Peggy Knobloch
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Peggy Knobloch
07.07.2016 um 09:39Mal eine allgemeine juristische Frage:
UK dürfte nicht nochmals wegen der selben "Tat" laut Gesetz angeklagt werden, betrifft wohl den Tatbestand "Mord".
Dürfte er denn im selben Fall wegen "Totschlags" oder "schwerer Körperverletzung mit Todesfolge" angeklagt werden, wenn sich diese Tatbestände nun ergeben würden?
UK dürfte nicht nochmals wegen der selben "Tat" laut Gesetz angeklagt werden, betrifft wohl den Tatbestand "Mord".
Dürfte er denn im selben Fall wegen "Totschlags" oder "schwerer Körperverletzung mit Todesfolge" angeklagt werden, wenn sich diese Tatbestände nun ergeben würden?
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 09:49@osttimor
selbst mal googeln?
aber hier mal die leitsätze, die ohne weiteres erkennen lassen, weshalb so etwas unzulässig wäre:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden.
2. Die Ausstrahlung eines Fernsehfilms, in dem ein vor 27 Jahren verübtes Verbrechen dokumentarisch dargestellt wird, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Täters sowie sein Interesse an seiner Resozialisierung nicht in erheblicher Weise, wenn die Namen der Täter und einzelner Betroffener geändert wurden und der Täter daher nur für Personen, die ihn ohnehin bereits kennen, identifizierbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
BVerfG ( 1. Kammer des Ersten Senats ), Beschluß vom 25. 11. 1999 - 1 BvR 348/98 u.a.
nur um sicher zu gehen, lenke ich die aufmersamkeit auf den 2. leitsatz und hebe es noch mal hervor:
wenn die Namen der Täter und einzelner Betroffener geändert wurden und der Täter daher nur für Personen, die ihn ohnehin bereits kennen, identifizierbar ist
aber zurück zum thema, dies hier ist wirklich off topic, aber manchen dingen muss man widersprechen
selbst mal googeln?
aber hier mal die leitsätze, die ohne weiteres erkennen lassen, weshalb so etwas unzulässig wäre:
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht vermittelt Straftätern auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft keinen Anspruch darauf, in der Öffentlichkeit nicht mehr mit ihrer Tat konfrontiert zu werden.
2. Die Ausstrahlung eines Fernsehfilms, in dem ein vor 27 Jahren verübtes Verbrechen dokumentarisch dargestellt wird, verletzt das Persönlichkeitsrecht des Täters sowie sein Interesse an seiner Resozialisierung nicht in erheblicher Weise, wenn die Namen der Täter und einzelner Betroffener geändert wurden und der Täter daher nur für Personen, die ihn ohnehin bereits kennen, identifizierbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
BVerfG ( 1. Kammer des Ersten Senats ), Beschluß vom 25. 11. 1999 - 1 BvR 348/98 u.a.
nur um sicher zu gehen, lenke ich die aufmersamkeit auf den 2. leitsatz und hebe es noch mal hervor:
wenn die Namen der Täter und einzelner Betroffener geändert wurden und der Täter daher nur für Personen, die ihn ohnehin bereits kennen, identifizierbar ist
aber zurück zum thema, dies hier ist wirklich off topic, aber manchen dingen muss man widersprechen
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 09:55@ Mary Poppins:
Auf die rechtliche Bewertung kommt es nicht an, sondern darauf, ob es sich um dieselbe Tat handelt oder nicht. Die Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen regelt der § 362 StPO und sieht dafür sehr enge Grenzen vor. Bei Ulvi K. käme eigentlich nur Nr. 4 theoretisch in Betracht. Aber nur theoretisch, weil er ja schon einmal ein Geständnis abgelegt hat, das aufgrund seiner geistigen Reife wertlos und (vermutlich) falsch war.
Auf die rechtliche Bewertung kommt es nicht an, sondern darauf, ob es sich um dieselbe Tat handelt oder nicht. Die Wiederaufnahme zuungunsten eines Freigesprochenen regelt der § 362 StPO und sieht dafür sehr enge Grenzen vor. Bei Ulvi K. käme eigentlich nur Nr. 4 theoretisch in Betracht. Aber nur theoretisch, weil er ja schon einmal ein Geständnis abgelegt hat, das aufgrund seiner geistigen Reife wertlos und (vermutlich) falsch war.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:10@emz
Stimmt:
Aber wäre es nicht denkbar, wenn derjenige, der die Leiche begrub, identifiziert werden kann, erstmal unter Mordverdacht gerät und angeklagt werden kann?
Stimmt:
Begeht jemand eine (einfache) Strafvereitelung, um seinen Angehörigen vor Strafe (oder gleichgestellten Maßnahmen, siehe oben) zu schützen, so kann er hierfür nicht bestraft werden (§ 258 Abs. 6 StGB).Hammer! Finde ich zumindest!
