waderlbeisser schrieb:Nun versucht man einen Unschuldigen anzuprangern,
Wie erklärst du dir dann, die folgenden Besonderheiten?
MS log früher was die Nutzung seines Autos betraf und/oder zum Alibi generell
Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs.
Warum sollte ein Unschuldiger falsche Angaben zu seinem Alibi machen ? Als gänzlich Unbeteiligter habe ich es weder nötig zu lügen, irgendwas zum Alibi zu konstruieren, noch würde ich das dann tun!
Zu seinen Alibis gehörten ja auch die Pflanzarbeiten mit seiner Mutter, nachdem Torf in Lichtenberg nicht einfach so im Boden vorkommt, liegt nahe, daß ermit gekaufter Blumenerde dorthin kam. Und Renovierungsmüll bei einer Kernsanierung fällt nunmal auch an.
Das sind bis hierhin schon ziemlich belastende Indizien, dazu kommt ja dann noch, daß er sich zu einer bedeutsamen Zeit an einem noch relevanteren Ort/Bereich aufgehalten hatte und dies bereits früher ausgesagt hatte als er UK belastete und Mittags am Marktplatz platzierte.
Dann haben wir noch das ekelhafte Gespräch, daß er die Peggy (die er wechselweise mal kannte/ mal nicht) auch gerne xxxen würde
und ein Geständnis, das videoaufgezeichnet wurde und das vom Landgericht Bayreuth trotz Widerruf als verwertbar eingestuft wird und lt. Auskunft LG
“in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt wird „ – die Behauptungen des Beschuldigten -der im Übrigen noch seinen Part der „Nur-Verbringung“ mit Beweisen beweisen wollte- verneint das Landgericht!
Anhaltspunkte für das Vorliegen von verbotenen Vernehmungsmethoden oder eines Verwertungsverbotes sind nicht ersichtlich.
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Nach umfassender Auswertung der gefertigten Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung vom 12. September 2018 liegen nach Überzeugung der Kammer keine Anhaltspunkte dafür vor, dass unzulässiger Druck durch die vernehmenden Polizeibeamten auf den Beschuldigten ausgeübt wurde. Auch eine Übermüdungs- oder Überforderungssituation des Beschuldigten hat zu keinem Zeitpunkt bestanden.
Zudem ist der Beschuldigte nicht über die Schwere des ihm gemachten Tatvorwurfs im Unklaren gewesen. Vielmehr ergaben sich keine Zweifel dahingehend, dass dem Beschuldigten während der gesamten Vernehmung bewusst gewesen ist, dass gegen ihn wegen des Verdachts des Mordes zum Nachteil von Peggy K. ermittelt wird.
Schließlich ist dem Beschuldigten das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers zu keinem Zeitpunkt der Beschuldigtenvernehmung verwehrt worden
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https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/bayreuth/presse/2019/2.phpManuel S. log also 2001/2002 mindestens einmal mit dem Auto-Alibi, dann ob er Peggy- die er ja auch mal f... wollte – kannte oder nicht und 2018 in Bezug auf die Vernehmung! Nicht die Zielgruppe der ich blind vertraue!
waderlbeisser schrieb:Ich wünsche mir nur, dass der wahre Mörder noch gefunden wird, auch wenn die Versäumnisse der Vergangenheit, wohl nicht mehr gutgemacht werden können.
Es gibt da ein Tonband, Vater-Sohn-Gespräch ohne manipulative Fragen durch die Ermittler, im Gegenteil- der Vater soll seinen Sohn sogar versuchen zu überzeugen die Wahrheit zu erzählen weil der aktuell Beschuldigte (MS) ein Alibi habe. Unter Tränen und „Ich schwöre“ soll der Sohn die Tat gestehen die er und der aktuell TV begingen
https://www.wikixy.de/XY-Spezial_6:_Wo_ist_mein_Kind%3F_vom_03.06.2015 (Archiv-Version vom 02.12.2020)@waderlbeisser war da nicht noch auch die Quelle offen für den Auszug den du eingestellt hast?