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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:08
@LaDaya
Infos von der "bösen Seite" (http://www.ulvi-kulac.de/):
Am 14. Mai 2014 wird Ulvi Kulac durch das Landgericht Bayreuth des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bayreuth wird der Gutachter Dr. Blocher aus Würzburg mit der Erstellung eines psychiatrischen/psychologischen Prognosegutachtens hinsichtlich der Freilassung von Ulvi Kulac beauftragt.

Dr. Blocher schätzt in seinem Gutachten vom 29.8.2014 Ulvi Kulac immer noch für gefährlich ein, kann dafür jedoch keinen Beweis erbringen.

Mit Wirkung vom 23. Oktober 2014 wird Rechtsanwalt Michael Euler wegen Passivität hinsichtlich der Freilassung von Ulvi Kulac aus der Psychiatrie Bayreuth das Mandat entzogen.

Mit Wirkung vom 29. Oktober 2014 wird Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker – Fachanwalt für Psychiatrie, Unterbringung und Strafrecht – neuer Verteidiger von Ulvi Kulac

Am 8. Januar 2015 findet die Anhörung von Ulvi Kulac vor der Strafvollstreckungskammer Bayreuth statt, die auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Blocher eine weitere Unterbringung in den Raum stellt.

Rechtsanwalt Saschenbrecker legt gegen den Beschluß vom 9.1.2015 Beschwerde beim OLG ein.

Mit Beschluß des OLG Bamberg vom 19.3.2015 wird der Beschluss der Vollstreckungskammer Bayreuth hinsichtlich einer weiteren Unterbringung aufgehoben.

Mit Wirkung zum 31.7.2015 wird die Unterbringung im Maßregelvollzug aufgehoben; Ulvi Kulac wird entlassen.

Am 31. Juli 2015 ist Ulvi Kulac frei; er bezieht ein kleines Appartement in einem Wohnheim für Behinderte mit Werkstatt.
@MaryPoppins
Jein.
Richtig: Schuldspruch kann nur erfolgen, wenn Schuldfähigkeit gegeben ist.
Ist der Angeklagte unschuldig, ist er immer frei zu sprechen, egal ob schuldfähig oder nicht.
Ist der Angeklagte schuldunfähig, hat die Tat aber nach Feststellung des Gerichts begangen, folgt entweder Freispruch oder die Sicherungsverwahrung (diese nur, wenn eine Gefahr besteht).

@emz
Zitat von emzemz schrieb:der Bub nach wie vor unter Bewährung
Nö, Führungsaufsicht ist das und heißt das auch.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:09
@SCMP77
merkste eigentlich was: nachdem der Mordvorwurf entfallen ist.
Aber erst seit da.
Und wer hat den Mordvorwurf vom Tisch gebracht?
Könnte es nicht evtl aber nur evtl die BI gewesen sein?


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:11
@MaryPoppins

>>>Genauso kann ein Nicht-Schuldfähiger schuldig sein

Das ist offenkundiger Quatsch und dient nur dem Dreckschleudern.

Sexueller Missbrauch und Schuld sind juristische Begriffe. Wenn man daher juritische Begriffe verwenden möchte, dann kann man sich nicht nur Rosinen picken und nach Lust und Laune einmal zum Dreck schleudern einen juristischen Begriff (sexueller Missbrauch) verwenden, um dann in Bezug auf andere Begriff unjuristisch zu argumentieren.

§ 20 StGB sagt sogar ausdrücklich, dass man ohne Schuld handelt, wer aufgrund von Einschränkungen nicht in der Lage ist, das Unrecht des juristischen Vorwurfs ("sexueller Missbrauch") einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Kindern unter 14 Jahren wird dieses sogar pauschal vermutet (§ 19 StGB).

