fassbinder1925 schrieb am 16.04.2024:Das wird jetzt schon ein bisschen off-topic, aber um das schnell zu beantworten. Er hat halt gemerkt, dass das Gericht ihn für schuldig hält bzw. Haben sie zu erkennen gegeben, dass sie ihm nur Bewährung geben, wenn er gesteht. Und dann haben sie sich durchgerungen.
Aber wieso sollte ein Verteidiger nicht auf Freispruch plädieren dürfen, nur weil er von der Schuld erfährt? Er darf halt keine Beweismittel fälschen. Und wenn die Schuld eindeutig ist, macht es nicht viel Sinn. Aber wenn er es ihm persönlich gesteht, darf er natürlich auf Freispruch plädieren. Fällt ja unter das Beratungsgeheimnis.
Eine erfolgreiche Verteidigung war das dann anscheinend nicht. Eher aussichtslos, für seinen Mandanten noch was besseres als 2 Jahre auf Bewährung heraus zu holen.
Ja, ist richtig, der Verteidiger darf nicht lügen, glaube auch keine Zeugen laden, die die Unschuld beweisen wollen.
kegelschnitt schrieb:Und habe ich es richtig gehört, dass er BS und HS geduzt hat?
Hatte mich auch gewundert.
kegelschnitt schrieb:a) schon nach 4,5 Jahren Knast ihre Familie zuhause besuchen durfte
b) vor den 15 Jahren anscheinend schon im offenen Vollzug ist, und dass bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
99,9% der Gefangenen haben nicht die Möglichkeit, 100% des Machbaren heraus zu holen. Weder finanziell, noch durch ihren Kenntnisstand, noch mit ihrem Durchsetzungsvermögen. Dazu bedarf es einem teuren Anwalt und "psychologischen Gutachten mit KI-Unterstützung".
Lampros schrieb:Wenn die Tochter sie doch angeblich zu einer Zeit heimkommen hörte, die es unmöglich gemacht hätte, dass sie davor oder danach nach Koblenz und zurück gefahren wäre, warum hat sie dann vor Gericht nicht ausgesagt? Dadurch hätte ihre Mutter ein bombensicheres Alibi gehabt und wäre vom Vorwurf des Doppelmordes entlastet gewesen,
Da wird Schwenn schon gesagt haben, dass sie das nicht macht. Auch Verwandte dürrfen keine Falschaussagen machen. Das Zeugnisverweigerungsrecht ist ein Schutz, nicht in die Verlegenheit zu kommen, seine (in dem Fall Mutter) Verwandten zu belasten oder auch durch Falschaussagen zu entlasten. Wäre auch ungewöhnlich: Mutter nimmt ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch und Tochter sagt aus.
Der Freund der Tochter ohne Zeugnisverweigerungsrecht hat sich vor Gericht bei seiner Zeugenaussage sehr gewunden. Die Aussage seiner Mutter war jedoch klar und glaubwürdig. Sie hatte gehört, dass die Tochter von der Rückkehrzeit - 6 Uhr morgens gesprochen hat. So gesehen, hat die Tochter die Mutter unabsichtlich mit ans "Messer" geliefert.
fassbinder1925 schrieb:Zwischen niemals und 4 Jahre sind ein Unterschied. Und man kann sich ja auch erstmal in der Fußgängerzone des Ortes der JVA treffen.
Normal wäre ein Ausgang mit Begleitung eines Vollzugsbeamten, dann alleine für kurze Zeit, danach Begleitung für den Erstbesuch zuhause. Was ihr Rechtsbeistand während ihrer Haftzeit heraus holt, ist schon "staranwaltmäßig".
Cappucinto schrieb:Henrike hingegen traue ich zu, ihrer Psychologen, aufgrund der Schweigepflicht, den Mord gestanden zu haben
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Aus der Unschuldsrolle schlüpft sie nicht mehr raus.
cododerdritte schrieb:Vor allem, wenn ich bedenke, was es sonst für strenge Regelungen für den Kontakt nach außen gibt: Besuchszeiten sind stark eingeschränkt, z.B. in Bayern auf 1 Stunde Besuch pro Monat. Das gleiche gilt für Telefonanrufe.
Seit Hoeneß weiß man auch, dass in Bayern eine Menge möglich ist. Das Ausreizen bis zum gehtnichtmehr an Erleichterungen ist auch dort abhängig von finanziellen Möglichkeiten und juristischer Unterstützung.
Wegen Telefonaten und Ausgang wendet man sich an seinen Betreuer oder Betreuerin, sie kann nach Notwendigkeit einzelne Gespräche in ihrer Anwesenheit genehmigen. Per Antrag kann man Termine beim Anstaltspfarrer beantragen. Sie machen bei einem guten Gefühl viel möglich und es liegt in deren Verantwortung, wie sie mit Lockerungen (Ausgang mit Begleitung bspw. )umgehen.
cododerdritte schrieb:Wieso hat der Stevens sie nicht mal gebrieft, was sie sagen soll?! Die labert sich da um Kopf und kragen und nachher sind die anderen wieder die bösen, weil sie sie so unsympathisch finden. Dabei trieft die einfach nur bei jedem Satz vor Selbstmittleid, Egozentrik und Überheblichkeit.
Also während ihrer Haftzeit finde ich sie sehr erfolgreich.
cododerdritte schrieb:die bis heute null Einsicht in ihre Tat zeigt, schon nach 10 Jahren fast jede 2. Woche ein Schäferstündchen mit dem Sohn ihrer Opfer verbringen darf, dann finde ich das durchaus sehr viel!)
Familienschutz im Strafvollzug ermöglicht begrenzte Rückzugsmöglichkeit ua mit dem Ehepartner beim Besuch.
Unter besonderen Umständen gibt es sogar Mutter-Kind Unterbringung im Strafvollzug.
MauraIsles schrieb:Das hat jetzt mit dem Fall nicht direkt zu tun, aber anstatt eine Wiederaufnahme für teures Geld anzustrengen, hätte ich als Unschuldige (oder Ehemann dieser) eher einen Privatdetektiv beauftragt, denjenigen zu finden, dessen Strafe ich absitzen muss. Und wenn ich von Polizei- und/Justizversagen ausgehe, dann würde ich schon gleich zweimal eher privat ermitteln lassen und selbst alles dran setzen, den Täter zu finden.
Das wäre mal eine gute Fragestellung im Podcast an Bernd Schemmer gewesen.