desmodium schrieb:Naja, deine Ansicht hat sich doch stark geändert in den letzten Wochen.
Nein, meine Ansicht hat sich nicht geändert. Ich habe es schon immer so gesehen, dass Pollen und Renovierungsmüllreste am Fundort, wenn sie MS zugeordnet werden können, auf dessen Verbringerschaft deuten. Aber reicht das für einen dringenden Tatverdacht wegen Mordes? Dass MS, offenbar entgegen früheren Angaben, am Nachmittag des 7.5.01 mit seinem Auto in Lichtenberg unterwegs war, begründet auch noch keinen dringenden Tatverdacht, denn das kann mit dem Verbringen zusammenhängen.
Und sonst? Wo ist das Motiv, wie und wo starb Peggy? Was haben die Ermittler darüber herausgefunden, wo sich MS am Tattag aufgehalten hat? Was hat die erneute Durchsuchung des Autos von MS ergeben, welche Beweismittel wurden bei der Durchsuchung des Hauses von MS im September gefunden?
Wenn in dieser Hinsicht nicht mehr von den Ermittlern kommt, weil sie schlicht nicht mehr haben, hat der Amtsrichter mit der Aufhebung des Haftbefehls völlig richtig entschieden.
Misetra schrieb:Verurteilt werden kann Manuel S. trotzdem, ein Geständnis ist nicht notwendig. Ich verstehe auch nicht, warum der Fall noch an einem Amtsgericht "rumdümpelt". Es geht schließlich um einen Mordverdacht und das wäre eigentlich ein Fall für das Landgericht.
Wenn Anklage erhoben werden würde, käme der Fall ja auch vor die Strafkammer (3 Berufsrichter, 2 Schöffen) eines Landgerichts. So weit sind wir aber noch lange nicht.
Hier geht es aber erst mal nur um den Haftbefehl, also um die Frage, ob MS ab jetzt bis zu Anklage in U-Haft muss, und da ist zunächst der Haftrichter des Amtsgerichts (als Einzelrichter) zuständig. Wer mit der Entscheidung des Haftrichters nicht zufrieden ist, also StA oder Beschuldigter, kann dagegen Beschwerde erheben, und zuletzt entscheidet als Beschwerdeinstanz das Landgericht (soweit ich weiß, in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern ohne Schöffen. Steht irgendwo, ich bin aber jetzt zu faul, das nachzusehen).