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Peggy Knobloch

98.225 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

28.11.2015 um 08:07
Zitat von DumasDumas schrieb:Hm, Herr Kulac wurde doch schon bezüglich Mord an Peggy frei gesprochen? *wirr guck* Oder hab ich Dich jetzt da falsch verstanden?
Es geht um die Beantragung eines WAV, mit dem Ziel, Ulvi vom sexuellen Missbrauch/ Vergewaltigung gegenüber Peggy freizusprechen. Wie Du schon sagtest, ist er bezüglich des Mordes ja schon freigesprochen worden. Falls es neue Beweise geben sollte, die Ulvi bezüglich des sexuellen Missbrauchs/ Vergewaltigung entlasten und ein WAV ihn auch in diesem Fall freispricht, dann ist auch das Mordmotiv haltlos geworden. Ich denke, dass Rödel Ulvi von diesem Mordmotiv, dass noch im Raum steht, befreien möchte, um die Verbindung Ulvi zum "Fall Peggy Knobloch" endgültig loszulösen. Im "Fall Peggy Knobloch" könnten dann die bisherigen Ermittlungen in eine Revision führen.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 08:36
@Schimpanski
Der Punkt ist der, dass einige Missbrauchstaten an Peggy im Beisein anderer Kinder geschehen sind. Damit kann U.K.s Namen in Verbindung mit Peggy ohnehin nie reingewaschen werden. Ein Motiv bleibt immer. Selbst wenn die Vergewaltigung nicht geschehen wäre, hätte sie ihm schon wegen der anderen Missbräuche drohen können, ihn zu "verpetzen". Das Mordmotiv "Vertuschung" seiner Missbräuche bleibt bestehen! Ich verstehe daher nicht, was G.R. mit einem WAV bezweckt. Die Beweise und Belege, dass alles sich ganz anders zugetragen hat, bleibt uns G.R. ja seit Jahren schuldig.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 10:34
@MaryPoppins

Die anderen Taten gehören strafrechtlich zu einer anderen Kategorie.

Die Vergewaltigung könnte auch heute noch bzgl. seine Unterbringung/Beobachtung Einfluss haben.

Unterschiedliche Arten von Missbrauch werden rechtlich auch unterschiedlich geahndet, insofern ist das nicht egal und es geht nicht einfach um Reinwaschen von Missbrauch.

Und das Mordmotiv fúr das Gericht war eben auch diese behauptete Vergewaltigung und nicht den anderen Missbrauch, den hatte er ja vorher schon zugegeben, hätte daher als Motiv kaum getaugt.

Und rein rechtlich ist er bzgl. des Mordes als unschuldig anzusehn, da kann er viele Motive haben, der Mord ist daher bei dem neuen WAV nicht mehr von Interesse.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 11:08
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die Vergewaltigung könnte auch heute noch bzgl. seine Unterbringung/Beobachtung Einfluss haben.
Auch sexueller Missbrauch in über 20 Fällen kann Einfluss auf Unterbringung/Beobachtung haben!
Ausserdem wird hier so getan, als ob der einzige Grund für die damalige Verurteilung als Mörder, die Vergewaltigung war.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:01
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Die anderen Taten gehören strafrechtlich zu einer anderen Kategorie.
Für Dich oder für die damaligen Richter?
Dieser Vorfall der "Vergewaltigung" wurde meines Wissens nicht als schwererer Missbrauch abgeurteilt. Oder hast Du da konkrete Informationen?

@MaryPoppins
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Das Mordmotiv "Vertuschung" seiner Missbräuche bleibt bestehen!
Schöner Beitrag. Genau so ist es. Das Mordmotiv "Vertuschung" seiner Missbräuche bleibt bestehen!

Um die Missbräuche auslöschen zu wollen, bei denen Peggy das alleinige Opfer war, macht man sich den Umstand ihres Verschwindens zunutze. Irgendwie bitter, dass nicht mal hierbei dem Opfer Rechnung getragen wird, indem die Übergriffe eingestanden und bereut werden.
Stattdessen kommt man nach 13 Jahren mit dem Rückzug des über Jahre hinweg geäußerten Geständnissen ums Eck.
Die weiteren Missbräuche an noch lebenden Personen werden wohlweislich nicht angepackt.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:04
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Auch sexueller Missbrauch in über 20 Fällen kann Einfluss auf Unterbringung/Beobachtung haben!
Das ist zwar richtig, aber diese Straftaten sind sogenannte erheblichen, während Vergewaltigung einen schwere darstellt. Sicherlich haben übrigen Missbräuche ebenfalls einen Einfluss, aber einen Einfluss des Vergewaltigungsvorwurfs darf man nicht negieren.

