Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
22.01.2013 um 15:11Dazu kommt,der Zeuge ist vereidigt worden! Die Nummer konnte er sich deshalb so gut merken,da sie Zahlen seines Geburtstages enthält!
zur Herbeiführung einer wahren Aussage"2 Jahre" für einen Meineid für etwas, womit er nichts zu tun hat.
beha schrieb:Ich behaupte doch gar nicht,daß der Zeugin unglaubwürdig ist.Aber im Zeitungsartikel steht doch"da er selbst für den Vorfall verantwortlich war,hat er sich die Nummer gemerkt" Warum,weshalb ist in dem Fall egal.Ich verstehe Dich, aber heutzutage muss man das auch machen, gerade wenn man etwas verbockt hat.
In meinem Augen klingt die Begründung unlogisch und wir alle waren doch mal in ähnlichen Situationen,wenn ich jemanden fast über den Haufen fahre,dann bin ich frph,daß nichts passiert ist,aber seine Nr. aufschreiben,daß würde doch nur zum PKW-Fahrer passen um evtl. eine Anzeige zu erstatten.
bura schrieb:Morgen ist der Sack eh zu wenn die Zeugin aussagt,die Schwenn verhindern wollte.@bura