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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:33
@jaska

Ja natürlich! Es war zunächst ja auch so zu verstehen, daß Frau Rödel dieses Gespräch nicht bekannt war, Erdal K. sich nicht erinnert und Otto Lapp schrieb was von wiederaufbereitet. Grund genug eine Verschwörung bishin zur Beweismittelfälschung anzunehmen und das Band anzufordern. Um 2 Wochen später Inhalte daraus zu zitieren... Irgendwie ist das urkomisch!

Jetzt scheint ihr der A*sch tatsächlich auf Grundeis zu gehen. Aber den Charakter einen möglichen Fehler einzugestehen hat man da halt nicht.


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:36
Ich wage mal eine Prophezeiung: Wenn GR so weitermacht, pfuscht sie dem Anwalt von MS ins Handwerk, und dann ist der Krach da.

Das kann ja wohl nicht wahr sein, dass GR sich anmaßt, ständig in dieses Ermittlungsverfahren reinzufunken, sich zum Alibi von MS zu äußern und selber Ausschnitte aus dem Band zu veröffentlichen. Was MS und MS´ Anwalt dazu sagen, möchte ich gerne mal wissen.


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:45
Zitat von margarethamargaretha schrieb:zwischen dem Entdecken der unterschiedlich, mikroskopisch kleine Pollen und der Identifizierung als Bestandteile von Torf im weiteren Untersuchungsgang liegen Tage/Woche(n) an Arbeit
Das is so der Punkt , das ist schon 20 Jahre her als ich Berufsmäßig mit Blumenerde zu tun hatte , damals wie heute wurde die in Säcken geliefert, also schon eine (Massenware) würde ich sagen.

Nun müsste bei MS aus dieser Blumenerde - Torf ja etwas heraus gefiltert worden sein was nur auf ihn
CSI mäßig passt, das wäre dann der Fall wenn Familie S ihre Blumenerde - Kompost selber hergestellt hat , dann wären da einmalige Bestandteile drin aber doch nicht wenn das Blumenerde (Torf) der Firma sowieso wäre... versteht ihr was ich meine ?


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:56
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:... versteht ihr was ich meine ?
Du scheinst nicht verstanden zu haben, was in der PK erklärt wurde.
Am Einfachsten dürfte sein, du befasst dich selbst noch mal mit dieser PK, besser als dort, können wir dir das auch nicht erklären.


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:57
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:aber doch nicht wenn das Blumenerde (Torf) der Firma sowieso wäre... versteht ihr was ich meine ?
Ja, Blumenerde (Torf) aus der Quelle X fand man ja bei der Familie S.
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Die Pollen kommen also in Lichtenberg ursprünglich nicht vor, man kann/konnte diese aber an oder bei den Gehwegplatten eines der Anwesens des Manuel S. finden. (Bzw. an einem Haus das mit ihm in Verbindung steht)
Der Verdächtige, der den Ermittlern bereits bekannt war, hatte am Tag der Tat in seinem Garten zwischen torfhaltigen Gehwegplatten gearbeitet.
https://www.zeit.de/2018/53/methoden-kriminalistik-botanik-spurensuche-fallaufklaerung


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 22:58
Der Herr Büroleiter äußert sich aktuell öffentlich wie folgt zu dem Band :

"Mordfall Peggy
Verletzung der Menschenwürde und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung

