Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:07@LivingElvis
>>> 190 zielt auf die Tatsachenentscheidung eines
>>> Gerichtes ab, nicht auf evtl. Schuldausschlussgründe.
Dann benennen Sie doch mal Gerichtsurteile oder StGB-Kommentare, die Ihre erwünschte Differenzierung vornehmen.
Im Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, (49. Auflage) steht diesbezüglich jedenfalls nichts. Da steht vielmehr:
"Ausgeschlossen ist der Beweis der Wahrheit, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen wurde. Die Rechtskraft muss hier vor der Behauptung oder Verbreitung eingetreten sein." ... "Das Urteil muss das Nichtbegehen oder die Schuldlosigkeit feststellen oder insoweit zum Freispruch mangels Beweisen kommen." ...
Wie das Wort "oder" zeigt, reicht der Freispruch aufgrund bloßer "Schuldlosigkeit" nach Ansicht von Tröndle/Fischer somit bereits alleine aus, damit einem der Weg über den Wahrheitsbeweis abgeschnitten wird und man einem die Tat nicht mehr vorwerfen darf.
Und das macht auch Sinn, da das Vorwerfen bzw. Verbreiten von juristischen Tatbeständen gegenüber Schuldunfähigen die Schuldunfähigkeit ad absurdum führen würde und gewöhnlich nur noch dem Drecksschleudern dient. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.
Aber gerne können Sie mir Urteile oder StGB-Kommentare zeigen, die Ihre Meinung vertreten. Ich habe jedenfalls kein Urteil finden können, welches ihre Unterscheidung vornehmen würde.
>>> 190 zielt auf die Tatsachenentscheidung eines
>>> Gerichtes ab, nicht auf evtl. Schuldausschlussgründe.
Dann benennen Sie doch mal Gerichtsurteile oder StGB-Kommentare, die Ihre erwünschte Differenzierung vornehmen.
Im Tröndle/Fischer, Kommentar zum StGB, (49. Auflage) steht diesbezüglich jedenfalls nichts. Da steht vielmehr:
"Ausgeschlossen ist der Beweis der Wahrheit, wenn der Beleidigte wegen dieser Tat vor der Behauptung oder Verbreitung rechtskräftig freigesprochen wurde. Die Rechtskraft muss hier vor der Behauptung oder Verbreitung eingetreten sein." ... "Das Urteil muss das Nichtbegehen oder die Schuldlosigkeit feststellen oder insoweit zum Freispruch mangels Beweisen kommen." ...
Wie das Wort "oder" zeigt, reicht der Freispruch aufgrund bloßer "Schuldlosigkeit" nach Ansicht von Tröndle/Fischer somit bereits alleine aus, damit einem der Weg über den Wahrheitsbeweis abgeschnitten wird und man einem die Tat nicht mehr vorwerfen darf.
Und das macht auch Sinn, da das Vorwerfen bzw. Verbreiten von juristischen Tatbeständen gegenüber Schuldunfähigen die Schuldunfähigkeit ad absurdum führen würde und gewöhnlich nur noch dem Drecksschleudern dient. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.
Aber gerne können Sie mir Urteile oder StGB-Kommentare zeigen, die Ihre Meinung vertreten. Ich habe jedenfalls kein Urteil finden können, welches ihre Unterscheidung vornehmen würde.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:11Ist Ihnen aufgefallen, dass da "Schuldlosigkeit" steht und nicht "Schuldunfähigkeit"?
Es hat einen Sinn, dass da zwei unterschiedliche Termini benutzt werden....
Es hat einen Sinn, dass da zwei unterschiedliche Termini benutzt werden....
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:11Dann erklären Sie doch mal den Sinn der zwei Termini! Wer schuldunfähig ist, handelt schuldlos.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:15@-9-
Sag mal, kannst du dir den Unterschied nicht selbst erklären? :D
Oder möchtest du nur ein wenig trollen?
Sag mal, kannst du dir den Unterschied nicht selbst erklären? :D
Oder möchtest du nur ein wenig trollen?
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:16Nein, das kann ich mir nicht selber erklären, weil Schuldunfähige nun einmal nur schuldlos handeln können. Wie gesagt, Ihr könnt ja gerne anderslautende Urteile und StGB Kommentare benennen.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:24@-9-
Tief durchatmen, nochmal in Ruhe den Beitrag von @LivingElvis auf der vorangegangenen Seite lesen, sacken lassen und dann hast du deine Antwort. So einfach kann das manchmal sein.
