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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:34
@jerry142
was ist wenn sich der fund als sonst etwas heraus stellt?
mit ein einfachen durchsuchen,kann wohl nicht mehr gesprochen werden!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:37
@LivingElvis
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Bitte jongliere jetzt nicht mit juristischen Begriffen, wenn Dir die Bedeutung nicht völlig klar ist. Das führt nur zur Verwirrung und wir klären das besser via PN
Mir sind die Begriffe glasklar... auch ihre Bedeutung - da darfst Du Dir sicher sein.

@aufdecker1955
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb: was ist wenn sich der fund als sonst etwas heraus stellt?
Kann ich nicht sagen, weil ich das Ergebnis der Vernehmungen nicht kenne... auch weiss ich nicht, wie man auf Robert E. kam, bzw. wo die Hinweise her kamen... wenn die Knochen eine Nullnr. war, keine weitern Dinge gefunden werden und es sonst nichts gibt, was sich gegen ihn erhärtet hat, ist Schicht im Schacht und Robert E. muss vom Haken gelassen werden.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:40
@Heike75
Ohne Anfangsverdacht kein Durchsuchungsbefehl! Kein Richter stellt auf irgendwelche Hinweise hin einen Durchsuchungsbefehl aus. Da reicht der "einfache" Anfangsverdacht nicht mal aus. Da bedarf es einem konkreten Anfangsverdacht.
§152 Abs. 2 StPO
(konkretisierter Anfangsverdacht) § 102 Stopp
Verstehst Du überhaupt, was Du da liest? Und weißt Du was Du schreibst? Oder suchst Du Dir das gerade nur mit Google zurecht?

Schau - Du hast verschiedene Verdachtsarten. Für das Gros der strafprozessualen Maßnahmen reicht der einfache Tatverdacht.

Das bedeutet, ich benötige zureichende, tatsächlich Anhaltspunkte für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat. Hab ich die, kann ich fast alles, was in der StPO so drinsteht, machen. Es ist also nicht so, wir Du schreibst:
Zitat von Heike75Heike75 schrieb: Da reicht der "einfache" Anfangsverdacht nicht mal aus. Da bedarf es einem konkreten Anfangsverdacht.
Vielmehr ist der "einfache" auch zugleich der "konkrete" Anfangsverdacht. Es gibt gar keinen anderen. Das ist auch genau der, den § 152(2) StPO meint...

Was Du vermutlich meinst, ist der "hinreichende Tatverdacht". Für den brauche ich tatsächlich einen Beschuldigten. Der greift immer dann, wenn eine, wenn auch nur geringe, Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass der Beschuldigte (!) als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt.

Was genau Du mir mit dem 102 StPO sagen willst, ist mir noch nicht klar. Weißt Du nicht, dass es auch eine Durchsuchung beim Unverdächtigen (Zeugen) gibt? Das ist der 103....


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:41
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Mir sind die Begriffe glasklar... auch ihre Bedeutung - da darfst Du Dir sicher sein.
Offensichtlich leider nicht....


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:42
@Heike75

Klingt jetzt ein wenig hart... "vom Haken gelassen werden"...
Immerhin gilt die Unschuldsvermutung.

Ich bin hinsichtlich der Entwicklung des Falles ebenso überrascht wie meisten hier.
Keine Ahnung, was für diese Aktion ausschlaggebend war.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:47
Fand ich übrigens einen ganz guten Beitrag:

http://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-talk-mit-frank-ebert-und-telefongesprach-mit-michael-euler/#.UXgNL7UUSlC


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:48
all...
kann es nicht so gedreht werden,das man zwar was findet.da er sich in haft befunden hat
ihm nichts nachweisen kann, das er es war.wa damit vom tisch und unangenehme fragen.
kann ich da richtig liegen?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:50
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Verstehst Du überhaupt, was Du da liest? Und weißt Du was Du schreibst? Oder suchst Du Dir das gerade nur mit Google zurecht?
Ironie an: Ich Google natürlich
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Schau - Du hast verschiedene Verdachtsarten. Für das Gros der strafprozessualen Maßnahmen reicht der einfache Tatverdacht.
Genau... 3 an der Zahl... Und ohne Anfangsverdacht (so heisst das nämlich) kriege ich keinen Durchsungsbefehl...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Es gab offenbar keinen Anfangsverdacht, der zu dem Zeitpunkt Ermittlungen gegen E. rechtfertigte.
Und wo holen wir den Durchsungsbefehl her?`
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Was Du vermutlich meinst, ist der "hinreichende Tatverdacht".
Nein, den meine ich nicht...
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Was genau Du mir mit dem 102 StPO sagen willst, ist mir noch nicht klar. Weißt Du nicht, dass es auch eine Durchsuchung beim Unverdächtigen (Zeugen) gibt? Das ist der 103....
Durchsuchung beim Zeugen. Klar.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:51
@aufdecker1955
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb: all...
kann es nicht so gedreht werden,das man zwar was findet.da er sich in haft befunden hat
ihm nichts nachweisen kann, das er es war.wa damit vom tisch und unangenehme fragen.
kann ich da richtig liegen?
Nein. Es muss etwas gegen ihn vorliegen. Ein Haftbefehl kriegt der StA. nicht einfach so.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:55
@Heike75
du missverstehst mich,er war ja bis... in haft,dann kann man ja nicht unbedingt davon ausgehen,das er was damit zu tun hat(vielleicht mit den knochen oder auch so).


