Peggy Knobloch
19.01.2013 um 13:03@pinkman
pinkman schrieb:Ich will die momantane Diskussion zum Thema "zwicken" nicht abwürgen, aber wohin soll das führen? Selbst wenn er gezwickt wurde, was dann? Dann wurden von der Polizei Grenzen überschritten, was nicht ok wäre. Und weiter? Das Geständnis bleibt ja trotzdem, sowie auch andere Indizien!Wenn jemand bei einer Vernehmung gefoltert wurde, hat er gegenüber dem Staat einen Anspruch auf Schmerzengeld oder auf Schadensersatz und auf Ersatz der Arztkosten. Falls er dadurch einen dauerhaften Schaden erlitten hat, kann er auch eine Rente verlangen, sofern er nicht mehr in vollem Umfang erwerbsfähig ist. Mit dem Geständnis hat das nichts zu tun, denn selbst wenn einer trotz der Folterung kein Gestämndnis ablegt und eisern schweigt, ändert das nichts am Tatbestand des Folterns. Man muss das aber beweisen können. Es nützt dann herzlich wenig erst zwei Jahre später damit zu kommen, wenn der blaue Fleck verheilt ist. Zudem ist es eine Straftat, die also auch geahndet werden kann, also abgesehen von der finanziellen Seite der Haftung und des Regresses.