Peggy Knobloch
14.02.2019 um 15:20Nein, das hat auch keiner behauptet.Andante schrieb:Der Haftrichter hatte nur zu entscheiden, ob die Voraussetzungen für die Verhängung von U-Haft gegen MS vorliegen. Das haben er und jetzt auch das LG Bayreuth verneint.
Die Richter hatten NICHT darüber zu entscheiden und haben auch nicht darüber entschieden, ob die StA die Mordermittlungen gegen MS zu Recht führt oder nicht.
Behauptet habe ich:
In der PMvom 24.12.2018 heißt esBlaubeeren schrieb:Die Amtsrichter stellen hingegen fest, dass die Ergebnisse zur Begründung dieses Verdachtes nicht reichen.
Das Amtsgericht hat einen dringenden Tatverdacht verneint, da das widerrufene Teilgeständnis nicht mehr gegen den Beschuldigten verwendet werden könne, das Spurenbild am Ablageort zwar den Verdacht der Verbringung der Leiche, aber nicht ein vorausgegangenes Tötungsdelikt begründe und da weitere Ermittlungsergebnisse, wie etwa Aussagen anderer Personen, keinen dringenden Tatverdacht für eine Sexualstraftat oder ein Tötungsdelikt zum Nachteil von Peggy Knobloch begründen würden.
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