Bzgl. dem Mord: Er ist inzwischen freigesprochen und als Motiv galt für das Gericht, das ihn verurteilt hatte, die Vergewaltigung Peggys.
Zitat von jaskajaska schrieb:Für Dich oder für die damaligen Richter?
Dieser Vorfall der "Vergewaltigung" wurde meines Wissens nicht als schwererer Missbrauch abgeurteilt. Oder hast Du da konkrete Informationen?
On das wörtlich im Urteil steht, ist irrelevant. Wesentlich ist die Verurteilung wegen Vergewaltigung und die ist nach dem StGB eben eine schwere Straftat.
Zitat von jaskajaska schrieb:Stattdessen kommt man nach 13 Jahren mit dem Rückzug des über Jahre hinweg geäußerten Geständnissen ums Eck.
Nach meinem Verständnis geht es im WAV-Antrag um die Vergewaltigung. Den damaligen Geständnissen wollten damals die Ermittler meines Wissens erst auch nicht ganz glauben.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:08
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:On das wörtlich im Urteil steht, ist irrelevant. Wesentlich ist die Verurteilung wegen Vergewaltigung und die ist nach dem StGB eben eine schwere Straftat.
Der Wortlaut des Urteils ist unerheblich, die Verurteilung aber wesentlich? Das kapiere ich jetzt nicht.


Nochmal: der Begriff "Vergewaltigung" stammt von Ulvi K. selbst. Dieser Vorfall wurde nicht als Vergewaltigung betrachtet.
Und es gab KEINE Verurteilung irgendwelcher Sexuellen Missbräuche. Denn für diesen Komplex wurde Ulvi K. für schuldunfähig erklärt und ausdrücklich freigesprochen.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:16
Zitat von jaskajaska schrieb:Um die Missbräuche auslöschen zu wollen, bei denen Peggy das alleinige Opfer war, macht man sich den Umstand ihres Verschwindens zunutze. Irgendwie bitter, dass nicht mal hierbei dem Opfer Rechnung getragen wird, indem die Übergriffe eingestanden und bereut werden.
Auch schon mal dran gedacht, dass Peggy bezeugen könnte, dass die Vergewaltigung nicht stattgefunden hat, wenn sie nicht verschwunden wäre.

Alles hat seine zwei Seiten.
Zitat von jaskajaska schrieb:Und es gab KEINE Verurteilung irgendwelcher Sexuellen Missbräuche. Denn für diesen Komplex wurde Ulvi K. für schuldunfähig erklärt und ausdrücklich freigesprochen.
Heutzutage ist letzters für die Folgen des Betroffenen schwergwiegender, dann hat die Tat einen deutlich längeren Einfluss. Mollath und auch der vorliegende Fall belegen dies.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:24
@SCMP77
Liest Du, was ich schreibe? Dieser Vorfall wurde nicht als Vergewaltigung betrachtet geschweigedenn als solche abgeurteilt.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Heutzutage ist letzters für die Folgen des Betroffenen schwergwiegender, dann hat die Tat einen deutlich längeren Einfluss. Mollath und auch der vorliegende Fall belegen dies.
Du willst jetzt aber nicht den Nachteil einer angeordneten Unterbringung in der Forensik gegenüber normalem Strafvollzug diskutieren?


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 12:56
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Und das Mordmotiv fúr das Gericht war eben auch diese behauptete Vergewaltigung und nicht den anderen Missbrauch, den hatte er ja vorher schon zugegeben, hätte daher als Motiv kaum getaugt.
es war keine behauptete Vergewaltigung, sondern das frühzeitige, umfassende Geständnis von UK . Mehrfach wiederholt, auch im Mordprozess nicht widerrufen.
außerdem zeig tdie kriminalistische Erfahrung, dass bei mehrfachen/anhaltendem sexuellen Missbracuhsgeschehen die Tatausführungen zunehmend mehr kriminelle Energie aufweisen

UK macht dabei keine Ausnahme, seine Missbräuche zeigen eine Steigerung , auch Gewaltanwendung

bei dem mutmaßl. Mörder von Elias und Mohamed geht man auch nicht davon aus, dass S.S. unmittelbar mit 2 Morden begann -- diesen Taten gehen in aller Regel weniger schwerwiegende sexuelle Delikte voraus

Widerruf erfolgte erst nach vielen Jahren, vermutlich nach eingehender ""verbaler Bearbeitung" ihres Mündels durch GRÖ
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Den damaligen Geständnissen wollten damals die Ermittler meines Wissens erst auch nicht ganz glauben.
die Ermittler und Richter haben UK nicht blind geglaubt, richtig.

dass die Geständnisse von UK auf tatsächlichem Geschehen beruhen, hat man erst nach und nach begriffen, hauptsächlich weil im Zuge der Ermittlungen zigfacher sexueller Missbrauch an Kindern durch UK zu Tage kam.

man war nämlich anfangs durchaus der Meinung, dem "Dorfdeppen" nichts Böses zuzutrauen..