Der „Fall“ des getöteten Kindes Peggy Knobloch ist auch nach nunmehr bald 20 Jahren nicht geklärt. Die Ermittlungen der SOKO Peggy in jüngster Zeit, in Bezug auf das abspielen eines im Jahr 2002 heimlich aufgezeichneten Gespräches zwischen Ulvi. K und dessen Vater gegenüber mutmaßlichen Zeugen (nach dem derzeitigen Stand 12) ist unter schwerste Kritik gefallen und wird über kurz oder lang, auch die Gerichte beschäftigen. Was ist passiert?
Am 24.07. 2002 wird ein Zusammentreffen zwischen Vater und Sohn in einem Raum der Polizei ar-rangiert. Dieses Gespräch wird heimlich aufgezeichnet, für die Aufzeichnung gab es eine richterliche Anordnung. Alles korrekt? Nein. Die ermittlungsrichterliche Anordnung der Maßnahme erging auf der Grundlage des hierfür einschlägigen § 100f StPO. Allein daran gemessen, wäre das Vorgehen nicht zu beanstanden. Aber! Bei der hier gegebenen Fallgestaltung liegt bereits ein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG) mit der Folge eines Beweisverwertungsverbots vor. Ein solcher Verstoß folgt aus einer Gesamtschau der Umstände bei der Durchführung der akustischen Gesprächsüberwachung und des Vorgehens der Ermittlungsbehörden vor dem Hintergrund der besonderen Situation des seinerzeit Beschuldigten, der geistig schwer behindert (GdB 80) und in jedweder Beziehung minderbegabt ist. Der Verstoß führt zu einem Beweisverwertungsverbot, weil das Beweismittel auf eine unzulässige, gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßende Weise erlangt wurde. Das Recht des Beschuldigten auf ein faires Verfahren wurzelt im Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Freiheitsrechten des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG). Es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt eines staatlichen Verfahrens herabzuwürdigen, und es verpflichtet den Staat zu korrektem und fairem Verfahren (BVerfG, Beschl. vom 18. März 2009 - 2 BvR 2025/07 - m.w.N.). Das Recht auf ein faires Verfahren umfasst dabei das Recht jedes Beschuldigten auf Wahrung seiner Aussage- und Entschließungsfreiheit innerhalb des Strafverfahrens. Es hat in dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Selbstbelastungsfreiheit („nemo tenetur se ipsum accusare“) und in den Vorschriften der § 136a, § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO seinen Niederschlag gefunden. Das Verbot des Zwangs zur Selbstbelastung bedeutet, dass im Rahmen des Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (vgl. BVerfGE 109, 279, 324; 56, 37, 49). Nach der Rechtsprechung des EGMR ist das Schweigerecht eines Beschuldigten und seine Entscheidungsfreiheit, in einem Strafverfahren auszusagen oder zu schweigen, etwa dann verletzt, wenn die Strafverfolgungsbehörden in einem Fall, in dem sich der Beschuldigte für das Schweigen entschieden hat, eine Täuschung anwenden, um ihm Geständnisse oder andere belastende Angaben zu entlocken, die sie in einer Vernehmung nicht erlangen konnten, und die so erlangten Geständnisse oder selbst belastenden Aussagen in den Prozess als Beweise einführen (EGMR StV 2003, 257, 259). Ob das Schweigerecht in einem solchen Maß missachtet wurde, dass eine Verletzung von Art. 6 MRK gegeben ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (EGMR aaO). Ausgehend von diesen Grundsätzen stellt sich im vorliegenden Fall die heimliche akustische Überwachung des Vater/Sohn in einem Raum der Polizeibehörde bei einer Gesamtschau aller hierfür bedeutsamen Umstände als eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren dar. Die SOKO Peggy hat hierbewusst eine von den üblichen Abläufen bei Ermittlungen derart abweichende Besuchssituation geschaffen, dass nicht lediglich ein Irrtum des seinerzeit Beschuldigten ausgenutzt wurde. Vielmehr wurde, anders kann man das Vorgehen nicht verstehen, die Situation - gezielt - zur Erlangung einer gerichtsverwertbaren Selbstbelastung des Beschuldigten herbeigeführt. Im Rahmen ihres Vorgehens haben die Ermittlungsbehörden mit mehreren aufeinander abgestimmten Maßnahmen dem Angeklagten den Eindruck vermittelt, er erhalte nun eine Sonderbehandlung und dürfe sich völlig ungestört und ohne jegliche Überwachung mit seinem Vater unterhalten. Hinzu tritt hier noch besonders schwerwiegend, dass der seinerzeit Beschuldigte Ulvi K. aufgrund seiner geistigen Behinderung gar nicht erfassen konnte, dass hier eine akustische Gesprächsaufzeichnung erfolgt. Damit ist diese heimlich gefertigte Gesprächsaufzeichnung unverwendbar, sie fällt unter ein absolutes Beweisverwertungsverbot. Dies sei hier deutlich vorab angemerkt.
