Kriminalfälle
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:32
@sonnenschein05
Ich weiß nicht, der jetzige Beschuldigte soll die Verbringung der Leiche schon vor Jahren in besoffenem Kopf gestanden haben. Das macht man nicht , wenn man Haupttäter ist.

Nur kurz in seine Situation versetzt, nach seinen Angaben:
Wie würdest du reagieren, wenn du in einer früheren Zeit möglicherweise gezwungen wurdest, Dinge zu tun, um den Dorffrieden oder den Familienfrieden zu erhalten, die du im Grunde eigentlich nie tun wolltest.
Dinge, die dich möglicherweise lebenslang verfolgen. Gedanklich und emotional.

Ich kann mir schon vorstellen, so jemand hat seine entlastenden Beweise im Hinterzimmer und hofft eigentlich im tiefen Inneren auf Erlösung.

30.000 Euro gibt es für Hinweise.


4x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:35
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ich weiß nicht, der jetzige Beschuldigte soll die Verbringung der Leiche schon vor Jahren in besoffenem Kopf gestanden haben. Das macht man nicht , wenn man Haupttäter ist.
Na ja, schon manch ein Täter hat sich verraten, weil er mit seiner Tat auch noch prahlte. Das würde ich jetzt also nicht so sehen, dass ein Haupttäter sich im Suff nicht selbst belastet.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:39
Zitat von NoellaNoella schrieb:Größe
Zitat von NoellaNoella schrieb:ja
Für mich wäre jemand, auch wenn er in einem vorhergegangenen Verfahren frei gesprochen wird ,ein Mörder(Wenn man ihm die Tat ohne Zweifel nachweisen kann). Unsere Gesetze versteh ich schon lange nicht mehr......
Wobei ich denke dass da viel mehr dahinter steckt. In welche Richtung ich denke, behalte ich für mich ....Ich denke gerade sehr viel nach....


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:41
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:wurdest
Ich bin eh das schwarze Schaf der Familie..

Ich würde für niemanden lügen!!!!
Lügen darf man nicht , dass musste ich schmerzlich in meiner Familie erfahren.


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:41
@desmodium

Und du glaubst, dass das hier:
Bei den Hausdurchsuchungen in Lichtenberg und Marktleuthen stießen die Ermittler laut Soko-Chef Ebner auf Beweise, die Manuel S. selbst benannt hatte.
https://www.frankenpost.de/region/oberfranken/laenderspiegel/Das-Gestaendnis-des-Manuel-S;art2388,6339878 (Archiv-Version vom 22.09.2018)

damit zu tun hat?
ich kann mir schon vorstellen, so jemand hat seine entlastenden Beweise im Hinterzimmer und hofft eigentlich im tiefen Inneren auf Erlösung.
Da würde mich schon interessieren, um was für Beweise es sich da handeln könnte.

Edith hat die Quelle nachgereicht.


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:47
Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Für mich wäre jemand, auch wenn er in einem vorhergegangenen Verfahren frei gesprochen wird ,ein Mörder(Wenn man ihm die Tat ohne Zweifel nachweisen kann).
Wenn man jemandem eine Tat ohne Zweifel nachweisen kann, wird der Betreffende nicht freigesprochen, dann reicht ja die Beweislage für eine Verurteilung.
Nur wenn die Beweiskette aus Sicht des Gerichts nicht geschlossen bzw. nicht dick genug ist und Zweifel bleiben, muss freigesprochen werden.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:48
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:So ganz verstehe ich das offen gesagt nicht, denn die Eltern sind ja nicht geistig eingeschränkt und könnten das den Ermittlern jederzeit selbst sagen, dass sie das ohne Anwesenheit eines Anwalts nicht machen.
Ich denke mal, die haben einfach nur völlig panisch reagiert, als die Polizei bei ihnen an der Tür klingelten. Bislang mussten sie nicht mit der Staatsanwaltschaft reden. Das sind zwei eher einfach gestrickte Leute, die haben Angst, wovor auch immer.


