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Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:27
@LivingElvis
du musst dich mal entscheiden!
war es ulvi oder der e.
beides zur gleichen zeit geht nicht!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:27
Jetzt hat sich auch noch ein Fehler in den WA-Antrag des Herrn Euler eingeschlichen,
den es zu bereinigen gilt. 2 Ordner sollen vertauscht worden sein, wie aus einem
Telefonat zwischen TVO und Euler hervorgeht (aus der Sendung von heute, 18 Uhr).
Aber auf die Verzögerung kommt es nun auch nicht mehr an, man fasst sich in
Geduld - irgendwann wird die Wahrheit noch ans Licht kommen.

Vielleicht kann jemand den heutigen Bericht zum Fall mitsamt anschließendem
Telefonat hier einstellen. Ich bin nämlich jetzt mal weg.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:28
Gerade auf TVO das Interview mit RA Euler:

...von "Alles Schwachsinn" nix zu hören,wie im Vorfeld von TVO geschrieben

...nach dem Interview spricht die Moderatorin davon,"dass durchgesickert sei,der Wiederaufnameantrag sei fehlehaft,RA Euler habe zwei Leitz-Ordner vertauscht/verwechselt"...ja kann ich denn das nicht mit ihm im Interview klären...ich verstehs nicht.

...auch spricht die Moderatorin davon,dass sich RA Euler von den Nachforschungen überrascht zeigt...auch davon kann man im Interview eigentlich nichts hören...ich hoffe,dass ist zeitnah in der Mediathek nachzulesen.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:30
@ramisha

Da haben sich unsere Posts überschnitten...die Aussage mit den vertauschten Ordnern kam NACH dem Telefonat mit Euler,wenn ich mich nicht arg verhört habe.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:30
@Waidmann

Das war sicher auch kein LIVE-Interview, so wie die Moderatorin glaubhaft machen wollte.

Ich bin mal gespannt, was Euler heute Abend in Köln sagt.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:31
@maikäferchen
Du musst da zwischen Deiner Terminologie unter der offiziellen polizeilichen Terminologie unterscheiden.

In dem Moment, wo polizeiliche Ermittlungen gegen jemanden laufen, gilt er als Beschuldigter. Das Wort "Hauptverdächtiger" kennt die Jurisprudenz da nicht.

Man erhebt jemanden übrigens sinnvollerweise frühzeitig in den Beschuldigtenstatus, weil einem Beschuldigten nämlich umfangreiche Rechte zustehen, die einem Zeugen (den Status hatte E. vorher) nicht zu stehen. Macht man das nicht, wird ein guter Anwalt das in der Verhandlung rügen. Mit dem Ergebnis, dass sich eventuell sogar Beweisverwertungsverbote auf die gewonnen Beweise erstrecken.

Stell Dir mal vor, es würde eine Leiche gefunden und es wird anschließend darüber diskutiert, ob man die als Beweis verwerten kann oder nicht, bloß weil man E. zu spät in den Beschuldigtenstatus erhoben hat....


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itfc ehemaliges Mitglied

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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:31
und noch mal was zu den knochenteilen aus dem Gulli.
Dort ist eine säurehaltige Umgebung , Bewegung durch wasser und Faulgase.
Tiere wie ratten zerlegen ganze teile und schleifen sie weg.
da ist nach 12 jahren schwer was zu finden.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:32
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:du musst dich mal entscheiden!
war es ulvi oder der e.
beides zur gleichen zeit geht nicht!
Nö....ich bin kein Richter, ich hab die Freiheit zu sagen: "Ich weiß es nicht."

