Peggy Knobloch
02.05.2016 um 12:01@jaska
ohne beweis hätte es ja keine verurteilung gegeben. ein sachbeweis, du meinst hier wohl etwas handfestes wie ein augenscheinsobjekt oder hiervon abgeleitetes gutachten, ist nicht vonnöten. ein zeuge als beweismittel genügt, sofern er glaubwürdig und seine bekundung glaubhaft ist.
das ganze darf den denkgesetzen nicht widersprechen und muss widerspruchsfrei sein. ferner muss das tatgericht die erhobenen beweise lückenlos würdigen.
am ende müssen vernünftige zweifel schweigen.
ohne beweis hätte es ja keine verurteilung gegeben. ein sachbeweis, du meinst hier wohl etwas handfestes wie ein augenscheinsobjekt oder hiervon abgeleitetes gutachten, ist nicht vonnöten. ein zeuge als beweismittel genügt, sofern er glaubwürdig und seine bekundung glaubhaft ist.
jaska schrieb:Nach welchen Kriterien entscheidet denn ein Gericht?es gilt der grundsatz der freien beweiswürdigung. hierzu heißt es in https://dejure.org/gesetze/StPO/261.html § 261 StPO "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung."
das ganze darf den denkgesetzen nicht widersprechen und muss widerspruchsfrei sein. ferner muss das tatgericht die erhobenen beweise lückenlos würdigen.
am ende müssen vernünftige zweifel schweigen.