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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:03
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Es gab ein gemeinsames sexuelles Erlebnis , ermittelt wurde nur gegen U.K. , beide waren wohl schon 16.
Das muss kein Missbrauch seitens U.K. gegen M.S. gewesen sein, da gibt es mindestens zwei andere Möglichkeiten .
Festhalten könnte man: U.K.s sexuelle Aktivitäten hatte M.S. wohl schon im Blick.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:03
Zitat von SeptemberlouisSeptemberlouis schrieb:Sie hat sich darum gekümmert, dass er ins Betreute Wohnen kam.
Weil das die Auflage des Gerichts war und nicht, weil sie das entschieden hat.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:05
Zitat von SeptemberlouisSeptemberlouis schrieb:Sie hat sich darum gekümmert, dass er ins Betreute Wohnen kam.
Ein Platz in einer entsprechenden Einrichtung war eine der Bewährungsauflagen . Ob der jetztige Platz einfach so gewechselt werden kann, wird Frau R. wahrscheinlich nicht alleine entscheiden können, sondern davon abhängen , was sonst noch in den Bewährungsauflagen festgehalten würde.
Ich könnte mir zB vorstellen, dass ein Umzug ausserhalb des jetzigen Bereichs der zuständigen Bewährungshilfe nicht einfach so von Frau R. entschieden werden kann .


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:05
Zitat von emzemz schrieb:Das weiß doch eigentlich jeder.
Worum es geht, ist die Feststellung, seine Unschuld sei mit diesem Freispruch erwiesen.
@Noella sieht das scheinbar anders. Siehe seinen/ihren Beitrag.
Und auch von anderen liest man hier immer wieder, dass U.K. ja "nur" wegen mangels an Beweise freigesprochen wurde. Das "nur" ist aber völlig Fehl am Platz. Denn es werden andauernd Angeklagte wegen mangels an Beweisen freigesprochen. Das ist Gang und Gäbe in Deutschland und entspricht eben dem Grundsatz in dubio pro reo. Es handelt sich dabei aber eben nicht um einem Freispruch zweiter Klasse, denn so etwas gibt es wie gesagt gar nicht.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:05
Zitat von margarethamargaretha schrieb am 21.09.2018:Eine Pollenkundlerin hatte an den Überresten der Leiche mikroskopisch kleine Torfspuren gefunden, die zu Spuren von Gehwegplatten aus dem Haus des Verdächtigen passe
@summerdream: ja stimmt - hier steht es eindeutig.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:06
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Freisprüche werden nicht in erster und zweiter Klasse unterschieden. Ein Freispruch ist ein Freispruch.
Ja, das habe vorhin auch geschrieben. Es gibt nicht verschiedene Arten von Freisprüche mit jeweils verschiedenen Rechtswirkungen. Es gibt aber sehr wohl verschiedene Begründungen für einen Freispruch. Und um diese Begründungen geht es hier.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:08
Zitat von DwarfDwarf schrieb:Freisprüche werden nicht in erster und zweiter Klasse unterschieden. Ein Freispruch ist ein Freispruch.
Zitat von emzemz schrieb:Worum es geht, ist die Feststellung, seine Unschuld sei mit diesem Freispruch erwiesen.
Hm, das meine ich doch , In Dubio Pro Reo - ist das jetzt richtig geschrieben ? egal, ich komm hier nicht weiter.
Sehe das jeder wie ihm zu Mute ist.
Juristisch ist UKs Unschuld erwiesen.

Gute Nacht @alle


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:09
@Dwarf

Es geht darum, wenn hier jemand behauptet, er sei wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden und nicht wegen Mangels an Beweisen, so hat das derjenige das entweder zurückzunehmen oder aber zu belegen.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:09
Zitat von KonjunktivKonjunktiv schrieb:Festhalten könnte man: U.K.s sexuelle Aktivitäten hatte M.S. wohl schon im Blick.
Das ohne Zweifel . Einmal aus eigenem Erleben und einmal aus dem Erleben seines kleinen Bruders.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:11
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Juristisch ist UKs Unschuld erwiesen.
Nein , juristisch ist er einfach nur freigesprochen . Erwiesen ist durch das Urteil weder seine Schuld noch seine Unschuld .
Vielleicht solltest Du mal die Urteilsbegründung suchen , lesen und verstehen .


