Der Doppelmord von Horchheim (Koblenz)
09.05.2021 um 11:58emz schrieb:Vielleicht lag es nicht nur an den Ansprüchen der Dame sondern auch an der Höhe seines Einkommens, das für fünf Personen jetzt nicht übermäßig üppig war.Und unregelmäßig dazu. Die "gute Partie" begründete sich von Beginn an auf den finanziellen Background, nicht auf das "Vermögen" durch eigene Leistung. Von keinem der Beiden.
MissMary schrieb:lieber die Schwiegerelterm um die Ecke bringen und das Geld dann verprassen.Umgekehrt, erst verprassen und über den Verhältnissen leben, dann um die Ecke gebracht.
Fass ohne Boden, die Beiden.
Mit dem Geld der Schwiegereltern was substanzielles zu schaffen, war nicht ihr Ding.
Wahrscheinlich wäre ein Zwangsverkauf ihrer Immobilie erfolgt. Lt. Gutachter wäre in naher Zukunft bei Einstellung der Unterstützung eine bedrohliche Lage entstanden.
Meine am Rande gehört zu haben, dass die Sen. Überlegungen anstellten, wie sie für die Enkelinnen sorgen könnten. Das jemals was substantielles mit ihrer Unterstützung an BS+HS heraus kommen könnte, hatten sie wohl aufgegeben.
Vor einem Testament müßte HS+BS schiss haben müssen.
Die geplante Einstellung der Unterstützung hätte auch das Ende aller Zahlungen jemals sein können. Wenn´s schlecht für sie läuft, auch ein reduziertes Erbe unter Anrechnung bisheriger Gelder(Vorgriff aufs Erbe).
Wenn sowas im Raum oder sogar auf Papier stand, war sie unter Zeitdruck für ihren Plan.
Waren in der Wohnung nicht Schränke und Schubladen geöffnet worden?