Heike75 schrieb:Wenn der Bus seinen Fahrplan nicht einhält/einhalten kann, dann hat er Verspätung... ;-)
Nur behauptet doch gar keiner, dass der Bus Verspätung gehabt hat. Wie kommst Du darauf?
Die BI sagt - der Bus ist fahrplanmäßig in Naila abgefahren und viel zu früh (!) in Lichtenberg gewesen. Der hätte so schnell gar nicht da sein können.
Deswegen helfen uns keine Erklärungen über Verspätungen weiter, sondern lediglich 2 Fragen
a) Wann war fahrplanmäßige Abfahrt in Naila?
b) Wie lange braucht der Bus mindestens von dort bis zum H-M-Platz.
Heike75 schrieb:Also kann doch das Gericht die Zeit 13:15 Uhr nur vom Fahrplan her genommen haben... und die passt nicht auf die Tachoscheibe...
Nein. Ich vermute die Zeit kommt schlicht aus einer Weg-Zeit-Abschätzung von der vorherigen Sichtung Peggys an der Friedhofsmauer.
DAS ist ja die spannende Frage. Konnte der Bus um die Zeit am H-M-Platz sein? Falls nein, ergibt die Hypothese keinen Sinn mehr. Darauf will die BI ja hinaus.
Wäre das eine Zeit nach Fahrplan, hätten wir die Diskussion vermutlich gar nicht. Die BI ist ja erst aufgrund der Vermutung, dass der Bus so schnell nicht am H-M-Platz sein kann auf die Tachoscheibe gekommen. Nicht ganz zu unrecht.
Daher die ganz große Preisfrage - wann hatte der Bus 2001 fahrplanmäßige Abfahrt in Naila?
Heike75 schrieb:Auf der einen Seite sagt das Gericht, dass Herr T. die Zeit gar nicht genau wissen konnte, weil er nicht auf die Uhr sah, sondern die Zeit aus dem täglichen Ablauf ableitete...
Herr T. kann ja nun nicht eine Zeit an dem Tag sicher festmachen. Also selbst mit 13:25 Uhr bekommt man noch kein zwingendes Zeitproblem, schlicht weil der T. eigentlich gar nichts zur Zeit sagen kann. Das sind alles nur Schätzwerte, die -bei absoluter Ehrlichkeit des T.- rein von seinem Zeitgefühl abhängen. Auf gut deutsch - da begrenzt wenig.
Heike75 schrieb:Auf der anderen Seite geht das Gericht hin, nimmt die Zeit im Fahrplan als Fakt, obwohl es ewig viele Gründe geben kann, die die Ankunftszeit in Lichtenberg verschoben haben könnte...
siehe oben
Heike75 schrieb:Gleichzeitig ignoriert man die Zeit auf der Tachoscheibe, deren "Aussage" rechtsbinden ist und zur Fahrplanzeit im Widerspruch steht, weil ja die Uhr am Bus falsch gewesen sein könnte... Obwohl es ja der Fahrer rechtlich verantwortlich ist, dass die Uhr bei Fahrtbeginn stimmt... Die Aussage des Fahrers, die im Wiederspruch zum Fahrplan steht, sich aber mit der Tachoscheibe deckt, wird ignoriert...
Da passt was nicht zusammen...
Ob die Tachoscheibe überhaupt in den Prozess eingebracht wurde, wissen wir nicht.
Den Fahrplan kennen wir (oder ich) noch nicht.
Wie es -höchstwahrscheinlich- zur Zeitangabe gekommen ist, habe ich ausgeführt.
Die Tachoscheibe ist alles andere als "rechtsbindend". Du darfst da nicht von irgendwelchen Zivilverfahren auf ein Strafverfahren schließen. Das Strafverfahren läuft unter der Prämisse des § 261 StPO. Demnach ist der Richter im Strafverfahren lediglich an geltendes Recht, an sein Gewissen und an die Einhaltung sogenannter "Denkgesetze" gebunden.
Ansonsten hat er die sogenannte "freie richterliche Beweiswürdigung". Auf gut deutsch - wenn der Richter sagt, ich traue der Tachoscheibe aus den und den Gründen nicht, dann fliegt die, sofern seine Argumentation nicht gegen die Denkgesetze verstößt, schlicht und ergreifend aus der Beweiskette.
Waidmann schrieb:Die ursprüngliche Aussage von DT - bevor er in die Mangel genommen wurde - dass Ulvi "kurz vor dreiviertel zwei" bei ihm eingetroffen sei,hätte somit ein Zeitfenster von 15-20 Minuten zur Folge...jetzt kann sich jeder selbst seine Gedanken dazu machen.
"In die Mangel genommen"? Weil einer nachgefragt hat, wie er auf die Zeit kommt?
Dieter T. kann dazu nichts genaues ausführen. Ob er selbst davon überzeugt ist, dass Ulvi um "dreiviertel 2" bei ihm eingetroffen ist, ist dabei völlig unerheblich. Fakt ist, und da kommt der T. nicht drumrum, die Angabe ist nicht festzumachen und damit wenig wert.
Da muss man sich nur selbst mal fragen, ob man sich nicht schon mal an einem Tag, an dem man GAR NICHT auf die Uhr schaut, mit dem Zeitgefühl gehörig verschätzt hat.
Kein Angriff gegen den T., ABER es begründet einfach nichts, weshalb man Ulvi als Täter ausschließen könnte.