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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

17.01.2019 um 20:52
PS: Was wir natürlich immer nur diesbzgl. hören, ist das, was der Anwalt sagt. Entscheidend wäre es auch, wie das weitere Verhör verlief. Es kann natürlich sein, dass die Ermittler danach dem Verhörten zu verstehen gegeben haben, dass das Angebot nicht ernst zu nehmen war. So etwas lassen Anwälte dann auch gerne weg. Das müsste dann aber auch umgehend erfolgt sein. Da diesbzgl. aber nicht wirklich etwas von der StA kam, dieser Angabe des Anwalts irgend etwas entgegen zu stellen, habe ich hier ein ungutes Gefühl, was auch durch die heutige Ablehnung der Beschwerde verstärkt wurde.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 21:05
Sollte auch das LG keinen Haftgrund sehen, habe ich die Befürchtung, dass das Gericht später nichtmal eine Anklage zulassen wird womit es auch keinen Prozess gäbe. Wenn es jetzt nicht gelingt neues zutage zu fördern. Ein Geständnis wird er ja vermutlich nicht mehr ablegen, blieben noch Zeugen oder Personen den er sich vielleicht mal offenbart haben könnte.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 21:11
@Lars01
Für die Verbringung gibt es ja Indizien/Beweise und es gab ein Geständnis, das zumindest von den vernehmenden Beamten auch bezeugt werden kann (ist auch auf Video).
Diese Strafvereitelung ist bereits verjährt und wird wenn überhaupt angeklagt wird (ist das üblich? Ich weiß es nicht) mit einem Freispruch enden.

Für eine Tatbeteiligung gibt es offensichtlich aktuell keine Beweise. Wenn da nichts dazu kommt wird hier keine Anklage durchkommen.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 21:33
Bei dieser Pressekonferenz Ende September, die nach der Vernehmung stattgefunden hatte, da hieß es noch, es würde wegen Mordes ermittelt aber es gäbe keinen dringenden Tatverdacht gegen MS, also keine U-Haft.
Am 10. Dezember dann, da reicht es auf einmal doch für den dringenden Tatverdacht.

Und so frage ich mich, was hat sich zwischen 21. September und 10. Dezember an neuen Erkenntnissen getan, dass dann doch der dringende Tatverdacht gegeben war.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 21:59
Irgendwie muß er im September etwas erzählt haben was zunächst plausibel erschien aber dann bei der Überprüfung wie ein Kartenhaus zusammenbrach.

ist damit ausschließlich (s)eine Version zur Übergabe gemeint? Die aus den Gründen A und B so nicht zur von ihm genannter Zeit an dem von ihm genannten Ort stattgefunden haben kann?

Vielleicht weil in den Altakten irgendwelche Aussagen von Kindern/Jugendlichen existieren die ausgesagt hatten sie hätten sich um einen bestimmten Zeitpunkt beim Feuerwehrhaus/Wertstoffhof aufgehalten und gespielt und Peggy nicht gesehen. Also das quasi unterm Strich eine Übergabe zu der von ihm genannten Zeit unmöglich gewesen wäre weil dort Personen waren. Verstehst Du wie ich meine? Oder das dort absolut gesichert Personal zu der on ihm genannten Zeit auf dem Werstoffhof neben dem Bushäuschen war?
Beitrag von FadingScreams (Seite 4.115)

Vielleicht hat er auch gesagt die Übergabe war ca. um Viertel nach Drei und er war alleine unterwegs (er war ja um 15.17 mit dem Cousin auf der Bank)

Hat er irgendwelche völlig utopische Zeiten genannt und den Abend mit dem Mittag verwechselt? (In Anbetracht der Ereignisse des Tages und seiner eigenen Rolle merkt man sich ja ungefähr wann was war [morgens-mittags-abends]

Mir lässt auch das Videoband keine Ruhe, beweist das möglicherweise dass das Auto kurz zuvor im Wald war und er sagte das XY ihn am Abend abgepasst hat um die Leiche zu übernehmen?

Möglicherweise lagen dann auch die Ergebnisse der Bodenproben vor und man hatte Gewissheit das der Torf mit den Pollen aus S.'s Garten und vom Ablageort von der gleichen Firma verpackt wurden?