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:49
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:möglicherweise
Versteh ich das Grad richtig ? Wenn der im Moment Verdächtige den Mörder ans Messer liefert ( egal ob er die Leiche beseitigt hat ) bekommt er die Belohnung? Obwohl er jahrelang geschwiegen hat ? In was für einer verrückten Welt leben wir ?????


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:50
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Na ja, schon manch ein Täter hat sich verraten, weil er mit seiner Tat auch noch prahlte. Das würde ich jetzt also nicht so sehen, dass ein Haupttäter sich im Suff nicht selbst belastet.
Ja, das stimmt. Aber auch vor Ermittlern?
Und gilt das auch für diesen Beschuldigten? Immerhin gibt es die Aussage der Ermittler, der Beschuldigte habe sich zu allen Vorwürfen geäußert und er habe den Ermittlern sogar Hinweise auf Beweisfunde in seinem Haus geliefert, deren Auswertung noch ansteht.

Ich denke, wir sehen jemanden, der als Mitwisser und -täter, nach Ablauf der Strafbarkeit vom Gewissen geplagt, reinen Tisch machen möchte.

Aber das ist nur mein Eindruck. Ich kann mich irren.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:50
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Bislang habe ich keinen Anwalt gesehen und keinen gehört.
Ein solcher hätte ihm auch nicht zu solchen Geschichten geraten, sondern vielmehr zum Schweigen.
Wie blöd müsste er sein, als Beschuldigter einen ihm zustehenden und bei den Einvernahme anwesenden Anwalt zu verweigern....
Und klar würde ihm ein Anwalt raten zu schweigen, - eventuell fand er ( M.S) es aber angebrachter einzuräumen, was er eh nicht mehr leugnen könnte. Die Geschichte drumherum ist ne andere Dimension .
Wobei, - vielleicht fand er es auch überzeugender zu sagen, er bräuchte keinen Anwalt ,da er eh unschuldig bezgl. des Mordes sei. Vielleicht hat er sich ja schon vor langer Zeit anwaltlich beraten lassen und wusste deshalb , was er einräumen kann und was nicht.
Wenn man sich die jetztige Situation und die möglichen Nichtkonsequenzen für eventuell sogar 2 Personen betrachtet , fühlt man sich schon etwas an das " Königlich - Bayrische - Amtsgericht " und die dort jeweils Angeklagten in ihrer ( Bauern) schläue erinnert. Allerdings ohne Lacheffekte , besonders in Gedanken an Peggy und ihre Mutter. .


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:51
Zitat von AndanteAndante schrieb:Betreffende
Ich meine in einem eventuellen 2. Verfahren gegen frühere Verdächtige. Ich nenn bewusst keine Namen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:53
Es ist übrigens nicht unvorstellbar, dass das Verfahren zuungunsten des Ulvi K. wieder aufgenommen werden könnte (vgl. § 362 Nr. 2 StPO).


2x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:56
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Wie blöd müsste er sein, als Beschuldigter einen ihm zustehenden und bei den Einvernahme anwesenden Anwalt zu verweigern....
Die Beweise gegen ihn wirken aber auch sehr überzeugend: Nicht nur, dass er in der Bank war und damit vor Ort, obwohl er immer anderes beteuert hatte, ist da ja noch die Sache mit den Farbresten, die ihm zugeordnet werden konnten und die Lacksplitter vom Auto und die Erde (oder war es Torf?), die eindeutig auf ihn wiesen.
Vielleicht hat er da gemerkt, dass Leugnen keinen Sinn mehr macht und die Polizei auch nicht einfach aus seinem Leben verschwinden wird.


