damesic00 schrieb:Monika Weimer,Böttcher-wurde auch freigesprochen und dann erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Da liegst Du falsch!
Monika Weimar wurde vom Landgericht Fulda am 8. Januar 1988 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach neuen Fasergutachten ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 4. Dezember 1995 die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen den Freispruch ein, bis am 6. November 1998 Der Bundesgerichtshof ordnete daraufhin einen neuen und damit dritten Prozess an.
Dieser Prozess begann am 2. September 1999 vor dem Landgericht Frankfurt am Main und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.
Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.
Quelle Wikipedia:
Wikipedia: Monika BöttcherBei Ulvi K. ist das anders...
Ulvi K. wurde am 30. April 2004 am Landgericht Hof wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt! Das Gericht ordnete eine Unterbringung in die forensische Psychiatrie an...
Kulaçs Anwalt stellte im April 2013 einen Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10. April 2014.
Am 14. Mai 2014 hob das Landgericht Bayreuth die frühere Verurteilung Kulaçs auf.
Zudem sollte ein neues Gutachten klären, ob er aus der psychiatrischen Klinik zu entlassen war.
Am 9. Januar 2015 ordnete das Landgericht die Fortdauer der Unterbringung an.
Im März 2015 revidierte das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung und ordnete seine Freilassung zum Ende Juli 2015 an.
Er wurde im betreuten Wohnen untergebracht.
Danach wurde das Urteil rechtskräftig! Demnach kann Ulvi K. nicht mehr wegen Mordes an Peggy Knobloch angeklagt werden!
Es ist einen bekannten Mordfall der das verdeutlicht! Beim Mord an Frederike Möhlmann wurde der Täter wegen Mangels an Beweisen freigesprochen!
Jahre später konnte man aufgrund der Fortschritte bei der DNA Untersuchung eindeutig feststellen, das der Freigesprochene doch der Mörder war.
Leider kann man ihn nun deshalb aber nicht mehr verurteilen.
Der Mann ist auf freiem Fuss und kann nicht nochmal wegen der selben Tat angeklagt werden!
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/35-jahre-alter-mord-an-der-schuelerin-friederike-13606970.html