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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

20.835 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2011, Köln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

17.04.2024 um 21:40
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Nein, es ging bei dieser Fernsehsendung darum, das Datum und die Uhrzeit der Sichtung zeitlich zu verankern. Er konnte sich da an Inhalte aus den Nachrichten erinnern, die er beim Gespräch mit der Mutter aufgeschnappt hatte, während der Fernseher im Hintergrund lief.
Über den Inhalt der Sendung konnte man dann zurückverfolgen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er die Begegnung mit HSs Auto hatte, obwohl das ja schon länger zurücklag.
Ja, aber ich bin mir recht sicher, dass die Begegnung mit Hs Auto auf der Landstraße gewesen ist während man im Podcast von Autobahn sprach.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

17.04.2024 um 21:53
Zitat von nanaimonanaimo schrieb:Ja, aber ich bin mir recht sicher, dass die Begegnung mit Hs Auto auf der Landstraße gewesen ist während man im Podcast von Autobahn sprach.
Hatte ich hier Beitrag von emz (Seite 1.053) schon beantwortet.
Autobahn ist falsch.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

18.04.2024 um 07:41
Es war der Übergang von der B49 auf die B42.


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18.04.2024 um 12:23
@Cassandra71
Bei Herrn Schemmer senior wurde Habgier und Heimtücke festgestellt, be Frau Schemmer nicht denn sie war wach und hatte Abwehrreaktionen. Der alte Schemmer war wehrlos, weil er sich keiner Gefahr bewusst war als er vom Klo kam, er hatte ja schon seine Brille abgenommen und in der Hand.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

18.04.2024 um 12:38
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:Bei Herrn Schemmer senior wurde Habgier und Heimtücke festgestellt, be Frau Schemmer nicht denn sie war wach und hatte Abwehrreaktionen. Der alte Schemmer war wehrlos, weil er sich keiner Gefahr bewusst war als er vom Klo kam, er hatte ja schon seine Brille abgenommen und in der Hand.
Juristisch ist das dann so, dass der Überfall auf Frau Schemmer als nicht heimtückisch gewertet werden muss, weil sie Abwehrverletzungen hatte, woraus man eben sehen kann, dass sie sich noch gewehrt oder zumindest versucht hat, den Angriff abzuwehren, in dem sie sich z.B. die Hände oder Arme vors Gesicht gehalten hat.

Menschlich finde ich diese juristische Auslegung aber wirklich schwer zu ertragen. Eine alte Frau wird mitten in der Nacht in ihrem Schlafzimmer in ihrem Bett liegend von jemanden mit einem Messer angegriffen, der zudem noch deutlich größer und kräftiger ist.
Eine arg- und wehrlosere Situation kann man sich kaum vorstellen. Frau Schemmer sen. hatte weder ein Waffe neben dem Bett liegen mit der sie vielleicht in der Lage gewesen wäre, einen solchen Angriff abzuwehren, noch hatte sie eine reale Chance zu fliehen. Deshalb war sie für meinen normalen Menschenverstand eben völlig arg- und wehrlos. Selbst wenn sie durch die Geräusche, die beim Angriff auf ihren Mann entstanden sind, wach geworden ist und deshalb nicht im Schlaf überrascht wurde.
Aber das was man menschlich empfindet, ist nicht immer deckungsgleich mit der juristischen Auslegung.

Aber eigentlich ist es auch egal, denn selbst wenn man auch beim Angriff auf Frau Schemmer sen. Heimtücke festgestellt hätte, hätte es an dem Urteil nichts geändert, das die besonsondere Schwere der Schuld ja eh festgestellt wurde, weil bei Herrn Schemmer sen. 2 Mordmerkmale festgestellt wurden und weil HS zwei Menschen getötet hat.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

18.04.2024 um 13:05
@cododerdritte,
so empfinde ich es auch, aber ich bin auch kein Jurist. Und so manches was im Namen des Volkes beurteilt wird, verstehe ich auch nicht.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

