Peggy Knobloch
01.02.2013 um 20:30Ich sag es jezt noch einmal: Ich habe die Sexualstraftaten des Ulvi hier niemals verharmlost, sondern sogar aus den richtigen Paragraphen im StGB hingewiesen. Abgesehen davon geht es um Mord !!!
pinkman schrieb:Die Frau nahm den Buben mit, informierte dessen Eltern, die erstatteten Anzeige. Das war im Jahr 2000, und Ulvis Mutter berichtet, ihr Sohn habe auch eine Gesprächstherapie absolviert "wegen dieser sexuellen Dinge".Für eine "Therapie" war das Ganze wohl deutlich zu kurz. Ich meine mich an 2 Sitzungen erinnern zu können. Das sind allenfalls Explorationsgespräche. Therapiert ist da noch gar nix.
der_wicht schrieb:Ich glaube schon mal gelesen haben, dass die Mutter Ulvi selbst schon mal wegen sexuellen Missbrauch angezeigt hat. Also das muss man schon auch erwähnen. Sie hat es versucht, aber die Justiz ist das sehr nachlässig. Nicht schuldfähig, fertig, raus.Das mag so in Zeitungen gestanden haben, kann aber kaum richtig sein. Ob jemand schuldfähig ist oder nicht entscheidet eigentlich nich die Staatsanwaltschaft. Das überlassen die dann schon dem Gericht, die da wiederum entsprechende Gutachter zu Rate ziehen.
Daher kann man den Eltern nichts anlasten. Es sind Eltern, sie lieben ihr Kind und versuchen es zu schützen. Das kann ihnen nicht zum Vorwurf gemacht werden
der_wicht schrieb:Lies lieber nach und entscheide danach, ob Du Dich freust :DDie Freude muss ja nicht ewig währen.... :D
Es war mal an der Zeit, dass ich meine Meinung äußere, da ich sonst Gefahr gelaufen wäre einen Schlaganfall zu bekommen ;)
LivingElvis schrieb:als dass die voll auffahren, bloß weil da mal ein Minderbemittelter "rumgewichst" hat.Ich denke, dass das vlt. auch viele in seinem Umfeld so gesehen haben. Er war halt der "Dorfdepp" mit dem man alles machen konnte. So mancher hat sich wahrscheinlich noch darüber "amüsiert" und ihn ausgelacht wenn er die Hosen runter ließ.
Im Fall Ulvi K. stellt sich jetzt die Frage der Schuldfähigkeit. „Ist er schuldfähig, werde ich Anklage wegen Mordes erheben“, kündigt der Staatsanwalt an. „Im anderen Fall beantrage ich seine Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt.“2003:
Dort sitzt K. bereits. Seine Eltern besuchen ihn einmal in der Woche. Es gehe ihm gut, sagt Elsa K. Ihr Sohn lerne dort Schreiben und Rechnen. „Vielleicht“, meint die Mutter, „ist es das Beste für ihn.“
Ob Ulvi für das Verbrechen überhaupt verantwortlich gemacht werden kann, ist fraglich. Der Münchner Psychiater Norbert Nedopil sagt ja. In seinem Gutachten urteilt der Professor, Ulvi sei für den Mord schuldfähig, nicht aber für die sexuellen Übergriffe.2003:
Entwicklungsstand wie ein Kind2003:
Kriminalpsychiater Norbert Nedopil kommt in einem für die Nebenklage gestellten Gutachten laut Gericht zu dem Schluss, dass K. in sexueller Hinsicht den geistigen Entwicklungsstand eines unter zehnjährigen Kindes habe. Ähnlich wie die Staatsanwaltschaft betont auch Nebenklageanwältin Karola Böhm, vielleicht sei K. deshalb bei den Missbrauchstaten nicht schuldfähig, dafür aber beim Mord. "Er wird sicher gewusst haben, dass man einen Menschen nicht töten darf", sagte sie. Ihr zufolge soll K. "einen fairen, aber nicht leichten Prozess" bekommen.