Tief durchatmen, nochmal in Ruhe den Beitrag von @LivingElvis auf der vorangegangenen Seite lesen, sacken lassen und dann hast du deine Antwort. So einfach kann das manchmal sein.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:26Ich kann da keine Antwort finden, wieso das Gesetz die von Euch erwünschte Unterscheidung machen sollte. Wieso benennt Ihr nicht einfach Eure Quellen (Gerichtsurteile oder StGB-Kommentare) und eiert jetzt so herum?
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:41Wer schuldunfähig handelt, handelt automatisch schuldlos (Logik).
Abgesehen von der Schuldunfähigkeit gibt es ja auch noch die Ent-Schuld-igungsmöglichkeiten. Daher gibt es zwei Begriffe.
Einen Schuldspruch gibt es bei Schuldunfähigkeit nicht, eine Verurteilung gibt es auch nicht, die Unterbringung wird angeordnet. Steht alles im Gesetz. Das hat ja jeder unter dem Kopfkissen.
Im konkreten Fall ist der Exkurs relativ irrelevant, es wird ja gegen "unbekannt" ermittelt, also gegen alle. Und das ist gut so.
Abgesehen von der Schuldunfähigkeit gibt es ja auch noch die Ent-Schuld-igungsmöglichkeiten. Daher gibt es zwei Begriffe.
Einen Schuldspruch gibt es bei Schuldunfähigkeit nicht, eine Verurteilung gibt es auch nicht, die Unterbringung wird angeordnet. Steht alles im Gesetz. Das hat ja jeder unter dem Kopfkissen.
Im konkreten Fall ist der Exkurs relativ irrelevant, es wird ja gegen "unbekannt" ermittelt, also gegen alle. Und das ist gut so.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:48...dennoch beinhaltet die Feststellung einer Schuldunfähigkeit die Anerkennung der zu Grunde liegenden Straftat(-en).
Der Passus "Schuldunfähigkeit" entbindet somit nicht gleichzeitig von der Feststellung der Verursachung der Straftat(-en) durch den Schuldunfähigen.
Der Passus "Schuldunfähigkeit" entbindet somit nicht gleichzeitig von der Feststellung der Verursachung der Straftat(-en) durch den Schuldunfähigen.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 02:52GeorgeThorne schrieb:Im konkreten Fall ist der Exkurs relativ irrelevant, es wird ja gegen "unbekannt" ermittelt, also gegen alle.Und jetzt kommt vermutlich gleich jemand und erklärt warum gegen ALLE außer EINEN ermittelt wird ... (Art. 103 Abs. 3 Grundgesetz, Ne bis in idem)
Ich finde den Exkurs ins deutsche Strafrecht im Übrigen sehr informativ, also bitte nicht falsch verstehen.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 06:32Der Ton in dieser Diskussion ist inzwischen grenzwertig geworden. Erstens haben hier user keine Forderungen an andere user zu stellen. Zweitens geht gar nicht, wenn hier Drohungen ausgesprochen werden, z.B. Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen von Äusserungen. Das führt bei uns zu sofortigem Ausschluss aus dem Forum.
Wer nicht ordentlich und sachlich diskutieren kann, darf sich verabschieden. Diese Warnung sollte ernst genommen werden!
Wer nicht ordentlich und sachlich diskutieren kann, darf sich verabschieden. Diese Warnung sollte ernst genommen werden!
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 06:54@-9-schrieb:
Was wundert denn da? U.K. ,mit dem Wissen um ihn, nicht zu verdächtigen? Welche Mutter hätte sowas gebracht?
Den Verdacht hat U.K. schon selbst auf sich gelenkt! Kindesmissbräuche in höherer zweistelliger Zahl! Da musste niemand auf ihn lenken, die Taten sprachen für sich.
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnte,Und wer wäre nicht auf den ortsbekannten Kinderschänder gekommen, wenn das eigene Kind vermisst wird? U.K. war der einzige der damals bekannt war.
Was wundert denn da? U.K. ,mit dem Wissen um ihn, nicht zu verdächtigen? Welche Mutter hätte sowas gebracht?
Den Verdacht hat U.K. schon selbst auf sich gelenkt! Kindesmissbräuche in höherer zweistelliger Zahl! Da musste niemand auf ihn lenken, die Taten sprachen für sich.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 07:50@-9-
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnteDas interessiert mich jetzt aber auch. Wann war denn "früh"? Und was genau ist darüber bekannt?
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 08:02@jaska
Das ist glaube ich wenig von Interesse. Selbst wenn es "früh" gewesen wäre, so wäre so eine frühre Festlegung auch vollkommen verständlich.
Angehörige haben sich nicht an Regeln zu halten, an die Ermittler und Gerichte gebunden sind. Da reicht eine Vermutung schon aus um sich festzulegen.