18.04.2024 um 21:45
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Menschlich finde ich diese juristische Auslegung aber wirklich schwer zu ertragen. Eine alte Frau wird mitten in der Nacht in ihrem Schlafzimmer in ihrem Bett liegend von jemanden mit einem Messer angegriffen, der zudem noch deutlich größer und kräftiger ist.
Eine arg- und wehrlosere Situation kann man sich kaum vorstellen. Frau Schemmer sen. hatte weder ein Waffe neben dem Bett liegen mit der sie vielleicht in der Lage gewesen wäre, einen solchen Angriff abzuwehren, noch hatte sie eine reale Chance zu fliehen. Deshalb war sie für meinen normalen Menschenverstand eben völlig arg- und wehrlos
Zitat von quaerere1quaerere1 schrieb:cododerdritte,
so empfinde ich es auch, aber ich bin auch kein Jurist. Und so manches was im Namen des Volkes beurteilt wird, verstehe ich auch nicht.
Da wäre halt der Gesetzgeber gefragt. Viele Richter halten ja vom jetzigen Mordparagraphen auch nichts.

Ist eben besonders in der Nazizeit ausgebaut und etabliert worden. Da passt es natürlich perfekt, dass ein heimtückischer Mörder die Arg- und Wehrlosigkeit bewusst ausnützt. Die Opfer haben da keine große Rolle gespielt.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 13:19
In der neuen Podcastfolge gibt es ein Gespräch mit Henrike Schemmer und ihrem Ehemann.

https://www.ardaudiothek.de/episode/bayern-3-true-crime-unter-verdacht/der-doppelmord-von-koblenz-gespraech-mit-der-verurteilten-42/bayern-3/13326605/


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 13:27
Unglaublich. Die neue Folge ist online und sie haben tatsächlich H.S (und B.S) ins Studio eingeladen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wieso tut Herr Stevens das? Nur wegen „Fame“? Wie kann man nach diesem Urteil auf solch eine Idee kommen? Vor allem, wieso sagte er damals in seinem Podcast zum Fall Charlotte Böhringer, das war auf jeden Fall der Verurteilte ohne Zweifel, aber hier kämpft er für ein Wiederaufnahmeverfahren? Ich bin echt wütend.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 13:55
Zitat von KatzenfeeKatzenfee schrieb:Unglaublich. Die neue Folge ist online und sie haben tatsächlich H.S (und B.S) ins Studio eingeladen. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Wieso tut Herr Stevens das? Nur wegen „Fame“? Wie kann man nach diesem Urteil auf solch eine Idee kommen? Vor allem, wieso sagte er damals in seinem Podcast zum Fall Charlotte Böhringer, das war auf jeden Fall der Verurteilte ohne Zweifel, aber hier kämpft er für ein Wiederaufnahmeverfahren? Ich bin echt wütend.
Keine Ahnung, vllt bin ich echt zu contentgeil, aber dass die ja jetzt nach 12 Jahren beim Interview ist, stört mich weniger.

