emz schrieb:Soll vorkommen, dass die Ermittler auch mal Leute vernehmen wollen, die nur Zeugen sind und gegen die nicht ermittelt wird.
Dafür ist der Zugang zur Wohnung oder Arbeitsstelle nicht notwendig.
@allDie Mutter von Ulvi müsste heute 83 Jahre alt sein. Wird die Kneipe noch von den Eltern selbst betrieben?
In Anbetracht des hochen Alters und der belastenden Situation über die Jahre auch für die Eltern von Ulvi, kann ich es durchaus verstehen, dass die Anwältin ihre Mandanten im besonderen Masse zu schützen versucht.
Es kann durchaus sein, dass Ulvi tatsächlich nicht der Täter ist.
Zum Bewährungshelfer von Ulvi:
Der Bewährungshelfer hat unter anderen eine Kontrollfunktion ob Auflagen des Gerichts erfüllt werden. Grobe Verstöße muss er dem Gerich unverzüglich melden.Im Fall von Ulvi könnte das z.B. eine Therapie sein.
Außerdem hat er eine helfende Funktion bei sozialen und persönlicher Lebensplanung. Diese Hilfe muss aber von dem Straftäter aktiv eingefordert werden. Da Ulvi das für sich selbst nicht kann wird diesen Part seine Betreuerin sowie das Heim in dem er wohn übernehmen.
Ein Bewährungshelfer schreibt auch regelmäßig ( wenn mich nicht alles täuscht 1 * im Jahr) ein Sozialbericht über den Straftäter für das Gericht.
ZaphodB schrieb:Das widerspricht der Aussage der Polizei und Staatsanwaltschaft auf der PK
auf diese sollten wir uns wieder besinnen.
Der Tatverdächtige heißt laut PK Manuel S, und ist der Einzige gegen den aktuell ermittelt wird.