Für sich als Betroffener in einer solchen Situation quasi einen "Schuldigen" zu erkennen, dürfte da sogar nicht ganz unwichtig sein. Man muss sich mal vorstellen in einem solch kleinen Dorf. Man würde ja sonst so gut wie niemandem mehr vertrauen entgegen bringen können. Jedem dem man gegenüber sitzt, dem man begegnet, könnte der Täter sein, das ist extrem schwer zu verkraften. Um mit dieser Situation fertig zu werden, wird man sich vermutlich sehr schnell auf einen "Täter" festlegen, auch wenn es keinerlei wirklichen Belege gibt. Bei einem gewissen Abstand, zeitlichen und wenn man weggezogen ist, kann man die Sache etwas neutraler sehen.
Nein, eine Diskussion über dieser Frage brauchen wir hier wohl nicht.
Das ist glaube ich wenig von Interesse. Selbst wenn es "früh" gewesen wäre, so wäre so eine frühre Festlegung auch vollkommen verständlich.
Angehörige haben sich nicht an Regeln zu halten, an die Ermittler und Gerichte gebunden sind. Da reicht eine Vermutung schon aus um sich festzulegen.
Für sich als Betroffener in einer solchen Situation quasi einen "Schuldigen" zu erkennen, dürfte da sogar nicht ganz unwichtig sein. Man muss sich mal vorstellen in einem solch kleinen Dorf. Man würde ja sonst so gut wie niemandem mehr vertrauen entgegen bringen können. Jedem dem man gegenüber sitzt, dem man begegnet, könnte der Täter sein, das ist extrem schwer zu verkraften. Um mit dieser Situation fertig zu werden, wird man sich vermutlich sehr schnell auf einen "Täter" festlegen, auch wenn es keinerlei wirklichen Belege gibt. Bei einem gewissen Abstand, zeitlichen und wenn man weggezogen ist, kann man die Sache etwas neutraler sehen.
Nein, eine Diskussion über dieser Frage brauchen wir hier wohl nicht.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 08:55@SCMP77
Deinen Erklärungsansatz kann ich teils sogar nachvollziehen. Dass Angehörige nach einer Erklärung suchen ist klar.
Ich halte es darüberhinaus aber sogar für die Pflicht von der Mutter sowie von allen Nachbarn jeden einzelnen noch so kleinen Hinweis frühzeitig an die Ermittler weiterzugeben.
Solche merkwürdigen Konstrukte sind einfach überflüssig.
SCMP77 schrieb:Das ist glaube ich wenig von Interesse. Selbst wenn es "früh" gewesen wäre, so wäre so eine frühre Festlegung auch vollkommen verständlich.Wenn es mich nicht interessieren würde hätte ich nicht gefragt.
Deinen Erklärungsansatz kann ich teils sogar nachvollziehen. Dass Angehörige nach einer Erklärung suchen ist klar.
Ich halte es darüberhinaus aber sogar für die Pflicht von der Mutter sowie von allen Nachbarn jeden einzelnen noch so kleinen Hinweis frühzeitig an die Ermittler weiterzugeben.
SCMP77 schrieb:Nein, eine Diskussion über dieser Frage brauchen wir hier wohl nicht.Doch. Wenn unterschwellig angedeutet wird, die Mutter von Peggy habe wissentlich falsch Leute beschuldigt und so für Ulvi Kulacs Verurteilung, so ist das durchaus zu klären. Denn neben den emotionalen Mechanismen, die man nun einmal akzeptieren muss und nicht werten darf, ist es doch so, dass kein Zivilist durch irgendwelche Fingerzeige oder eigene Beweiswürdigungen einen Verdächtigen in den Verdächtigenstatus erhebt, noch anklagt oder gar verurteilt.
Solche merkwürdigen Konstrukte sind einfach überflüssig.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 09:06@-9-
Wenn deine Tochter missbraucht wurde und kurz darauf verschwindet - wen würdest du verdächtigen?? Ronald mc Donald??
UND! Zum Thema austeilen -wie alt bist du? 5?! Sk hat sich niemals!!! In die Öffentlichkeit gestellt und Anti-uk Parolen geträllert! Während GR und ihre Schar bis heute unerlässlich mit Dreck werfen! Wer teilt denn ständig aus? Kannst du irgendwas bieten bei dem SK sich auch nur im Ansatz so schäbig verhalten hat wie die BI?
