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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:10
@sonnenschein05
Ja. Und was macht man erstmal als Ehefrau eines solchen Menschen.

Es ist nur so, dass sich MS ruhigen Gewissens ins Bett legen kann. Er ist nicht der Täter. Er hat an der Beseitigung der Leiche mitgewirkt, er hat die Tote quasi bestattet.
MS kennt aber den Täter und er ist der Hebel für die Polizei.

Meine Meinung.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:10
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:Ich glaube es geht wohl darum, UK als Zeugen zu einem möglichen neuen Verfahren gegen MS haben zu wollen. Dann müsste er, soweit kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, sich zur Sache äußern.
Das hatten wir auch schon und ? GeorgeThome? meinte, das könne eventuell unter Verweis auf den 55 durch die Anwältin verhindert werden .
Würde zwar nicht " gut aussehen" , aber wenn jemand auf "Optik" in der Õffentlichkeit auch sonst keinen Wert legt , kann man sowas schon machen .


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:11
Zitat von desmodiumdesmodium schrieb:UK wird immer Zeuge sein.
Das ist nicht ganz richtig. Egal wie seine geistigen Kompetenzen liegen, so kann er doch als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden. Ob er dann als schuldfähig befunden wird, ist eine andere Sache.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:13
Zitat von -9--9- schrieb:Denn die Staatsanwaltschaft könnte UK wahrscheinlich auch zwingen, als Zeuge vor der Staatsanwaltschaft auszusagen.
Dagegen stehen § 52 II 1 StPO i. V. m. der bereits getätigten Verlautbarung der rechtlichen Betreuerin.
Nebenbei wüsste ich nicht, was die Zeugenaussage Neues bewirken sollte, es liegen ja schon zahlreiche Aussagen vor, die sich oftmals widersprechen und teilweise auch widerlegt sind. Welche von den vielen Aussagen will man dann glauben und welche nicht?
Aus Ermittlersicht sehe ich da kein Vorankommen.

Neue Erkenntnisse werden sich noch aus den Spurenauswertungen ergeben und dann noch der ein oder anderen neuen Zeugenaussage und vielleicht der Neubewertung der ein oder anderen alten Zeugenaussage.

Auch wenn derzeit kein dringender Tatverdacht vorliegen mag (was ja Kollege Euler schon anders sieht), so kann durchaus ein hinreichender Tatverdacht vorliegen, welcher für die Anklageerhebung reichen könnte.
Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Liefern wir ihm nicht noch Steilvorlagen?
Ich bin überzeugt davon, dass er hier oder woanders (wahrscheinlich beides) sich bestens informiert hat über die Jahre hinweg.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:13
@BigMäc

Diese Karte zu ziehen käme ja einem Geständnis gleich. Dann wäre zumindest eine Lösung des Falles da, wenn auch nicht vollständig und nicht juristisch.

Strafprozessordnung
https://dejure.org/gesetze/StPO/55.html
§ 55
Auskunftsverweigerungsrecht

(1) Jeder Zeuge kann die Auskunft auf solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem der in § 52 Abs. 1 bezeichneten Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

(2) Der Zeuge ist über sein Recht zur Verweigerung der Auskunft zu belehren.



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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:15
Zitat von jaskajaska schrieb:Nun zeigte sich Lichtenbergs Bürgermeister Knüppel erleichtert: "Ich bin froh, dass die Ermittlungen nun zu einem weiteren konkreten Ergebnis geführt haben", teilte er mit. "Nun sieht es tatsächlich so aus, als ob der Fall endgültig gelöst werden kann. Das hoffe ich zumindest sehr!" Mit dieser Hoffnung dürfte er nicht allein sein.
Da bin ich ja restlos fassungslos. Kein böses Wort gegen niemanden.
Das war doch erst vor einem Jahr, als er mit seinem Elferrat (Stadträte) ganz massiv gegen die Ermittler schimpfte, weil man einen "unschuldigen Bürger" von der Polizei zu einer Zeugenbefragung abgeholt hatte. Sogar im br hatte er seinem Unmut freien Lauf gelassen.

Und wieder hat sich einer der rödelschen Unterstützer abgewandt.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:16
Zitat von jerry142jerry142 schrieb:Mich würde vielmehr interessieren, wie viele Leute in Lichtenberg davon wussten, oder es ahnten, oder Gerüchte oder Schauermärchen dazu gehört haben.
Direkt das Geschehen mitbekommen haben dürfte kaum jemand. Die meisten kleinen Orte sind um die Mittags-Nachmittagszeit menschenleer, die Kinder machen vielfach Schularbeiten, die Erachsenen arbeiten oft in der Nachbarstadt, die alten Leute halten Mittagsschlaf, viel ist also nicht los auf der Straße.

