@LivingElvis LivingElvis schrieb: Und welchen brauche ich dafür? Genau.... Nr 1 - den einfachen Tatverdacht
Nochmal, man nennt es Anfangsverdacht..
Und für einen Verdacht brauche ich einen Verdächtigen, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat (genannt: Beschuldigter). Dann ist er aber kein Zeuge mehr.
LivingElvis schrieb: Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt.
Ist denn Haftbefehl erlassen worden?
Das soll ich so stehen lassen? Nö:
Alles fängt mir dem Anfangsverdacht an. Damit ist die Person, die in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben kein Zeuge, sondern ein Verdächtiger (Beschuldigter).
Nun muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen - muss deshalb, weil Ermittlungspflicht besteht (Legalitätsprinzip).
Nun kommt man z.B. an einen Durchsuchungsbefehl. Ein Haftbefehl in diesem Status fast unmöglich... ev. bei "Gefahr im Verzug" oder beim Verdacht, Beweismittel zu zerstören, Zeugen Beeinflussung.. aber da gilt es, Einiges zu beachten - ich habe es noch nie erlebt.
Wenn sich der Verdacht erhärtet (durch die Ermittlungen werden Beweise gesichert) gehen wir über zum hinreichenden Tatverdacht. Dieser ist Voraussetzung zur Klageerhebung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft durch Berücksichtigung der Beweise zum Schluss kommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer spätere Verurteilung gegeben ist... gehen wir über zur Klage.
Einen dringenden Tatverdacht haben wir dann, wenn der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Sie ist Grundvoraussetzung für eine Verhaftung und Unterbringung in einer Untersuchungshaft.
Das waren die 3 Stufen.
LivingElvis schrieb:Im Ernst - ich mag Dich und ich will Dich nicht vorführen, deswegen - lass es einfach gut sein und siehe es ein. Ich erkläre Dir auch nicht, wie Busfahrpläne erstellt werden.
Ich mag Dich auch... und bin schon groß... wenn Du also der Meinung bist, Du würdest mich vorführen - nur zu.
Da musst Du aber ne Schippe drauf legen ;-)