Aber was ich da gehört habe. Nach 4 Jahren Knast wurde die in ihr Haus gekarrt? Wozu bei einer Lebenslangen Strafe? In Bayern hast du glaube ich nach zehn Jahren mal Anspruch, dass sie dich einmal ums Gebäude führen. Zusätzlich ist es eine Verschleuderung von Steuerngeldern. Das ist doch nicht das Problem des Bürgers, dass die neue Inspirationen für ihren Haftalltag bekommt. Resozialisierung sehe ich da keine, da war noch lang genug hin. Als Familie sei es ihnen ja vllt sogar vergönnt, aber sowas führt doch die Strafe ad absurdum. Ich bin kein Hardliner und nicht unbedingt für höhere Strafen oder härteste Vollzugsbedingungen, aber die Strafe die ausgesprochen wurde, muss auch sein (Beziehungsweise zwei Drittel davon) Wie die Leute in Berlin, die 7 Jahre bekommen und nach 2 Jahren im offenen Vollzug sind und nach dreieinhalb entlassen.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 15:17
Zitat von fassbinder1925fassbinder1925 schrieb:Aber was ich da gehört habe. Nach 4 Jahren Knast wurde die in ihr Haus gekarrt? Wozu bei einer Lebenslangen Strafe? In Bayern hast du glaube ich nach zehn Jahren mal Anspruch, dass sie dich einmal ums Gebäude führen. Zusätzlich ist es eine Verschleuderung von Steuerngeldern. Das ist doch nicht das Problem des Bürgers, dass die neue Inspirationen für ihren Haftalltag bekommt. Resozialisierung sehe ich da keine, da war noch lang genug hin. Als Familie sei es ihnen ja vllt sogar vergönnt, aber sowas führt doch die Strafe ad absurdum. Ich bin kein Hardliner und nicht unbedingt für höhere Strafen oder härteste Vollzugsbedingungen, aber die Strafe die ausgesprochen wurde, muss auch sein (Beziehungsweise zwei Drittel davon) Wie die Leute in Berlin, die 7 Jahre bekommen und nach 2 Jahren im offenen Vollzug sind und nach dreieinhalb entlassen.
Der Bürger hat immer irgendwas zu meckern, oder?
Was spricht denn dagegen? Soll man alle Häftlinge niemals Tageslicht sehen lassen?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 15:25
Ich hab mir den vierten Teil nun auch angehört und muß sagen das ich wie@Katzenfee
empfinde. Ich bin auch wütend und werde mir nun auch keine weiteren Teile mehr anhören , falls da von dem Stevens und dem BR vom Doppelmord noch welche kommen sollten. Ich empfinde es als geschmacklos. Was auffällt, immer wenn es für HS eng wird, wenn sie zum Beispiel auf das Alibi von der Tochter angesprochen wird oder wenn es um die Nacht geht, wo sie ihre Schwiegereltern umgebracht hat, was sie da gemacht hat, kann sie sich entweder nicht dran erinnern oder will sich nicht dran erinnern , weil sie dadurch krank wird oder es sie runter zieht. Genauso die Lüge das die Nachbarin ihr ein Alibi angeboten haben soll, ist ne Frechheit.
Die Tochter kann sie in der Nacht nicht nach Hause kommen gehört haben, hat sie doch am anderen Morgen bei ihrem damaligen Freund und dessen Mutter gesagt, das HS erst gegen 6Uhr morgens nach Hause kam, weil sie sich bei ner Freundin angeblich verquatscht haben soll. Warum sollte die Tochter das sagen? Und warum sollte die Mutter und der Freund sowas sagen , wenn es nicht stimmt? Genauso wie sie sagt, dass sie sich die Tatortfotos nicht mehr angesehen hat, klar sie wusste ja wie das aussah.
Auch das ganze Wischiwaschi , wer es denn dann gewesen sein soll, wenn nicht sie?. Mal ehrlich , das sollte doch dann die wichtigste Frage sein, wer hat ihre Schwiegereltern umgebracht, wenn nicht sie? Klar darauf gibt es keine plausible Antwort , denn sie war es.
Und warum sagt sie nicht auch was dazu, warum sie von Anfang an, als die Kripo mit den Hunden die Spur des Täters angeblich verfolgt hat, warum sie dass sofort auf sich bezogen hat, obwohl sie da noch nicht unter Verdacht stand? Klar, weil sie es war und die Nerven verloren hat. Neee das ist alles so scheinheilig und ich verstehe auch den BS nicht, was der da von sich gibt. Normal ist das nicht. Und soll Stevens doch versuchen ein Wiederaufnahmeverfahren zu erwirken, wird er nicht schaffen und da kann sie Hundert Lügendetektortest bestanden haben. Und die Story mit den Enten, war ja wohl daneben, warum erklärt sie das dann wieder? Weil sie halt bei der ersten Frage, ob sie jemanden schonmal scherzen verursacht hat, gelogen hat. Jeder Mensch hat schonmal ne Fliege , Spinne oder der gleichen getötet.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 16:01
Zitat von KatzenfeeKatzenfee schrieb:Wie kann man nach diesem Urteil auf solch eine Idee kommen? Vor allem, wieso sagte er damals in seinem Podcast zum Fall Charlotte Böhringer, das war auf jeden Fall der Verurteilte ohne Zweifel, aber hier kämpft er für ein Wiederaufnahmeverfahren?
Ich kanns auch Null begreifen. Zumal er in diesem Fall auch sagte, es sei ja so besonders, dass die HS auch gegen Ende ihrer Haftzeit noch eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen will, wo angeblich echt Schuldige aufgeben würden. Nach dieser Logik müsste er ja auch den Parkhausmörder BT für unschuldig halten - denn der ist schon raus aus dem Knast und das dritte Wiederaufnahmeverfahren ist ja trotzdem eingereicht.

