Peggy Knobloch
24.04.2013 um 20:47@LivingElvis
Und genau die muss vorliegen, um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen.
Willst Du mir jetzt klar machen, dass es bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth einen Anfangsverdacht gibt, der sich nicht auf Robert E. bezieht? Und deshalb untersuchen sie alle seine Häuser, Höfe, Gartenlauben und Lagerhallen... Wenn das so ist, dann würde ich den Durchsuchungsbefehl glatt anfechten.
Ironie an: Schliesslich ist er Zeuge. Ironie aus.
LivingElvis schrieb: Nochmal - Nein! Man nennt es "einfacher Tatverdacht" oder auch synonym "Anfangsverdacht einer Straftat".Anfangsverdacht heisst es richtig. Ein einfacher Tatverdacht ist die umgangssprachliche Betitelung von Anfangsverdacht.
Und genau die muss vorliegen, um einen Durchsuchungsbefehl zu bekommen.
Willst Du mir jetzt klar machen, dass es bei der Staatsanwaltschaft in Bayreuth einen Anfangsverdacht gibt, der sich nicht auf Robert E. bezieht? Und deshalb untersuchen sie alle seine Häuser, Höfe, Gartenlauben und Lagerhallen... Wenn das so ist, dann würde ich den Durchsuchungsbefehl glatt anfechten.
Ironie an: Schliesslich ist er Zeuge. Ironie aus.
LivingElvis schrieb: Oder nach´m Tierschutzgesetz?Strassenverkehrsordnung.
LivingElvis schrieb: Ein Anfangsverdacht benötigt KEINEN BESCHULDIGTENDas habe ich nie behauptet!
LivingElvis schrieb: Wie schon 5x....auch dafür brauche ich KEINEN BESCHULDIGTEN. Es reicht der einfache Tatverdacht.Ok, Robert E. ist der Zeuge und in seinem Hof soll die Peggy liegen... Klar.
LivingElvis schrieb: Wie kommst Du jetzt auf Haftbefehl?Na, deshalb:
LivingElvis schrieb: Für einen Haftbefehl brauche ich schon einen Verdacht der Stufe 3 - der dringende Tatverdacht.
Das bedeutet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben sein muss, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer in Betracht kommt. Ist denn Haftbefehl erlassen worden?
LivingElvis schrieb: Ist ja sogar alles richtig, aber ist doch gar nicht Thema!Stimmt! Und genau da ist Robert E. AUFFRUND EINES ANFANGSVERDACHTES!
Von Klage und Co hat kein Mensch irgendetwas gesagt. Das ist ne ganz andere Baustelle. Hier geht es NUR um die Erhebung in den Beschuldigtenstatus!