Die von ihm genannten Beweisstücke, die ihn vielleicht entlasten sollten taten das nicht weil nur (noch) seine Fingerabdrücke drauf zu finden waren z. B.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 23:07
Man darf den Haftgrund nicht mit dem dringenden Tatverdacht verwechseln. Ein „Haftgrund“ im Sinne von § 112 StPO ist lediglich die sogenannte Flucht- und Verdunkelungsgefahr, wie sich aus § 112 Abs. 2 StPO ergibt (Text siehe unten).
Für einen Haftbefahl braucht man aber zunächst einen „dringenden Tatverdacht“ im Sinne von § 112 Abs. 1 StPO. Dieser hat mit dem Haftgrund nichts zu tun.

Bei MS bestand laut StA der dringende Tatverdacht aus insgesamt 3 Bausteinen, nämlich

- forensische Ergebnisse (Pollen, Renovierungsmüll)
- Zeugenaussagen,Videoaufnahme der Sparkasse, also Alibifragen im weiteren Sin
- und dem später widerrufenen Verbringungsgeständnis.

Was bleibt vom dringenden Tatverdacht noch übrig, wenn das Verbringungsgeständnis wegen Widerrufs oder aus sonstigen Gründen nicht verwendet/verwertet werden darf? Es bleiben, soweit wir wissen, die forensischen Ergebnisse und die Zeugenaussagen plus Sparkassenvideo. Der Haftrichter hat die Frage, ob ihm das für einen dringenden Tatverdacht und damit für einen Haftbefehl ausreicht, verneint. Nun ist das LG Bayreuth am Zuge.



§ 112 StPO
Voraussetzungen der Untersuchungshaft; Haftgründe

(1) 1Die Untersuchungshaft darf gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht. 2Sie darf nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht.

(2) Ein Haftgrund besteht, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

1. festgestellt wird, daß der Beschuldigte flüchtig ist oder sich verborgen hält,
2. bei Würdigung der Umstände des Einzelfalles die Gefahr besteht, daß der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde (Fluchtgefahr), oder
3. das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde
a) Beweismittel vernichten, verändern, beiseite schaffen, unterdrücken oder fälschen oder
b) auf Mitbeschuldigte, Zeugen oder Sachverständige in unlauterer Weise einwirken oder
c) andere zu solchem Verhalten veranlassen,
und wenn deshalb die Gefahr droht, daß die Ermittlung der Wahrheit erschwert werde (Verdunkelungsgefahr).



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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 23:28
Zitat von jaskajaska schrieb:Könnte es auch sein, dass das Geständnis einer der Bausteine des dringenden Haftbefehls bzw. der diesbezüglichen Antragsbegründung war? Und bei Wegfall dieses Bausteins für das Amtsgericht nicht mehr genügend Gründe für die Bejahung des dringenden Tatverdachts vorlagen?
Genauso ist es. Ein Geständnis ist strafprozessual ein Beweismittel im weiteren Sinn. Und wenn es widerrufen wird, fällt es als Beweismittel erst mal weg. In der Hauptverhandlung können aber die vernehmenden Polizeibeamten, vor denen das Geständnis abgelegt wurde, als Zeugen gehört werden. Und das Ergebnis dieser Beweisaufnahme, also das Ergebnis dieser Zeugenvernehmung, unterliegt der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO. Ein widerrufenes Geständnis ist damit nicht einfach „weg“.

Aber im Haftbefehlsverfahren muss es schnell gehen. Das ist keine öffentliche Hauptverhandlung, wo eine Riesenbeweisaufnahme stattfindet. Sondern der Haftrichter tut, was er tun muss, und nichts anderes: Er prüft, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl nach § 112 StPO vorliegen, also als erstes, ob ein dringender Tatverdacht besteht. Und im Fall MS hat der Haftrichter offenbar das widerrufene Verbringungsgeständnis nicht (mehr) als geeigneten Begründungsbaustein für den dringenden Tatverdacht angesehen.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 23:48
Zitat von emzemz schrieb:Bei dieser Pressekonferenz Ende September, die nach der Vernehmung stattgefunden hatte, da hieß es noch, es würde wegen Mordes ermittelt aber es gäbe keinen dringenden Tatverdacht gegen MS, also keine U-Haft.
Am 10. Dezember dann, da reicht es auf einmal doch für den dringenden Tatverdacht.

Und so frage ich mich, was hat sich zwischen 21. September und 10. Dezember an neuen Erkenntnissen getan, dass dann doch der dringende Tatverdacht gegeben war.
Liebe/r emz, ich hatte dich wirklich für klüger gehalten.
Meinst du, ein Tatverdacht fällt einfach vom Himmel? Oder etwa, es würden 3 Monate an Ermittlung verschenkt? Dann kommt man plötzlich am 10.12. - 14 Tage vor Weihnachten - mit der Verhaftung um die Ecke? Entlassung genau am 24.12.?