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:56
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Genau... 3 an der Zahl... Und ohne Anfangsverdacht (so heisst das nämlich) kriege ich keinen Durchsungsbefehl...
Und welchen brauche ich dafür? Genau.... Nr 1 - den einfachen Tatverdacht...und wo kann ich durchsuchen? Beim Verdächtigen und beim Unverdächtigen?

Oh!!! Da hat der Elvis "Verdächtiger" gesagt und nicht "Beschuldigter"!

Ja...hat er. Weil ich auch bei einem 13jährigen durchsuchen darf, wenn ich diesen verdächtige, einen Mord begangen zu haben. Allerdings kriege ich den nie in den Beschuldigtenstatus, weil er als Kind strafunmündig ist und sich polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen ihn per Gesetz verbieten....
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Und wo holen wir den Durchsungsbefehl her?`
s.o
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Durchsuchung beim Zeugen. Klar.
Jap. So stehts im § 103 StPO.....ok, die sagen "Unverdächtiger", weil.....siehe Erklärung zum ersten Punkt....
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ironie an: Ich Google natürlich
Da war die Ironie wohl aus, bevor sie an war. Im Ernst - ich mag Dich und ich will Dich nicht vorführen, deswegen - lass es einfach gut sein und siehe es ein. Ich erkläre Dir auch nicht, wie Busfahrpläne erstellt werden.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:58
@aufdecker1955
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb: du missverstehst mich,er war ja bis... in haft,dann kann man ja nicht unbedingt davon ausgehen,das er was damit zu tun hat(vielleicht mit den knochen oder auch so).
Das Alter der Knochen müsste zu bestimmen sein.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:59
Es muss was gegen ihn vorliegen?

Vielleicht hat ein Haushaltsangehöriger eine Leiche verschwinden lassen, weil man der Vermutung unterlag, dass aufgrund anderer Vergehen einem niemand glauben würde, dass der Hauseigentümer damit nichts zu tun habe?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:05
Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt.

Ist denn Haftbefehl erlassen worden?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:18
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Und welchen brauche ich dafür? Genau.... Nr 1 - den einfachen Tatverdacht
Nochmal, man nennt es Anfangsverdacht..
Und für einen Verdacht brauche ich einen Verdächtigen, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat (genannt: Beschuldigter). Dann ist er aber kein Zeuge mehr.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt.
Ist denn Haftbefehl erlassen worden?
Das soll ich so stehen lassen? Nö:
Alles fängt mir dem Anfangsverdacht an. Damit ist die Person, die in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben kein Zeuge, sondern ein Verdächtiger (Beschuldigter).
Nun muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen - muss deshalb, weil Ermittlungspflicht besteht (Legalitätsprinzip).
Nun kommt man z.B. an einen Durchsuchungsbefehl. Ein Haftbefehl in diesem Status fast unmöglich... ev. bei "Gefahr im Verzug" oder beim Verdacht, Beweismittel zu zerstören, Zeugen Beeinflussung.. aber da gilt es, Einiges zu beachten - ich habe es noch nie erlebt.

Wenn sich der Verdacht erhärtet (durch die Ermittlungen werden Beweise gesichert) gehen wir über zum hinreichenden Tatverdacht. Dieser ist Voraussetzung zur Klageerhebung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft durch Berücksichtigung der Beweise zum Schluss kommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer spätere Verurteilung gegeben ist... gehen wir über zur Klage.

Einen dringenden Tatverdacht haben wir dann, wenn der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Sie ist Grundvoraussetzung für eine Verhaftung und Unterbringung in einer Untersuchungshaft.

Das waren die 3 Stufen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Im Ernst - ich mag Dich und ich will Dich nicht vorführen, deswegen - lass es einfach gut sein und siehe es ein. Ich erkläre Dir auch nicht, wie Busfahrpläne erstellt werden.
Ich mag Dich auch... und bin schon groß... wenn Du also der Meinung bist, Du würdest mich vorführen - nur zu.
Da musst Du aber ne Schippe drauf legen ;-)


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:28
hatte schon "verführen" gelesen ;=)


