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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

01.10.2018 um 14:59
@Drosselpart
Zitat von DrosselpartDrosselpart schrieb:Der U.K. ist sogar freigesprochen worden.
Und wurde dennoch von den Ermittlern als möglicher Täter benannt. An der Beweislage hat das Wiederaufnahmeverfahren nichts geändert, an der juristischen Situation sehr wohl. Wir haben hier also einen Freispruch. Was zur Täterschaft streng genommen nur sagt, dass die Tat nicht nachzuweisen ist. So hatte es auch der Richter gesagt.

t-online, 05. Mai 2014
https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_69280862/fall-peggy-ermittlungsleiter-spricht-von-vier-tatverdaechtigen.html
"Der vierte Tatverdächtige bleibt nach wie vor Ulvi K. Er kann genauso der Täter sein wie die drei anderen", sagte Müller. Denn auch Ulvi K. könne kein Alibi vorweisen.
Süddeutsche, 14. Mai 2014
https://www.sueddeutsche.de/bayern/freispruch-im-peggy-prozess-gericht-ordnet-neues-gutachten-an-1.1962299
"Er ist aus tatsächlichen Gründen freizusprechen; ein Tatnachweis ist nicht möglich", sagte der Vorsitzende Richter Michael Eckstein.



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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 15:10
Ich möchte nochmals auf das Faktum hinweisen, dass nach Mitteilung der Polizei, M.S. Beschuldigter in dem vorliegenden Mordverfahren ist. Dies ist so ziemlich die schwerste Beschuldigung, die die Ermittlungsbehörden gegen jemanden erheben können - nochdazu hier öffentlich. Das ist kein Vorwurf, den man mal ebenso aus ermittlungstaktischen Gründen erhebt.

Natürlich kann die Polizei irren, jedenfalls aber vermutet sie derzeit, dass M.S. Peggy getötet hat. Und ich sehe nicht, wie das auch nur ansatzweise mit dem Geständis und der Tatverlaufsschilderung von U.K. ein Einklang zu bringen ist.

Warum behauptet U.K. zwar der M.S. habe die Leiche weggeschafft, schildert dann aber eine Szenario, aus dem sich eine Tatbeteilung des M.S. bei der Tötungshandung absoult nicht herleiten läßt? Und/oder warum nimmt er die Tötungshandlung auf sich, belastet dann aber doch den M.S., falls er diesen aus irgendeinem Grund raushalten wollte?


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 15:23
Der NSU-Bezug ist ausermittelt, und hat sich als falsch herausgestellt.

Hierzu nicht nur immer die alten Quellen an den Haaren herbeiziehen, sondern auch aktuellere Aussagen der Polizei berücksichtigen.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/uwe-boehnhardt-keine-verbindungen-von-nsu-mitgliedern-zu-mordfall-peggy-a-1137829.html
Es habe eine Verunreinigung bei der Spurensicherung gegeben.
Weder das Baumwollgewebe noch die DNA hätten angesichts der Witterungsverhältnisse einen Zeitraum von 15 Jahren überstehen können, sagte Ebner.
Dass die Böhnhardt-Spur absichtlich nachträglich eingebracht wurde, ist laut Ebner auszuschließen.
Damit ist das Thema, dass Böhnhardt mit diesem Mord irgendetwas zu tun hat hier auch abgeschlossen. Gegen ihn (und den NSU) wird in dieser Sache nicht mehr ermittelt.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 15:46
Zitat von OpLibelleOpLibelle schrieb:jedenfalls aber vermutet [die Polizei] derzeit, dass M.S. Peggy getötet hat.
woher nimmst Du diese Erkenntnis?
Ich würde eher im Gegenteil annehmen, dass die Polizei gerade nicht davon ausgeht (oder zumindest keine ausreichenden Indizien dafür hat), dass M.S. der Mörder von Peggy ist, sonst würde er doch wohl kaum noch frei rumlaufen!

