MaryPoppins schrieb:Verstehe nicht, wo du die Erfolgswelle siehst?! Sie konnte eine Aufhebung eines Mordurteils erwirken.
Ist das nichts?
MaryPoppins schrieb:Die Unterbringung in ein Behindertenwohnheim ist logische Konsequenz aus der Urteilsaufhebung.
Erzähle das mal den Richtern der 1. Instanz bzgl. der Frage der weiteren forensischen Unterbringung, welche den Antrag abgelehnt hatten.
Man muss es ihr schon lassen, nur durch ihre Hartnäckigkeit ist nun Herr Kulac in der WG untergebracht. Euler hatte ja schon viel früher die Waffen gestreckt und hatte gemeint, nichts vor Gericht weiter vorbringen zu können und hat den Antrag zurück genommen. Ich denke, hätte Frau Rödel diese Hartnäckigkeit nicht gezeigt und sich keinen anderen Anwalt genommen, so säße Herr Kulac immer noch in der Forensischen.
Und auch wenn Herr Kulac nun in der WG untergebracht ist und einen Betreuungshelfer hat, dürften es zwischen diesen beiden Unterbringungsarten doch recht große Unterschiede geben.
emz schrieb:Wenn ich schon beim Thema Urlaub bin, stellt sich mir die Frage, wie war es denn an Weihnachten und Silvester? Wurden wir in der Vergangenheit bei jedem Schritt, den U.K. tat, mit ausführlichen Fotostrecken bedacht, wissen wir so gar nicht, wie und wo U.K. die Zeit zwischen den Jahren verbracht hat. Oder habe ich da was übersehen?
Vielleicht geht uns das einfach nichts an, auch mal auf die Idee gekommen? Ich denke, dass ist notwendig, damit nichts über den Aufenthaltsort bekannt wird.