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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:30
Ich sag es jezt noch einmal: Ich habe die Sexualstraftaten des Ulvi hier niemals verharmlost, sondern sogar aus den richtigen Paragraphen im StGB hingewiesen. Abgesehen davon geht es um Mord !!!


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:31
@Scipper
Sie meinte nicht Dich, sondern das Umfeld. Durchatmen ;)


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:31
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Die Frau nahm den Buben mit, informierte dessen Eltern, die erstatteten Anzeige. Das war im Jahr 2000, und Ulvis Mutter berichtet, ihr Sohn habe auch eine Gesprächstherapie absolviert "wegen dieser sexuellen Dinge".
Für eine "Therapie" war das Ganze wohl deutlich zu kurz. Ich meine mich an 2 Sitzungen erinnern zu können. Das sind allenfalls Explorationsgespräche. Therapiert ist da noch gar nix.

Und da muss man dann den Eltern schon den Vorwurf machen, warum sie nicht auf eine Therapie insistiert haben. Deswegen ist auch gut und richtig, dass Ulvi jetzt in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht ist.

Dass die ihn noch nicht in eine JVA verlegt haben, zeigt eindeutig, dass man dort noch erheblichen Therapiebedarf sieht. Wohl kaum, weil der Ulvi so harmlos ist.
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Ich glaube schon mal gelesen haben, dass die Mutter Ulvi selbst schon mal wegen sexuellen Missbrauch angezeigt hat. Also das muss man schon auch erwähnen. Sie hat es versucht, aber die Justiz ist das sehr nachlässig. Nicht schuldfähig, fertig, raus.

Daher kann man den Eltern nichts anlasten. Es sind Eltern, sie lieben ihr Kind und versuchen es zu schützen. Das kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden
Das mag so in Zeitungen gestanden haben, kann aber kaum richtig sein. Ob jemand schuldfähig ist oder nicht entscheidet eigentlich nich die Staatsanwaltschaft. Das überlassen die dann schon dem Gericht, die da wiederum entsprechende Gutachter zu Rate ziehen.

Und selbst da ist man mit dem § 20 StGB SEHR zurückhaltend. Schuldunfähigkeit wird entgegen landläufiger Meinung äußerst selten bescheinigt.

In solchen Fällen ist eine Einstellung nach 153 oder 170 wahrscheinlicher. Das hat mit der Schuldfähigkeit dann wenig zu tun.

Um´s platt auszudrücken - die Justiz hat halt schon tagtäglich mit so vielen weitaus schwereren Sachen zu tun, als dass die voll auffahren, bloß weil da mal ein Minderbemittelter "rumgewichst" hat.
Mal ganz abgesehen davon, dass der Ulvi mit seinem Charme da durchaus auch mal nen aufnehmenden Polizisten zu nem entsprechenden Vermerk verführen könnte....


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:35
Zitat von der_wichtder_wicht schrieb:Lies lieber nach und entscheide danach, ob Du Dich freust :D
Es war mal an der Zeit, dass ich meine Meinung äußere, da ich sonst Gefahr gelaufen wäre einen Schlaganfall zu bekommen ;)
Die Freude muss ja nicht ewig währen.... :D
Das wollen wir ja nicht. So ist das ne Win-Win-Situation. Du kommst um den Schlaganfall rum und wir profitieren auch noch davon. Sogar die Krankenkasse freut´s....

Das Nachlesen wird wohl erst im Laufe des WE was. Der Thread ist ja schon ewig nicht mehr so gewachsen....


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:36
@der_wicht

Keine Sorge, ich nehme das alles nicht persönlich. Der Ulvi ist ein Straftäter, also im Sinne des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern). Unklar ist mir nur, ob er auch ein Mörder ist. Denn Mord ist das schlimmste aller Verbrechen, obgleich sexueller Kindesmissbrauch auch sehr, sehr schlimm ist.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:37
Zitat von LivingElvisLivingElvis schrieb:als dass die voll auffahren, bloß weil da mal ein Minderbemittelter "rumgewichst" hat.
Ich denke, dass das vlt. auch viele in seinem Umfeld so gesehen haben. Er war halt der "Dorfdepp" mit dem man alles machen konnte. So mancher hat sich wahrscheinlich noch darüber "amüsiert" und ihn ausgelacht wenn er die Hosen runter ließ.

Könnte schon sein, dass da so mancher (auch unbewusst) die Gefahr übersehen hat...


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:39
@ der_wicht
"Und was soll das Umfeld tun, was die Justiz nicht vollbracht hat? Ihn einsperren, knebeln, fesseln? Es ist immer leicht jemandem Schuld zuzuweisen, oder mit dem Finger auf jemanden zu zeigen."

Nöö, vorher reagieren, aufpassen ,mehr Verantwortung tragen.
Das habe ich doch gesaagt.