Mit anderen Wort, man kann Schuldunfähigen keinen Schuldvorwurf machen und das stellt auch eine üble Nachrede dar. So sagt § 190 S.2 StGB sogar ausdrücklich, dass die üble Nachrede auch nicht mehr durch einen Wahrheitsbeweis beseitigt werden kann, wenn jemand wegen des Vorwurfes rechtskräftig freigesprochen wurde. Wer daher behauptet, dass man UK einen Schuldvorwurf machen könnte, dürfte eine üble Nachrede begehen.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:11
Kann leider den Originallink nicht mehr finden, aber dennoch interessant:

Beitrag von @emz um 21.52
Peggy Knobloch (Seite 2553)


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:12
@LaDaya
Du würfelst da ziemlich viel durcheinander!
Im WAV 2014 wurde das Urteil wegen Mordes an Peggy K. vom LG Bayreuth aufgehoben. Wegen des Kindesmissbrauchs war er weiterhin in der Psychiatrie untergebracht. Jänner 2015 wurde nach einem psychiatrischen Gutachten weiterhin die Gefährlichkeit attestiert und von der Strafvollstreckungskammer Bayreuth daher die weitere Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet. Dagegen wurde von seinen Unterstützern Einspruch erhoben. Beim OLG Bamberg wurde dann die Unterbringung gegen Bewährungsauflagen vorerst beendet.
Man könnte sich in den Fall auch einlesen, bevor man mit Kanonen um sich schiesst!


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:14
Zitat von GeorgeThorneGeorgeThorne schrieb:Ist der Angeklagte schuldunfähig, hat die Tat aber nach Feststellung des Gerichts begangen, folgt entweder Freispruch oder die Sicherungsverwahrung (diese nur, wenn eine Gefahr besteht).
...oder Maßregeln zur Besserung und Sicherung - da gibt's noch mal nen kleinen aberfeinen Unterschied zur Sicherungsverwahrung^^.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:16
@MaryPoppins
@LaDaya
dabei kam dem UK zu Gute, dass die Gerichte bei längerer Unterbringung in der Forensik nicht nur die künftige Gefährlichkeit begutachten, sondern auch die Verhältmismäßigkeit beachten müssen. Die stärkerer Gewichtung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung ist "relativ neu" in der Rechtssprechung


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:16
@-9-
Ich habe auch dazu geschrieben "faktisch" die Tat begangen hat. Die Begriffe dienten der Erklärung, warum in einem Fall auf Freispruch und in einem Fall auf eine Unterbringung entschieden wird!


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:17
@traces

Hier ist der entsprechende Originallink
Beitrag von emz (Seite 2.553)


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:18
Zitat von LaDayaLaDaya schrieb:Könnte es nicht evtl aber nur evtl die BI gewesen sein?
Genau, ohne die BI wäre der Freispruch wegen Mordes kaum möglich gewesen. Dieser Freispruch war ursächlich für die andere Einschätzung bzgl. der Gefährlichkeit und ich könnte mir auch zusätzlich vorstellen, dass es auch für die Therapie förderlich gewesen war, nicht während dieser ständig mit einem Mordvorwurf konfrontiert zu werden, den er zumindest rein rechtlich nicht begangen hat.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:18
@emz
Aah, merci beaucoup! Hab die Verlinkung irgendwie nicht hinbekommen.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:21
@SCMP77
und ich könnte mir auch zusätzlich vorstellen, dass es auch für die Therapie förderlich gewesen war, nicht während der Therapie ständig mit einem Mordvorwurf konfrontiert zu werden, den er zumindest rein rechtlich nicht begangen hat.
Da gewisse Nebeneffekte einer Oligophrenie nicht therapierbar sind (wie UK ja in der Forensik aufzeigte), ist dieser Umstand unerheblich.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:23
@lawine

hier extra für dich:

Wikipedia: Verhältnismäßigkeitsprinzip (Deutschland)

Das Verhältnismäßigkeitsprinzip ist bestimmt keine Neuigkeit (auch nicht für ein Gericht).
Die gesamte Judikativ/Exekudive hat sich schon immer daran zu halten.

Alles andere ist WILLKÜR!

Definition

Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

War die Unterbringung von Ulvi in eine geschlossen Psychiatrie (wegen Hose runterlassen vor Kindern) geeeignet/erforderlich/verhältnismäßig?