Und habe ich es richtig gehört, dass er BS und HS geduzt hat?

Inhaltlich war das Interview - wie zu erwarten - uninteressant. Natürlich wurde sie nicht in die Mangel genommen, was BS und HS erzählt haben, ist von der Logik natürlich Unsinn (z.B. nur weil HS auf der Autofahrt zum Geburtstagsbesuch sich überlegt, welche Lieder die Kinder singen können, muss das ja nicht bedeuten, dass sie nicht die Mörderin sein kann). Ich muss zugeben, dass ich wenig Verständnis dafür habe, dass sie
a) schon nach 4,5 Jahren Knast ihre Familie zuhause besuchen durfte
b) vor den 15 Jahren anscheinend schon im offenen Vollzug ist, und dass bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
(Hier in Bayern gibt es einen anderen Fall, wo Matthias Frey wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haft + besondere Schuldschwere verurteilt wurde und erst nach über 27 Jahren entlassen wurde; übrigens behauptet auch er, dass er unschuldig sei und es gibt eine wirre Homepage, aufgesetzt von seinem Vater mit Beschimpfungen gegen die Justiz.)

Den Resozialisationsgedanken verstehe ich natürlich, aber andere Menschen arbeiten ihr Leben lang hart und viel, um sich ein Vermögen aufzubauen. HS mordet und so wie es aussieht, dürfte in mehreren Jahren die Strafe ausgestanden sein.

Für die Moderatorin Jaci, die hier von manchen auch kritisiert wird, muss ich aber eine Lanze brechen:
- sie stellt mehr als deutlich dar, dass die Folgen zu diesem Fall ausschließlich eine einseitige Darstellung sei,
- sie sagt ausdrücklich, dass es im Gegensatz dazu ein rechtskräftiges Urteil gibt,
- in den vorherigen Folgen zu den Indizien hat Jaci dem Stevens nicht einfach nachgeplappert, sondern ihm auch manchmal widersprochen ("sehe ich nicht so", "... oder es waren mobile Blitzer" usw.)
- sie schildert auch, dass die Einladung von HS in die Sendung durchaus kontrovers ist, betont aber auch, dass die Zuhörer ja selbst denken und urteilen können
Ich habe tatsächlich den Eindruck, dass Jaci die HS selbst für schuldig hält, sie ist ja nicht dumm.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 16:07
Moin zusammen, bin damals auch durch die recht einseitige Harbort-Doku auf den Fall aufmerksam geworden, habe aber im Gegensatz zu Herrn Stevens nicht den Kontakt zur Verurteilten gesucht, sondern mir das verfügbare Material und auch das Urteil durchgelesen.

Wenn man das getan hat, muss man ja - blendet man das schlimme Schicksal der Getöteten aus - fast schon lachen, wie Anwalt und Familie sämtliche schwer belastende Indizien zu umschiffen versuchen. Die Moderatorin hat sich im Podcast gegen die personelle Übermacht der Gegenseite meines Erachtens recht wacker geschlagen, an einigen Stellen hätte man die ganze Seifenoper aber recht schnell entzaubern oder mehr nachhaken können.

Wenn die Tochter sie doch angeblich zu einer Zeit heimkommen hörte, die es unmöglich gemacht hätte, dass sie davor oder danach nach Koblenz und zurück gefahren wäre, warum hat sie dann vor Gericht nicht ausgesagt? Dadurch hätte ihre Mutter ein bombensicheres Alibi gehabt und wäre vom Vorwurf des Doppelmordes entlastet gewesen, was kann im Gegenzug so schlimm sein, dass man trotzdem die Aussage verweigert? Eine gute Pointe ist auch, dass sie sich nicht daran erinnern will, die Tochter dazu gedrängt zu haben, ihr ein Alibi zu geben. Das klang im Rahmen der Abhörmaßnahmen doch energischer:
„Angeklagte.

Wir ham doch noch darüber gesprochen, dass es dann immer noch Dinge gibt, die man den Psychologen nicht erzählen kann. – Und, und, und. - Erinnerst du dich?

...:

Ne!