Nicht hinterher, wenn das Kind in den Brunnnen gefallen ist.
Das alles hilft der Peggy wohl auch nicht mehr, aber wenn ihr schon das Thema so erörtert, muß auch mal darauf hingewiesen werden, daß es ein "DAVOR" gab.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:41
@LivingElvis


2002:
http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unser-sorgenkind_aid_203917.html
Im Fall Ulvi K. stellt sich jetzt die Frage der Schuldfähigkeit. „Ist er schuldfähig, werde ich Anklage wegen Mordes erheben“, kündigt der Staatsanwalt an. „Im anderen Fall beantrage ich seine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.“
Dort sitzt K. bereits. Seine Eltern besuchen ihn einmal in der Woche. Es gehe ihm gut, sagt Elsa K. Ihr Sohn lerne dort Schreiben und Rechnen. „Vielleicht“, meint die Mutter, „ist es das Beste für ihn.“
2003:
http://www.focus.de/politik/deutschland/fall-peggy-unheimlich-harmlos_aid_195594.html
Ob Ulvi für das Verbrechen überhaupt verantwortlich gemacht werden kann, ist fraglich. Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil sagt ja. In seinem Gutachten urteilt der Professor, Ulvi sei für den Mord schuldfähig, nicht aber für die sexuellen Übergriffe.
2003:
http://www.stern.de/panorama/fall-peggy-ein-mordprozess-ohne-leiche-und-beweise-514062.html
Entwicklungsstand wie ein Kind
Kriminalpsychiater Norbert Nedopil kommt in einem für die Nebenklage gestellten Gutachten laut Gericht zu dem Schluss, dass K. in sexueller Hinsicht den geistigen Entwicklungsstand eines unter zehnjährigen Kindes habe. Ähnlich wie die Staatsanwaltschaft betont auch Nebenklageanwältin Karola Böhm, vielleicht sei K. deshalb bei den Missbrauchstaten nicht schuldfähig, dafür aber beim Mord. "Er wird sicher gewusst haben, dass man einen Menschen nicht töten darf", sagte sie. Ihr zufolge soll K. "einen fairen, aber nicht leichten Prozess" bekommen.
2003:
http://www.welt.de/print-welt/article272461/Eine-Frage-der-Glaubwuerdigkeit.html
Zitat von jaskajaska schrieb: "Weil er seine Ruhe haben wollte", meinen Ulvi K.s Verteidiger. "Vielleicht hat er sich einfach von einem Druck befreien wollen", hält Staatsanwalt Gerhard Heindl dem entgegen. Routiniert spult dieser am Dienstag die Anklageschrift ab: Für den sexuellen Missbrauch von elf Kindern fordert er seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dort sitzt Ulvi K. bereits seit August 2001. Heindl bezeichnet ihn als "minderbegabt" und als "Gefahr für die Öffentlichkeit". Schuldfähig sei er bei seinen Taten jedoch nicht gewesen. Ganz anders der Vorwurf beim Mordkomplex: Ulvi K. habe Peggy getötet, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken, habe also zielgerichtet gehandelt. Hierfür stehen 15 Jahre Gefängnis im Raum.
2004:
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/509479-100-ganz_sorglos_erfindet_er_auch_geschichten,1,0.html
Im Peggy-Prozess hatten Gutachter das Sagen - Unklares Bild - Ulvi K. "schuldfähig" und nicht pädophil
Gutachter halten den im Peggy-Prozess angeklagten Gastwirtssohn Ulvi K. für voll schuldfähig. Lediglich bei den sexuellen Übergriffen auf Kinder könne er nicht für alle Fälle verantwortlich gemacht werden, sagte am Dienstag ein Sachverständiger vor dem Landgericht Hof.
2004:
http://www.oberpfalznetz.de/zeitung/544577-100-staatsanwalt_ulvi_k_war_es,1,0.html
Dennoch gebe es für ihn keinen Zweifel am Tod des Mädchens, sagte Staatsanwalt Gerhard Heindl in seinem rund dreistündigen Plädoyer. "Ich bin davon überzeugt, dass sie tot ist. Alle anderen Annahmen wären schön, haben jedoch nichts ergeben." Heindl sagte, er sei überzeugt von der Schuld des Angeklagten. Dieser habe kein Alibi, aber sehr wohl ein Motiv für die Tat gehabt. Das - später widerrufene - Geständnis des Mannes sei glaubwürdig. Bei einer seiner Vernehmungen habe der Angeklagte geäußert: "Da habe ich zu mir gesagt, jetzt bringe ich sie um." Auch sei er für den Mord voll schuldfähig. Eine besondere Schwere der Schuld komme aber nicht in Betracht. Der 26-Jährige hat nach Worten des Staatsanwalts zudem zwölf Mal Kinder sexuell missbraucht. Dafür sei er mindestens eingeschränkt schuldfähig. Da weitere Straftaten nicht auszuschließen seien, müsse er in der Psychiatrie untergebracht werden.



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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:45
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Ich denke, dass das vlt. auch viele in seinem Umfeld so gesehen haben. Er war halt der "Dorfdepp" mit dem man alles machen konnte. So mancher hat sich wahrscheinlich noch darüber "amüsiert" und ihn ausgelacht wenn er die Hosen runter ließ.

Könnte schon sein, dass da so mancher (auch unbewusst) die Gefahr übersehen hat...
Mit Sicherheit.

