@Cosmo69 Verstehe nicht, wo du die Erfolgswelle siehst?! Sie konnte eine Aufhebung eines Mordurteils erwirken. Punkt.
Die Unterbringung in ein Behindertenwohnheim ist logische Konsequenz aus der Urteilsaufhebung. Er hat einen Bewährungshelfer und Bewährungsauflagen.
Ob es zu einem WAV in Sachen Vergewaltigungsvorwurf in Sachen Peggy K. kommt, steht noch in den Sternen.
Ein Betreuuer bekommt gerichtlich normalerweise nach Erfoderlichkeit bestimmte Arbeitsbereiche zugesprochen. Sollen Aufgabenbereiche erweitert werden, entscheidet darüber ein Gericht. Das schränkt U.K.s Freiheiten zugunsten G.R. ein. Wenn man das "Erfolg" nennt, dann bitte schön.
Zum Thema Betreuung kann ich dir folgenden Link empfehlen:
http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/AufgabenkreisKurzum: EIN Erfolg, den ich ihr durchaus gönne, macht noch keine "Welle"!