Angeklagte:

Die Tatsache, dass du mir ´n Alibi gibst, zum Beispiel. -

...:

(unverständlich)

Angeklagte:

Da haben wir drüber geredet, Von daher kann ich das nicht nebenbei gesagt haben. Da haben wir zwei drüber gesprochen. Dass das was ist, dass das für immer und ewig nur zwischen uns beiden bleiben muß. Auch - ein wenig(?). Erinnerst du dich?
Quelle: https://openjur.de/u/841958.html (Punkt 318ff.)

Andere Dinge wie das ausgelesene Steuergerät, das unabhängig von der Art des Zündschlüssels die letzte Fahrzeugbewegung aufgezeichnet hat, wurden hier ja schon zu Genüge erwähnt. Man fragt sich, warum Stevens sich das Urteil schicken ließ, wenn er es dann offenbar nicht richtig gelesen hat.

Man hat ja den Zivilprozess angestrengt, um "Munition" für die Wiederaufnahme zu sammeln, speziell als Angriff auf die Aussage des Motorradfahrers. Da die Klägerseite keins der anderen Indizien angeführt hat, wurde die Klage abgewiesen, die Aussage des Motorradfahrers aber noch einmal als glaubwürdig, wenn auch nicht alleine für eine (zivilrechtliche) Verurteilung ausreichend, beurteilt. Den wird man nicht los werden und dementsprechend glaube ich auch nicht an eine erfolgreiche Wiederaufnahme.

Was die unterschiedlichen Meinungen von Stevens zum Horchheimer Doppelmord und dem Münchner Parkhausmord angeht, liegt das einfach darin begründet, auf welcher Seite er jeweils aktiv war/ist. Er hat zur Zeit der Ermittlungen oder des Prozesses wohl noch im Rahmen seiner juristischen Ausbildung bei der Münchner Staatsanwaltschaft mitgearbeitet. Juristen sind da einfach flexibel, die müssen immer in der Lage sein, ihren Standpunkt zu vertreten. In einem Artikel der Zeit über Johann Schwenn hieß es mal, "Recht ist für ihn dort, wo er steht".


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 16:23
Und wenn es darum geht , wie Stevens sagte, das er auch deshalb von ihrer Unschuld überzeugt wäre , weil sie nach all den Jahren immernoch ihre Unschuld beteuert und dass das selten wäre, muste ich schmunzeln. Was ist mit Darso, Weimar,Todt ,Mundo und den Söring, de beteuern auch immernoch ihre Unschuld. Was soll das für ein Argument sein?


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 16:27
Zitat von LamprosLampros schrieb:Man hat ja den Zivilprozess angestrengt, um "Munition" für die Wiederaufnahme zu sammeln, speziell als Angriff auf die Aussage des Motorradfahrers. Da die Klägerseite keins der anderen Indizien angeführt hat, wurde die Klage abgewiesen, die Aussage des Motorradfahrers aber noch einmal als glaubwürdig, wenn auch nicht alleine für eine (zivilrechtliche) Verurteilung
@Lampros
Weist du ob man das zivilrechtliche Urteil irgendwo nachlesen kann? Danke!


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 16:34
Zitat von abgelenktabgelenkt schrieb:Weist du ob man das zivilrechtliche Urteil irgendwo nachlesen kann? Danke!
Ich kenne nur den recht ausführlichen Berich der Rhein-Zeitung dazu: Link

Die für mich wesentlichen Aussagen des Zivilgerichts:

"Das Gericht geht zwar von glaubhaften Angaben des Zeugen aus und erachtet ihn als glaubwürdig, aber seine Aussage reicht dem Gericht alleine nicht aus, um hierauf eine Verurteilung zu stützen."

und

"Weitere Beweismittel zur Stütze dieser Zeugenaussage wurden von den Parteien nicht benannt und konnten daher, anders als im Strafprozess, nicht gewürdigt werden."