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:57
Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Ich meine in einem eventuellen 2. Verfahren gegen frühere Verdächtige. Ich nenn bewusst keine Namen.
Ich würde mal behaupten, es gibt im Moment keinen früheren Verdächtigen, gegen den eine Anklage in Sicht wäre.
Schon gar keine früheren Verdächtige, von denen die Namen irgendwo mal erwähnt worden wären.
Wen auch immer du da auf dem Schirm haben magst, die sind alle definitiv raus.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:58
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist übrigens nicht unvorstellbar, dass das Verfahren zuungunsten des Ulvi K. wieder aufgenommen werden könnte (vgl. § 362 Nr. 2 StPO).
Erwartest du ein Geständnis von Ulvi?
Ich sehe da keine praktische Möglichkeit in dem Paragraphen.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:59
Zitat von Deus_Ex_MachinDeus_Ex_Machin schrieb:Es ist übrigens nicht unvorstellbar, dass das Verfahren zuungunsten des Ulvi K. wieder aufgenommen werden könnte (vgl. § 362 Nr. 2 StPO).
Da käme meiner Meinung nach wirklich nur in Frage, dass einem Zeugen nachgewiesen werden kann, nicht die Wahrheit gesagt zu haben:
§ 362
Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,

1. wenn eine in der Hauptverhandlung zu seinen Gunsten als echt vorgebrachte Urkunde unecht oder verfälscht war;
2. wenn der Zeuge oder Sachverständige sich bei einem zugunsten des Angeklagten abgelegten Zeugnis oder abgegebenen Gutachten einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht oder einer vorsätzlichen falschen uneidlichen Aussage schuldig gemacht hat;
3. wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat;
4. wenn von dem Freigesprochenen vor Gericht oder außergerichtlich ein glaubwürdiges Geständnis der Straftat abgelegt wird.



melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 01:00
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ich denke, wir sehen jemanden, der als Mitwisser und -täter, nach Ablauf der Strafbarkeit vom Gewissen geplagt, reinen Tisch machen möchte.
Das wäre aber schon ein sehr narzisstisches Gewissen, das erst nach Ablauf der Strafbarkeit geplagt wäre ;-)

Ich denke, wir sehen jemanden, der den Weg des geringeren Übels wählte und etwas Geringfügigeres gestand und vielleicht auch teilweise selbst zu belegen half , weil er ( zur Zeit ja erfolgreich ) nicht wegen Mordes angeklagt werden möchte.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 01:01
@desmodium

Die Nr. 2 hat nichts mit einem glaubwürdigen Geständnis zu tun, zumal kein Geständnis von Ulvi K. jemals mehr als glaubwürdig eingestuft werden dürfte. Vielmehr sieht die Nr. 2 die Wiederaufnahme bei einer falschen uneidlichen Aussage zugunsten des ehemaligen Angeklagten vor. Das wäre hier der Fall: Manuel S. sagte in der Wiederaufnahme-Verhandlung aus, verschwieg aber alles in Bezug auf Ulvi K., was er heute äußert. Auch Verschweigen stellt eine falsche uneidliche Aussage dar. Das wäre hier der Ansatzpunkt für die StA.


1x zitiertmelden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 01:01
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:möglicherweise
Versteh ich das Grad richtig ? Wenn der im Moment Verdächtige den Mörder ans Messer liefert ( egal ob er die Leiche beseitigt hat ) bekommt er die Belohnung? Obwohl er jahrelang geschwiegen hat ? In was für einer verrückten Welt leben wir ?????
Zitat von emzemz schrieb:gibt
Sehe ich genauso, woher kommt aber in dem Zusammenhang der Name u.k. ? Das find ich echt .....


melden

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 01:02
Ich frage nochmals:
Was gat es mit dem Cousin auf sich?

Hier ein Auszug der PK relevanten Fragen an die Bevölkerung:

*Die Ermittler gehen derzeit von folgenden tatrelevanten Zeitpunkten am 7. Mai 2001 aus:

letzte gesicherte Sichtung von Peggy Knobloch um 13.24 Uhr am Henri-Marteau-Platz

gesicherter Aufenthalt des Manuel S. in der damaligen Sparkassenfiliale um 15.17 Uhr*
Usw...


Um 15:17 Uhr haben die beiden (also Manuel S. und sein Cousin) zusammen Geld abgehoben.
Ich frage mich:
Wo kam der Cousin her?
Lebte der damals in Lichtenberg?
Hat man den diesbezüglich befragt?


melden