Peggy Knobloch
28.04.2013 um 16:52@PillePalin,
Erst in dem Moment, als Knochen gefunden wurden, hat sich die Anschuldigung, die die Hinweise / der Zeuge zu Tage gefördert hat, bestätigt.
Damit waren die Anschuldigungen nicht mehr haltlos, sondern durch Beweise (Knochen) untermauert worden. Und Robert E. wurde zum Beschuldigten.
In den Begriffserklärung gibt es neben dem Beschuldigten auch noch das Wort "Verdächtiger", der aber in der Form nie gewählt wird. Es heisst immer der Beschuldigte.
Der in der Begriffserklärung genannte Verdächtige und der Beschuldigte haben aber die gleichen Rechte oder die juristische Konsequenz.
PillePalin schrieb:@HeikeDas "Problem" ist, dass die Anschuldigungen (es soll da eine Leiche geben oder Ähnliches) ja erst mal haltlose Anschuldigungen sind.
Eines verstehe ich nicht. Einerseits ist doch bekannt, dass strenge Auflagen damit verbunden sein müssten, um da den Garten und das Haus von Robert E. umzugraben und dann soll sich während der Buddelei erst ergeben haben, dass er evtl. vom Zeugen zum Beschuldigten wurde? Verstehe ich das richtig? Was das so?
Erst in dem Moment, als Knochen gefunden wurden, hat sich die Anschuldigung, die die Hinweise / der Zeuge zu Tage gefördert hat, bestätigt.
Damit waren die Anschuldigungen nicht mehr haltlos, sondern durch Beweise (Knochen) untermauert worden. Und Robert E. wurde zum Beschuldigten.
In den Begriffserklärung gibt es neben dem Beschuldigten auch noch das Wort "Verdächtiger", der aber in der Form nie gewählt wird. Es heisst immer der Beschuldigte.
Der in der Begriffserklärung genannte Verdächtige und der Beschuldigte haben aber die gleichen Rechte oder die juristische Konsequenz.