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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.09.2020 um 00:45
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:na ja.. der Autor ist ja wohl eher auf Seiten des rödlischen Fan Clubs.. so jedenfalls mein Eindruck in der Vergangenheit..
Das ist allerdings ein harter Vorwurf.
Also ich kann mich nicht daran erinnern, von diesem Journalisten jemals Äußerungen gelesen zu haben, wie sie beispielsweise in der Pk im Januar 2018 in Richtung der Mutter von Peggy getätigt wurden.
Zitat von sunrise2008sunrise2008 schrieb:Leider stehen die Chancen ja eher nicht so gut. Dass es jetzt bahnbrechende Erkenntnisse gibt, die zu einer Anklage führen, ich mag es nicht mehr glauben.
Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Anklage hauptsächlich auf die Pollenanalyse stützt und dann gibt es das Geständnis zur Verbringung von Peggy.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 09:22
Zitat von kätzchen4kätzchen4 schrieb:Ansonsten ist der Artikel nichts anderes als eine (Teil-) Zusammenfassung dessen, was aller Welt bekannt ist. Also unnötig wie ein Kropf, mehr kann man dazu gar nicht sagen. Der Autor hatte wohl Langeweile..
Er hat zusammengefasst, worum es geht, wie die Vorgeschichte ist etc., stimmt. Da aber viele mit dem Namen Manuel S. wenig anfangen können, sind solche Infos für diese Leser wichtig. Es sind ja nicht alle Experten in dem Fall und haben ihn nicht alle von Anfang an verfolgt und im Gedächtnis, vor allem Jüngere nicht.
Zitat von emzemz schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Anklage hauptsächlich auf die Pollenanalyse stützt und dann gibt es das Geständnis zur Verbringung von Peggy.
Strafvereitelung wäre aber wohl verjährt, darauf kann sich eine Anklage kaum stützen. Nicht verjährt wären bloß Mord und Totschlag. Alles andere fällt weg.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 10:00
jedenfalls wird UK als Zeuge geführt - fraglich nur, ob der in der Zwischenzeit vielleicht doch vernommen werden DURFTE..
Er wird lediglich als Zeuge in dem Verfahren geführt, ein womöglicher weiterer Prozess gegen ihn gilt als juristisch nahezu unmöglich. Besagter Mann, der heute in einem Heim für betreutes Wohnen lebt, kannte S. von Kindesbeinen an. In den Verfahrensakten finden sich höchst widersprüchliche Aussagen von ihm, inwiefern S. am Fall Peggy beteiligt gewesen sein soll. Verwertbar dürften sie allesamt nicht sein.
Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/mordfall-peggy-manuel-s-fragen-antworten-1.5037836

und selbst wenn seine Aussage wahrscheinlich nicht verwertbar sein dürfte - vielleicht könnte sie doch heute Aufschluss über die wahren Geschehnisse geben.. - mit dem erweiterten Wissen gegenüber damals..


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 11:30
Zitat von AndanteAndante schrieb:Strafvereitelung wäre aber wohl verjährt, darauf kann sich eine Anklage kaum stützen. Nicht verjährt wären bloß Mord und Totschlag. Alles andere fällt weg.
Hast völlig Recht, habe mich gschlampert ausgedrückt und gemeint:

Das Geständnis von MS über die Verbringung von Peggy, das im Gericht verwendet werden darf, obgleich von MS widerrufen, könnte den Ermittlern (erhebliche?) Hilfe bei einer Rekonstruktion der Abläufe am letzten Tag im Leben von Peggy geliefert haben.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 11:48
Selbst wenn das Verfahren jetzt eingestellt wird, dann ist das doch nicht das Ende, oder? Die Schuldfrage ist weiterhin offen und als cold case würde ich den Fall jetzt noch nicht bezeichnen wollen. Die Ermittler konnten an den sterblichen Überresten und am Fundort Spuren sicherstellen.
Ich bin jetzt mal vorsichtig optimistisch, aber vielleicht gibt es weitere Spuren, von dort bzw. aus dem Audi oder Garten/ehem. Wohnhaus die bisher nicht bekannt gegeben wurden, weil: -keine eindeutige Zuordnung, -zu wenig Material, -etc. etc.! Die techn. Möglichkeiten innerhalb der Rechtsmedizin verbessern sich doch laufend und was jetzt noch nicht möglich war/ist kann ist in ein paar Monaten kein Problem mehr.
Zitat von emzemz schrieb:Das Geständnis von MS über die Verbringung von Peggy, das im Gericht verwendet werden darf, obgleich von MS widerrufen, könnte den Ermittlern (erhebliche?) Hilfe bei einer Rekonstruktion der Abläufe am letzten Tag im Leben von Peggy geliefert haben.
Damals schrieb doch das Landgericht Bayreuth in der PM u. a.:
Zwar ist nach Auffassung der Kammer aufgrund des verwertbaren, aber zwischenzeitlich widerrufenen Teilgeständnisses des Beschuldigten, welches in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird, ein dringender Tatverdacht im Sinne einer hohen Wahrscheinlichkeit hinsichtlich einer Beteiligung des Beschuldigten in Form der Verbringung des Körpers der Peggy K. zum Ablageort gegeben. (…)
Beitrag von jaska (Seite 4.201)

