@BigMäc Vielen Dank für Deine Einschätzung!
Dass jetzt ausgerechnet die Eheleute K. dem Beschuldigten aktuell ein Alibi bestätigen sollten, klingt mir allerdings zu sportlich, aber wer weiß, ganz sauber ist der Vogel ja ohnehin nicht.
@lawineVielen Dank für den Hinweis, wobei ich da noch zwischen Strafprozess und Ermittlungsverfahren deutlich unterscheiden wollen würde, aber es gäbe natürlich auch im Ermittlungsverfahren Möglichkeiten, wenn man das unbedingt wollte und vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für angemessen hielte. Davon abgesehen käme meine Frage Nr. 1 zum Tragen.
Eine Zeugenvernehmung bedarf - wie jedes behördliche Handeln - einer Begründung, es ist also beispielsweise nicht möglich, einfach mal nach dem Zufallsprinzip diverse bekannte Personen einzuvernehmen. Die Zeugenvernehmung muss ein Thema haben, zu dem man davon ausgehen kann, dass der Zeuge etwas sagen kann.
Zur Unfallhypothese:
vor langer Zeit hatte ich auch mal darüber nachgedacht, bin aber zu dem Schluss gekommen, dass sie zumindest im Hinblick auf einen typischen Verkehrsunfall (Auto gegen Fußgänger/Rollerfahrer) unwahrscheinlich erscheint.
Typischerweise begehen die Täter Verkehrsunfallflucht. Dazu gibt es regelhaft typische Spuren, von denen man offenbar keine gefunden hat.
Zu guter Letzt wäre es idiotisch als Unfallverursacher dies heutzutage, wenn man des Mordes beschuldigt wird, nicht offen und ehrlich zuzugeben, denn fahrlässige Tötung wäre wohl auch längst verjährt, dasselbe gilt für diverse Straßenverkehrsdelikte.
Aggie schrieb:Als MS im Verhör mit den forensischen Indizien gegen ihn konfrontiert wurde, wurde ihm sicher schockartig klar, dass er nun mit dem Rücken zur Wand stand.
Zudem wusste er nicht, wellche kriminaltechnischen Untersuchungsergebnisse/Bewegungsprofile, etc. die Ermittler sonst noch gegen ihn in der Hand hatten.
Meine Vermutung ist, dass MS deshalb so 'vorsichtig' wie möglich vorging, und deshalb ein 'Szenario' präsentierte, das sich mit möglichen forensischen Indizien gerade noch in Einklang bringen ließ.
Also kein Unfallszenario mit Aufprall etc., weil die kriminaltechnische Untersuchung seines Autos ein solches Szenario höchstwahrscheinlich nicht bestätigt hätte ...
So erscheint mir das auch.