Der Tratsch erreicht dagegen jeden, oft richtet er sich gegen Fremde, die zugezogen sind. Dieses zugezogen kann aber sehr eigenwillig interpretiert werden, es gibt Orte, in denen man frühestens ab der 2. Generation dazugehört oder schon als fremd gilt, wenn man aus der zehn Kilometer entfernten Kreisstadt hergezogen ist.

Dass Peggys Mutter Zielscheibe wurde, war schon irgendwie klar. Aber dass niemand eingeschritten ist, wenn Ulvi mit Kindern allein war, obwohl doch weithin bekannt war, dass er exhibitionistisch veranlagt war und manchmal auch wollte, dass sie ihn anfassten oder er sie anfasste, dass ist mit der üblichen dörflichen Gemeinschaftsenge nicht mehr zu erklären.
Im Buch von Lemmer und Jung heißt es dazu, dass Ulvi kein Unrechtsbewusstsein gehabt habe, dass es falsch ist, sich zu entblößen oder Kinder zu sexuellen Handlungen aufzufordern, sei ihm erst später von einem Psychiater erklärt worden und dann habe er das auch verstanden.

Wenn man sich nun anguckt, wie viel verbale Gift und Galle über dem kleinen Felix und seiner Mutter ausgekübelt wurde, die unter anderem Ulvis Verhalten thematisiert hatten, kann man sich vorstellen, dass eisernes Schweigen zu diesem Punkt im Dorf herrschte. Und wer kein Risiko eingehen wollte, holte seine Kinder vermutlich einfach rein, wenn Ulvi auftauchte - genau das liest man übrigens oft in Geschichten vom Leben auf dem Dorf vor 50, 100 Jahren: Man konfrontierte solches Verhalten nicht, sondern schwieg und hoffte das Beste, um der Gemeinschaft willen.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:19
Der Brief der Anwältin bezieht sich meiner Meinung nach übrigens ganz klar nicht auf die Räume im Heim, in dem Ulvi wohnt, sondern auf die der Familie K.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:19
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: sondern , dass sie gegenüber Arbeitskollegen mehrfach äußerte, Peggy hätte oft bei ihnen hinten gespielt. Nachdem sie von ihrer Aussage zurückkam , bei der sie geäußert hatte, sie hätte an der Bank U.K. im Gespräch mit einem Mädchen gesehen und die Kollegen fragten, ob das Mädchen denn Peggy gewesen wäre, antwortete sie zum Erstaunen der Kollegen, das wissen sie nicht, denn sie würde Peggy ja nicht kennen. Eine Kollegin war so irritiert darüber, dass sie das der Polizei mitteilte. ( Angaben nach L& J. )
@BigMäc
Is ja krass! Ist mit "bei ihnen hinten" die Rückseite der am Marktplatz befindlichen Häuser gemeint?
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:denn die Antwort " Das könnte ich nicht genau sehen und weiss es deshalb nicht sicher" wäre unverfänglich gewesen .
Und klüger :D


Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Ich frag mich die ganze Zeit für wen würde ein normal denkender Mensch eine Leiche beseitigen? Also ich für niemanden!!!!
Ja, ich kann mir das auch nicht recht vorstellen
Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Gleichzeitig frage ich mich ,was tut ein unter mordverdacht stehender Mensch, wenn er nicht verhaftet wird ?
Wahrscheinlich lebt der seinen Alltag so normal als möglich.

Weiß eigentlich jemand wie sich das verhält? Der Manuel steht unter Tatverdacht, der aber nicht so dringend ist das man ihn festnahm, durfte der heim weil er einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr besteht?


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:20
Zitat von jaskajaska schrieb:Diese Karte zu ziehen käme ja einem Geständnis gleich. Dann wäre zumindest eine Lösung des Falles da, wenn auch nicht vollständig und nicht juristisch.
Ja, käme es. Deshalb bin ich gespannt, ob man es gegebenenfalls darauf ankommen lässt. Ich vermute aber eher, es würde seine Anwältin für ihn sprechen und " ausrichten" lassen, er kann sich an gar nichts mehr erinnern. Wie sollte man dann das Gegenteil beweisen ?
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Liefern wir ihm nicht noch Steilvorlagen?
Ich bin überzeugt davon, dass er hier oder woanders (wahrscheinlich beides) sich bestens informiert hat über die Jahre hinweg.
Er wird wohl auch einen Anwalt haben und dieser wird auch ohne "Steilvorlagen" auf Verteidigungsideen kommen ;-)


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:21
Zitat von margarethamargaretha schrieb:@BigMäc
Is ja krass! Ist mit "bei ihnen hinten" die Rückseite der am Marktplatz befindlichen Häuser gemeint
So zumindest würde ich diese Angabe einordnen.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:22
Zitat von KopernicusKopernicus schrieb: desmodium schrieb:
UK wird immer Zeuge sein.