Wie oft muss ich das hier im Thread eigentlich wiederholen? Muss ich meinen Nick jetzt in "Elvis, der nicht weiß ob Ulvi Kulac Peggy Knobloch umgebracht hat" ändern, damit es alle kapieren?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:33
@itfc
kann jeder verstehen,es fehlen aber noch andere sachen.
auch sind dadurch nicht alle fragen geklärt!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:34
TVO von eben:

http://www.tvo.de/mediathek/video/fall-peggy-talk-mit-frank-ebert-und-telefongesprach-mit-michael-euler/#.UXgJebWporU


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:35
@maikäferchen
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb: Ich möchte den Gaul ja nicht totreiten, aber wenn Robert E. nun tatsächlich als Beschuldigter gelten sollte, obwohl und solange man noch nicht weiss, ob es tierische oder menschliche oder gar Knochensplitter von Peggy sind, dann verstehe ich die Welt schon wieder nicht mehr.
Es gab, so der StA. Schmalz, Hinweise auf Robert E. (mal ganz aussen vor gelassen, wo diese Hinweise herkommen).
Nun spricht man bei der Staatsanwaltschaft von einem Anfangsverdacht. Bei einem Anfangsverdacht MUSS die Staatsanwaltschaft ermitteln (Ermittlungspflicht). Neben den Grabungen gab es ja auch noch die Vernehmungen... zu denen wissen wir nichts.
Hinzu kommt nun der Knochenfund. Ich denke, dass man hier nun schon langsam in Richtung "hinreichender Tatverdacht" denkt (denken will / kann / darf / muss)
Sollten sich nun raus stellen, dass es Knochen von Peggy sind, dann spricht man von einem dringenden Tatverdacht und da werden wohl die Gogomanchetten klicken.
Zitat von maikäferchenmaikäferchen schrieb: Sollte es wirklich stimmen, dass Robert E. inzwischen als Beschuldigter gilt, müssen die, nach meiner bescheidenen Meinung, schon mehr über die Knochenfunde wissen, als sie "zugeben".
Nicht unbedingt... denk an die Verhöre - da wissen wir gar nichts.

Ob da vielleicht wirklich noch was vorliegt, will ich gar nicht abstreiten... der Knochenfund war gestern und mehr als 12 Stunden ist nichts - rein gar nichts durchgesickert...

@almera
Zitat von almeraalmera schrieb: Auf der anderen Seite ist wie @field es gerade eben schrieb, ja auch eigentlich noch nicht bewiesen, dass sie tot ist..
Wenn die Polizei Hinweise auf einen Leichenablageort hat, dann sucht sie eine Leiche.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:42
Zitat von aufdecker1955aufdecker1955 schrieb:du musst dich mal entscheiden!
war es ulvi oder der e.
beides zur gleichen zeit geht nicht!
Außerdem geht sehr wohl beides zur gleichen Zeit.

Ich halte es zwar nicht für sehr wahrscheinlich, aber ein Naturgesetz, was das jetzt ausschließt, kenn ich nun auch nicht.....


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 18:47
sta hof hat fall vor wenigen wochen für abgeschlossen erklärt,nun sagt man es werde seit der zurücknahme der aussage ermittelt? was denn nun!


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:14
@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:Man erhebt jemanden übrigens sinnvollerweise frühzeitig in den Beschuldigtenstatus, weil einem Beschuldigten nämlich umfangreiche Rechte zustehen, die einem Zeugen (den Status hatte E. vorher) nicht zu stehen. Macht man das nicht, wird ein guter Anwalt das in der Verhandlung rügen. Mit dem Ergebnis, dass sich eventuell sogar Beweisverwertungsverbote auf die gewonnen Beweise erstrecken.
Stell Dir mal vor, es würde eine Leiche gefunden und es wird anschließend darüber diskutiert, ob man die als Beweis verwerten kann oder nicht, bloß weil man E. zu spät in den Beschuldigtenstatus erhoben hat....
Das ist so nicht richtig!
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat, ist die betreffende Person (hier Robert E.) der Verdächtigte, niemals der Zeuge.
Es bedarf eines konkretisierten Anfangsverdachts, um überhaupt an einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zu kommen. Also haben wir den "Status" des Anfangsverdachts definitiv erreicht.

Der Verdächtigte hat die gleichen Rechte / Pflichten wie der Beschuldigte.
Zum Beschuldigten im juristischen Sinn, wird der Verdächtige erst, wenn gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Ich gehe davon aus, dass StA. Schmalz ihn ab jetzt als Beschuldigter betitelt, weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder direkt nach dem Ergebnis der Knochenuntersuchung eingeleitet werden soll.