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 13:04
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Heutzutage ist letzters für die Folgen des Betroffenen schwergwiegender, dann hat die Tat einen deutlich längeren Einfluss.
Also ist es besser, man sitzt jahrelang in der JVA auf wenigen Quadratmetern als Kinderschänder anderen Mithäftlingen schutzlos ausgeliefert? Ist mir neu! Du weisst schon, dass die Forensik Luxus gegen ein Zellenleben ist? Der potentiell längere Aufenthalt in der Forensik ergibt sich im Übrigen bestenfalls daraus, dass von Seiten des Patienten kein Therapierfolg erkennbar ist und er daher weiter als (für Mitmenschen) gefährlich gilt! Das hat auch nichts damit zu tun, ob es zum vollzogenen Geschlechtsakt gekommen ist. Es hat noch weniger damit zu tun, ob er bezüglich des Mordes inzwischen freigesprochen ist.
Und die inzwischen "schwerwiegenden Folgen" für U.K.s Zukunft haben sich auch daraus ergeben, dass bestimmte Unterstützer nicht müde werden, seinen Namen und sein Gesicht in den Medien präsent zu halten (war im Fall Mollath genauso).


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 13:32
.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 13:56
@SCMP77
Denn für diesen Komplex wurde Ulvi K. für schuldunfähig erklärt und ausdrücklich freigesprochen.


Heutzutage ist letzters für die Folgen des Betroffenen schwergwiegender, dann hat die Tat einen deutlich längeren Einfluss. .
schuldunfähig kann nur jemand sein, dessen Einsichts-und Steuerungsfähigkeit aufgehoben ist.
Schuldunfähig kann sein, wer im Moment der Tat nicht das Schuldhafte seines Handelns erkennt oder nicht in der Lage ist, sich zu steuern
dieser Zustand kann nicht willentlich herbeigeführt oder abgestellt werden, er beruht auf einem krankhaften/abnormalen Zustand

es ist nicht nur für die Straftäter schwerwiegender, sondern auch für die potentiellen Opfer, wenn er keine ausreichende Einsichts-und Steuerungsfähigkeit besitzt um zukünftige Straftaten von sich aus zu verhindern.
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:..dann hat die Tat einen deutlich längeren Einfluss
nein


wie lange es dauert, bis ein schuldunfähiger Täter wieder in die Gesellschaft entlassen werden kann hängt nicht allein von der Schwere und Anzahl begangener Straftaten ab, sondern in erheblich größerem Ausmaß davon, inwieweit mittels Therapie Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit erreichbar wird (bzw wie lang das dauert) .


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 14:41
Geht es hier schon wieder ausschließlich um Kulac? Ob schuldfähig oder in welchem Umfang nicht schuldfähig?
Ob er sich in einem krankhaften/abnormen Zustand befindet, keine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit besitzt
und so wieder auf die Menschheit losgelassen wird?

Was interessiert das - nicht nur im Zusammenhang mit dem Thread "Peggy Knobloch" - sondern auch hinsichtlich des angestrebten neuen Verfahrens in Bezug auf die angebliche Vergewaltigung der Vorgenannten? Kenn man nicht in Ruhe abwarten, ob dem überhaupt stattgegeben wird? Kann man nicht einen Anwalt in Ruhe seine Arbeit machen lassen? Hände reiben kann man immer noch, wenn er scheitert!

Und die seinerzeitigen Missbrauchsopfer: "Können" sie aussagen oder "müssen" sie aussagen?
Hat hier irgend jemand die Befürchtung, sie würden das, was Kulac mit ihnen gemacht hat, verharmlosen?
Meine Güte, nun lasst doch mal der Angelegenheit ihren Lauf und lenkt nicht immer vom eigentlichen Thema ab.

Apropos:
Diskussionsbeitrag von @Puma68:
Was mich eher zum grübeln gebracht hat war die aussage ,über diese Dame die Peggy in der Türkei gesichtet hat und unbekannt verzogen ist ,und das sie von der Polizei aufgefordert wurde ihren Mund zu halten ,war für mich neu in den fall.

Antwort @jaska:
Du meinst die Zeugin, die ganz öffentlich im ersten Prozess ausgesagt hat?
Was für ein Schmarrn, hier wieder ne Verschwörung zu wittern.
Vielleicht ist mir da was entgangen, aber die Zeugin auf der "Alibaba" hat im 1. Prozess vor Gericht ausgesagt?
Das ist mir entweder entfallen oder aber tatsächlich neu. Ich habe jetzt weder Zeit noch Lust, in den Analen des Threads zu graben. Vielleicht hast du einen Link dazu parat. Wäre freundlich!


