@allHier mal eine Zusammenfassung der Gedanken, die ihr innerhalb der letzten Stunde überaus spannend und gewinnbringend näher eingekreist habt. Das Ergebnis kann sich sehen lassen und ich finde, das war seit Langem der konstruktivste Austausch, eine echte Zusammenarbeit, die es hier gab. Chapeau!
Ich hoffe sehr auf eine Fortsetzung dieses Brainstormings und verabschiede mich mit den Ergebnissen dieser ersten
Laien-Fallanalyse der heutigen Nacht in die Selbige:
Der Täter/ Verbringer ist sehr wahrscheinlich familiär und sozial eingebunden. Er dürfte in Lichtenberg wohnhaft sein. Am Tag der Verbringung stand er unter Zeitdruck, womöglich, weil er andernorts erwartet wurde. Er war motorisiert, legte jedoch Wert darauf, dass sowohl der Ablageort als auch die Art und Weise der Ablage möglichst rasch und ohne größeren Aufwand bewerkstelligt werden kann. Vielleicht zwangen ihn nicht nur Verpflichtungen, sondern auch ein Auffallen seiner Abwesenheit zur Eile. Der möglichst geringe Aufwand könnte auch mit körperlichen Einschränkungen verknüpft gewesen sein.
Eine Verbringung IN Lichtenberg selbst könnte weniger eine Option dargestellt haben, da sich die Leiche in seinem Bewegungsradius befunden hätte, was er womöglich schlecht ausgehalten hätte. Zudem könnten moralische Erwägungen eine Rolle gespielt haben, die Leiche nicht auf einer Deponie/ im/ wie Müll zu "entsorgen", sondern möglichst weit weg vom Bewegungsradius abzulegen. Wahrscheinlich ist ihm das Waldgebiet vertraut, insbesondere auch die gute Erreichbarkeit bei gleichzeitig geringer Frequentierung mit Personenverkehr. Die westliche Richtung könnte ebendiesen Vorteil gehabt haben, ebenso auch jenen, dass er, um den Ablageort zu erreichen, nicht durch mehrere Ortschaften fahren musste, wie das in den jeweils anderen Richtungen der Fall gewesen wäre. Trotz der o.g. möglichen moralischen Erwägungen des Verbringers, scheint es ihm zu keinem Zeitpunkt eine Option gewesen zu sein, sein Schweigen zu brechen oder sich zu bekennen. Grund könnten große soziale Verluste gewesen sein, die mit seinem Geständnis einhergehen könnten. Wäre die Leiche in Lichtenberg abgelegt worden, hätte es wahrscheinlich eindeutige Bezüge zur Täterschaft gegeben, von denen der Verbringer jedoch ablenken wollte und dafür wichtige Gründe gehabt haben dürfte. Der Verbringer muss ausblenden und kann dies auch - jedoch nur dann, wenn sich die Leiche möglichst (weit) entfernt von seinem Bewegungsradius befindet.