Da scheint sich die schnell mal „erfundene Geschichte“ um dem Druck nachzugeben in weiten Teilen mit den bis dahin ermittelten Erkenntnissen so zu decken, daß das Landgericht auch nur zu dem Schluß kommen konnte das Manuel S. mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verbringer war.



Und wenn er mehr war als nur Verbringer dann kann doch das Verfahren jederzeit wieder gegen ihn aufgenommen werden wenn sich neue belastende Indizien oder Beweise gegen ihn ergeben? Der hatte ja von seinem 1. EV bis 2018 auch nichts mehr mit dem Fall zu tun.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 12:22
Also wenn ich mir das jetzt aufmerksam durchlese, ...
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich bin jetzt mal vorsichtig optimistisch, aber vielleicht gibt es weitere Spuren, von dort bzw. aus dem Audi oder Garten/ehem. Wohnhaus die bisher nicht bekannt gegeben wurden, weil: -keine eindeutige Zuordnung, -zu wenig Material, -etc. etc.! Die techn. Möglichkeiten innerhalb der Rechtsmedizin verbessern sich doch laufend und was jetzt noch nicht möglich war/ist kann ist in ein paar Monaten kein Problem mehr.
... da fällt mir auf, dass man uns erheblich in Unwissenheit gelassen hat. Man hat uns immer wieder mal ein Zuckerl hingeworfen, so wie das mit dem wiedergefundenen goldenen Auto, aber was bei der Untersuchung desselben rausgekommen ist? Darüber haben wir nichts erfahren. Und ich würde mal ganz schwer annehmen, dass auch dieses auf besagte Pollen untersucht wurde.

Insofern bin auch ich vorsichtig optimistisch.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Und wenn er mehr war als nur Verbringer, dann kann doch das Verfahren jederzeit wieder gegen ihn aufgenommen werden, wenn sich neue belastende Indizien oder Beweise gegen ihn ergeben?
Das Problem wäre halt nur, dass der Totschlag, soweit ich weiß, nach 20 Jahren, also im Mai nächsten Jahres, verjähren könnte. Wobei es da auch wieder juristische Möglichkeiten gibt, das rauszuschieben, so genau weiß ich das natürlich nicht. Bliebe danach nur eine Anklage wegen Mordes, ist das halt doch eine sehr hohe Hürde. Ich erinnere an den Fall Lolita Brieger, wo zwar dem Angeklagten die Tat nachgewiesen werden konnte, es aber nicht zu einer Verurteilung reichte.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 12:25
Zitat von emzemz schrieb:Das Problem wäre halt nur, dass der Totschlag, soweit ich weiß, nach 20 Jahren, also im Mai nächsten Jahres, verjähren könnte.
Ich meine dass da durch das EV evtl. ne Unterbrechung greifen könnte, aber das kann nur @Andante oder @DerGreif sicher beantworten.

Nachtrag:
Zitat von emzemz schrieb:so wie das mit dem wiedergefundenen goldenen Auto, aber was bei der Untersuchung desselben rausgekommen ist? Darüber haben wir nichts erfahren. Und ich würde mal ganz schwer annehmen, dass auch dieses auf besagte Pollen untersucht wurde.
Ganz genau!