-9- schrieb:Und SK hatte sich in der Tat merkwürdig frühzeitig auf UK festgelegt und den Verdacht auf ihn gelenkt, worüber man sich schon wundern konnte, da man ja eigentlich an der wahren Täterermittlung und das Auffinden von Peggy interessiert sein sollte. Von daher braucht sich auch keiner zu beschweren, dass dann umgekehrt genauso keine Hemmungen mehr bestanden haben. Wer austeilt, muss halt auch einstecken könneUk hat zeitnah überall herum erzählt dass er das Mädchen missbraucht hat. Weiter gab es im Vorfeld schon genügend Aktionen von ihm bei denen Kinder involviert waren. Sk hat Peggy daher auch den Umgang mit ihm verboten - etwas dass ich auch getan hätte.
Wenn deine Tochter missbraucht wurde und kurz darauf verschwindet - wen würdest du verdächtigen?? Ronald mc Donald??
UND! Zum Thema austeilen -wie alt bist du? 5?! Sk hat sich niemals!!! In die Öffentlichkeit gestellt und Anti-uk Parolen geträllert! Während GR und ihre Schar bis heute unerlässlich mit Dreck werfen! Wer teilt denn ständig aus? Kannst du irgendwas bieten bei dem SK sich auch nur im Ansatz so schäbig verhalten hat wie die BI?
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 09:19@jaska
Dann diskutieren wir hier nur wieder über die BI, was hier aber in der Frage des Falles nicht einen Schritt weiter bringtm und daher eigentlich OT ist. Die BI hat sicherlich eine gewisse Ansicht, die sie vertritt, und deren Ansicht sie immer wieder "durchschimmern" lässt, genau wie die User hier.
Hier sollte es aber um die Frage des Falles als solchen gehen, die BI ist da nur "Nebenkriegsschauplatz".
Fest steht, ein unabhängiges Gericht hat Kulac freigesprochen, durch den Wegfall des Mordvorwurfs wurde Kulac aus der psychatrischen Forensik entlassen und in einer WG untergebracht.
Dann diskutieren wir hier nur wieder über die BI, was hier aber in der Frage des Falles nicht einen Schritt weiter bringtm und daher eigentlich OT ist. Die BI hat sicherlich eine gewisse Ansicht, die sie vertritt, und deren Ansicht sie immer wieder "durchschimmern" lässt, genau wie die User hier.
Hier sollte es aber um die Frage des Falles als solchen gehen, die BI ist da nur "Nebenkriegsschauplatz".
Fest steht, ein unabhängiges Gericht hat Kulac freigesprochen, durch den Wegfall des Mordvorwurfs wurde Kulac aus der psychatrischen Forensik entlassen und in einer WG untergebracht.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 09:27@jaska
Und noch eins, die Frage lautete ja, wie "früh" die Mutter die Täterschaft angenommen hatte. Und diese Frage zu beantworten ist wirklich vollkommen überflüssig, es gibt eben andere nachvollziehbare Gründe, weshalb damals Frau Knobloch von der Täterschaft Kulacs ausgegangen war, welche keine Abhängigkeit von dem "Wann" besaßen.
Und noch eins, die Frage lautete ja, wie "früh" die Mutter die Täterschaft angenommen hatte. Und diese Frage zu beantworten ist wirklich vollkommen überflüssig, es gibt eben andere nachvollziehbare Gründe, weshalb damals Frau Knobloch von der Täterschaft Kulacs ausgegangen war, welche keine Abhängigkeit von dem "Wann" besaßen.
Peggy Knobloch
21.07.2016 um 09:35@-9-
daher ist dein einwand, nämlich dass sich
und damit sollte dieses off topic thema endgültig vom tisch sein.
-9- schrieb:Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.hier ist genau zu differenzieren. beschränkt sich nämlich die behauptung auf das vorliegen einer rechtswidrigen, aber nicht schuldhaften tat, so schließt ein freispruch wegen fehlender schuld den wahrheitsbeweis nicht aus (Gössel/Dölling Strafrecht BT Bd. 1 2. Aufl. S. 352; LK/Hilgendorf § 190 Rn 8; Schönke/Schröder/Lenckner/Eisele § 190 Rn 4; SK/Rudolphi/Rogall § 190 Rn 6; MüKoStGB/Regge/Pegel StGB § 190 Rn. 19).
daher ist dein einwand, nämlich dass sich
Der Gesetzgeber ... dafür entschieden (hat), dass man Schuldunfähigen in Bezug auf die Taten keinen Vorwurf machen kann und das kann auch nicht dadurch wieder ausgehöhlt werden, dass man einem die Tatbestandsverwirklichung trotzdem vorwirft.in seiner pauschalität leider fehlgehend ...
und damit sollte dieses off topic thema endgültig vom tisch sein.