Peggy Knobloch
07.11.2020 um 22:02Andante schrieb:Der Beschuldigte hat auch Gelegenheit, dann Korrekturen anzubringenDas kennen wir ja bereits aus 2002, Korrektur:
werde ich niemals vor Gericht beeiden- nur so nebenbei...
Andante schrieb:Der Beschuldigte hat auch Gelegenheit, dann Korrekturen anzubringenDas kennen wir ja bereits aus 2002, Korrektur:
werde ich niemals vor Gericht beeiden- nur so nebenbei...
Andante schrieb:Ob im Fall MS das komplette 10-stündige Band noch mal Wort für Wort abgetippt worden ist und irgendwo als umfangreiches Schriftstück in den Akten schlummert, weiß ich nicht. Ich denke nicht, es wäre überflüssig.nun ja - zum Geständnis der Verbringung soll es ja relativ fix gekommen sein.. da gab es wohl so viel nicht zu verschriften.. - so erzählte es ja auch der Bruder bei Lemmer - 20 Minuten und das Geständnis war abgelegt..
kätzchen4 schrieb:Das kennen wir ja bereits aus 2002, Korrektur:Das würde ich eher als Ergänzung ansehen, was immer man daraus schließen mag. Aber an diesem Zusatz sieht man halt, dass MS damals die Gelegenheit genutzt hat, vor seiner abschließenden Unterschrift unters Protokoll das anzubringen, was er meinte anbringen zu müssen.
werde ich niemals vor Gericht beeiden
FadingScreams schrieb:nun ja - zum Geständnis der Verbringung soll es ja relativ fix gekommen sein.. da gab es wohl so viel nicht zu verschriften.. - so erzählte es ja auch der Bruder bei Lemmer - 20 Minuten und das Geständnis war abgelegt..Na ja, ab da ging es natürlich für die Ermittler erst richtig los. Jetzt wollten sie genau wissen, was vor der Verbringung war, MS wird nach dem Verbringungsgeständnis noch ganz schön in die Mangel genommen worden sein, aber die Tötung von Peggy hat er auch in 10 Stunden halt nicht gestanden.
MathiasE schrieb:Beweis ist von einem Laien ein häufig genutztes Wort. In Wirklichkeit gibt es nur Indizien, Beweismittel, welche in verschiedenen Richtungen gedeutet werden können. Der "gerichtlicher" Beweis ist etwas übergeordnetes, bewiesen ist etwas erst, wenn ein Gericht die Indizien/Beweismittel bewertet hat und damit bestimmte Tatsachen als festgestellt/bewiesen gelten. Der gerichtliche "Beweis" ist sogar ebenfalls "nur" eine Interpretation, die soweit es geht möglichst nah an der Wahrheit sein soll.
jaska schrieb:Ernsthaft? Die Frau Rödel, die eine Ausbildung im juristischen Bereich hat und als Kritikerin der Justiz gefeiert wird? Der passiert so ein grober Schnitzer?@jaska
Tatsächlich gibt es für einen sexuellen Missbrauch hinsichtlich Peggy Knobloch durch Ulvi Kulac keinen Beweis.http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
Andante schrieb:Na ja, ab da ging es natürlich für die Ermittler erst richtig los. Jetzt wollten sie genau wissen, was vor der Verbringung war, MS wird nach dem Verbringungsgeständnis noch ganz schön in die Mangel genommen worden sein, aber die Tötung von Peggy hat er auch in 10 Stunden halt nicht gestanden.es geht darum, dass das Verbringungsgeständnis ja angeblich immer wieder von Manuel S. selbst betont als Erfindung gegenüber den Ermittlern bezeichnet wurde.. - weshalb ich jetzt davon ausgehen müsste, dass es ohne ein deutliches JA ich war es und so ist es gewesen - also gültige Unterschrift unter ein Protokoll nach reichlicher Überlegungsphase - nicht als gültiges Geständnis hätte standhalten können.. - ich hoffe du verstehst was ich meine..
FadingScreams schrieb:es geht darum, dass das Verbringungsgeständnis ja angeblich immer wieder von Manuel S. selbst betont als Erfindung gegenüber den Ermittlern bezeichnet wurde.. - weshalb ich jetzt davon ausgehen müsste, dass es ohne ein deutliches JA ich war es und so ist es gewesen - also gültige Unterschrift unter ein Protokoll nach reichlicher Überlegungsphase - nicht als gültiges Geständnis hätte standhalten können.. - ich hoffe du verstehst was ich meine..Ein Geständnis kann ja auch aufiovisuell erfolgen. Warum sollte es nur als abgegeben gelten, wenn es schriftlich erfolgt? Es ist genau so abgegeben, wenn es per Videoaufzeichnung dokumentiert ist. Außerdem kann es, ob schriftlich oder per Video aufgezeichnet, sowieso widerrufen werden. Insofern ist es wurscht, in welcher Form so ein Geständnis ursprünglich abgegeben wurde. Das Problem ist hinterher sowieso dasselbe: Was ist wahr, das Geständnis oder der Widerruf?
FadingScreams schrieb:Manuel S. hat doch aber angeblich angekündigt NUR EINE GESCHICHTE zu erfinden damit er nach Hause kann.. wenn darauf das angebliche 'Geständnis' gefolgt ist, dann ist doch das nicht für bare Münze zu nehmen..Na und? Wer ein Geständnis widerruft, muss so einen Widerruf ja schließlich begründen, egal wie glaubhaft die Begründung ist.
jaska schrieb:Ernsthaft? Die Frau Rödel, die eine Ausbildung im juristischen Bereich hat und als Kritikerin der Justiz gefeiert wird? Der passiert so ein grober Schnitzer?Und manchmal wird auch jemand gefeiert, der es nicht wirklich verdient hat. Wenn man einen Blick über den Ozean wirft, hatte man gerade ein extremes Beispiel erlebt. Wobei Frau R. wirklich viel Energie für die WAV aufgewendet hat und dass ein Justizirrtum korrigiert wurde, ist großteils ihr zu verdanken. Das ist ihr hoch anzurechnen. Aber das bedeutet nicht gleichzeitig, dass man automatisch in allem anderen Beurteilung ebenfalls Recht hat.
kätzchen4 schrieb:Wir wissen, das Geständnis dürfte vor Gericht verwendet werden, es wurden keine unerlaubten Verhörmethoden festgestellt.Nein, es war hier ja so, dass das Geständnis im Rahmen des Haftbefehlsverfahrens verwendet werden durfte.
kätzchen4 schrieb:Die eigentliche Frage ist, wenn das was MS im Interview von sich gegeben hat der Wahrheit entspricht, wäre das dann überhaupt noch ein verwertbares Geständnis, oder wäre es durch seine danach erfolgte Richtigstellung eigentlich schon widerrufen?Wir gesagt: Die prozessuale Verwertbarkeit eines Geständnisses hat mit der Frage, ob das Geständnis inhaltlich richtig ist, nichts zu tun.
kätzchen4 schrieb:Wenn ich der Polizei gegenüber einen Mord gestehe und im gleichen Atemzug dann aber sage, dass das was ich gerade gestanden habe, nicht stimmt - habe ich dann ein Geständnis abgelegt, oder nicht?Ja, dann habe ich ein Geständnis abgelegt, welches ich allerdings danach widerrufen habe.
Andante schrieb:Ja, dann habe ich ein Geständnis abgelegt, welches ich allerdings danach widerrufen habe.Manuel S. hat sein Geständnis aber erst 3 Monate später widerrufen, wie wir wissen, nämlich pünktlich zum Haftbefehl.