Wikipedia: Strafvereitelung
Aber wäre es nicht denkbar, wenn derjenige, der die Leiche begrub, identifiziert werden kann, erstmal unter Mordverdacht gerät und angeklagt werden kann?
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:15@AveMaria
zur begriffsbestimmung das folgende (damit klar ist, was damit konkret gemeint ist) aus BeckOK StPO/Gorf StPO § 170 Rn. 2:
"Hinreichender Tatverdacht ist gegeben, wenn nach vorläufiger Bewertung (BGH NJW 1970, 2071) des sich aus dem gesamten Akteninhalt ergebenen Sachverhalts und der Beweisergebnisse eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher als ein Freispruch ist, mithin eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht (BGHSt 15, 155 (158); OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270). ... Ein dringender Tatverdacht ist nicht erforderlich."
AveMaria schrieb:Aber wäre es nicht denkbar, wenn derjenige, der die Leiche begrub, identifiziert werden kann, erstmal unter Mordverdacht gerät und angeklagt werden kann?anklage nur, sofern für ein tötungsdelikt ein hinreichender tatverdacht besteht ...
zur begriffsbestimmung das folgende (damit klar ist, was damit konkret gemeint ist) aus BeckOK StPO/Gorf StPO § 170 Rn. 2:
"Hinreichender Tatverdacht ist gegeben, wenn nach vorläufiger Bewertung (BGH NJW 1970, 2071) des sich aus dem gesamten Akteninhalt ergebenen Sachverhalts und der Beweisergebnisse eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlicher als ein Freispruch ist, mithin eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Verurteilung besteht (BGHSt 15, 155 (158); OLG Bremen NStZ-RR 2000, 270). ... Ein dringender Tatverdacht ist nicht erforderlich."
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:26@DoctorWho
Okay. Eine wahrscheinliche Verurteilung wäre bei hinreichenden Spuren am Auffindeort und einem entsprechenden Motiv gegeben, oder? So eine Bewertung stelle ich mir im Vorhinein eines Prozesses sehr schwierig vor.
Okay. Eine wahrscheinliche Verurteilung wäre bei hinreichenden Spuren am Auffindeort und einem entsprechenden Motiv gegeben, oder? So eine Bewertung stelle ich mir im Vorhinein eines Prozesses sehr schwierig vor.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:31Die Bewertung, ob hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit vorliegt, ist ja zunächst einmal eine subjektive durch den sachbearbeitenden Staatsanwalt. Nach Erhebung der Anklage wird dieser Gesichtspunkt auch noch durch das Gericht überprüft. Nur wenn das Gericht dieser Bewertung folgt, wird das Verfahren überhaupt eröffnet.
In der Praxis ist es so, dass ein Staatsanwalt natürlich abzuschätzen versucht, ob ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung zu führen sein wird. Das bedeutet, dass jedenfalls bei Tötungsdelikten Anklage nur dann erhoben wird, wenn wenigstens eine geschlossene Indizienkette besteht.
In der Praxis ist es so, dass ein Staatsanwalt natürlich abzuschätzen versucht, ob ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung zu führen sein wird. Das bedeutet, dass jedenfalls bei Tötungsdelikten Anklage nur dann erhoben wird, wenn wenigstens eine geschlossene Indizienkette besteht.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:32Nur noch eine Anmerkung zu einer Meldepflicht für Pädophile.
Bei besagtem wegen Kindesmissbrauchs Verurteilten, der vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde, handelt es sich nicht um einen Pädophilen. Er pflegte auch mit zwei erwachsenen Frauen sexuelle Beziehungen. Demzufolge wäre er hier sowieso durch das Raster gefallen.
Bei besagtem wegen Kindesmissbrauchs Verurteilten, der vom Vorwurf des Mordes freigesprochen wurde, handelt es sich nicht um einen Pädophilen. Er pflegte auch mit zwei erwachsenen Frauen sexuelle Beziehungen. Demzufolge wäre er hier sowieso durch das Raster gefallen.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 10:57@Deus_Ex_Machin
Lasse mich gern eines anderen belehren…
Doch für die Eltern von Peggy bedeutet es, einen Abschluss, hinsichtlich des Verlustes ihrer Tochter, erfahren zu dürfen.
Deus_Ex_Machin schrieb:In der Praxis ist es so, dass ein Staatsanwalt natürlich abzuschätzen versucht, ob ein Tatnachweis in der Hauptverhandlung zu führen sein wird. Das bedeutet, dass jedenfalls bei Tötungsdelikten Anklage nur dann erhoben wird, wenn wenigstens eine geschlossene Indizienkette besteht.Genau so ist es und ich kann mir zunächst nicht vorstellen, dass aufgrund der Auffindung der Leiche (in Skelettform) von Peggy und den gefundenen Utensilien, nachweisbar, ein Täter ermittelt werden kann….leider…
Lasse mich gern eines anderen belehren…
Doch für die Eltern von Peggy bedeutet es, einen Abschluss, hinsichtlich des Verlustes ihrer Tochter, erfahren zu dürfen.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 11:47moin!
ich habe eine frage...was ist mit dem Meerschweinchen von Peggy?
es ist verschwunden, am selben tag wie sie?
was bedeutet das?
kann mir jemand helfen?
danke und lg!
ich habe eine frage...was ist mit dem Meerschweinchen von Peggy?
es ist verschwunden, am selben tag wie sie?
was bedeutet das?
kann mir jemand helfen?
danke und lg!