Wie Du schon schriebst, die Polizei kann sich irren, aber derzeit scheint sie wohl Gründe für die Annahme zu haben, dass in der Aussage des M.S., er sei "nur" Verbringer gewesen, ein Stück Wahrheit steckt.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 15:53
Zitat von otternaseotternase schrieb:Ich würde eher im Gegenteil annehmen, dass die Polizei gerade nicht davon ausgeht (oder zumindest keine ausreichenden Indizien dafür hat), dass M.S. der Mörder von Peggy ist, sonst würde er doch wohl kaum noch frei rumlaufen!
Die Polizei würde nicht wegen Verdacht des Mordes gegen ihn ermitteln , würde sie ihn nicht für den ( oder einen der ) Mörder von Peggy halten. Eine U- Haft bedingt einen dringenden Tatverdacht. Dazu genügt es aber nicht, dass die Ermittler denken, er wäre der Mörder. Sie brauchen so gute Beweise oder Indizien, dass sie ihm gerichtsfest den Mord wenigstens soweit nachweisen können, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist.
Wenn dann noch der Punkt Fluchtgefahr wegfällt, muss er auch unter dem Aspekt Ermittlung wegen Mordes auf freiem Fuss bleiben .


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 16:04
Zitat von jaskajaska schrieb:Und wurde dennoch von den Ermittlern als möglicher Täter benannt. An der Beweislage hat das Wiederaufnahmeverfahren nichts geändert, an der juristischen Situation sehr wohl. Wir haben hier also einen Freispruch. Was zur Täterschaft streng genommen nur sagt, dass die Tat nicht nachzuweisen ist. So hatte es auch der Richter gesagt.
UK ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen worden. Das bedeutet, wie richtig dargestellt, dass das Gericht zu der Auffassung gekommen ist, dass UK der Mord an Peggy nicht zur Überzeugung des Gerichts nachzuweisen war. Der Freispruch bedeutet damit nicht, dass die Täterschaft von UK zweifelsfrei ausgeschlossen ist.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 9. Mai 2006 zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des "in dubio pro reo" noch einmal ausdrücklich festgestellt (Az. BGH 1 StR 37/06):

Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag. Es ist daher verfehlt, ihn isoliert auf einzelne Indizien anzuwenden; er kann erst bei der abschließenden Gesamtwürdigung zum Tragen kommen (vgl. BGHSt 49, 112, 122 f.; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 20; NStZ-RR 2004, 238, 239).



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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 16:40
Zitat von jaskajaska schrieb:Und wurde dennoch von den Ermittlern als möglicher Täter benannt. An der Beweislage hat das Wiederaufnahmeverfahren nichts geändert, an der juristischen Situation sehr wohl.
Man ist aber trotzdem in einem Zwiespalt- denn mir wurde schon als Kind gesagt das Jemand der einer Straftat verdächtigt, beschuldigt wird unbindingt unschuldig ist bis das Gericht entscheidet.
Trotzdem spekuliere ich hier mit und dann kommen manchmal so die Überlegungungen..... das betrifft aber nicht nur den Fall Peggy.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 16:46
Zitat von DrosselpartDrosselpart schrieb:Von DNA hatte ich auch gar nichts geschrieben.😀
Das hab ich gelesen. Du hast aber geschrieben, dass man Spuren von M.S. gefunden hat. Die Spuren sind aber nicht zu seiner Person, sondern lediglich aus seinem Umfeld, soweit bekannt.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 16:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der Grundsatz "in dubio pro reo" ist keine Beweis-, sondern eine Entscheidungsregel, die das Gericht erst dann zu befolgen hat, wenn es nach abgeschlossener Beweiswürdigung nicht die volle Überzeugung vom Vorliegen einer für den Schuld- und Rechtsfolgenausspruch unmittelbar entscheidungserheblichen Tatsache zu gewinnen vermag.
Irgendwo habe ich mal gelesen das das "in dubio pro reo" abgeschafft wurde ?
Freispruch wäre dann Freispruch ohne wen und aber.

Wenn es so ist fände ich das nicht so schlecht , entweder Schuldig oder Unschuldig, das "in dubio pro reo" (meine das das seit den Alten Griechen gilt) , lässt ja immer einen Zweifel, das der Ex Angeklagte doch der Täter sein könnte.

Aber ich weiß mit dem Juristischen nicht so bescheid, außer das da das Monopol des Staates auf die Schuldig oder Unschuldig Sprechung liegt.
Also im Augenblick ist UK unschuldig des Mordes an Peggy, eigentlich dürften wir nicht mehr über ihn diskutieren , na ja.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 16:56
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Irgendwo habe ich mal gelesen das das "in dubio pro reo" abgeschafft wurde ?
Das bedeutet doch: " Im Zweifel für den Angeklagten" Das gäbe ganz schön Theater , wenn das abgeschafft würde.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:01
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das bedeutet doch: " Im Zweifel für den Angeklagten" Das gäbe ganz schön Theater , wenn das abgeschafft würde.
Also das gilt dann noch , ok.
Frage , ich weiß es nicht, ist UK dann "in dubio pro reo " frei gesprochen worden ?