Man ermittelte im September wegen Mordes und verhaftet nicht? Plötzlich dann am 10.12. mit Option auf Freilassung 24.12.?

Ja, wie füllt man diese logische Lücke? Wenn MS nach Beschwerde frei bleibt.

Die MS-Story ist ein Testballon, nichts weiter. Schon zu PK-Zeiten haben die Ermittler den Fokus ablehnend auf UK gelegt...muss man nur das Video genau betrachten. In der PK erlaubt sich der StA einen Mega-Fauxpas.

Es ist nur richtig, wenn MS bei seiner Familie sein kann.


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Peggy Knobloch

17.01.2019 um 23:50
Zitat von AndanteAndante schrieb: jaska schrieb:
Könnte es auch sein, dass das Geständnis einer der Bausteine des dringenden Haftbefehls bzw. der diesbezüglichen Antragsbegründung war? Und bei Wegfall dieses Bausteins für das Amtsgericht nicht mehr genügend Gründe für die Bejahung des dringenden Tatverdachts vorlagen?

Genauso ist es. Ein Geständnis ist strafprozessual ein Beweismittel im weiteren Sinn. Und wenn es widerrufen wird, fällt es als Beweismittel erst mal weg. In der Hauptverhandlung können aber die vernehmenden Polizeibeamten, vor denen das Geständnis abgelegt wurde, als Zeugen gehört werden.
Mein Gott. Der MS ist seit 24.12. frei...und ihr erkennt das jetzt?
Schnelle Truppe ;)


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 00:02
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Mein Gott. Der MS ist seit 24.12. frei...und ihr erkennt das jetzt?
Schnelle Truppe ;)
Doch, doch, dass MS frei ist, ist wohl überall angekommen, nicht jedem zu Freude....

Einen Testballon sehe ich in der jetzigen Beschwerde der StA beim LG Bayreuth. Sollte die StA auch dort unterliegen, dass LG der StA also bescheinigen, dass weder die Pollen noch der Renovierungsmüll noch das Sparkassenvideo für einen dringenden Tatverdacht ausreichen (bereits das AG hatte ja laut StA angedeutet, dass dem MS die Verbringung auch ohne diesbezügliches Geständnis wahrscheinlich nachgewiesen werden könnte, was aber dem AG nun mal nicht ausreichte), halte ich für möglich, dass es nicht mehr zu einer Anklage gegen MS kommt.

Wie hier schon mal jemand schrieb, muss man der StA dann zugute halten, dass sie alles versucht hat, aber nach 17 Jahren die Beweislage nun mal zu dürftig war. Ob man anhand der wenigen Leichenteile, die man von Peggy gefunden hat, überhaupt die Todesursache noch hat ermitteln können, wissen wir auch nicht.


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 00:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Doch, doch, dass MS frei ist, ist wohl überall angekommen, nicht jedem zu Freude....

Einen Testballon sehe ich in der jetzigen Beschwerde der StA beim LG Bayreuth. Sollte die StA auch dort unterliegen, dass LG der StA also bescheinigen, dass weder die Pollen noch der Renovierungsmüll noch das Sparkassenvideo für einen dringenden Tatverdacht ausreichen (bereits das AG hatte ja laut StA angedeutet, dass dem MS die Verbringung auch ohne diesbezügliches Geständnis wahrscheinlich nachgewiesen werden könnte, was aber dem AG nun mal nicht ausreichte), halte ich für möglich, dass es nicht mehr zu einer Anklage gegen MS kommt.

Wie hier schon mal jemand schrieb, muss man der StA dann zugute halten, dass sie alles versucht hat, aber nach 17 Jahren die Beweislage nun mal zu dürftig war. Ob man anhand der wenigen Leichenteile, die man von Peggy gefunden hat, überhaupt die Todesursache noch hat ermitteln können, wissen wir auch nicht.
Naja, deine Ansicht hat sich doch stark geändert in den letzten Wochen.
Der Testballon wurde schon vorher gezündet. Am LG wird er nur final zerschellen...
Ich sehe da eigentlich juristisch keine Möglichkeit mehr.

Eine Anklage gegen MS sehe ich auch nicht. Nach meinem Dafürhalten war er es auch nicht...ich kann mich irren, ja...aber die Story um MS war doch zu kurios. Und mit Reflex auch wiederum auf UK fokussiert...was in der PK schon negativ von den Ermittlern zu entnehmen war.

