Peggy Knobloch
17.02.2019 um 11:15BigMäc schrieb:Ich amüsiere mich sehr über die Anzeige wegen Geheimnisverrat durch Weitergabe des Bandinhalts an die Presse.Ja, natürlich ist das Band kein Dienstgeheimnis. Was ein Dienstgeheimnis ist, ergibt sich aus § 353 b StGB, und ein Blick ins Gesetz zeigt, dass das Band dort nicht hereinpasst, zumales in öffentlicher Hauptverhandlung bereits 2004 behandelt worden und bereits diversen Lichtenbergern vorgespielt worden ist.
Das Band wurde halb Lichtenberg vorgespielt, bevor der Inhalt an die Presse gegeben wurde, somit gibt es durch die Weitergabe des Inhalts keinen Geheimnisverrat.
Wer immer mit der Weitergabe des Bandes zu tun hat, ist doch nicht blöd und hat sich rechtlich abgesichert. Und die, die etwas daraus veröffentlichen, auch.