Und auch ein Staatsanwalt wird nicht mit hochrotem Kopf die Anklageschrift formuliert habe, bloß weil er eine Aussage hatte, dass da ein Minderbemittelter vor nem 12jährigen angefangen hat zu onanieren.

Das passiert ja leider nunmal ständig und geschieht selten aus Boshaftigkeit.



Und dass ne Mutter die Gefährlichkeit ihres Kindes ausblendet, ist ja nun absolut nachvollziehbar. Wer gesteht sich schon gern ein, dass das eigene Kind nicht mehr alle Latten am Zaun hat.

Da gibt es ein sehr interessantes Video mit der Mutter von Frank Gust, die da wie ich finde eine sehr offene Stellungnahme zu abgibt.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:47
@jaska
Ich meine die bekannt gewordenen Missbräuche VOR dem 03.05.2001

Ulvi ist VOM GERICHT für nicht schuldfähig hinsichtlich der Missbräuche befunden worden. Deine Links stehen also absolut im Einklang mit meiner Aussage.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:49
@LivingElvis
Die sollten Dir ja auch nicht widersprechen sondern das untermauern, was Du erklärt hast. Detaillierter finde ich das momentan nicht.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 20:50
Ah.... :)


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:01
@jaska

Vielen Dank für die obigen Zitate aus den Berichten. :)


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:03
@Scipper
Zitat von ScipperScipper schrieb:Ich sag es jezt noch einmal: Ich habe die Sexualstraftaten des Ulvi hier niemals verharmlost, sondern sogar aus den richtigen Paragraphen im StGB hingewiesen.
wer deine Texte liest und sich merkt, was du schreibst, bemwerkt zweierlei:
*du hast sehr wohl verharmlost ich zitiere mich selber:
Scipper schrieb:
Es handelte sich somit um sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit (Exhibitionismus).

NEIN @Scipper , es handelt sich um sexuellen Missbrauch von Kindern!

"nur Zahlen, Daten, Fakten!"
Du hälst dich selbst nicht an deine Maxime, und das kreide ich dir schwer an.
*du hast sehr wohl die richtigen Paragrafen zitiert

und nachdem die Diskussion eine andere Richtung nimmt, schwenkst du um und schreibst:
@der_wicht
Der Ulvi ist ein Straftäter, also im Sinne des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern).
Nein, kann ich so nicht stehen lassen. U. hat mehrfach Straftaten begangen, für die er nicht (be)strafbar war. Er konnte für den begangenen sexuellen Mißbrauch in meheren Fällen nihct verurteilt werden, folglich ist er kein Straftäter. Du bist intellektuell in der Lage, das sauber auseinander zu halten.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:08
@pinkman
Zitat von pinkmanpinkman schrieb:Könnte schon sein, dass da so mancher (auch unbewusst) die Gefahr übersehen hat...
Ja,gebe ich dir recht. Und viele Lichtenberger haben den U. nicht ernst genommen in seiner Person, sondern auf Kosten seiner Behinderung ihren Spaß gehabt. Das ist verwerflich. Und nach dem Geschehen spielt das auch noch eine Rolle, indem es nämlich eine gewissem Verdrängung in Gang setzt.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:08
@lawine
Stimmt nicht.
Hinsichtlich der Missbrauchsfälle ist Ulvi sehr wohl ein Straftäter, allerdings ein schuldunfähiger.

;)

Ich weiß natürlich, was Du meinst und gebe Dir recht. Aber die Schuldunfähigkeit führt nur dazu, dass der Täter ohne Schuld handelte und folglich nicht bestraft werden kann, obwohl er rechtswidrig einen Straftatbestand sowohl objektiv als auch subjektiv erfüllt hat.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:09
@lawine

Du betreibst hier nur Wortklauberei. Der Paragraph für die Sexualstraften des Ulvi ist der § 176 StGB. Das weiß ich auch. Und die amtliche Bezeichnung lautet: Sexueller Mißbrauch von Kindern.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:12
ok. danke @LivingElvis
dann gebe ich die Korrektur an @Scipper weiter und korrigiere mich auch bei ihm in diesem Punkt.

mich stört der Schwenk von Exibitionismus (verharmlosend) zu sexuellem Missbrauch. um kurz drauf zu betonen, dass man selbst nicht verharmlost hat.
richtig wäre es von scipper gewesen, gleich von sex. Missbrauch zu schreiben
auf diesen Umstand machte ich die Leser aufmerksam.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:15
@lawine

Toll, dass du so schlau bist. Ich bin begeistert. Ich brauche aber keine Nachhilfe in Rechtskunde.


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Peggy Knobloch

01.02.2013 um 21:19
@lawine

Ich habe bereits voriges Jahr vor Monaten den § 176 StGB nicht nur erwähnt, sondern sogar zitiert. Zu der Zeit war hier noch die Rede vom "Zeigen und Wichsen". Daher sagte ich das lieber auf Latein !!!

PS: Von "Doktorspielchen" war hier auch oft die Rede. Das nenne ich eine Verharmlosung !!!


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