Das ist nicht ganz richtig. Egal wie seine geistigen Kompetenzen liegen, so kann er doch als Beschuldigter in einem Strafverfahren geführt werden. Ob er dann als schuldfähig befunden wird, ist eine andere Sache.
Aber nicht mehr im Fall Peggy. Entweder Zeuge oder Beschuldigter...andere Kategorien sieht die Justiz nicht vor.
Für weitere Morde oder Diebstähle oder sonstiges kommt er als Beschuldigter wie du und ich hypothetisch in Betracht.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb: desmodium schrieb:
Ich glaube es geht wohl darum, UK als Zeugen zu einem möglichen neuen Verfahren gegen MS haben zu wollen. Dann müsste er, soweit kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, sich zur Sache äußern.

Das hatten wir auch schon und ? GeorgeThome? meinte, das könne eventuell unter Verweis auf den 55 durch die Anwältin verhindert werden .
Würde zwar nicht " gut aussehen" , aber wenn jemand auf "Optik" in der Õffentlichkeit auch sonst keinen Wert legt , kann man sowas schon machen .
Ja, das ist ein gewisses Dilemma, wenn UK wirklich der Täter wäre und freigesprochen und sich nun als Zeuge gegen den Mittäter als Beschuldigten äußern sollte.
Andererseits könnte man aber argumentieren, der bereits über Wiederaufnahme entlastete Beschuldigte könnte als Zeuge trotz seiner Wahrheitspflicht sich selber nicht mehr belasten. Also belasten schon, aber eben ohne Konsequenzen.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:23
Zitat von damesic00damesic00 schrieb:Monika Weimer,Böttcher-wurde auch freigesprochen und dann erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Da liegst Du falsch!
Monika Weimar wurde vom Landgericht Fulda am 8. Januar 1988 wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Nach neuen Fasergutachten ordnete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 4. Dezember 1995 die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Ab 5. Juni 1996 stand Monika Böttcher erneut in Gießen vor Gericht und wurde nach 55 Verhandlungstagen am 24. April 1997 freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision gegen den Freispruch ein, bis am 6. November 1998 Der Bundesgerichtshof ordnete daraufhin einen neuen und damit dritten Prozess an.

Dieser Prozess begann am 2. September 1999 vor dem Landgericht Frankfurt am Main und endete am 22. Dezember mit der erneuten Verurteilung Monika Böttchers. Die Revision wies der Bundesgerichtshof am 27. August 2000 zurück, danach kehrte Monika Böttcher ins Gefängnis zurück.

Nach insgesamt 15 Jahren in Haft wurde Böttcher am 18. August 2006 aus der Frankfurter Justizvollzugsanstalt Preungesheim entlassen.

Quelle Wikipedia:Wikipedia: Monika Böttcher

Bei Ulvi K. ist das anders...

Ulvi K. wurde am 30. April 2004 am Landgericht Hof wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt! Das Gericht ordnete eine Unterbringung in die forensische Psychiatrie an...
Kulaçs Anwalt stellte im April 2013 einen Antrag auf die Wiederaufnahme des Verfahrens.
Am 9. Dezember 2013 ordnete das Landgericht Bayreuth die Wiederaufnahme des Verfahrens an.
Das Wiederaufnahmeverfahren begann am 10. April 2014.
Am 14. Mai 2014 hob das Landgericht Bayreuth die frühere Verurteilung Kulaçs auf.
Zudem sollte ein neues Gutachten klären, ob er aus der psychiatrischen Klinik zu entlassen war.
Am 9. Januar 2015 ordnete das Landgericht die Fortdauer der Unterbringung an.
Im März 2015 revidierte das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung und ordnete seine Freilassung zum Ende Juli 2015 an.
Er wurde im betreuten Wohnen untergebracht.

Danach wurde das Urteil rechtskräftig! Demnach kann Ulvi K. nicht mehr wegen Mordes an Peggy Knobloch angeklagt werden!