Im ersten Strafverfahren und auch im Wideraufnahmeverfahren spielte diese Aufzeichnung so gut wie keine Rolle. Sie wurde ausweislich des Protokolls der Hauptverhandlung in keinem der beiden Verfahren vorgespielt.
Im Januar dann meldeten sich einige BürgerInnen aus Lichtenberg, die sich sehr verwundert zeigten, dass plötzlich die SOKO Peggy bei Ihnen anklopfte, diese als Zeugen vernehmen wollte – und dann eben jene Gesprächsaufzeichnung vorgespielt wurde. Nach einigen Berichten darüber in den Medien, berichteten dann zwei Zeitungen, dass Ihnen diese Aufnahme zugespielt worden sei und veröffent-lichten einen wesentlichen Inhalt dieses Gespräches.
Der seinerzeit Beschuldigte Ulvi. K ist im Wiederaufnahmeverfahren vom Vorwurf des Mordes an dem Kind Peggy K. freigesprochen worden. An und für sich ist es nicht kompliziert. Mit dem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens, bei vollstreckter U-Haft wird eine billige Haftentschädigung in Geld gewährt und damit ist der Vorgang an sich beendet. Alle zunächst getroffenen Maßnahmen geraten in Wegfall, da diese nur im Zuge des Verfahrens gegen den Beschuldigten, sodann Angeklagten und später freigesprochenen beruhen. Es kommt also bei Aufzeichnungen von Telefongesprächen, Lauschangriffen in der Wohnung oder wie hier, einer heimlich angefertigten Gesprächsaufzeichnung nicht mehr darauf an, ob diese im Stadium des Ermittlungsverfahrens rechtmäßig gewonnen wurden, denn durch den Freispruch verliert jedwede Anordnung, soweit diese auf das Verfahren gegen den seinerzeit Beschuldigten beruht, ihre Rechtmäßigkeit. Bedeutet: Solcherart Aufzeichnungen sind zu vernichten oder aber zumindest so zu verwahren, dass diese nicht an Dritte gelangen können. Da zu dem damaligen Zeitpunkt, dass auch gegen Manuel S. anhängige Ermittlungsverfahren schon eingestellt war, scheidet eine Verwendung dieser heimlichen Gesprächsaufzeichnung in jedweder Beziehung gegenüber Dritten aus.
Nun, die Ermittlungen der SOKO Peggy sind nach fulminanter Pressekonferenz, mit voller Namens-nennung des nunmehr Beschuldigten, Erlass eines Haftbefehles und Aufhebung desselben an Heiligabend derart in die Jauchegrube gefahren, dass es auf den Geruch nicht mehr ankommt. Manuel S. hat sein ohnehin fragwürdiges Teilgeständnis widerrufen. Und wieder einmal bleibt nichts übrig als Schutt und Asche.
Immer wieder wurden schon zuvor, Zeugen/innen aufgesucht, einzig mit dem Zweck, diese zu veranlassen ihre Angaben doch noch zu überdenken. Es ist das vielseits geübte „Spiel“ der Ermittler, die nicht in der Lage sind über den Rand einer Kaffeetasse zu sehen. Sie haben bereits das Leben einer ganzen Familie vernichtet, jetzt also wieder in diesem Rahmen vorgehen?
Was also tun?
Wenn es nicht mit dem Druck der Befragung geht, dann muss man eine andere Struktur finden, auf der man Druck aufbauen kann! Kann man Zeugenaussagen so nicht erschüttern, muss man ja etwas finden, mit dem es dann doch vielleicht gelingt, dass Zeugen denken können, vielleicht war es ja doch der Ulvi mit Manuel!
Also nimmt man diese heimliche Gesprächsaufzeichnung und spielt diese Zeugen vor, fragt diese ob das was da gesagt wird von dem Zeugen für Glaubwürdig erachtet wird.
???
Kann ein Zeuge etwas dazu sagen was glaubwürdig ist?
NEIN !!!
Natürlich wird es publik, die Bürger/Innen in Lichtenberg haben auf Deutsch, genug davon, immer wieder in die hochkonspirativen Ermittlungen eingebunden zu werden, die vollkommen sinnfrei, in Bezug auf das Vorspielen dieser Aufnahme, rechts- und verfassungswidrig sind. Da kann es dann nicht verwundern, dass urplötzlich zwei Journalisten mit dem Aufmacher losgehen, Ihnen wäre dieses Gespräch zugespielt worden. Das hat natürlich Sinn. Je mehr man den Inhalt verbreitet, desto mehr wird er publik.
MANIPULATIONSBEFRAGUNG
Hinter diesem Begriff verbirgt sich etwas, was in einem demokratischen Rechtsstaat keinen Raum hat. Tatsächlich die vorsätzliche und geplante Absicht, mittels rechtswidrigen Vorgehens, Zeugen/Innen dahingehend zu beeinflussen, von einer gemachten Aussage zurückzutreten.
Bedeutet
Bei dem Zeugen den Zweifel zu säen, dass ist das Konzept, durch das Vorspielen einer solchen Aufnahme, also er war es dann doch, weil er hat das ja so gesagt, vielleicht habe ich mich doch geirrt.