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 11:53@Ventil
verschwunden ist?
Ventil schrieb:ich habe eine frage...was ist mit dem Meerschweinchen von Peggy?Diese Frage wird Dir beantwortet, wenn Du mehr Informationen preisgibst. Woher ist Dir bekannt, dass das Meerschweinchen
es ist verschwunden, am selben tag wie sie?
was bedeutet das?
verschwunden ist?
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:04ähhh, ich meinte diese info hier gelesen zu haben??
und es kam mir merkwürdig vor...
Peggy ging zur schule, nahm sie das tier mit? kam sie nochmal wieder und holte es? oder so ähnlich...gab mir halt zu denken, aber vielleicht stimmt es ja auch gar nicht...vielleicht hab ich mich verlesen, oder so...
LG
und es kam mir merkwürdig vor...
Peggy ging zur schule, nahm sie das tier mit? kam sie nochmal wieder und holte es? oder so ähnlich...gab mir halt zu denken, aber vielleicht stimmt es ja auch gar nicht...vielleicht hab ich mich verlesen, oder so...
LG
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:07@Ventil
@osttimor
@Mauro
Das mit dem Meerschweinchen haben Minos78 und Lawman gestern ins Spiel gebracht. So richtig schlau werde ich daraus auch nicht.
Beitrag von Cosmo69 (Seite 2.975)
Edit: Hier kam es auch zur Sprache
Beitrag von Minos78 (Seite 2.975)
@osttimor
@Mauro
Das mit dem Meerschweinchen haben Minos78 und Lawman gestern ins Spiel gebracht. So richtig schlau werde ich daraus auch nicht.
Beitrag von Cosmo69 (Seite 2.975)
Edit: Hier kam es auch zur Sprache
Beitrag von Minos78 (Seite 2.975)
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:12@Cosmo69
Wäre hilfreich...
Cosmo69 schrieb:Aufgrund des jetzigen Fundes , warum wurde das Meerschweinchen niemals gefunden , nur einHallo, sag mal, kannst du näheres beschreiben, betreffs des Verschwinden des Meerschweinchens von Peggy?
Tierchen aber wo blieb es ab ?
Ich sach allen Usern die Sache stinkt bis zum Himmel , nur wegen dem Meerschweinchen,
hier brauch man gar nicht große sonnst was Indizien, nur Logik.
Meerschweinchen weg = Peggy zunächst arglos mitgenommen !
Wäre hilfreich...
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:14Einfach die Suchfunktion des Forums nutzen und du wirst erfahren, dass das Meerschweinchen kurz nach dem verschwinden PK verstorben ist und angeblich im Garten vergraben wurde.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:16@Mauro
und "Autopsy" trauen darf, dann ist es durchaus schon gelungen,
Fälle in denen nicht mehr als Teile des Skeletts und einige wenige
persönliche Dinge des Opfers gefunden wurden, aufzuklären.
So wurden da schon Fälle geschildert, wo man winzige Fasern,
Blut, Hautzellen- oder andere Spuren fand, die dann seinerzeit
verdächtigen Personen zugeordnet werden konnten.
Sicherlich sehr aufwendig, aber nicht völlig unmöglich. Zumal für
potentiell Verdächtige das auch dann oft ein Punkt ist, wo sie meist
geständig werden, wenn sie damit konfrontiert werden, daß man
eben Spuren gefunden hat, die man ihnen zuordnen kann.
Mauro schrieb:Genau so ist es und ich kann mir zunächst nicht vorstellen, dass aufgrund der Auffindung der Leiche (in Skelettform) von Peggy und den gefundenen Utensilien, nachweisbar, ein Täter ermittelt werden kann….leider…Wenn man den geschilderten Fällen in "Medical Detectives"
und "Autopsy" trauen darf, dann ist es durchaus schon gelungen,
Fälle in denen nicht mehr als Teile des Skeletts und einige wenige
persönliche Dinge des Opfers gefunden wurden, aufzuklären.
So wurden da schon Fälle geschildert, wo man winzige Fasern,
Blut, Hautzellen- oder andere Spuren fand, die dann seinerzeit
verdächtigen Personen zugeordnet werden konnten.
Sicherlich sehr aufwendig, aber nicht völlig unmöglich. Zumal für
potentiell Verdächtige das auch dann oft ein Punkt ist, wo sie meist
geständig werden, wenn sie damit konfrontiert werden, daß man
eben Spuren gefunden hat, die man ihnen zuordnen kann.
Peggy Knobloch
07.07.2016 um 12:16danke!