@LivingElvis LivingElvis schrieb:1.) Nein, allerdings soll ja laut der BI nicht eine Verspätung das Problem sein, sondern dass der Bus bei fahrplanmäßiger Abfahrt so schnell gar nicht am H-M-Platz hätte sein können.
Wenn der Bus seinen Fahrplan nicht einhält/einhalten kann, dann hat er Verspätung... ;-)
Die Verspätung kommt aber nicht nur durch Zwischenfällte (Baustelle, Unfall), sondern aufgrund der zu kurz bemessenen Fahrzeit durch die Fahrplaner... Darauf wollte ich mit meinem Beitrag vom 15.04. raus.
Es gibt Linien, denen ein bestimmter Fahrweg zu Grunde liegt. Dieser ist immer gleich. Für die Fahrstrecke (Start - Ziel) wird eine bestimmte Zeit zu Grunde gelegt, die durchschnittlich ermittelt und festgelegt wird.
Beispiel:
Linie 9999 von Hintertupfingen nach Musterstadt,
Fahrweg
Hintertupfingen über
Schlumfhausen über (3 km - 3 Minuten)
Beispielhausen nach (5 km - 10 Minuten)
Musterstadt. (4 km - 6 Minuten )
Gesamt 12 km, Fahrzeit 19 Minuten.
Nehmen wir an, diese vier Orte hätten zusammen 10 Haltestellen... dann rechnen wir bei der Zeitplanung damit, dass er durchschnittlich an 5 Haltestellen halten muss.
Fährt der Bus eine Fahrt auf dieser Linien um 20:00 Uhr, reichen die 19 Minuten aus. Der Fahrer muss sogar aufpassen, dass er in Beispielhausen nicht zu früh abfährt, weil er zwischen Hintertupfingen und Beispielhausen keine 13 Minuten gebraucht hat, sondern nur 10 Minuten. Grund dafür kann z.B. sein, dass er in Schlumpfhausen an keiner Haltestelle halten musste, weil es weder Ein- noch Aussteiger gab.
Morgens um 08:00 Uhr reichen diese 19 Minuten erstmal nicht, weil der Fahrer z.B. in Schlumpfhausen an jeder Haltestelle Ein- und Aussteiger hatte und halten musste. Wenn er dann in Beispielhausen keine Aussteiger - Einssteiger hatte, könnte er bis Musterstadt seine Verspätung aufholen.
Bei Schulfahrten muss der Bus aber an jeder Haltestelle in jedem Ort halten und so kriegt er Verspätung, die er nichtmehr aufholen kann... er wird also zu spät in Musterstadt ankommen.
D.h., die vorgegebene Zeit, die auch auf den Fahrplänen steht, wird er nie halten können... das wissen wir auch - es wäre aber ein viel zu großer Aufwand, für jede Fahrt auf einer Linie die Fahrzeit an die Tageszeit anzupassen... es werden durchschnittliche Zeiten errechnen und die gelten für alle Fahrten.
An den Haltestellen ist ja auch die Ladezeit einkalkuliert und er kriegt wegen mir 5 Minuten Zeit, um die Kinder in Naila aufzunehmen...
Nur stürmen aber 50 Kinder wie von Sinnen auf den Bus zu, sobald er steht. Die Kinder am Ende der Schlange drücken die Kinder vorne an den Bus. Da die Türen am Bus nunmal nach aussen aufgehen, kann der Fahrer erst die Tür öffnen, wenn sich die Masse ein Stück vom Bus nach hinten weg begeben hat... Zum Schluss hatte er keine 5 Minuten Ladezeit benötigt, sondern 6 Minuten... die Minute holt er nie mehr rein.
An einer anderen Haltestelle hat er 1 Minute, um die Kinder aussteigen zu lassen. Die Großen ärgern die kleinen Kinder und lassen sie nicht durch den Flur gehen... dann hat er zum guten Schluss nicht eine sondern 2 Minuten gebraucht... Zwei Minuten Verpätung, die er nie mehr rein fahren kann.
LivingElvis schrieb: 2.) Glaube ich nicht. Welches 9jährige Mädchen schaut schon auf die Uhr bloß weil es gerade eine Freundin aus dem Bus sieht. Und behält sich die Zeit auch noch. Das dürfte eher ein Schätzwert sein.
Eben!
Also kann doch das Gericht die Zeit 13:15 Uhr nur vom Fahrplan her genommen haben... und die passt nicht auf die Tachoscheibe...
Demnach wäre die Fahrplanzeit für die Tonne und der Ablauf kann nicht um diese Zeit geschehen sein, sondern später... der Zeitraum zwischen Sichtung Peggy vom Mädchen im Bus bis zur Holzarbeit wäre wesentlich kürzer... Da wird's eng mit Ulvi als Täter...
Und das ist genau der Punkt, der sich mir nicht im Sinn erschliesst und schon fast aufregt:
Auf der einen Seite sagt das Gericht, dass Herr T. die Zeit gar nicht genau wissen konnte, weil er nicht auf die Uhr sah, sondern die Zeit aus dem täglichen Ablauf ableitete...
Auf der anderen Seite geht das Gericht hin, nimmt die Zeit im Fahrplan als Fakt, obwohl es ewig viele Gründe geben kann, die die Ankunftszeit in Lichtenberg verschoben haben könnte...
Gleichzeitig ignoriert man die Zeit auf der Tachoscheibe, deren "Aussage" rechtsbinden ist und zur Fahrplanzeit im Widerspruch steht, weil ja die Uhr am Bus falsch gewesen sein könnte... Obwohl es ja der Fahrer rechtlich verantwortlich ist, dass die Uhr bei Fahrtbeginn stimmt... Die Aussage des Fahrers, die im Wiederspruch zum Fahrplan steht, sich aber mit der Tachoscheibe deckt, wird ignoriert...
Da passt was nicht zusammen...