Peggy Knobloch
12.10.2020 um 22:49Immerhin konnten die Ermittler Farben aus MS's Renovierungshaus nachweisen.jaska schrieb:immerhin kann man Stand heute ganz anders beurteilen, was falsch war oder nicht
Und diverse Pollen. Gsd.
Immerhin konnten die Ermittler Farben aus MS's Renovierungshaus nachweisen.jaska schrieb:immerhin kann man Stand heute ganz anders beurteilen, was falsch war oder nicht
Nein!JoniBoni schrieb:Immerhin konnten die Ermittler Farben aus MS's Renovierungshaus nachweisen.
jaska schrieb:Es konnten Farb-/Lackreste nachgewiesen werden am Leichenfundort und man weiß, dass Manuel S. damals sein Haus eigenhändig renovierte.
Über die Vermutung hinaus, dass es da einen Zusammenhang gibt, gibt es (Stand heute) keinen Nachweis.
All das weiß man aber eben erst seit dem Fund der Leiche, also erst ab 2016. 2002, als die Ermittlungen gegen Manuel S. eingestellt wurden, hatte man das noch nicht. Es gab auch noch keine Leiche. Insofern könnte man es allmählich mal sein lassen, ständig die Einstellung der damaligen Ermittlungen zu hinterfragen und zur Kenntnis nehmen, dass man 2002 eben nichts an forensischen Indizien gegen S. hatte. Das wurde hier wirklich schon oft durchgekaut.JoniBoni schrieb:Und diverse Pollen. Gsd.
Dann unterlasse doch in der Zwischenzeit solche Behauptungen.JoniBoni schrieb:Mal schauen und abwarten was die letzten Endes noch so im Petto haben.
Aus meiner Sicht könnte ihm eine Verbringung evtl nachgewiesen werden... das jedoch heißt eben nicht, dass er auch an ihrer Tötung beteiligt war. Das scheint das Dilemma zu sein.jaska schrieb:Könnte man ihn mit wirklichen Beweisen mit dem Leichenfundort zusammenbringen, so wäre eine Anklage sicher leichter, als es augenscheinlich ist. Denn 4 Jahre ohne Anklage spricht eben nicht dafür, dass es EINDEUTIGE BEWEISE gibt.
Im Zusammenhang mit den bei Peggys Überresten gefundenen Farb- und Folienpartikel vermutet das Blatt, sie könnten vom Tatverdächtigen Manuel S. an Peggy gelangt sein. Der soll nach dem Bericht im Internet eine Wohnung renoviert haben.Was anderes als eine Behauptung ist das denn? Nur weil ein "Blatt" vermutet?????
Wie genau?sunrise2008 schrieb:Aus meiner Sicht könnte ihm eine Verbringung evtl nachgewiesen werden
Aufgrund der Tatsache, dass diese Partikel bei Peggy gefunden wurden, genauso wie die oft erwähnten Partikel des Umtopfens....jaska schrieb:Wie genau?
Ok. Vermutlich hast du recht. Ein Blatt vermutet, ich vermute und andere vermuten auch.jaska schrieb:Was anderes als eine Behauptung ist das denn? Nur weil ein "Blatt" vermutet?????
Genau so ist es. Einem Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren anzukreiden, dass er nicht lossingt wie ein Vögelchen, sondern von ihm zustehenden Rechten Gebrauch macht, und das bereits als Quasi-Schuldeingeständnis bzw. „Narrenfreiheit“ wertet, läßt nicht gerade auf ein vertieftes rechtsstaatliches Verständnis schließen.margaretha schrieb:Als Beschuldigter wird man vor der Vernehmung auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen, in dem Artikel könnte die Formulierung wajrscheinlich ebenso gut lauten:
Blaubeeren schrieb:
Im April 2002 wollte die Polizei Manuel S. erneut vernehmen. Der wollte aber nicht mehr kooperieren Der machte aber von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Er sagte, er habe schon genug mitgemacht.
Hat nix mit "Narrenfreiheit" zu tun.
Was spricht denn dagegen, das selbst zu erledigen?JoniBoni schrieb:Kann noch jemand die PK aus 2018 einstellen?
:D :DJoniBoni schrieb:Dem normal denkenden scheint das nicht gut.
Ich rede ja nicht von der Situation heute. Man weiß ja noch nicht, was beim jetzigen, zweiten Ermittlungsverfahren herauskommt.JoniBoni schrieb:Du magst mit deiner Paragraphenreiterei ja recht haben. Das steht außer Frage.
Dem normal denkenden scheint das nicht gut. Bzw. nicht nachvollziehbar.
Die Indizien wiegen schwer. Nur rechtlich kommt man nicht an. Das ist hart...
Sehr gut geschrieben👍🏻! Das sehe ich genauso..... Einfach traurig die ganze Situation!FadingScreams schrieb am 10.10.2020:du musst wissen, ich war schon damals nicht dabei.. ich weiß nicht wohin der Stein der Wahrheit verlegt wurde.
Ich kann für das getötete unschuldige Kind beten und darauf hoffen dass sich sein Schicksal doch noch aufklären lässt..
ich muss keinen Sohn schützen, ich muss auch kein falsches Zeugnis abgeben oder mich gar dazu überreden lassen, ich muss auch nicht über meinen Auftrag hinaus einem Mandanten die Freundschaft in sozialen Netzwerken bekunden..
ich muss auch nicht versuchen Dritte mit in den Sumpf ziehen - auch dann nicht, wenn deren Vorgesichte dazu einlädt.. genauso wenig müsste ich von anderen totgespielte Geschenke im Wald entsorgen wenn ich sie nicht gewollt hätte..
jetzt weiß ich nur nicht, wie weit ich als Jurist gehen würde - das tote Kind totschweigen sollte doch wohl keine Option sein..
für wen noch mussten hier die Kastanien aus dem Feuer geholt werden.. und wem sollten die liegengebliebenen noch um die Ohren knallen.. für wen alles folgten schlaflose Nächte bis dann Peggy doch noch gefunden wurde..biene99 schrieb:daß die Leistung des Richters im WAV ebenfalls alles andere als eine Glanzleistung war. Wenn ich es richtig verstehe (ich bin kein Jurist) hat es der Richter durch die verkürzte Beweisaufnahme - und der Nicht-Vereidigung der Zeugen / keine Hörung zusätzlicher Zeugen - "geschafft", daß gegen UK nicht mehr ermittelt werden kann. Man fragt sich halt wie die Sache ausgegangen wäre, wenn zum Zeitpunkt dieses WAV die Leiche von Peggy schon aufgefunden gewesen wäre und wenn dieses abgehörte "nette Gespräch" zwischen Vater und Sohn in voller Länge im WAV vorgespielt worden wäre...