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 14:49
@ramisha
Davon spricht G.R in den Video ,deshalb habe ich ja gefragt ob sich jemand die mühe gemacht hat das ganze Video anzusehen

22.11.2015 um 18:38 da ist das Video zu finden geht über 50 min


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 14:50
Zitat von ramisharamisha schrieb:Was interessiert das - nicht nur im Zusammenhang mit dem Thread "Peggy Knobloch" - sondern auch hinsichtlich des angestrebten neuen Verfahrens in Bezug auf die angebliche Vergewaltigung der Vorgenannten?
Solange die Vergewaltigung als Mordmotiv noch im Raum steht, wird Ulvi immer in Verbindung mit dem Verschwinden, bzw. Mord an Peggy bleiben, trotz Freispruch vom Mord.
Aber wie Du schon sagst, warten wir mal ab, ob dem Antrag zum WAV stattgegeben wird.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 14:56
@jaska
Auch so gefunden:
Wäre es nicht so, hätte er mit seinem Plädoyer schon um neun Uhr beginnen können und nicht erst um halb elf. Es mußte erst eine Zeugin vernommen werden, die jeden Eid darauf geschworen hätte, kurz vor Ostern auf dem türkischen Schiff "Ali Baba" das Mädchen aus Lichtenberg beobachtet zu haben. Peggy im Bikini - ein Bild von einer jungen, schönen, erblühenden Frau. Der Mann in der Badehose neben ihr - ein Muster an Fiesling, ungepflegt und herrisch. Unter Tränen war sich die Zeugin ihrer Sache völlig sicher. Kurz darauf erklärte ein Polizeibeamter, bei dem Pärchen habe es sich erwiesenermaßen um irgendeine Tochter und deren Vater gehandelt, Namen und Anschriften bekannt, Fotos vorhanden. Aber wieder einmal keine Peggy.
Quelle: http://www.alanyabote.com/2008/10/07/mordfall-peggy-knobloch/ (Archiv-Version vom 30.12.2014)
Wenn selbst einem unbeteiligten Dritten (in diesem Fall der Kapitän des Schiffes,
an den sich Frau Arnold wandte und auch schon das will was heißen, denn auch
als ältere Dame will man sich ja nicht lächerlich machen) das merkwürdige Verhalten
auffällt, wenn der "angebliche Vater" zwei Frauen, die sich auch auf dem Schiff befanden
als begleitende Bekannte bezeichnet, die ihn aber garnicht kannten, wenn der "Vater"
ein Hotel angibt, in dem er mit "Tochter" eingecheckt haben will, das sich aber als
Lüge herausstellt, DANN erscheint mir das glaubwürdiger, als die lakonische
Erklärung irgendeines Polizeibeamten.
https://www.allmystery.de/themen/km79175-347#id8737283
Wie unterschiedlich Fotos zur Beweisführung dienen, ist nicht nur in diesem Fall von Relevanz.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 14:56
Zitat von lawinelawine schrieb:wie lange es dauert, bis ein schuldunfähiger Täter wieder in die Gesellschaft entlassen werden kann hängt nicht allein von der Schwere und Anzahl begangener Straftaten ab, sondern in erheblich größerem Ausmaß davon, inwieweit mittels Therapie Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit erreichbar wird (bzw wie lang das dauert) .
Das mit dem erheblich größeren Ausmaß hat mittlerweile bei weniger schweren Verbrechen eine gewisse Grenze. Hier muss die Verhaltnismasigkeit gewahrt bleiben.

Und Du sagst es selber, die Art des Verbrechens spielt eben auch eine Rolle, damit allein kann man den Grund für den WAV-Antrag schon verstehen. Es geht hier nicht um das reine Reinwaschen, wobei wir wieder bei der ursprünglichen Frage sind.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 15:07
@Puma68

Ich kenne das Video und den Inhalt und stoppe nicht, wenn mir irgendwas gegen den Strich geht, so wie es andere User offenbar tun. Und ich finde es sehr aufschlussreich, G.R. engagiert und ihre Anwürfe sind durchaus zu hinterfragen. Bloß stellt sich die Frage: Wer fühlt sich dazu berufen? Wenn bei den Ermittlern, die sich (hoffentlich) noch mit dem Fall beschäftigen, kein Interesse aufkommt, welches Prozedere ist erforderlich, um z.B. noch jetzt ein fragliches Alibi zu überprüfen?

Wie schaut es denn eigentlich mit dem Herrn Haag aus, der den Verdacht hatte, das Verbuddeln von Peggy's Leiche beobachtet zu haben. Hat man sich von ihm denn nun mal wenigstens die Stelle zeigen lassen, von Aushebungen will ich garnicht erst sprechen.


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Peggy Knobloch

28.11.2015 um 15:14
@ramisha
wen interessiert deine Meinung?

selbstverständlich wird noch lange über UK diskutiert werden im Zusammenhang mit Peggy

der Typ hat sich an Peggy und anderen Kindern vergangen und ist deshalb Teil des Themas!


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