Peggy Knobloch
21.01.2016 um 08:17jaska schrieb: Da gibts aber noch weitere Optionen. Zum Beispiel die, dass jegliche Art von Antwort eh völlig ignoriert und negiert wird und sich so ein Aufwand nicht lohnt.In gewisser Weise gebe ich Dir Recht.
Es gibt – und dieser Thread zeigt es deutlich – immer mindestens zwei Positionen. Vorliegend will die eine Seite möglichst 100%ige Sicherheit, die andere sieht das etwas differenzierter entsprechend der Ansicht des BVerfG, nachdem die Unterbringung in der Forensischen das letzte Mittel sein muss. Und es gibt hier auch noch weit extremere Positionen.
Leider picken dann häufig nur die Seiten das aus der vermeintlichen Information, welche sie haben, raus, was zu ihrer Ansicht passt, dabei werden gar auch Gerüchte hergenommen. Und es werden immer Gründe gefunden bei dieser Ansicht zu bleiben, auch wenn die sicheren Tatsachen eigentlich in eine andere Richtung deuten.
Im vorliegenden Fall gab es eine Empfehlung eines Gutachters, auf der anderen Seite haben die Gerichte heutzutage mehr als früher die Aufgabe, die Empfehlung kritisch zu prüfen und mit den anderen rechtlichen Dingen zu verknüpfen. Diese Aufgabe ist nicht einfach und kostet den Richtern sicherlich auch eine gewisse Überwindung, auch Menschen aus der Forensik freizulassen, von denen theoretisch eine Gefahr ausgeht. Wie einfach ist es dagegen bei denen, welche für ihre Tat verantwortlich sind, da setzt meist ein Automatismus an und diese müssen dann - trotz Gefährlichkeit - entlassen werden. Offenbar haben in der Vergangenheit hier Richter zu selten Menschen aus der Forensik entlassen, was die stetige Steigerung der Zahl der in der Forensischen Untergebrachten zeigt, nun muss die Justiz dagegen steuern. Diese Entscheidungen der Gerichte werden nicht immer richtig sein, sowohl im positiven als auch negativen Sinne, Richter und Gutachter sind nun mal auch keine Hellseher.
Eigentlich eignet sich dieses Thema daher überhaupt nicht zur Diskussion. Klar kann man immer über die Richter herziehen und mit dem Finger auf sie zeigen, wenn sie jemanden freigelassen haben, der wieder rückfällig geworden ist. Aber diese Menschen machen es sich IMO zu einfach und erkennen nicht ausreichend die Aufgaben der Justiz. Im vorliegenden Fall wissen wir sogar noch nicht mal. ob diese Entscheidung richtig oder falsch war. Eine wirkliche Überprüfung (aber nie einen Fallweise) kann nur durch Überprüfungen mittels Statistik erfolgen, welche die Kriminalitätsrate und die Zahl der Untergebrachten gegeneinander in Bezug setzt..
Insofern um auf das obige Zitat wieder zurückzukommen, beide Seiten werden sich nie nähern und daher ist die Diskussion zwecklos, reine Zeitverschwendung.
Schönen Tag noch.