Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.338 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:29
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Nein, das tu ich nicht. Aber was ist zB mit der Böhnhardt DNA. Die Erklärung mit dem verunreinigten Messinstrument kann man glauben. Muss man aber nicht!
Damit meinst du also, der Staatsanwaltschaft muss man nicht glauben, was sie sagt.
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Wie Du sicher schon bemerkt hast, bin ich ein Verfechter der gesetzlich festgeschrieben Unschuldsvermutung.
Schon von daher gibt es für mich keinen auch immer wie gearteten Tathergang, ...
Die Unschuldsvermutung besagt (nur), dass jemand bis zur Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

Das hat aber rein gar nichts damit zu tun, dass jemand zuvor schon mal als dringend Tatverdächtiger in Haft genommen wird und es eine Tathergangshypothese gibt und eine Anklage gefertigt wird.
waderlbeisser schrieb (Beitrag gelöscht):Genau. Das war wohl der Plan
Der Plan von wem? Werd mal deutlicher.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:33
Zitat von emzemz schrieb:Damit meinst du also, der Staatsanwaltschaft muss man nicht glauben, was sie sagt
Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Aber, mit Verlaub, nicht in die der Soko. Man mag es mir nachsehen.


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:34
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Wäre man am Schicksal des armen Mädchens interessiert, würde man* seit letztem Herbst eine neutrale und beobachtende Haltung einnehmen. Da interessierte Kreise dies nicht tun (sondern im Gegenteil kräftig rödeln), ist die Annahme erlaubt, dass es den Beteiligten eher darum geht, ihr eigenes Gesicht zu wahren, sich nicht umsonst engagiert zu haben, sich nichts eingestehen zu müssen, dass sie in manchen Punkten einem Irrtum aufgesessen zu sein scheinen.
So sehe ich das auch!
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:große Zweifel habe ich daran, dass Peggy nach ihrer Flucht und Verfolgung durch MS und UK in eine Kompostierplane gewickelt wurde - wo sollte die plötzlich herkommen?
Möglich wäre das schon, vorrausgesetzt der immer wieder gleichbleibende Punkt in UKs Geständnissen stimmt: Erste Ablegung und Verscharrung von Peggy an der Burgmauer! Dann kann der Verbringer ja durchaus den Weg (unter 1 km) zurück zum RenoHaus gegangen sein und eine solche geholt haben. Er kann auch den Weg über durch die Stadt (Schloßberg u. Marktplatz) genommen haben, dabei die ältere Lichtenbergerin mit der er ja über Ländereien in Verbindung stand gesehen haben und sich spontan gedacht haben "ah cool, die ist daheim ich hab jetzt ein Alibi" (das er zur Tatzeit gesichert dort war ist ja schwammig).


Wenn UK im abgehörten Gespräch eine Kompostierplane erwähnt, dann ist das doch eklatant, vor allem heißt das Dingens eigentlich ja Kompostplane.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:35
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Aber, mit Verlaub, nicht in die der Soko.
Welche jetzt?


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:35
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Nein, das tu ich nicht. Aber was ist zB mit der Böhnhardt DNA. Die Erklärung mit dem verunreinigten Messinstrument kann man glauben. Muss man aber nicht!
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Schon von daher gibt es für mich keinen auch immer wie gearteten Tathergang,
Da bist Du ja in bester Gesellschaft :
Es ist ja sogar offen, ob es überhaupt eine Tat gab und wenn, welche
.Die Leichenteile wurden nach Jena gebracht, zur dortigen Rechtsmedizin. Ausgerechnet nach Jena, zu dem Institut, das mit seinen Gutachten manchmal krass danebenlag und das auch die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt obduzierte (auch mit Panne, aber am Ende wohl stimmig)
Und es wäre vielleicht ein Ansatz, doch noch zu ermitteln, was wirklich mit ihr passierte. Ob es eine Tat gab.
https://www.bitterlemmer.net/yessay/endlich-gewissheit-im-fall-peggy/10036/ (Archiv-Version vom 24.11.2020)


Vielleicht solltest Du Dich mal mit ihm kurzschließen, zumal ihr auch die gleichen Akten (auszüge) haben dürftet und vielleicht er weiss, wie der von Dir so dringend gesuchte Anwalt heisst. Ich kann mir sehr gut vorstellen, ihn interessiert dieser Name auch sehr, wenn ich mir seine im Podcast gezogene Schiene incl. seinen dort gezogenen persönlichen Rückschlüsse so anhöre.
(Obwohl, er weiss ihn wohl nicht, denn der Name steht wohl am ehesten in den Spurenakten)