Ich stimme auf jeden Fall zu, es war für die Ermittler einen Versuch wert, den MS näher anzugehen.

Glaubt jemand hier an das perfekte Verbrechen?


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 00:33
Verurteilt werden kann Manuel S. trotzdem, ein Geständnis ist nicht notwendig. Ich verstehe auch nicht, warum der Fall noch an einem Amtsgericht "rumdümpelt". Es geht schließlich um einen Mordverdacht und das wäre eigentlich ein Fall für das Landgericht.


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 00:42
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Naja, deine Ansicht hat sich doch stark geändert in den letzten Wochen.
Nein, meine Ansicht hat sich nicht geändert. Ich habe es schon immer so gesehen, dass Pollen und Renovierungsmüllreste am Fundort, wenn sie MS zugeordnet werden können, auf dessen Verbringerschaft deuten. Aber reicht das für einen dringenden Tatverdacht wegen Mordes? Dass MS, offenbar entgegen früheren Angaben, am Nachmittag des 7.5.01 mit seinem Auto in Lichtenberg unterwegs war, begründet auch noch keinen dringenden Tatverdacht, denn das kann mit dem Verbringen zusammenhängen.

Und sonst? Wo ist das Motiv, wie und wo starb Peggy? Was haben die Ermittler darüber herausgefunden, wo sich MS am Tattag aufgehalten hat? Was hat die erneute Durchsuchung des Autos von MS ergeben, welche Beweismittel wurden bei der Durchsuchung des Hauses von MS im September gefunden?

Wenn in dieser Hinsicht nicht mehr von den Ermittlern kommt, weil sie schlicht nicht mehr haben, hat der Amtsrichter mit der Aufhebung des Haftbefehls völlig richtig entschieden.
Zitat von MisetraMisetra schrieb:Verurteilt werden kann Manuel S. trotzdem, ein Geständnis ist nicht notwendig. Ich verstehe auch nicht, warum der Fall noch an einem Amtsgericht "rumdümpelt". Es geht schließlich um einen Mordverdacht und das wäre eigentlich ein Fall für das Landgericht.
Wenn Anklage erhoben werden würde, käme der Fall ja auch vor die Strafkammer (3 Berufsrichter, 2 Schöffen) eines Landgerichts. So weit sind wir aber noch lange nicht.

Hier geht es aber erst mal nur um den Haftbefehl, also um die Frage, ob MS ab jetzt bis zu Anklage in U-Haft muss, und da ist zunächst der Haftrichter des Amtsgerichts (als Einzelrichter) zuständig. Wer mit der Entscheidung des Haftrichters nicht zufrieden ist, also StA oder Beschuldigter, kann dagegen Beschwerde erheben, und zuletzt entscheidet als Beschwerdeinstanz das Landgericht (soweit ich weiß, in der Besetzung mit 3 Berufsrichtern ohne Schöffen. Steht irgendwo, ich bin aber jetzt zu faul, das nachzusehen).


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 07:53
Es gibt ein paar mehr Details zur für heute geplanten Pressekonferenz der Unterstützer:

Ostthüringer Zeitung, 18. Januar 2018
https://badlobenstein.otz.de/web/badlobenstein/startseite/detail/-/specific/Unterstuetzerkreis-fuer-UlviK-gibt-heute-eine-Pressekonferenz-113110183
Das erstellte Gutachten, das bei der unrechtmäßigen Verurteilung von Ulvi K. ausschlaggebend war, habe „inhaltliche, formelle und rechtliche Fehler“, wie Dirk Lauer vom Unterstützerkreis gegenüber OTZ erklärt. Es werde daher auch eine Schadensersatzklage eingereicht mit einer Forderung von 350.000 Euro, die an Ulvi K. ­gehen sollen. Geprüft werde eine Staatshaftungsklage gegen den Freistaat Bayern.

Angekündigt ist, heute Passagen aus einem Tathergangsvideo zu zeigen, das von Beamten der Sonderkommission zur Aufklärung von Peggys Verschwinden gedreht worden war. Zudem würden Lichtenberger Bürger zugegen sein, die am Tattag ­„etwas gesehen hatten, aber nie verhört worden“ seien. „Für den ganzen Humbug ist bis heute niemand zur Rechenschaft gezogen worden“, erklärt Dirk Lauer zu dem Justizskandal.



