich aus, also ohne einen Antrag von Seiten der anderen Erben, tun?
Wenn sonst keiner die Erbunwürdigkeit beantragt, dann macht das der Staat und kassiert das Erbe.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 18:15
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Es war ja keine kurzfristige Notlage und sie hatten viele Bereiche, wo sie mit "goodwill" hätten einsparen können: das 2. Auto, der Hund, ....
Die Familie hatte doch auch Pferde was sicher auch nicht so günstig ist.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 18:21
Zitat von emzemz schrieb:Wie groß waren denn die Kinder, also wann sind sie geboren?
Zum Tatzeitpunkt müssten die etwa 13 und 16 gewesen sein.
https://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-doppelmord-liebesgruesse-an-henrike-schemmer-_arid,589692.html


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 18:37
Wenn der Tat umfangreiche Überlegungen und Planungen vorangegangen sein sollten , wofür einige Arrangements sprechen , dann könnte auch wegen der eventuell drohenden Erbunwürdigkeit beschlossen worden sein, Vorkehrungen zu treffen,
um den Erben von vornherein als Täter auszuschließen . In diesem gedanklichen Zusammenhang macht dann der Besuch beim Freund im Anschluss an eine Fortbildung Sinn. Gibt es nähere Informationen hinsichtlich des Zustandekommens dieses Besuchs? Von wem ging die Initiative für das Treffen aus?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 18:48
Zitat von emzemz schrieb:Wenn sonst keiner die Erbunwürdigkeit beantragt, dann macht das der Staat und kassiert das Erbe.
Hast du dazu die Vorschrift? Ich finde dazu nichts.

Hier hört es sich anders an:
Nach den Regeln des BGB hätten in Fällen wie dem vorliegenden nach § 2341 BGB Anfechtungsberechtigte die Möglichkeit, den Täter durch ein gerichtliches Anfechtungsverfahren aus der Erbfolge zu verdrängen.

Würden sich die an sich Anfechtungsberechtigten aber gegen eine Anfechtung entscheiden, dann würde die Erbschaft auch beim Täter verbleiben.

Diese im Erbrecht getroffene gesetzgeberische Entscheidung sei dann aber auch hinzunehmen und auch von den Strafgerichten zu respektieren.
Quelle:

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/einziehung.html


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 19:07
Zitat von gräfinzahlgräfinzahl schrieb:Hast du dazu die Vorschrift? Ich finde dazu nichts.
Darf's auch ein Artikel sein? Den hatte ich nämlich vergessen mit zu verlinken:
https://www.merkur.de/lokales/muenchen/stadt-muenchen/parkhaus-mord-erbt-geld-1190943.html

Und dann hätte ich noch das hier:
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/parkhaus-mord-verurteilter-hofft-auf-neuen-prozess-1.1266119
bei dem ich annehme, du wirst dich da recht einfach zurechtfinden, im Gegensatz zu mir ;)


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 19:21
Danke emz. Dieses Urteil wurde aber einige Jahre vor der BGH-Entscheidung gefällt, die in dem von mir verlinkten Artikel thematisiert wird.

Deshalb gehe ich davon aus, dass das heute so nicht mehr entschieden werden dürfte. Allerdings mit dem Vorbehalt, dass ich im Erbrecht alles andere als firm bin.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

11.05.2021 um 19:56
Hier die Passage bezgl. des Überraschungsbesuchs:
In den frühen Morgenstunden des 08.07.2011 telefonierte die Angeklagte mit ihrem Ehemann, der sich in ... in der Wohnung seines Freundes ... aufhielt und teilte ihm mit, sie habe mit seinem Vater telefonisch einen Überraschungsbesuch bei den Schwiegereltern anläßlich des Geburtstages seiner Mutter am Sonntag dem 10.07.2011 vereinbart, und zwar sollten er, sie und ihre Kinder bereits am Abend des Samstags, dem 09.07.2011 – nach einer Arbeitsschicht der Angeklagten in der Buchhandlung – nach ... fahren. Die Angeklagte wollte durch das baldige Aufsuchen des Tatorts erreichen, dass etwaige von ihr hinterlassene Spuren durch einen berechtigten Aufenthalt am Tatort erklärbar wären.

Ihr Ehemann ging auf den angeblich vereinbarten Besuch bei seinen Eltern ein und sagte seinem Freund ..., mit dem er auch den Sonntag hatte verbringen wollen, kurzerhand ab. Im Verlaufe des 08.07.2011 versuchte der Ehemann der Angeklagten mehrfach, seine Eltern telefonisch oder per Fax zu erreichen. Am Abend des 09.07.2011 ließ er sich von der Angeklagten und seinen Töchtern ... und ... in ... abholen, die mit dem von der Angeklagten meistens benutzten Pkw der Marke Dacia angereist waren.
Quelle: Urteil Schemmer Morde


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