Der Vernehmungen am Montag wurden gleichzeitig zu den Grabungen vorgenommen. Dort wurde Robert E. schon nicht mehr als Zeuge vernommen.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:17
@Heike75
wenn es so ist,kennt man das resultat vielleicht schon?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:20
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Das ist so nicht richtig!
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht hat, ist die betreffende Person (hier Robert E.) der Verdächtigte, niemals der Zeuge.
Es bedarf eines konkretisierten Anfangsverdachts, um überhaupt an einen richterlichen Durchsuchungsbefehl zu kommen. Also haben wir den "Status" des Anfangsverdachts definitiv erreicht.
Doch isses.

Die StPO unterscheidet lediglich in Zeugen und Beschuldigte. Wenn E. vorher KEIN Beschuldigter war, wird die Wahl sehr eng....

Es gab offenbar keinen Anfangsverdacht, der zu dem Zeitpunkt Ermittlungen gegen E. rechtfertigte.
Zitat von Heike75Heike75 schrieb:Der Verdächtigte hat die gleichen Rechte / Pflichten wie der Beschuldigte.
Zum Beschuldigten im juristischen Sinn, wird der Verdächtige erst, wenn gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Ich gehe davon aus, dass StA. Schmalz ihn ab jetzt als Beschuldigter betitelt, weil ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder direkt nach dem Ergebnis der Knochenuntersuchung eingeleitet werden soll.
Die StPO kennt keine Unterscheidung zwischen "Verdächtigem" und "Beschuldigtem".

Edit: Der Korrektheit wegen - es gibt den Wortlaut des "Verdächtigen", dies ist aber quasi eine "Beschuldigter" ohne dass es einen Verfolgungswillen gibt. Das sind völlig vernachlässigbare Ausnahmefälle.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:22
wo ist e. jetzt?


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:29
@aufdecker1955
nein, das muss nicht sein. Ich gehe zwar davon aus, dass die mehr haben als sie zugeben... ich denke aber, dass es von den Untersuchungsergebnissen abhängen wird. Bis dahin soll wohl alles in trockene Tücher gebracht werden, um direkt zum dringenden Tatverdacht über gehen zu können, was eine unmittelbare Verhaftung von R. zur Folge haben wird. Oder zumindest der hinreichende Tatverdacht.

@LivingElvis
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Doch isses.

Die StPO unterscheidet lediglich in Zeugen und Beschuldigte. Wenn E. vorher KEIN Beschuldigter war, wird die Wahl sehr eng....
Nein, es gibt immer erst den Verdächtigen. Nur wird der Begriff "Verdächtigter" bei uns nicht verwendet.
Der Verdächtige wird bei uns immer Beschuldigter genannt. Spielt auch keine wirkliche Rolle, denn die Rechte sind beim Verdächtigten und dem Beschuldigten die Gleichen.
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb: Es gab offenbar keinen Anfangsverdacht, der zu dem Zeitpunkt Ermittlungen gegen E. rechtfertigte.
Ohne Anfangsverdacht kein Durchsuchungsbefehl! Kein Richter stellt auf irgendwelche Hinweise hin einen Durchsuchungsbefehl aus. Da reicht der "einfache" Anfangsverdacht nicht mal aus. Da bedarf es einem konkreten Anfangsverdacht.
§152 Abs. 2 StPO
(konkretisierter Anfangsverdacht) § 102 StPO
Bitte jongliere jetzt nicht mit juristischen Begriffen, wenn Dir die Bedeutung nicht völlig klar ist. Das führt nur zur Verwirrung und wir klären das besser via PN
Brauchen wir nicht.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:30
@Heike75

Die Durchsuchung kann zur Sicherstellung von Beweismitteln auch bei anderen Personen durchgeführt werden.


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Peggy Knobloch

24.04.2013 um 19:32
@jerry142
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Die Durchsuchung kann zur Sicherstellung von Beweismitteln auch bei anderen Personen durchgeführt werden.
Selbstverständlich... bei R. ist es das Haus in Lichtenberg, ein Haus in Nürnberg, seine Gartenlaube und sein Lager... bissel viel. Daraus schliesse ich, dass es um ihn geht. Andere Namen hat man noch Keine gehört.

Bis Dato hiess es immer, dass es Hinweise auf Robert E. gab.


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