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:11
@Egali
war ein Artikel, der mich verwundert hat und ich such ihn nochmal, dass man in diesem Artikel die Torfspuren Gehwegplatten des Elternhauses zuordnen konnte.
Ich fasse für mich mal zusammen, daß die Übergabe am hellichten Tag an so einer prominenten Stelle wie dem Bushäuschen unter zu Hilfenahme einer roten Decke, die keiner sucht, stattgefunden hat, unabhängig vom Ort Lichtenberg völlig unglaubwürdig ist und man erstmals Spuren hat, die einer konkreten Person zuzuordnen sind. Das macht den Beschuldigten als einzigen interessant. Ich möchte auch mal anmerken, daß der Beschuldigte wohl gerne redet, siehe Vatertagsausflug und zu güldenen Wagen neigt, die man nach 17 Jahren wiederfindet in Ablageortnähe. Hätte er ja auch verkaufen können und wäre dann weg auf nimmer Wiedersehen.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ja, das habe vorhin auch geschrieben. Es gibt nicht verschiedene Arten von Freisprüche mit jeweils verschiedenen Rechtswirkungen. Es gibt aber sehr wohl verschiedene Begründungen für einen Freispruch. Und um diese Begründungen geht es hier.
Verschiedene Begründungen für einen Freispruch gibt es selbstverständlich. Aber letztendlich zählt das Urteil des Gerichts und nicht die Begründung. Und das Urteil bei U.K. lautete Freispruch.
Zitat von emzemz schrieb:Es geht darum, wenn hier jemand behauptet, er sei wegen erwiesener Unschuld freigesprochen worden und nicht wegen Mangels an Beweisen, so hat das derjenige das entweder zurückzunehmen oder aber zu belegen.
Das ist grundsätzlich richtig. Hat aber nichts mit mir oder meinem Beitrag zu tun, denn ich bezog meinen Beitrag auf den Beitrag von @Noella.
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Juristisch ist UKs Unschuld erwiesen.
Nein, so ist das nicht korrekt.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:12
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: Konjunktiv schrieb:
Festhalten könnte man: U.K.s sexuelle Aktivitäten hatte M.S. wohl schon im Blick.

Das ohne Zweifel . Einmal aus eigenem Erleben und einmal aus dem Erleben seines kleinen Bruders.
Und vielleicht hatte er es auch mit Peggy im Blickfeld. Dass missbrauchte Kinder leicht Opfer weiterer Täter werden, wird in der Arbeit mit sexuell Missbrauchten Menschen geschult. Dies ist keine Spekulation. Leider.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:12
@BigMäc

Frau Rödelkann das sicher "anleiern", begründen, darum kämpfen.
Natürlich in ein anderes Betreutes Wohnen. Warum nicht? Allein wird da Ulvi nichts bewirken können. Das wird eben Frau Rödel machen.
Betreuer werden sowie so kontrolliert vom Betreungsgericht. Abrechnung, Berichte usw.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:12
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:das sind selbst meinen kleine Recherchen nach drei Brüder und den Nachnamen hat er wohl von seiner Frau übernommen, warum auch immer und Bienen sehe ich da weit und breit nicht, sondern Angeln.
Wer hat den Nachnahmen von der Frau übernommen?
Wo sind Angeln?


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:14
@3THINKER
guckst du mal telefonbuch, stadtverwaltung Lichtenberg und dann erschlisst sich das auch dir, dass das drei sind und die Angeln mögen, aber von Bienen habe ich da nichts gefunden, eher einen passenden Teich zum Angeln zum jetzigen Wohnort.


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:15
Zitat von EgaliEgali schrieb:Und war es nicht so, dass auch MS damals von UK missbraucht worden ist
oder werfe ich etwas durcheinander.
M.S und U.K sind gleich alt. Beide 1977 geboren. M.S hat am 07.Mai und U.K im Dez. Geburtstag. Wenn sich Gleichaltrige an den Schnippel packen, nennt man das Doktorspiele... oder sexuelle Erfahrungen sammeln...
Der jüngere Bruder soll wohl von U.K sexuell missbraucht worden sein.
Aber wie G.R. so schön sagt. Es ist doch nichts passiert. Die Buben hatten Spaß dabei..



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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:16
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:güldenen Wagen neigt, die man nach 17 Jahren wiederfindet in Ablageortnäh
Das ist etwas , das ich in der PK akustisch nicht verstanden habe.
Ich höre nur( sinngemäß ) " Ja, sogar gar nicht so weit weg "( würde der Wagen gefunden . Aber ich verstehe nicht, was der Reporter fragte.
Ist es denn sicher, dass der Wagen " gar nicht so weit weg " von der Ablagestelle ? gefunden wurde, oder kann auch eine andere Örtlichkeit mit " gar nicht mal so weit weg von " gemeint sein .
Wer hört denn genau, was der Reporter fragte und kann es bitte schreiben ?


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:16
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb: zu güldenen Wagen neigt, die man nach 17 Jahren wiederfindet in Ablageortnähe.
Wo findet man eigentlich eine Quelle, die besagt, der Audi sei in der Nähe des Ablageortes gefunden worden?
Gibt es dazu genauere Angaben?


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Peggy Knobloch

04.10.2018 um 22:17
Zitat von summerdreemsummerdreem schrieb:guckst du mal telefonbuch, stadtverwaltung Lichtenberg und dann erschlisst sich das auch dir, dass das drei sind und die Angeln mögen, aber von Bienen habe ich da nichts gefunden, eher einen passenden Teich zum Angeln zum jetzigen Wohnort.
Manchmal führt die Spur der Bienen bei der Internetrecherche auch weiter ...


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