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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 08:21
Zitat von jaskajaska schrieb:Zudem würden Lichtenberger Bürger zugegen sein, die am Tattag ­„etwas gesehen hatten, aber nie verhört worden“ seien.
Und wie soll man diesen "Zeugen" jetzt noch glauben schenken, nach 18 Jahren, wenn es keine zeitnahen Auszüge ihrer Beobachtungen gibt und sie die ganze Zeit über nichts sagten?

Warum werden diese Zeugen jetzt erst präsentiert, wenn sie die ganze Zeit etwas zu Peggys Verschwinden hätten etwas aussagen können?
Das wird wohl heute eher eine Zirkusvorstellung, als dass es stichfeste Fakten geben wird. Aber vielleicht werde ich ja eines Besseren belehrt..


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 08:33
@Blaubeeren
Das Bizarre ist ja, dass die BI glaubt, heute ernsthaft Neuigkeiten präsentieren zu können. Neue Zeugen, neue Beweise. Und damit mag man den Behörden schlechte Arbeit oder gar Schlamperei unterstellen.
Dass sie selbst seit 2004 die Gelegenheiten en masse hatten, genau auf jene neuen oder nicht berücksichtigten Dinge konkret hinzuweisen und es nicht getan haben - fragt sich da Keiner von denen warum das nicht geschehen sein soll?
Wäre da wirklich was Hilfreiches dabei und die hätten das nicht gebracht, dann hätten die doch auch einen nicht unerheblichen Anteil an der Situation.
Die liefern sich selbst ans Messer damit und denken tatsächlich, sie würden "Aufklärung" betreiben.


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 08:34
Zitat von jaskajaska schrieb:Dirk Lauer vom Unterstützerkreis
Ist das der hier?
https://de.linkedin.com/in/dirklauer
Bezeichnet sich selbst als "Whistleblower". Betreibt die verschwörungstheoretische und politisch rechts orientierte Website behoerdenstress.de. Und in der Zeitung wurde auch schonmal über ihn berichtet, recht interessant sogar:
https://www.hna.de/politik/gutachten-bekloppt-ex-polizist-dirk-lauer-wenig-zutrauen-neue-polizeifuehrung-1024416.html
Zitat von jaskajaska schrieb:Angekündigt ist, heute Passagen aus einem Tathergangsvideo zu zeigen, das von Beamten der Sonderkommission zur Aufklärung von Peggys Verschwinden gedreht worden war.
Wie kommen Privatpersonen an so ein Video?
Zitat von jaskajaska schrieb:Zudem würden Lichtenberger Bürger zugegen sein, die am Tattag ­„etwas gesehen hatten, aber nie verhört worden“ seien.
Und das hier sehe ich auch kritisch. Wenn das wahr ist, hätten diese "Bürger" also Hinweise der Polizei gegenüber verschwiegen. Das wirft kein gutes Licht auf diese Leute, merken die das nicht?


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 08:37
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Nach meinem Dafürhalten war er es auch nicht...ich kann mich irren, ja...aber die Story um MS war doch zu kurios. Und mit Reflex auch wiederum auf UK fokussiert...
Naja, für die Story war einzig allein MS verantwortlich, ein kläglicher Versuch seinen Arsch zu retten...


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 08:44
Zitat von jaskajaska schrieb:Zudem würden Lichtenberger Bürger zugegen sein, die am Tattag ­„etwas gesehen hatten, aber nie verhört worden“ seien.
Da sind doch gleich die richtigen Koryphäen am Start, wenn man dieses wörtliche Zitat liest :D

Zeugen werden vernommen.
Beschuldigte werden verhört.

Ich hoffe, das steht auch so in der Klageschrift, damit die Juristen was zum Lachen haben.


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Peggy Knobloch

18.01.2019 um 09:14
@Aloceria

Sei bedankt für den von dir eingestellten Link. Sag ich's nicht? da sind die wahren "Koniferen" beisammen.

Dirk Lauer von behoerdenstress
https://www.hna.de/politik/gutachten-bekloppt-ex-polizist-dirk-lauer-wenig-zutrauen-neue-polizeifuehrung-1024416.html

und der Hobbyjurist vom "Anwaltsbüro Thomas Henning"
https://www.focus.de/politik/deutschland/justizvollzug-koenige-und-aussaetzige_aid_170778.html

Ich hoffe, man wird uns, so wie wir es aus der Vergangenheit gewohnt sind, ausführlich per Video an dem Spektakel teilhaben.

Das alles dann unter der Überschrift: In Lichtenberg soll Ruhe einkehren.


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