jaska schrieb: "Weil er seine Ruhe haben wollte", meinen Ulvi K.s Verteidiger. "Vielleicht hat er sich einfach von einem Druck befreien wollen", hält Staatsanwalt Gerhard Heindl dem entgegen. Routiniert spult dieser am Dienstag die Anklageschrift ab: Für den sexuellen Missbrauch von elf Kindern fordert er seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dort sitzt Ulvi K. bereits seit August 2001. Heindl bezeichnet ihn als "minderbegabt" und als "Gefahr für die Öffentlichkeit". Schuldfähig sei er bei seinen Taten jedoch nicht gewesen. Ganz anders der Vorwurf beim Mordkomplex: Ulvi K. habe Peggy getötet, um die vorangegangene Vergewaltigung zu verdecken, habe also zielgerichtet gehandelt. Hierfür stehen 15 Jahre Gefängnis im Raum.2004:
Im Peggy-Prozess hatten Gutachter das Sagen - Unklares Bild - Ulvi K. "schuldfähig" und nicht pädophil2004:
Gutachter halten den im Peggy-Prozess angeklagten Gastwirtssohn Ulvi K. für voll schuldfähig. Lediglich bei den sexuellen Übergriffen auf Kinder könne er nicht für alle Fälle verantwortlich gemacht werden, sagte am Dienstag ein Sachverständiger vor dem Landgericht Hof.
Dennoch gebe es für ihn keinen Zweifel am Tod des Mädchens, sagte Staatsanwalt Gerhard Heindl in seinem rund dreistündigen Plädoyer. "Ich bin davon überzeugt, dass sie tot ist. Alle anderen Annahmen wären schön, haben jedoch nichts ergeben." Heindl sagte, er sei überzeugt von der Schuld des Angeklagten. Dieser habe kein Alibi, aber sehr wohl ein Motiv für die Tat gehabt. Das - später widerrufene - Geständnis des Mannes sei glaubwürdig. Bei einer seiner Vernehmungen habe der Angeklagte geäußert: "Da habe ich zu mir gesagt, jetzt bringe ich sie um." Auch sei er für den Mord voll schuldfähig. Eine besondere Schwere der Schuld komme aber nicht in Betracht. Der 26-Jährige hat nach Worten des Staatsanwalts zudem zwölf Mal Kinder sexuell missbraucht. Dafür sei er mindestens eingeschränkt schuldfähig. Da weitere Straftaten nicht auszuschließen seien, müsse er in der Psychiatrie untergebracht werden.
pinkman schrieb:Ich denke, dass das vlt. auch viele in seinem Umfeld so gesehen haben. Er war halt der "Dorfdepp" mit dem man alles machen konnte. So mancher hat sich wahrscheinlich noch darüber "amüsiert" und ihn ausgelacht wenn er die Hosen runter ließ.Mit Sicherheit.
Könnte schon sein, dass da so mancher (auch unbewusst) die Gefahr übersehen hat...
Scipper schrieb:Ich sag es jezt noch einmal: Ich habe die Sexualstraftaten des Ulvi hier niemals verharmlost, sondern sogar aus den richtigen Paragraphen im StGB hingewiesen.wer deine Texte liest und sich merkt, was du schreibst, bemwerkt zweierlei:
Scipper schrieb:*du hast sehr wohl die richtigen Paragrafen zitiert
Es handelte sich somit um sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit (Exhibitionismus).
NEIN @Scipper , es handelt sich um sexuellen Missbrauch von Kindern!
"nur Zahlen, Daten, Fakten!"
Du hälst dich selbst nicht an deine Maxime, und das kreide ich dir schwer an.
@der_wichtNein, kann ich so nicht stehen lassen. U. hat mehrfach Straftaten begangen, für die er nicht (be)strafbar war. Er konnte für den begangenen sexuellen Mißbrauch in meheren Fällen nihct verurteilt werden, folglich ist er kein Straftäter. Du bist intellektuell in der Lage, das sauber auseinander zu halten.
Der Ulvi ist ein Straftäter, also im Sinne des § 176 StGB (Sexueller Mißbrauch von Kindern).
pinkman schrieb:Könnte schon sein, dass da so mancher (auch unbewusst) die Gefahr übersehen hat...Ja,gebe ich dir recht. Und viele Lichtenberger haben den U. nicht ernst genommen in seiner Person, sondern auf Kosten seiner Behinderung ihren Spaß gehabt. Das ist verwerflich. Und nach dem Geschehen spielt das auch noch eine Rolle, indem es nämlich eine gewissem Verdrängung in Gang setzt.