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:07
@CrimeHunter
Warum liest Du denn nicht einfach mal nach, wie es zu dem Freispruch kam? Würde die Sache echt abkürzen.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:09
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Frage , ich weiß es nicht, ist UK dann "in dubio pro reo " frei gesprochen worden ?
Vielleicht versuchst du es mal mit Lesen, dann erübrigen sich solche Fragen, hieß es bereits auf dieser Seite, fünf Beiträge zuvor:
Zitat von AndanteAndante schrieb:UK ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen worden.



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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Warum liest Du denn nicht einfach mal nach, wie es zu dem Freispruch kam? Würde die Sache echt abkürzen.
Zitat von emzemz schrieb:Vielleicht versuchst du es mal mit Lesen, dann erübrigen sich solche Fragen, hieß es bereits auf dieser Seite, fünf Beiträge zuvor:

Ich lese ja schon so viel wie möglich, aber egal, so wichtig ist es nun nicht das ich das ein oder andere Juristische nicht versteh.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:19
Zitat von AndanteAndante schrieb:UK ist nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" freigesprochen worden.
Ok ! Bedeutet also das man dran zweifeln kann ober er unschuldig ist.
Ich schwanke da hin und her ????


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:26
Der Tatnachweis muss mittels der zur Verfügung stehenden Beweise geführt werden.Gelingt es nicht dem Angeklagten die vorgeworfene Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachzuweisen,gehen die verbleibenden Zweifel zugunsten des Angeklagten.Dieser ist "in dubio pro reo" freizusprechen.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:34
An der Tatbegehung dürfen die Richter keine vernünftigen Zweifel haben.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:37
Zitat von CrimeHunterCrimeHunter schrieb:Ok ! Bedeutet also das man dran zweifeln kann ober er unschuldig ist.
Man muss sich halt klarmachen, was eigentlich zur Entscheidung des Gerichts steht.
Anfangen muss man mit dem alten Grundsatz „Wo kein (An-)Kläger, da kein Richter“.

Im Strafverfahren ist es also so, dass ein Ankläger kommt (Staatsanwaltschaft) und vor einem Gericht Anklage erhebt, hier damals gegen UK wegen des Verdachts des Mordes an Peggy. Das Gericht ist nun verpflichtet, zu untersuchen, ob an der Anklage was dran ist oder nicht.

Kommt das Gericht nach dem Ende der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis, das es insgesamt nicht ausreichend davon überzeugt ist, dass UK den Mord an Peggy begangen hat, muss es (und hat es auch getan), den Angeklagten dem Grundsatz „in dubio pro reo“ vom Vorwurf der Anklage freisprechen.

Das Gericht muss darüber hinaus nicht feststellen, ob der Angeklagte die Tat wirklich nicht begangen hat. Es reicht für einen Freispruch, wenn das Gericht nach dem Ergebnis der gesamten Verhandlung nicht ausreichend (für eine Verurteilung wegen Mordes) davon überzeugt ist, dass der Angeklagte die ihm von der StA vorgeworfene Tat begangen hat.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:38
Zitat von SBMLSBML schrieb:Der Tatnachweis muss mittels der zur Verfügung stehenden Beweise geführt werden
Ich denke mal was UK betrifft wird kein Tatnachweis möglich sein.
Kurzfristig dachte ich das ist mit MS der Durchbruch.
Mittlerweile verfalle ich wieder ins Negative, die Forensischen Beweise führen zu MS , wenn ihm aber nichts weiter als die Verbringung der Leiche nach zu weisen ist, würde er wohl mit wenigen Jahren Freiheitsstraffe - mit Bewährung raus sein.
Was furchtbar, die Arme Peggy.


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Peggy Knobloch

01.10.2018 um 17:47
Jetzt bin ich nicht im Juristischen !
Sollte MS wirklich :ask: Peggy als Freundschafts Tat verbracht haben , dann holle ihn der Teufel,
aus die Maus.


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