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 17:15
Am allermeisten zum Schenkelklopfen finde ich die herzerwärmende Story, wie Herr Stevens die Harbort-Doku anschaut und Interesse an dem Fall findet, woraufhin er Kontakt zu "Henrike im Gefängnis" aufnimmt und sie bittet, ihm das Urteil zukommen zu lassen. Nach dessen Lektüre ist er dann so von "Henrikes" Unschuld überzeugt, dass er ihr den Floh von einer möglichen Wiederaufnahme ins Ohr setzt.
Eine durchaus interessante, im Marketing ja schon lange bekannte Akquisestrategie: zahlungskräftige Kunden identifizieren, ihnen mit der Karotte des Freispruchs vor der Nase rumwedeln und ihnen weis machen, dass man an sie glaubt und das aufgrund der Überzeugung ihrer Unschuld angehen will.
Das ist wie die Verkäuferin in der kleinen Mode-Boutique an der Ecke, die jeder Kundin, die sich mit Mühe in eine rosa Wurstpelle gepresst hat ins Ohr flötet: "Das Kleid ist ja wie für Sie gemacht, genauso muss das sitzen. Mein Gott, mit Ihrer Figur ist das doch gar kein Problem, sowas figurbetontes zu tragen!"
Zitat von LamprosLampros schrieb:Was die unterschiedlichen Meinungen von Stevens zum Horchheimer Doppelmord und dem Münchner Parkhausmord angeht, liegt das einfach darin begründet, auf welcher Seite er jeweils aktiv war/ist. Er hat zur Zeit der Ermittlungen oder des Prozesses wohl noch im Rahmen seiner juristischen Ausbildung bei der Münchner Staatsanwaltschaft mitgearbeitet. Juristen sind da einfach flexibel, die müssen immer in der Lage sein, ihren Standpunkt zu vertreten. In einem Artikel der Zeit über Johann Schwenn hieß es mal, "Recht ist für ihn dort, wo er steht".
Das ist mal eine seltsame Auffassung von den Aufgaben eines Strafverteidigers.
Jeder Beschuldigte und Angeklagte hat das Recht auf anwaltlichen Beistand. Niemand muss sich bei der Polizei oder vor Gericht selber belasten.
Das sind juristische Grundsätze unseres Rechtsstaates.

Wenn A den B totschlägt, heißt das nicht, das A ein Mörder ist. A kann einen Mord, einen Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen haben. Er kann in Notwehr gehandelt haben oder es könnte ein Unfall gewesen sein. Oder der B hat den A angegriffen, weil ihm die Stimmen in seinem Kopf eingeredet haben, der B sei ein russischer Agent, der ihn zum Mars entführen will.
Jedes dieser Szenarien würde zu einer anderen Beurteilung des Straftatbestandes und damit zu einem anderen Urteil führen: von Freispruch wegen Notwehr bis lebenslanger Haftstrafe mit Vorbehalt der Sicherungsverwahrung ist alles drin, einschl. Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.

Die meisten juristischen Laien wissen natürlich, dass sie den B nicht hätten tot hauen dürfen. Aber als Laie kann man eben nicht beurteilen, was er aus juristischer Sicht genau gemacht hat und welche juristischen Konsequenzen aus welchen Aussagen, die er zum Tatablauf machen könnte, ergeben würden.
Er muss sich wie gesagt nicht selber belasten und der anklagende Staat muss ihm nachweisen, was er falsch gemach hat.
Dafür braucht er eben eine Strafverteidiger, der ihn dazu berät und als juristischer Fachmann seine Interessen vertritt.

Zu der Aufgabe eines Strafverteidigers gehört es aber nicht, rechtskräftige Urteils so umzudeuten, dass sein Mandant als Unschuldslamm dasteht. Insofern stimmt es nicht, dass ein Anwalt flexibel sein muss und mit Scheuklappen vor den Augen und Stöpseln in den Ohren immer wieder in verschiedenen Formulierungen wiederholen muss, sein Mandant sei unschuldig, nur weil es sein Mandant ist. Und zu seiner Aufgabe gehört es schon mal gar nicht, das immer wieder in ein Mikrofon des Bayrischen Rundfunks zu plärren.