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:38
@EclipseFirst
Ich glaube nicht, dass das furchtbare Schicksal der armen Peggy je durch eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe gesühnt wird.
Das glaube ich auch nicht. Einzig nach einem Geständnis des MS könnte noch Anklage mit Erfolgsaussicht erhoben werden aber selbst in diesem unwahrscheinlichen Fall wird er maximal fahrlässige Tötung zugeben (mehr wird man ihm nicht beweisen können) und diese ist längst verjährt.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:39
@waderlbeisser

was möchtest du da andeuten? eine Verschwörung?

auch ich hatte lange Zweifel, fand die Böhnhardt Geschichte auch nicht überzeugend, aber glaube nun fest an eine Schuld U.K.s und M.S.s...könnte mir höchstens vorstellen, dass M.S. irgendwas mit dem rechten pack zu tun hatte, aber das ist rein spekulativ.


ansonsten...ja, ich b i n neugierig...na und?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:43
Zitat von VentilVentil schrieb:..könnte mir höchstens vorstellen, dass M.S. irgendwas mit dem rechten pack zu tun hatte
Na da hätte ich jetzt aber auch gerne mal ne Quelle.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 14:46
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Na da hätte ich jetzt aber auch gerne mal ne Quelle.
Eine Quelle für etwas, das sich ein User vorstellen kann?

Dafür muss er keine Quellenangabe liefern.

Deine steht noch aus.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 15:27
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Ich habe vollstes Vertrauen in die Arbeit der Staatsanwaltschaft. Aber, mit Verlaub, nicht in die der Soko.
Wieso? Es war doch damals eine Super-Idee, UK und Vater miteinander reden zu lassen und das Gespräch - nach Einholung einer entsprechenden richterlichen Genehmigung - aufzunehmen.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 15:29
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:** Ein Bürger eines Ortes in der Nähe gab eine verdächtige Sichtung zu Protokoll.
Meinst du die Sichtung einer Kinderleiche im Wald bei Helmbrechts durch einen Mann?


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 15:54
Zum Thema Kröber mal meine Gedanken, da das Thema immer mal wieder hier auftaucht.
Wenn man es mal genau betrachtet, dann hätte die BI mit ihrer Klage gegen Kröber eigentlich nichts zu befürchten, auch wenn jetzt herauskommt das er im Endeffekt recht hatte.
Falls diesen Leuten wirklich Fehler beim erstellen des Gutachtens aufgefallen sind, dann können sie dagegen trotzdem angehen. Denn es wird sicher ebenso wie in anderen Bereichen des Rechts auch hier gelten, dass eine Betrachtung aus damaliger Sicht stattfinden muss und nicht nach dem Motto, dass er ja im Nachhinein betrachtet richtig lag. Da zählt dann weniger das richtige Endergebnis. Wobei es eventuell Strafmildernd sein könnte, wenn die begangenen Fehler trotzdem ein korrektes Endergebnis hervorbrachten. Aber da kann ich aus Erfahrung nichts dazu beitragen. Hab ich so noch nicht erlebt. Man muss z. B. im Medizinrecht immer die einzelnen Schritte beachten und darf nicht das Endresultat bei der Bewertung vorangegangener Fehler schon mit einbeziehen. Denn hinterher ist man immer schlauer und kann behaupten: als die und die Symptome auftraten hätte man es ja merken müssen, denn diese deuteten auf den später entstandenen Schaden hin. Dies wäre nur zutreffend, wenn man wirklich eindeutige Symptome ignoriert hätte und nicht nur solche, die zwar weit entfernt damit im Zusammenhang stehen, jedoch auch viele andere Möglichkeiten hergeben.

Sollten also die Vorwürfe vom Herrn Büroleiter gegen Kröber zutreffend sein und tatsächlich Fehler gemacht worden sein, dann kann man theoretisch trotzdem klagen. Wäre ja nicht das erste Mal, dass ein Mörder Geld zugesprochen bekommt.

Hat man aber nichts konkretes belastendes gegen Kröber in der Hand, bis auf ein paar falsch verstandene Wikipedia Artikel, dann wäre eine Klage, welche Kröber ein falsches Endergebnis vorwerfen möchte natürlich nur sinnvoll, wenn dieses auch falsch war. Also muss gerödelt werden bis zum abwinken.

Nun kann sich jeder seine Meinung bilden, welche der beiden Möglichkeiten wohl zutreffen ;)