Es ist einen bekannten Mordfall der das verdeutlicht! Beim Mord an Frederike Möhlmann wurde der Täter wegen Mangels an Beweisen freigesprochen!
Jahre später konnte man aufgrund der Fortschritte bei der DNA Untersuchung eindeutig feststellen, das der Freigesprochene doch der Mörder war.
Leider kann man ihn nun deshalb aber nicht mehr verurteilen.
Der Mann ist auf freiem Fuss und kann nicht nochmal wegen der selben Tat angeklagt werden!

http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/35-jahre-alter-mord-an-der-schuelerin-friederike-13606970.html


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:23
@desmodium was ich damit eigentlich sagen will , an der Sache ist was faul und der Verdächtige weiß bzw.hat mehr getan als er zum jetzigen Zeitpunkt sagt.und vll ist es ja auch normal, dass man nur das zugibt was man nachweisen kann. Vll warten aber auch alle dass der Verdächtige einen Fehler macht. Und ich hoffe er macht einen. Für mich ist die Aussage ( die nie von der Polizei bestätigt wurde, heute auf der Pressekonferenz)Ich hab für den "dorfjupp"( und genau so muss sich das anfühlen) ne Leiche beseitigt, einfach von der Presse reininterpretiert
.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:28
Zitat von margarethamargaretha schrieb:durfte der heim weil er einen festen Wohnsitz hat und keine Fluchtgefahr besteht?
Laut Pressekonferenz mangelt es am dringenden Tatverdacht.
Erst wenn der gegeben wäre, müsste man über den Haftgrund (z. B. Fluchtgefahr) nachdenken.
Beides muss kumulativ vorliegen.
Zitat von BigMäcBigMäc schrieb:Er wird wohl auch einen Anwalt haben und dieser wird auch ohne "Steilvorlagen" auf Verteidigungsideen kommen
Bislang habe ich keinen Anwalt gesehen und keinen gehört.
Ein solcher hätte ihm auch nicht zu solchen Geschichten geraten, sondern vielmehr zum Schweigen. Man weiß ja noch gar nicht, was noch kommt. Von daher gehe ich davon aus, dass die erzählte Geschichte auf seinem eigenen Mist gewachsen ist.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:29
Zitat von NoellaNoella schrieb:Der Brief der Anwältin bezieht sich meiner Meinung nach übrigens ganz klar nicht auf die Räume im Heim, in dem Ulvi wohnt, sondern auf die der Familie K.
Das finde ich völlig in Ordnung, so wie u.k. behandelt worden ist in der Verhandlung.....
Obwohl g.r. ???? .....Ich weiß nicht was ich von dieser Frau halten soll.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:30
Zitat von NoellaNoella schrieb:Der Brief der Anwältin bezieht sich meiner Meinung nach übrigens ganz klar nicht auf die Räume im Heim, in dem Ulvi wohnt, sondern auf die der Familie K.
Das ist ganz eindeutig so , denn es ist die Adresse in Lichtenberg genannt. Da U.K. aber dort nicht wohnt, soll wohl vorrangig erstmal verhindert werden, dass die Eltern von U.K. ohne Rechtsbeistand mit den Ermittlern reden. So ganz verstehe ich das offen gesagt nicht, denn die Eltern sind ja nicht geistig eingeschränkt und könnten das den Ermittlern jederzeit selbst sagen, dass sie das ohne Anwesenheit eines Anwalts nicht machen.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:30
Zitat von NoellaNoella schrieb:Der Brief der Anwältin bezieht sich meiner Meinung nach übrigens ganz klar nicht auf die Räume im Heim, in dem Ulvi wohnt, sondern auf die der Familie K.
Das ist richtig, dieses gegen die Staatsanwaltschaft ausgesprochene Hausverbot - sorry, ich schmeiß mich weg vor Lachen - soll die Eltern schützen.

Aber, in der PK deutete man an, dass es durchaus auch sein kann, dass man diesen unbenannten Mann vernehmen wird.
Wie muss man sich vorstellen, wie ein Hausverbot in Himmelkron ausfällt? Gilt das dann fürs gesamt Heim oder nur für UKs Zimmer?


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:31
Zitat von sonnenschein05sonnenschein05 schrieb:Das finde ich völlig in Ordnung, so wie u.k. behandelt worden ist in der Verhandlung.....
Ich nicht, denn Ulvi kann ja wie gesagt nichts mehr passieren und da könnte man doch langsam die Größe haben, der Polizei zu helfen, den Mord aufzuklären.


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Peggy Knobloch

22.09.2018 um 00:31
So weit mir bekannt ist, ist Gudrun Rödel keine Anwältin sondern übt ehrenamtlich die gesetzliche Betreuung für Ulvi K. aus.

Sollte sie weitere Ermittlungen gravierend behindern, so kann ihr dieses Amt jeder Zeit gerichtlich aberkannt werden.

Sie ist zwar angegiert in ihrer Art aber nicht allmächtig.


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