Wohl kaum.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:24
@traces
Dann beantworte mir mal die Frage, warum Herr Kulac angeblich einen Therapiefortschritt gemacht haben soll, wenn Du hier behauptest, es wäre nicht therapierbar. Erläutere mal diesen offensichtlichen Widerspruch. Ist vielleicht an der Diagnose, die Du hier immer behauptest etwas nicht ganz richtig? Und warum machte trotz angeblich zehnjährigem Therapiestillstand plötzlich nach dem Freispruch solche Fortschritte?


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:32
@SCMP77
Och, zu Diagnosen und den Hintergründen gewisser Gutachten hab ich mich hier schon Roman-lang geäußert. Scheinbar hätte ich es als Tweet verfassen sollen, damit auch die Lesefaulen sich die Mühe machen.

Hier nochmal ein schöner Reintext aus dem damaligen Post von @emz:
Und dazu zitiert Sponsel aus dem Blocher Gutachten http://www.ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html :

(10.7)" ..... Allerdings neigt Herr Kulac im sexuellen Bereich immer wieder zu opportunistischen Verhaltensweisen bzw. es kommt zu sexuellen Ersatzhandlungen mit zwar minderbegabten aber einwilligungsfähigen Mitpatienten, wobei er wohl gelernt hat, dass er sich hier an gewisse Regeln zu halten hat."
In Ergänzung eine meiner Antworten darauf:
Das, was da steht ("opportunistische Verhaltensweisen"), meint, dass UK sich bietende "günstige" Gelegenheiten nutzt, sexuelle Bedürfnisse auszuleben oder solche Situationen mitunter (gezielt) schafft.
Das kann alles Mögliche bedeuten, z.B. dass er Situationen, in denen eine körperliche Nähe zu einem Anderen besteht, nutzt, um denjenigen häufiger zu berühren oder lockere Unterhaltungen nutzt und sie in eine verbal-sexuelle Richtung lenkt und den Anderen implizit ermutigt, sich daran zu beteiligen usw.
Darüber hinaus kann es bedeuten (und der Passus "opportunistisch" meint das psychologisch zumindest auch), dass im Fokus seiner Handlung der eigene Nutzen steht und der Andere hierzu "benutzt" wird, um das eigene Bedürfnis umsetzen zu können (z.B. er ermutigt einen Mitinsassen über dessen Sexualstraftaten zu berichten, um sich daran "aufzugeilen").

Ein opportunistisches Verhalten seitens UK war es damals z.B. auch, als er Kindern Süßigkeiten anbot, um ihr Vertrauen zu gewinnen und eine Nähe zu ihnen zu schaffen, die es ihm ermöglicht, seine sexuellen Bedürfnisse auszuleben.

Der Satz, dass er sich dabei an gewisse "Regeln" zu halten scheint, kann alles mögliche bedeuten:
- dass er Ablehnung/ Grenzen besser akzeptiert (da ansonsten Strafe droht)
- dass er sein Verhalten stoppt, sobald Personal im Raum ist
- dass er sein Verhalten stoppt, sobald gedroht wird, ihn zu verpfeifen
...
Der Satz mit den "Regeln" klingt ein bisschen schwammig. Hört sich m.M.n. auch nicht unbedingt danach an, als habe UK plötzliche Einsichtsfähigkeit entwickelt, sondern (lediglich) gelernt, dass seinem Verhalten eine (negative) Konsequenz folgt. Wobei die Frage im Raume bleibt, wie es um diesen "Lerneffekt" bestellt wäre, wenn er nicht mehr in einer Umgebung wäre, wo jederzeit eine Konsequenz drohen könnte.
Der Normalsterbliche lernt in so einem kontrollierenden Kontext für gewöhnlich meist nur, seine Handlungen besser zu tarnen und zu verstecken, v.a. dann wenn - salopp gesagt - immer jemand zuschaut.
In einer straffen Struktur scheint UK also in einer gewissen Weise steuerungsfähig zu sein, allerdings muss das nicht bedeuten, dass gleichzeitig seine Einsichtsfähigkeit damit gesteigert wäre.
Ein Aspekt, der bei oligophrenen Sexualstraftätern in Betracht gezogen werden muss, ist die mögliche Störung der Impulskontrolle, was die Steuerung der Triebe, insbesondere des Geschlechtstriebs, anbelangt. Die ist psychotherapeutisch NICHT therapier- oder revidierbar, sondern kann lediglich über Verhaltenssteuerung angegangen werden. Im Fall von UK, unter den o.g. gegebenen Informationen, scheint das jedoch nicht über Internalisierung ermöglicht werden zu können, sondern lediglich nur über externe Kontrolle. Und da bleibt leider immer ein größeres prognostisches Gefährdungspotenzial zurück.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:34
Zitat von -9--9- schrieb:Das ist offenkundiger Quatsch und dient nur dem Dreckschleudern.