Aber hinter allem geht es um das Schicksal von Menschen,

Ulvi K. ist ein geistig schwerbehinderter Mann, der mit dem Tod des Kindes Peggy K. Nichts zu tun hat. Er war das Opfer einer Justiz, die möglicherweise auf Grund des öffentlichen Druckes angewiesen worden war, der Öffentlichkeit einen Täter zu präsentieren, weil der Druck zu hoch war. Das hat wie die Bayern sagen „Geschmack“. Es erinnert in einer fatalen Art und Weise an die Vorgänge im Dritten Reich. Nach dem Motto wir brauchen einen Täter also basteln wir ihn uns.
Dies muss mit aller Deutlichkeit gesagt werden.

Fortsetzung folgt. "


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:03
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: den Büroleiter zitierend:
Es erinnert in einer fatalen Art und Weise an die Vorgänge im Dritten Reich
Natürlich: Die Nazikeule.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: wieder den Büroleiter zitierend:

Fortsetzung folgt.
Neiiiiin, bitte nicht!


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:09
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Natürlich wird es publik, die Bürger/Innen in Lichtenberg haben auf Deutsch, genug davon, immer wieder in die hochkonspirativen Ermittlungen eingebunden zu werden
AHA, man ist jetzt bei hochkonspirativen Ermittlungen, da kann man eigentlich nur Gute Besserung wünschen.

"Was ich selber denk und tu, trau ich auch dem Anderen zu."


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:10
@Andante

Und immer wenn man denkt, es geht nicht noch üb ler, kommt irgendwo ein Büro leit er....

Klasse finde ich auch die Formulierung :

"
Solcherart Aufzeichnungen sind zu vernichten oder aber zumindest so zu verwahren, dass diese nicht an Dritte gelangen können."


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:14
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:"Mordfall PeggyVerletzung der Menschenwürde und des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung
:( hm.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Der „Fall“ des getöteten Kindes Peggy Knobloch ist auch nach nunmehr bald 20 Jahren nicht geklärt. Die Ermittlungen der SOKO Peggy in jüngster Zeit, in Bezug auf das abspielen eines im Jahr 2002 heimlich aufgezeichneten Gespräches zwischen Ulvi. K und dessen Vater gegenüber mutmaßlichen Zeugen (nach dem derzeitigen Stand 12) ist unter schwerste Kritik gefallen
Gut da wird's schon wieder Juristisch - sogar Menschenrechte u.s.w. ich bin Laie und nicht Jurist, Folter ist natürlich jenseits von allem aber ein Gespräch abhören wo Life geredet wird was ist da auszusetzen um einen Kindermord zu klären :ask: , is wie als wenn man mit dem Handy einen Mord filmt , ich meine ohne Erlaubnis zu filmen ist verboten , dann kommt man noch dran weil man gefilmt hat - oh nein.
Ich finde der Fall ist aufgrund von Gesetzen schon schwer zu knacken .