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 12:55
Zur Unterbrechung der Verjährung siehe hier: https://dejure.org/gesetze/StGB/78c.html


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 13:06
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Ich meine dass da durch das EV evtl. ne Unterbrechung greifen könnte, aber das kann nur @Andante oder @DerGreif sicher beantworten.
Das hatte @Andante schon mal beantwortet:
Zitat von AndanteAndante schrieb am 21.11.2019:Das heißt: Zwar beginnt nach jeder Verjährung die Unterbrechung von neuem. Es gibt dann aber eine Höchstfrist für die Strafverfolgung. Diese beträgt maximal das Doppelte der für das jeweilige Delikt vorgesehenen Verjährungsfrist, bei kürzer Verjährung als drei Jahre max. drei Jahre.
D.h. Am Bespiel des heutigen TV für Totschlag eine Frist zum Jahre 2038. Autsch.

Also für ihn bedeutet das noch 18 Jahre Ungewissheit, ob nicht doch nochmal etwas aufgerollt werden könnte.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 21:14
Zitat von emzemz schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass sich die Anklage hauptsächlich auf die Pollenanalyse stützt und dann gibt es das Geständnis zur Verbringung von Peggy.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Strafvereitelung wäre aber wohl verjährt, darauf kann sich eine Anklage kaum stützen. Nicht verjährt wären bloß Mord und Totschlag. Alles andere fällt weg.
Darauf wollte ich hinaus... Mord wird schwierig nachzuweisen sein und Totschlag, dachte ich bis eben zumindest, wäre nächstes Jahr verjährt.

Danke für die Info bzgl der Unterbrechung der Verjährung. Das gibt ein wenig Hoffnung.


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Peggy Knobloch

21.09.2020 um 23:05
Auch tvo bekam ein ähnliches Statement von der Staatsanwaltschaft:

tvo, 21. September 2020
https://www.tvo.de/fall-peggy-kommt-es-zur-anklage-gegen-manuel-s-461653/#
In den Mordfall Peggy kommt erneut Bewegung. Wie die Staatsanwaltschaft in Bayreuth auf Anfrage von TVO mitteilte, will die Behörde in den kommenden Wochen bekanntgeben, ob sie gegen zuletzt in den Fokus geratenen Manuel S. aus Marktleuthen (WUN) eine Anklage erheben wird oder nicht.
...



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Peggy Knobloch

22.09.2020 um 18:34
Wenn man ein paar km/h zu schnell fährt, wird man geblitzt und bekommt sehr schnell seine Strafe.
Wenn man im Supermarkt ein Brötchen mitgehen lässt, ist man auch dran und wird bestraft.
Wenn man ein totes (?) Mädchen in den Wald bringt und es dort ablegt oder verscharrt, dann bleibt man straffrei, obwohl man Täterwissen hat?
Das will einfach nicht in meinen Kopf rein.


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Peggy Knobloch

22.09.2020 um 19:40
@AnnCarola
Ganz so stimmt das natürlich nicht.

Falls Du rein die Verbringung der Leiche im Fall Peggy meinst, dann nennt sich das Ganze Strafvereitelung und ist nicht per se straffrei.
Lediglich wenn man dies zum Schutz eines nahen Angehörigen macht entgeht man einer Strafe.
Etwas anderes ist noch Dein Begriff "Täterwissen". Wenn man über das verfügt ist man entweder selbst der Täter (was ebenfalls bestraft wird, wenn eine Straftat nachgewiesen werden kann) oder war dabei (auch Mitschuld kann bestraft werden) oder erfuhr von aus erster oder dritter Hand von der Tat. Auch das wäre dann strafbar, wenn durch Passivität keine Angehörigen, sondern Freunde/Bekannte/Fremde geschützt worden wären.

Der zugehörige Paragraph im Strafgesetzbuch ist der §258:


https://dejure.org/gesetze/StGB/258.html
§ 258
Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.
(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.
(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.
Was Du (vielleicht?) ansprichst ist die Verjährung. Manche Straftat kann tatsächlich verjähren. Je nach Schwere der Tat dauert dieses Verjährungsfrist länger oder kürzer an. Sie ist geregelt im §78, ebenfalls im Strafgesetzbuch:

https://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
§ 78
Verjährungsfrist
(1) 1Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. 2§ 76a Absatz 2 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
1. dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2. zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3. zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5. drei Jahre bei den übrigen Taten.
(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.