Sexueller Missbrauch und Schuld sind juristische Begriffe. Wenn man daher juritische Begriffe verwenden möchte, dann kann man sich nicht nur Rosinen picken und nach Lust und Laune einmal zum Dreck schleudern einen juristischen Begriff (sexueller Missbrauch) verwenden, um dann in Bezug auf andere Begriff unjuristisch zu argumentieren.

§ 20 StGB sagt sogar ausdrücklich, dass man ohne Schuld handelt, wer aufgrund von Einschränkungen nicht in der Lage ist, das Unrecht des juristischen Vorwurfs ("sexueller Missbrauch") einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Bei Kindern unter 14 Jahren wird dieses sogar pauschal vermutet (§ 19 StGB).

Mit anderen Wort, man kann Schuldunfähigen keinen Schuldvorwurf machen und das stellt auch eine üble Nachrede dar. So sagt § 190 S.2 StGB sogar ausdrücklich, dass die üble Nachrede auch nicht mehr durch einen Wahrheitsbeweis beseitigt werden kann, wenn jemand wegen des Vorwurfes rechtskräftig freigesprochen wurde. Wer daher behauptet, dass man UK einen Schuldvorwurf machen könnte, dürfte eine üble Nachrede begehen.
Ich find's interessant, dass du anderen Rosinenpicken vorwirfst, es aber selber gänzlich ungeniert tust.

Schuldunfähigkeit ist ein Schuldausschlussgrund. Das bedeutet, derjenige hat die Tat erweislich (sogar durch Urteil gerichtlich erwiesen) begangen, ist aber aufgrund der Schuldunfähigkeit freizusprechen gewesen (Strafaspekt)

Wenn ich nun behaupte, Ulvi habe die Kinder missbraucht ist das folglich eine durch Urteil belegte Tatsache (Wahrheitsbeweis) und KANN keine Üble Nachrufe i.S.d. 186 darstellen. 190 zielt auf die Tatsachenentscheidung eines Gerichtes ab, nicht auf evtl. Schuldausschlussgründe.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:38
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Ist vielleicht an der Diagnose, die Du hier immer behauptest etwas nicht ganz richtig?
Also du möchtest jetzt gern in Frage stellen, dass UK geistig behindert ist?


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:42
@traces

Die Definition interessiert mich weniger, mir gehtes um den Widerspruch der angeblichen Nichttherapierbarkeit und den vom Gutachter festgestellten Therapiefortschritten und warum die erst kurz vor dem letzten Gutachten wohl erreicht wurden.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:44
@SCMP77
Also erst hinterfragst du kritisch, ob "meine" Diagnose überhaupt zutrifft (es ist nicht meine, sondern seine^^), dann interessiert es dich plötzlich nicht mehr und dann erkläre ich dir schon den Widerspruch. Sorry, ich könnte es dir nochmal vorlesen, wenn du über Skype verfügst, aber dir beim Verstehen behilflich zu sein.... das übersteigt meine Mächte dann doch um Einiges.


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Peggy Knobloch

21.07.2016 um 01:51
Zitat von tracestraces schrieb:Also du möchtest jetzt gern in Frage stellen, dass UK geistig behindert ist?
Du dürfttest genau wissen, dass dies nicht so zu interpretieren war. Es gibt viele Arten von geistiger Behinderung und ich denke nur wenige, wo diese eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen.


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