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:19
Zitat von margarethamargaretha schrieb:AHA, man ist jetzt bei hochkonspirativen Ermittlungen, da kann man eigentlich nur Gute Besserung wünschen.
Und der Herr Büroleiter spricht jetzt schon für „die Lichtenberger Bürger“. Na, hoffentlich wissen die auch davon....


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:20
Zitat von margarethamargaretha schrieb:AHA, man ist jetzt bei hochkonspirativen Ermittlungen, da kann man eigentlich nur Gute Besserung wünschen.
Ein wahrlich frommer Wunsch.


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Peggy Knobloch

07.03.2019 um 23:44
Zitat von emzemz schrieb:Am Einfachsten dürfte sein, du befasst dich selbst noch mal mit dieser PK,
Ich weiß jetzt nicht wo mein Geschriebenes mit der PK kollidiert aber ich schau sie mir noch mal an, heute aber nicht mehr . :)


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 00:10
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Grund genug eine Verschwörung bishin zur Beweismittelfälschung anzunehmen und das Band anzufordern.
Ich denke nicht, das GR das Band einfach so bekommen hat. Warum auch, sie ist ja nicht Beteiligte am jetzigen Ermittlungsverfahren und hat daher kein Akteneinsichtsrecht. Ich glaube, sie ist lediglich im Besitz einer Aufzeichnung, was auf dem Band sein soll, und zwar hat sie die Aufzeichnung schon im inzwischen abgeschlossenen Prozess gegen UK bekommen.
Zitat von emzemz schrieb:Ganz besonders köstlich finde ich selbiges:

Zitat Rödel: Da mir die Aufzeichnung des Gesprächs mit meinem Betreuten und seinem Vater von 2002 vorliegt, bezweifle ich die Echtheit des von den Ermittlern vorgespielten Mitschnitts: deren Aussagen sind nicht identisch mit dem Original.
Offenbar hat GR also ihre Aufzeichnung mit dem verglichen, was ihr die Lichtenberger über den Inhalt des Bandes, das ihnen kürzlich vorgespielt wurde, berichtet haben. Daraus hat sie dann geschlossen, dass ihre Aufzeichnung den Inhalt des Bandes korrekt wiedergeben, dass hingegen den Lichtenbergern ein Band mit einem anderen Inhalt vorgespielt worden sein soll.

Nun ja, kann sein oder auch viel eher nicht sein. Aber wieder die Frage: was geht das alles GR an? Sie hat keine Karten im drin im jetzigen Ermittlungsverfahren. Ihre Weisheiten sollte sie dem Verteidiger von MS mitteilen, und gut ist.


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 00:13
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Ich finde der Fall ist aufgrund von Gesetzen schon schwer zu knacken .
...und weil eine gewisse Frau ständig in die Ermittlungen grätscht, ääähn ich meinte natürlich pfuscht!

Würde jetzt auf diesem Band ein hochemotinales Gespräch zw. Ulvi K. und seinem Vater zu hören sein a' la:
"Papa nein, ich war es nicht glaube mir!! Aber ich habe gesehen wie der X und der Y aus Hintertupfing es gemacht haben"

und die Lapp'sche Schlagzeile wäre demnach
Unter Tränen beschwört er den Vater von seiner Unschuld

Hätte es dann auch Anzeigen gegeben oder würden sich Freiwillige melden um das Band zu hören und an der Aufklärung helfen??

Nachdem mir ja privat ein oscarreifes Kopfkino bestätigt wurde sehe ich gerade Menschenschlangen vor der Wache.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Sie hat keine Karten im drin im jetzigen Ermittlungsverfahren.
Und genau das scheint ihr zu stinken das sie nichts weiß!


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 00:27
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Hätte es dann auch Anzeigen gegeben oder würden sich Freiwillige melden um das Band zu hören und an der Aufklärung helfen??

Nachdem mir ja privat ein oscarreifes Kopfkino bestätigt wurde sehe ich gerade Menschenschlangen vor der Wache.
Na klar, eine große Menschentraube würde es dann geben, alles Leute, die gerne bei der Aufklärung helfen würden - weil das ja die Aufklärung mit dem gewünschten Ergebnis wäre. Man würde beim Beweis der Unschuld von UK mithelfen und hätte ein supergutes Gefühl dabei, aber so was von supergut!

