@LivingElvis LivingElvis schrieb:Woher willst Du das denn wissen?
Mir wäre es neu, dass die StA mittlerweile Pressemitteilungen rausgibt, wenn sie ermittelt.
Also mit Verlaub - die Aussage ist reine Spekulation und damit ist die Wertung dahinter ein wenig...anmaßend.
Und mal im Ernst - woher sollen die Autoren denn bitteschön Informationen haben, die die StA nicht hat? Gerade diesbezüglich wird hier im Forum schon seit 2 Jahren rumspekuliert. Das dürfte dann irgendwann auch mal die StA mitbekommen haben.
Und entweder ermitteln die da noch, was halt u.U. länger dauert, als im Internet Posts zu schreiben oder Websites einzurichten, oder aber es ist ausermittelt und es ist schlicht nichts bei rumgekommen.
Erst einmal möchte ich klar stellen, dass ich mich da wohl ungenau ausgedrückt habe. Ich meinte, dass sich Herr Schmalz die Frage gefallen lassen muss - wenn sie denn auftaucht - warum DAMALS - zur Zeit als die SOKO II noch ermittelte - die Spur nach Halle aufgegeben wurde. Ich kann Sie mittlerweile beantworten. Dieser Spur nach Halle - zu Holger E. - ging man damals nach. Man hatte diesem Herrn E. auch Lügen in Bezug auf sein Alibi nachweisen können, die er damals jedoch immer mit passenden Antworten beantworten konnte. Diese Lügen waren z.B.: Er sagte gegenüber den Beamten aus, er wäre am Tag des 07. Mai 2001 morgens in der Schule gewesen, nach der Schule in einem Klubhaus - das war eine Holzhütte, die sich die Jugendlichen damals als Treffpunkt einrichteten - mit Freunden. Die vernehmenden Beamten konnten jedoch nach Überprüfung der Angaben widerlegen, dass das so nicht stimmte. Er war bereits seit 1 Woche vor dem 07.Mai 2001, an diesem Tag und Tage danach nicht in der Schule. Auch war er nicht am Mittag im besagten Klubhaus. Die vernehmenden Beamten fragten ihn außerdem, ob er schon mal Auto gefahren wäre. Dies verneinte er zuerst, sagte dann jedoch, er würde hin und wieder mal auf dem eigenen Anwesen herum fahren. Danach fragte man ihn, ob er denn auch mal weiter als nur auf dem Grundstück gefahren wäre. Dies verneinte er. Kurz darauf sagte er ungefragtjedoch zu den Beamten, nach Lichtenberg wäre er aber ganz sicher nicht gefahren. Die vernehmenden Beamten fanden jedoch heraus, dass er genau am 07. Mai 2001 von mehreren Zeugen gesehen wurde, als er auf einer Landstraße fuhr, mit 2 weiteren Freunden von ihm im Auto, mit einem Auto samt gestohlenem Kennzeichen. Alle das geht aus den Ermittlungsakten hervor. Im Juni 2001 bereitete man weitere Vernehmungen mit Holger E. vor, die in den darauffolgenden Wochen druchgeführt werden sollten. Die ermittelnden Beamten in der Spur nach Halle, waren jedenfalls nicht diejenigen, die für die Spur Ulvi zuständig waren. Nun kam am 02. Juli 2001 ein Geständnis von Ulvi und damit lies man die Spur nach Halle fallen. Und genau aus diesem Grund, muss sich die Staatsanwaltschaft die Frage gefallen lassen, warum man dieser Spur nicht mehr nachging. Denn wenn man professionell ermittelt, zumal sich 3 Geständnisse von Ulvi nachweislich - geht aus den Protokollen hervor - erheblich voneinander unterschieden und widersprüchig waren, strich man die Spur nach Halle völlig aus den Gedanken.
Quelle hierzu ist a) das Buch und b) die darin festgehaltenen zitierten Ermittlungsakten.
LivingElvis schrieb:Hier gilt das gleiche.
Wenn Du nicht glaubhaft machen kannst, dass Du interne Kenntnis von der jeweiligen Tätigkeit der Staatsanwaltschaft hast, finde ich diese Vorwürfe ziemlich daneben, weil sie kein belastbares Fundament haben.