Und zum Thema Neugierde... Ich denke jeder hier im Forum ist hier dabei, weil er den Fall interessant findet. Die einen versuchen Theorien aufzustellen, andere wollen den Verdacht von bestimmten Leuten weglenken. Und das mit aller Macht... Gibt natürlich auch leider welche, die alles bekannte ignorieren und lieber einen völlig unbekannten Täter hätten.
Aber keiner hier ist nicht auch irgendwie neugierig und hofft auf neue Ergebnisse. Bis dahin ist es sehr informativ hier verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt zu bekommen. So schön zusammengetragene Fakten findet man in keinem Zeitungsartikel.
Da muss man an dieser Stelle einfach mal @jaska und @magaretha danken.
Klar, dass all diese Fakten nicht jedem passen, aber da geht es mehr um einen persönlichen Kampf, für den alles passende einfach ignoriert wird. Dazu wird anderen Usern vorgeworfen, dass sie zu einseitig denken. Das ist aber absolut verkehrt, denn die Fakten und Indizien sprechen nunmal eindeutig für eine Beteiligung (genaue Rollenverteilung noch offen) von MS und UK. So sehen es auch die Ermittler wie man nun zuletzt auch im Podcast erfahren konnte. Deswegen der Mordverdacht gegen MS, denn dieser kann es a) in Kauf genommen haben b) tatsächlich befohlen haben c) auch selbst handgreiflich geworden sein d)... usw.
Auch wenn die Ermittler das Tonband für total glaubwürdig halten, können sie nicht einfach von sich aus entscheiden, dass im darin erklärten nicht doch etwas fehlt.
Spreche das gerade an, weil öfter geschrieben wurde: wenn es UK war, warum wird dann gegen MS ermittelt.
Natürlich muss man gegen den, der die Leiche verbracht hat ermitteln bis man absolut ausschließen kann, dass da nicht doch mehr war.



@EclipseFirst

Gute Beiträge bis jetzt. Nur mal am Rande erwähnt.
Zitat von waderlbeisserwaderlbeisser schrieb:Nein, das tu ich nicht. Aber was ist zB mit der Böhnhardt DNA. Die Erklärung mit dem verunreinigten Messinstrument kann man glauben. Muss man aber nicht!
Oh nein nicht das wieder... Glauben darf jeder was er will. Aber soll ein solcher Profi aus dem Untergrund ein Mädchen mitten am Tag töten... Also echt mal... Da läuft ein Typ zur relevanten Uhrzeit mit einer einschlägigen Vorgeschichte und Bezug zum Opfer durch Lichtenberg und dann kommt ein Wohnmobil angefahren und fängt ihm die Peggy weg? Also bitte...


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:01
@EclipseFirst
3 Daumen hoch für deine Beiträge. Wunderbar zu Ausdruck gebracht (das nur nebenbei erwähnt), aber auch inhaltlich dh vom faktischen und vom emotionalen Aspekt her treffend wiedergegeben.
Zitat von EclipseFirstEclipseFirst schrieb:Zu den Fakten: Mich stört in den Modellen das knappe Zeitfenster. Die Tatbeteiligten haben sich dem armen Kind garantiert nicht mit bereits geplanter Tötungsabsicht genähert und hatten demzufolge auch keinen Plan, was nach dem Mord passieren sollte.
Ich möchte jedoch vom Mordmerkmal Vorsatz noch nicht absehen. Auch wenn eine schon Tage vorher geplante Tötung nicht plausibel erscheint, so erschließt sich mir nicht wie das Vergehen von einigen Minuten zwischen "Befehl" Nase und Mund zuzuhalten und Eintritt (zumindest) der Bewusstlosigkeit juristisch zu werten ist.
In diesen Minuten hätte dem Täter milde ausgedrückt einige Male die Gefahr des Erstickens des Mädchens bewusst werden müssen. Und dennoch wurde, wenn man den Erstickungstod als wahrscheinlich ansieht, weiter zugedrückt.

Mindestens in diesen erwähnten Minuten jedoch, ich kanns nicht anders werten, muss sich ein Tötungsvorsatz ergeben haben. Der Täter hätte auch loslassen können und tat es nicht.

Meine Überlegungen basieren auf dem Tatvorwurf Mord gegen den TV, so wie von den Ermittlern (Soko 4 und Staatsanwaltschaft) geäußert.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:12
@Alex9247

So einfach ist das nicht, wenn man von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen Schadensersatz will. Da müssen alle Voraussetzungen des § 839 a BGB vorliegen, also vorsätzliches oder GROB fahrlässiges Handeln des Sachverständigen, Ursächlichkeit des unrichtigen Gutachtens für die Entscheidung UND den Schaden.

Hier fehlt es bereits an der Ursächlichkeit und am Schaden. Denn UK saß ja nicht wegen der Mordverurteilung in Haft, sondern wegen der Missbräuche im BKH. Und für die Einweisung in die Forensik wegen der Missbräuche ist das Kröber-Gutachten eben nicht kausal. Außerdem ist sehr die Frage, warum es zumindest GROB fahrlässig erstellt worden sein soll.

So oder so: das wird nichts mit der Kröber-Klage. Da ist ja auch noch die Frage der Verjährung.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen

(1) Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, so ist er zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine gerichtliche Entscheidung entsteht, die auf diesem Gutachten beruht.....