Bloß dumm, dass zu UKs Unschuld nix mehr bewiesen werden muss wegen des Strafklageverbrauchs. UK ist komplett auf der sicheren Seite, MS bisher nicht, der steckt noch mittendrin in seinem Verfahren.

Und irgendwo geht es auch um Peggy und ihre Mutter, aber wohl nicht für die, denen es nur um UK geht.


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 00:28
Zitat von margarethamargaretha schrieb:und die Lapp'sche Schlagzeile wäre demnach Unter Tränen beschwört er den Vater von seiner Unschuld
Zitat von margarethamargaretha schrieb:Hätte es dann auch Anzeigen gegeben
Ich glaub nicht - mit Betonnung auf glauben.


Dieser Fall ist völlig degeneriert in meinen Augen , verschiedene Lager BI vs Anti BI, Ermittler ermitteln gegen Ermittler, also echt , die Augsburger Puppenkiste lässt herzlich grüßen - Wahnsinn das Ganze !


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 00:35
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Ermittler ermitteln gegen Ermittler,
Na, das gibt es doch öfter, nur wird das dann nicht von interessierter Seite gleich an die Medien lanciert.

Zum Beispiel werden Polizeibeamte ab und zu mal angezeigt wegen angeblicher Körperverletzung bei Festnahmen etc. Praktisch nach jeder Großdemo oder jedem Fußballspiel, wo es zu Krawallen gekommen ist, gibt es solche Anzeigen. Und wer soll in solchen Fällen gegen die beschuldigten Polizisten ermitteln? Natürlich andere Polizisten, wer sonst?


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 01:17
Erstmal bezüglich Rödel, danke für den Screenshot... Man stelle sich mal vor... Da muss wahrscheinlich einer Erwachsenen Frau von jemandem gesagt worden sein, dass man sowas nicht postet. Oder hat es bei ihr allein klick gemacht, so dass sie es löschte? Wie fanatisch ist diese Frau, wenn sie in ihrem Alter immernoch solche Fehler macht? Bzw. so die Beherrschung verliert. Das kann einem verzweifelten/verliebten/besoffenem Jugendlichen passieren etwas so abartiges zu posten und es dann später zu bereuen... Aber keiner Erwachsenen Frau die so in der Öffentlichkeit steht und noch dazu eine Betreuerin ist.

Das einzige Schlimme was mit Zeugen passiert ist, dürfte ja wohl alles von der BI ausgegangen sein.
Bei einem Vermisstenfall gibt es immer Zeugen die sich irren! Die Polizei hält sie nicht für Lügner, sondern gehen in den meisten Fällen von Verwechslungen aus. Oder das etwas durcheinander gebracht wurde. Warum denkt diese Frau immer gleich das schlechteste?


Man die ist ja wie der von Krabbenheini aus Forest Gump... Nur ein Thema drauf:) stellt euch mal einen solchen Dialog mit der Rödel vor: der Ulvi... Der Ulvi... Der Ulvi.

Herrlich die Frau.

In dem Bild Artikel finde ich sehr interessant, dass behauptet wird, dass auf dem Tonband erwähnte Details sich dann beim Auffinden der Leiche wirklich bestätigten. Vielleicht geht es um mehr als die Plane, immerhin geht das Gespräch 50 Minuten... Abgesehen von Pausen und Nachfragen passen da viele viele Details rein. Die normale Variante wie wir es kennen wäre ja in unter fünf Minuten erzählt.

Frau Rödel liegt wahrscheinlich eine Aufzeichnung von "Weihnachten 1998 bei den Kulacs" vor, deswegen versteht sie nicht was hier eigentlich gerade los ist. Nein im Ernst, ihr liegt vielleicht ganz was anderes vor... Deswegen zweifelt man doch aber nicht an, dass es ganz einfach noch ein anderes Band gibt. Es wurden schließlich auch Telefonate abgehört etc. Oder wie hier schon beschrieben hat sie einen schriftlichen Auszug davon, mit von damals wichtigen Details und heute würden da vielleicht andere Dinge stehen.
Naja also wenn ich nur Vanilleeis zu Hause hab, dann bezweifle ich auch nicht, dass es irgendwo auf der Welt welche gibt, die Schoko haben.