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:32
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Es muss was gegen ihn vorliegen?
Vielleicht hat ein Haushaltsangehöriger eine Leiche verschwinden lassen, weil man der Vermutung unterlag, dass aufgrund anderer Vergehen einem niemand glauben würde, dass der Hauseigentümer damit nichts zu tun habe?
Das ist nicht von der Hand zu weisen...
Da könnte die Leiche Aufschlüsse geben.
Wenn es nun so sein sollte, dass Peggy (Teile von ihr) gefunden werden / wurden. Ist der hinreichende Tatverdacht gegeben und ich gehe davon aus, dass Schmalz Klage erheben wird.
Dann liegt es am Richter /Staatsanwalt / Anwalt in der Hauptverhandlung (wenn die Klage vom Gericht zugelassen wird)... Das war jetzt die Superkurzfassung, denn auch da muss noch ein bisschen was getan werden.
Ein Gericht, dass mit der Beweislage von Ulvi so ein Urteil spricht, wird sich hier auch nichts vergeben - dat konnt isch mir net verkneifen ;-)
Aber Du hast schon recht. Bei der einer (ev.) Verhandlung wird wohl Alles wie ein rohes Ei behandelt.

@Forseti70
Zitat von Forseti70Forseti70 schrieb: hatte schon "verführen" gelesen ;=)
Hängt das mit der fortgeschritten Stunden zusammen oder herrscht Bedarf? *Lach*

@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt.
Ist denn Haftbefehl erlassen worden?
Du willst mich vorführen?
Haben wir denn einen dringendem Tatverdacht gegen Robert E.?
Nochmal... wir sind beim Anfangsverdacht... Stufe 1.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:33
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Nochmal, man nennt es Anfangsverdacht..
Und für einen Verdacht brauche ich einen Verdächtigen, der sich einer Straftat schuldig gemacht hat (genannt: Beschuldigter). Dann ist er aber kein Zeuge mehr.
Nochmal - Nein! Man nennt es "einfacher Tatverdacht" oder auch synonym "Anfangsverdacht einer Straftat".

Damit kann ich auch beim Zeugen oder eben Unverdächtigen durchsuchen. Wenn Robert E. vorher nach Angabe der StA KEIN Beschuldigter war.....nach was zur Hölle meinst Du denn haben die da durchsucht?
Nach´m BGB?
Oder nach´m Tierschutzgesetz?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das soll ich so stehen lassen? Nö:
Alles fängt mir dem Anfangsverdacht an. Damit ist die Person, die in Verdacht steht eine Straftat begangen zu haben kein Zeuge, sondern ein Verdächtiger (Beschuldigter).
Nun muss die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufnehmen - muss deshalb, weil Ermittlungspflicht besteht (Legalitätsprinzip).
Ein Anfangsverdacht benötigt KEINEN BESCHULDIGTEN. Sonst würden NIEMALS Ermittlungen gegen unbekannt eingeleitet werden können.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Nun kommt man z.B. an einen Durchsuchungsbefehl.
Wie schon 5x....auch dafür brauche ich KEINEN BESCHULDIGTEN. Es reicht der einfache Tatverdacht.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Ein Haftbefehl in diesem Status fast unmöglich... ev. bei "Gefahr im Verzug" oder beim Verdacht, Beweismittel zu zerstören, Zeugen Beeinflussung.. aber da gilt es, Einiges zu beachten - ich habe es noch nie erlebt.
Wie kommst Du jetzt auf Haftbefehl?
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Wenn sich der Verdacht erhärtet (durch die Ermittlungen werden Beweise gesichert) gehen wir über zum hinreichenden Tatverdacht. Dieser ist Voraussetzung zur Klageerhebung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft durch Berücksichtigung der Beweise zum Schluss kommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer spätere Verurteilung gegeben ist... gehen wir über zur Klage.

Einen dringenden Tatverdacht haben wir dann, wenn der Beschuldigte mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter ist. Sie ist Grundvoraussetzung für eine Verhaftung und Unterbringung in einer Untersuchungshaft.
Ist ja sogar alles richtig, aber ist doch gar nicht Thema!
Von Klage und Co hat kein Mensch irgendetwas gesagt. Das ist ne ganz andere Baustelle. Hier geht es NUR um die Erhebung in den Beschuldigtenstatus!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:38
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Du willst mich vorführen?
Haben wir denn einen dringendem Tatverdacht gegen Robert E.?
Nochmal... wir sind beim Anfangsverdacht... Stufe 1.
Hab ich NIE behauptet. Ich weiß auch nix von einem Haftbefehl.

Ich habe von der Erhebung in den BESCHULDIGTENSTATUS gesprochen. Das hat der Onkel StA gesagt und da nehm ich das mal als Faktum.

DU hast mir versucht zu erzählen, dass E. kein Zeuge sein kann, weil man ihm das Haus durchsucht. Wie Du jetzt auf einmal auf sowas kommst, ist mir völlig schleierhaft.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 20:41
ach Leutchen,
muss das jetzt so auseinander genommen werden?
Bis zu nem gewissen Punkt fand ich das ja noch ganz interessant, aber irgendwie dreht ihr euch da doch jetzt im Kreis. Warten wir doch nun einfach erst mal die Entwicklungen ab.

Grüßle vom
Nudelsalat


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