Wenn Herr Stevens tatsächlich mit einem Wiederaufnahmeantrag beauftragt ist, dann ist seine Aufgabe ganz einfach, neue Beweise beizuschaffen, die die Unschuld der HS belegen. Alles Geschwafel, das Urteil sei fehlerhaft, HS hätte so nicht verurteilt werden dürfen bringt ja rein gar nichts, denn der Drops ist ja schon gelutscht. Das Urteil wurde auf Rechtsfehler geprüft, es wurden keine gefunden und die Revision deshalb abgelehnt. Er kann 300x sagen, dass der Motorradfahrer sich geirrt haben muss und dass der Schlüssel gezeigt hätte, Herr Schemmer sen. sei nach der Tat noch munter mit seinem Auto durch die Gegend gefahren. Das alles mag bei dem ein oder anderen Zuhörer, der auf das Gelaber reinfällt, das Image der HS aufpolieren. Aber einen Wiederaufnahmeantrag kann er mit seinen Räuberpistolen nicht begründen.
Wobei: können tut er es natürlich schon, Papier ist geduldig. Nur wird so ein Antrag eben keine Chancen auf Erfolg haben.
Zitat von LamprosLampros schrieb:"Weitere Beweismittel zur Stütze dieser Zeugenaussage wurden von den Parteien nicht benannt und konnten daher, anders als im Strafprozess, nicht gewürdigt werden."
Und damit haben sie sich doch ein Eigentor geschossen...

BS klagt gegen HS, damit ein Zivilgericht feststellt, das HS dem BS keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld schuldet, weil ihre Schuld nicht nachweisbar ist. BS wollte ja unterliegen, aber was ist dieses Urteil für BS und HS wert, wenn drin steht, dass der Kläger nicht ausreichend Beweise gegen HS geliefert hat, diese Beweise im Strafprozess aber vorlagen und das Strafgericht deshalb andere Voraussetzungen hatte als das Zivilgericht.
Da haben sie mal wieder einen ordentlichen Batzen de von den durch HS ermordeten Schwiegereltern geerbten Geld für irgendeinen Hirnfurz der HS umsonst zum Fenster rausgeblasen. Das hätten sie sich unter den Voraussetzungen mal besser gespart.


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 17:47
@cododerdritte
ganz genau wo sie doch im Podcast sagte, sie wollte nicht das BS soviel Geld für sie rausschmeisst, damit die Kinder was erben, klar wer es glaubt.
Am besten war die Passage wo sie sagte das ihr Plan war, wenn das Urteil gerichtfest ist, sich dann mal wieder zu suizidieren , damit die Mädels nicht ihren Freunden sagen müssen , das ihre Mutter im Knast ist.
Mein Gott wie oft wollte die Frau sich schon angeblich umbringen? Und nicht mal einen ernsthaften Versuch gestartet.......wer es glaubt...


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Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)

19.04.2024 um 18:09
in das Schlafzimmer zurückkehren wollte und bereits seine Sehbrille wieder abgesetzt hatte und in der rechten Hand hielt.
den Leichnam von ... ... anfaßte, versuchte, ihm einen Gegenstand aus der steifen und geschlossenen rechten Hand zu winden,
rr
mit den Füßen in der Tür zum Schlafzimmer und mit dem Körper im Badezimmer zu liegen gekommen war, und dass er in seiner linken Hand seine zusammengefaltete Brille hielt.
Am Donnerstag, den 07. Juli 2011 habe sie im Medizinischen Versorgungszentrum in ... um 10:00 Uhr einen Termin gehabt. Sie habe sich im MVZ mit einem Orthopäden angelegt, der ihr das Folgerezept für manuelle Therapie nicht verordnet habe.
Nach ihren Angaben hat sie am 07.07.2011 gegen 10:00 Uhr zunächst vergeblich bei ihrem Neurologen ein Folgerezept für manuelle Therapie verlangt und später nach 11:00 Uhr ein solches von ihrem Hausarzt erhalten. Sie hat demnach am Morgen des 07.07.2011 zukunftsorientiert geplant und gehandelt. Soweit der Konflikt mit ihrem Neurologen, der zu ihrem „Zusammenklappen“ im „Dacia“ geführt haben soll,
Quelle: https://openjur.de/u/841958.html

Nachdem o.g. Podcast für Diskussion sorgte, wollte ich mir nochmal das Urteil durchlesen.
Dabei fiel mir auf: befand sich die Brille in der rechten oder linken Hand?
Verweigerte ein Orthopäde oder Neurologe das Folgerezept?

Eine Wiederaufnahme des Verfahrens wird es nicht geben.


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