Werd mir ihre neusten Eskapaden erstmal auf FB reinziehen. Dabei hatte ich vorhin schon so viel zu lachen als ich mittags dort gelesen hab.

Ich hoffe die Bild stellt dann irgendwann mal ne kleine Abrechnung mit der BI zusammen und zählt auf, was diese Leute alles gemacht haben. Wenn bald alles geklärt ist, dann sieht man deren Kommentare und ähnliches nochmals ganz anders... Vielleicht rät auch jemand Frau Knobloch zu einer Klage. Im Moment beziehungsweise vorher konnte sie es nicht. Die hätten sie noch mehr fertig gemacht dann. Aber sollte bald alles geklärt sein, könnte sie klagen, denn niemand wird diesen Leuten mehr eine Plattform bieten. Ich wette hinter den Kulissen steht schon fest wer zuletzt mit Peggy Kontakt hatte, es muss nur noch sicher festgestellt/ausgeschlossen werden was MS damit genau zu tun hat. Ob er nur dabei war, dann könnte er vielleicht noch irgendwie seinen Kopf aus der Schlinge ziehen. Aber wenn er wirklich befohlen hat ihr den Mund zu zu halten, oder es gar selbst getan hat, dann sieht es schlecht aus für ihn. Ob die ganze Sache zu einer Vergewaltigung führen sollte wissen wir auch nicht, denn sagen und wirklich machen sind zwei paar Schuhe. Es könnte also wirklich nur ein zufälliges Aufeinandertreffen der beiden gewesen sein, zu dem Peggy hinzustieß und es dann zu UKs versuchter Entschuldigung kam.

Die Ermittler können sich vielleicht im Hintergrund schon sicher sein, die richtigen beiden in Verdacht zu haben. Denn wie viel in dem Gespräch sich nun mit der Auffindesituation deckt wissen wir leider nicht. Vielleicht aber ein, zwei so aussagekräftige Dinge, dass niemand mehr zweifelt.

Ein paar reden sich wahrscheinlich immernoch ein, da sie nun kaum mehr leugnen können das UK über Täterwissen verfügt, dass MS dies vielleicht UK erzählt haben könnte.
ABER da wäre das Problem sich das alles über ein Jahr zu merken und zweitens hätte UK dann sicher ehr gepetzt, in der Hoffnung entlassen zu werden. Außerdem hätte er dann möglicherweise auch gewusst wo die Leiche ist. Aber warum sollte MS so ein Risiko eingehen? Selbst eine Story ohne Leichenfundort wäre doch krass. Sowas erzählt man doch nicht UK, der unter Druck die Wahrheit sagt.
Ich denke sowas haben die Ermittler schon ausgeschlossen, da ihnen Fakten vorliegen. In Betracht gezogen haben sie es vielleicht auch kurz, denn es ist ein Dorf und da ist es schon möglich, dass sich jemand wem öffnet. Bloß UK war nunmal zur Tatzeit in der Stadt und weiß halt ein wenig zu viel. Außerdem hätte er jederzeit die Wahrheit sagen können. Was noch dazu kommt ist ganz einfach auch das Gespräch mit dem Vater... Das ist zu krass, wenn es so wie von Lapp beschrieben ablief.

Ich DENKE wie gesagt, dass längst offiziell klar ist welche beiden Herren zuletzt mit Peggy zu tun hatten. Nun ist nur noch die Frage was jeder im Detail dazu beigetragen hat und wofür man den verbleibenden Tatverdächtigen nun bestrafen kann.


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Peggy Knobloch

08.03.2019 um 01:26
Zitat von Alex9247Alex9247 schrieb:ch DENKE wie gesagt, dass längst offiziell klar ist welche beiden Herren zuletzt mit Peggy zu tun hatten. Nun ist nur noch die Frage was jeder im Detail dazu beigetragen hat und wofür man den verbleibenden Tatverdächtigen nun bestrafen kann.
Das denke ich auch!


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