2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:32
Zitat von AndanteAndante schrieb:So einfach ist das nicht, wenn man von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen Schadensersatz will. Da müssen alle Voraussetzungen des § 839 a BGB vorliegen, also vorsätzliches oder GROB fahrlässiges Handeln des Sachverständigen, Ursächlichkeit des unrichtigen Gutachtens für die Entscheidung UND den Schaden.

Hier fehlt es bereits an der Ursächlichkeit und am Schaden. Denn UK saß ja nicht wegen der Mordverurteilung in Haft, sondern wegen der Missbräuche im BKH. Und für die Einweisung in die Forensik wegen der Missbräuche ist das Kröber-Gutachten eben nicht kausal. Außerdem ist sehr die Frage, warum es zumindest GROB fahrlässig erstellt worden sein soll.

So oder so: das wird nichts mit der Kröber-Klage. Da ist ja auch noch die Frage der Verjährung.
Das es vielleicht nichtmal im Ansatz zu einer Klage kommt bestreite ich ja nicht. Mir ging es darum, dass der Büroleiter einiges aufzählte (in der PK mit dem Rank Ausraster war es glaube) wie ein solches Gutachten zu erstellen ist und wirft Kröber vor, dies nicht eingehalten zu haben. Deswegen sagte ich, falls er sein Wissen nicht nur von Wikipedia hat und die Unstimmigkeiten tatsächlich auf Fehler beruhen, dann kann man dagegen angehen. Vorausgesetzt die von dir erwähnte Verjährung greift noch nicht. Mit Fehler meine ich auch keine falsche Einschätzung, sondern Fehler wie vorgeworfen. Also falsche Dokumentation, zu wenig Gespräche etc.

Klar wäre es schwierig einen Schadenersatz zu fordern da uk ja nicht in Haft war. Aber ginge da vielleicht was mit einer pauschaleren kleineren Summe als Folge des daraus resultierenden schlechten Ansehens? Das Mörderimage wird man ja nicht so schnell los, ob man im Gefängnis war oder nicht.
Aber so sehr interessiert mich das Thema nun auch nicht und du hast da deutlich mehr Fachkenntnis.
Mir ging es nur darum, dass prinzipiell, wenn tatsächlich Fehler enthalten sind, dagegen vorgegangen werden könnte. Falls man es rechtzeitig tut.

Und als Nachtrag, ich bezweifle, dass Kröber Fehler machte. Denke ehr, es wird im rechtlichen Rahmen liegen. Falls das ihm vorgeworfene überhaupt stimmt...


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:40
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Aber ginge da vielleicht was mit einer pauschaleren kleineren Summe als Folge des daraus resultierenden schlechten Ansehens? Das Mörderimage wird man ja nicht so schnell los, ob man im Gefängnis war oder nicht.
Einen konkreten Schaden wie Verdienstausfall hatte UK ja nicht. Er wäre schadensersatzmäßig so zu stellen, wie er stünde, wenn er nicht in Haft gewesen wäre. Und da er nie in Haft war, hatte er euch keinen Schaden, abgesehen davon, dass er nie ein regelmäßiges Einkommen hatte.

Und Schmerzensgeld wegen des „Mörderimage“? Welche „Schmerzen“ hatte UK konkret dadurch? Da müssten schon einige Atteste her....
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:Aber so sehr interessiert mich das Thema nun auch nicht
Eben, es ist halt nur wegen der unverschämt hohen Summe (und den daraus resultierenden Anwalts- und Gerichtskosten) interessant, die da ohne jegliche Erfolgsaussicht gefordert wird.

Aber wenn sich jetzt rausstellt, das Kröber doch richtig lag, wird die Sache rund ;-) Dann wird es erst recht nichts mit der Klage....


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Da ist ja auch noch die Frage der Verjährung.
Könntest du bitte nochmal die Verjährungsfrist nennen.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 16:55
@kätzchen4

§ 199 BGB. Ist ein bisschen kompliziert, aber wir hatten das Thema vor einiger Zeit schon mal. Man muss differenzieren zwischen Verdienstausfall und Schmerzensgeld, da können andere Verjährungsfristen gelten.


melden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 17:32
danke @Andante

Demnach wissen wir nicht, ob die Verjährungsfrist bereits verstrichen ist, oder die Klage noch innerhalb der Frist eingereicht wurde. Die Möglichkeiten liegen bei 10 oder 30 Jahren, lt. § 199 BGB.
Man sollte aber doch annehmen, dass die Anwältin vor Klageeinreichung den Sachverhalt der Verjährungsfrist geprüft hat.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

07.04.2019 um 17:54
@kätzchen4

Sorry, ich habe unvollständig geschrieben. § 199 BGB regelt, wann die Verjährungsfrist beginnt, sowie die Verjährungshöchstfristen für bestimmte Ansprüche.

Die normale Verjährungsfrist beträgt aber nur drei Jahre, § 195 BGB:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 195 Regelmäßige Verjährungsfrist

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.



melden