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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 13:02
Ich habe da folgenden Denkansatz:

Da sitzt also der MS bei der Polizei und wird vernommen. Anscheinend kommt er aus der Nummer, dass er Peggy in seinem Auto transportiert hat, nicht raus. Also denkt er sich die Story mit der Übergabe am Bushäuschen aus, womit er zwar ein Verbringen zugibt, aber keine Tötung.

Mich würde brennend interessieren, was er dann erzählt hat, warum er sich verpflichtet gefühlt hat, seinem ehemaligen Freund UK beim Fortschaffen zu helfen. Keinesfalls glaube ich, dass er dabei zugegeben hat, etwas von einer vorangegangenen Straftat zu wissen. Ob's ein Unfall war, oder sonst eine harmlose Story, die ihm UK erzählt haben will, er hat nur geholfen. Und so könnte man ihm nichts anhaben - so denkt er sich das möglicherweise.


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 13:07
@emz
hast du schon vergessen, dass er angab, nur geholfen zu haben, weil UK drohte erzählen zu wollen, dass sie ein Verhältnis hätten?


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 13:30
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hast du schon vergessen, dass er angab, nur geholfen zu haben, weil UK drohte erzählen zu wollen, dass sie ein Verhältnis hätten?
Das sagt genau wer?
Habe das so genau nicht mehr auf dem Schirm.


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 13:39
Zitat von emzemz schrieb:Da sitzt also der MS bei der Polizei und wird vernommen. Anscheinend kommt er aus der Nummer, dass er Peggy in seinem Auto transportiert hat, nicht raus. Also denkt er sich die Story mit der Übergabe am Bushäuschen aus, womit er zwar ein Verbringen zugibt, aber keine Tötung.

Mich würde brennend interessieren, was er dann erzählt hat, warum er sich verpflichtet gefühlt hat, seinem ehemaligen Freund UK beim Fortschaffen zu helfen.
Ja, mich würde das Motiv auch interessieren, und auch:
- ob er in diesem ausgedachten Szenario eine Antwort auf die Frage hatte ob er denn den UK gefragt hat was passiert ist und dessen Antwort

-ob UKs Bitte um Hilfe tatsächlich die Verbringung betraf oder generelle Hilfe weshalb er eine Wiederbelebung probierte


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 17:19
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:hast du schon vergessen, dass er angab, nur geholfen zu haben, weil UK drohte erzählen zu wollen, dass sie ein Verhältnis hätten?
Also ich weiß ja nicht.
UK ist geistig nicht auf derselben Höhe wie ein "normaler" Mensch (damit möchte ich ihn jetzt keinesfalls beleidigen)
Wenn ich MS wäre und UK würde vor mir stehen und sagen: Du hilfst mir jetzt und und bringst die Peggy weg ansonsten erzähle ich, dass wir was miteinander hatten (keine Ahnung ob da überhaupt was dran ist), würde ich laut anfangen zu lachen und sagen: Mach doch, is mir doch scheissegal. Denkst du ernsthaft sie
nehmen dich für voller als mich? Dann wäre ich gegangen und UK hätte blöd aus der Wäsche geguckt.

Warum zur Hölle sollte ich mich wegen so einer blöden Story einer Straftat schuldig machen wollen? Das ist für mich der größte Blödsinn überhaupt.

In meinen Augen eine Ausrede, die dümmer hätte nicht sein können.


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 19:40
Zitat von m.1806m.1806 schrieb:... ansonsten erzähle ich, dass wir was miteinander hatten (keine Ahnung ob da überhaupt was dran ist) ...
Doch, da war was, als die beiden noch Buben waren, da hat dann die Mutter vom MS den UK angezeigt.

Aber jetzt kann es ja nicht mehr allzu lang dauern, bis @FadingScreams das verrät, was (nicht nur) ich vergessen habe.


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Peggy Knobloch

23.09.2020 um 19:57
@emz

Neun Indizien.. von Otto Lapp.. im Original nicht mehr abrufbar — aber unvergessen..
Die Geschichte, die er jetzt den Ermittlern vor mehreren laufenden Video-Kameras erzählte, war eine andere. Ulvi habe ihn an der Bushaltestelle mitten im Dorf angehalten, als er mit dem Auto unterwegs gewesen sei. Peggy sei tot, Manuel müsse sie wegbringen. Sonst würde Ulvi allen erzählen, sie hätten ein Verhältnis.
Quelle: https://www.wikixy.de/Ausführliche_Informationen_Peggy_K.


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