Hierzu kann ich dir folgendes sagen: Der V-Mann Hoffmann hat 2010 seine damalige Aussage vor einem Richter mit eidesstattlicher Versicherung zurückgenommen. Das war 1 Fakt, warum man nun anfangen musste, über das Urteil nachzudenken. Aber passiert ist weiter nichts, aber zumindest hat die Staatsanwaltschaft damit begonnen, Spuren wieder nachzugehen - dies seit ca. 2011. Welche Ermittlungen natürlich im Einzelnen angestellt wurden - seit 2011 - kann ich nicht beantworten. Das wird die Staatsanwaltschaft auch so nicht - jedenfalls zur Zeit - an die Öffentlichkeit geben und das ist auch richtig so. ABER laut eigenen Aussagen von Staatsanwalt Schmalz in einem dokumentiertem Interview mit Bild und Ton erwähnte er höchtpersönlich, dass die Ermittlungen seit 2012 wieder aufgenommen wurden. Er betonte jedoch, dass man nicht einen neuen Täter finden wolle und auch nicht bei den Grabungen in Lichtenberg. Man wolle lediglich die Peggy finden. Ich wüsste nicht, dass es die Aufgabe einer Staatsanwaltschaft ist NUR eine Leiche zu finden aber nicht einen möglichen neuen Täter! Also was soll so eine Bemerkung von Herrn Staatsanwalt Schmals höchtspersönlich? Was wollte er uns damit sagen? Wollte er uns damit nur sagen, dass man eine Leiche sucht, um endlich Ruhe zu bekommen und damit durch den Zaun mitteilen wollte, dass eine Wiederaufnahme nicht nach neuen Fakten geschehe und vielleicht auf Druck von der Politik - denn eigentlich ist Politik von der Justiz zu trennen und ein Wiederaufnahmeverfahren nur auf Antrag möglich. Wollte man also auch damit sich die Hintertür offen halten, dass Ulvi trotzdem der Täter bleiben kann, wenn man eine Leiche von Peggy findet? Die Aussage im BR auf Bild und Ton lassen dies stark erahnen: Man habe eine Reihe von Knochenteilen gefunden, aber man wüsste zur Zeit nicht, ob sie menschlicher oder tierischer Herkunft seien und wenn menschlich, ob sie von Peggy stammen. Und wenn ja, dann hätte man gegen Herrn Robert E. nichts in der Hand, was ihn in Verbindung mit dem Verschwinden der Peggy bringen könne. In einem weiteren schriftlichen Artikel heißt es, dass selbst die Theorie von einem Unfall in Betracht käme. Also, man hält sich offenbar vieles offen, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man DAMALS etwas falsch gemacht hätte. Und dass da vieles Falsch gelaufen ist, das kann man aus dem Buch mitsamt den Quellenangaben und zitierten Ermittlungsakten nachlesen.
LivingElvis schrieb:Da gab es mal den Vorhalt in diesem Thread. Ich erinnere mich dunkel, bin mir aber ziemlich sicher, dass dieser Vorhalt allgemein gehalten war und im Fall Ulvi nicht hinreichend konkretisiert werden konnte.
Das stimmt. Es konnte nicht hinreichen konkretisiert werden. Aber im Buch wird diese Methode im Einzelnen erklärt. Diese Methode nannte und nennt sich "Reid-Methode" - benannt nach dem Entwickler dieser Methode John E. Reid. Diese Methode wurde von ihm - ein Polizeibeamter - 1947 entwickelt. 1990 konzipierte das Unternehmen um John F. Reid ein Trainingsprogramm, aufgebaut auf die Reid-Methode. Die bayerische Polizei veranstaltete ermals 1999 ein Pilotseminar nach dieser Methode und zwar auf Bestreben den Innenministeriums (und damit von niemand geringerem als Beckstein höchstpersönlich)!!! In den Jahren 2001 bis 2003 reisten hierzu regelmäßig eine Referentin aus den USA nach Bayern ein, die die Beamten der bayerischen Polizei in dieser Vernehmungsmethöde schulte. Unter den geschulten Beamten befanden sich nun eben genau die Beamten, die in der Soko Peggy II tätig waren. Nach der Reid-Methode muss der Vernommene 9 Stufen durchlaufen, die strukturiert abgearbeitet werden müssen.
Quelle hierzu: Das Buch "Der Fall Peggy" mit Gegenüberstellung der einzelnen Sufen mit den Protokollen der Vernehmungen. Und hier ist die Übereinstimmung frappierend. Offizell gibt man es natürlich nicht zu!
LivingElvis schrieb:Dass das behauptet wurde, ist unbestritten. Ich finde da auch die rechtliche Bewertung des LG fragwürdig.
Ob es allerdings eine Methode war oder lediglich, wie das LG feststellte, ein Missverständnis, ist wohl kaum zu klären. Somit würde ich mir da auch kein Urteil erlauben wollen.
Du hattest schon öfters erwähnt, dass dir zumindest Teile des Urteils vorliegen. Ich möchte hier ein Fakt aus dem Urteil einbringen. Da hieß es zu diesem Vorfall in feinstem Juristendeutsch folgendermaßen als Begründung: >> Hätte Ltd. KD Geier (dort stand jedoch immer der Name Geyer) dies ins Werk gesetzt, hätte er, als Zeuge in der Hauptverhandlung vernommen und bei seiner Aussage sichtlich um eine Erinnerung bemüht, nicht eingeräumt, Unzutreffendes möglicherweise an die Polizeibeamten xx und xyz weitergegeben zu haben, und er hätte auch nicht von sich aus bekundet, mit diesen Zeugen vor der Hauptverhandlung über den Widerspruch in ihrer, der Zeugen KHK xx und KHK xyz Aussage und seiner Aussage gesprochen zu haben. << Im Klartext stellte also das Gericht fest, dass dem Herrn Geier also kein Vorwurf zu machen sei, da er ja die Möglichkeit eingeräumt habe, seine Vernehmer falsch informiert zu haben. Klingt diese Begründung nicht geradezu abenteuerlich???
Quelle: Buich "Der Fall Peggy" - Auszug aus der Ureteilsbegründung