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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

08.08.2015 um 01:41
@Mao1974

Daher stammt meine Einschätzung, eben weil ich Interviews mit ihr gehört habe.
Ja sicher bereitet ihr das Sprechen Mühe, weil sie versucht Hochdeutsch zu sprechen. Dabei sind es nicht nur die Gonsonandn, es ist auch das "L", das im Frängischn so gesprochen wird, dass die Zunge zwischen den Zähnen sichtbar wird und einer flüssigen Sprechweise nicht zuträglich ist.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 01:54
@emz

Wie Du meinst. Für mich ist das klar ersichtlich. Wie gesagt, ich habe mit dem Dialekt keine Probleme und verstehe zB GR mühelos (wenn auch nur sprachtechnisch).
Frau K. atmet schwer und verschluckt ganze Silben, das ist ganz eindeutig. Ich kenne dieses Phänomen(verwaschene Aussprache) durchaus von älteren Menschen, zB bei solchen mit schlecht angepasstem Gebiss (nur als Beispiel). Hat wirklich nichts mit dem Dialekt zu tun.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 01:57
@Mao1974
Die G.R. spricht jedoch kein Fränkisch.
Aus welcher Dialektgegend kommst du, dass du die Besonderheiten des Fränkischen so gut beurteilen kannst?


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 02:10
@emz

Aus dem Badischen, was aber nichts zur Sache tut. Es geht hier nicht um die Besonderheit des Fränkischen, welches ich gut verstehe. Frau Kulac könnte auch perfektes Hochdeutsch sprechen und wäre ebenso schlecht zu verstehen.
Sie ist einfach nicht mehr die Jüngste und hat offenbar auch mit Krankheit zu kämpfen, eines ihrer Interviews machte sie vom Krankenhaus aus. Es ist im Grunde eine Nebensächlichkeit, es ging mir nur darum, daß sie bestimmt nicht immer so schlecht gesprochen hat und es daher durchaus glaubhaft ist, daß sie früher ihrem Sohn das Sprechen wieder gelehrt hat. Und zwar nicht in einer nuscheligen Form. Er spricht ja auch ganz verständlich.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 07:48
Echt jetzt, Dialekte? Bleibt beim Thema und das ist ganz offensichtlich nicht G.R.'s Aussprache, ihr Dialekt, oder ihre angestrengten/ anstrengenden Interviews!


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 11:23
@der_wicht
Es ging beim Thema "Dialekt" nicht um G.R., sondern um Kulac's Mutter und die unterschwellige Frage, ob sie überhaupt in der Lage gewesen wäre, ihrem geistig behinderten Kind das Sprechen beizubringen. Da ihr auch
Defizite bei der Erziehung unterstellt wurden, gehört mangelnde sprachliche Qualifikation wohl auch mit zu den
Handicaps bei der Erziehung ihres Sohnes, was hier wohl der Grundtenor der Diskussion war.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 11:47
@ramisha

Meine Güte... :D Wie die Frau vor 40 Jahren gesprochen hat, wird keiner der User wissen, auch nicht wie gut oder schlecht Ulvi Kulac vor seiner Krankheit gesprochen hat. Langsam wird das hier echt ne Lachnummer...


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 12:08
@Frau.N.Zimmer
er hat halt davor wie ein zweijähriges Kind gesprochen: in dem Alter muss man mit jedem Kind sprechen und Satzbildung üben.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 13:00
hier mal was zur psychiatrischen Maßregelbehandlung, .....wir wissen dann zwar immer noch nicht, was die Bewährungsauflagen für UK sind, aber ich finde, es ist ein ganz guter Überblick wie es überhaupt ablaufen kann, also der ganze Maßregelvollzug....
http://www.bpb.de/apuz/32973/psychiatrische-massregelbehandlung?p=all


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 13:46
@Tussinelda
Dort heißt es
Sobald die Legalprognose hinreichend günstig ist, muss der Maßregelpatient entlassen werden.
Da aber U.K. noch vor einem halben Jahr nach wie vor als gefährlich eingestuft wurde und nur wegen der unverhältnismäßig langen Dauer entlassen wurde, gelten da die selben Spielregeln?


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 14:41
@emz
die Prognose wurde doch geändert.....
Das OLG teilte mit, Ulvi K. habe sich fortentwickelt und "als gut führbar und integrierbar erwiesen". Er sei mehr als 13 Jahre in der Psychiatrie untergebracht - ein längerer Zeitraum wäre unverhältnismäßig. Nach der Entlassung untersteht er fünf Jahre der Aufsicht eines Bewährungshelfers.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/mordfall-peggy-ulvi-k-wird-aus-der-psychiatrie-entlassen-a-1024535.html
ich verstehe es so, dass eine längere Unterbringung aufgrund der geänderten Prognose unverhältnismäßig wäre :ask:

hier steht was dazu, mehr weiß ich auch nicht
https://dejure.org/gesetze/StGB/67d.html


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 14:58
das habe ich auch noch gefunden
Das Gericht ordnet einen Maßregelvollzug im psychiatrischen Krankenhaus (Forensik) an, wenn Täter wegen psychischer Erkrankungen schuldunfähig oder verhindert schuldfähig sind und wenn bei ihnen weitere Straftaten zu erwarten sind. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist im Gegensatz zur Freiheitsstrafe nicht von vornherein zeitlich befristet. Mögliche Lockerungen, vom begleiteten Ausgang über den Freigang bis hin zu Langzeiturlaub oder zur Entlassung auf Bewährung - hängen ausschließlich von den Therapiefortschritten des Einzelnen ab.

Interne und externe Gutachter beurteilten regelmäßig die Erfolge der therapeutischen Arbeit. Dabei geht es nicht nur um Lockerungen für den Patienten, sondern bei Mißerfolgen auch um die Frage, ob ein Straftäter im Maßregelvollzug noch richtig untergebracht ist.

Ein kleiner Teil der in der Forensik untergebrachten Patienten ist nach heutigen Erkenntnissen einer Therapie nicht zugänglich und hat deshalb keine Aussicht auf Entlassung. In diesen Fällen muss die Klinik auf Dauer für die sichere Unterbringung der Kranken sorgen. Knapp 8 % aller seelisch gestörten Täter bleiben für immer hinter Klinikmauern.

Auch der Maßregelvollzug ist auf die Sicherheit der Allgemeinheit ausgerichtet. Vor allem aber soll er die Patienten durch Behandlung und Betreuung dahin bringen, dass sie ein in der Gemeinschaft eingegliedertes Leben führen können. Entsprechend ist die Maßregelvollzugklinik keine Haftanstalt sondern ein Krankenhaus, aber eines mit starken Sicherheitsvorkehrungen.

Entgegen den Vermutungen, die durch nicht sachgerechte Berichterstattung in den Medien häufig genährt werden, befinden sich nicht nur Sexualstraftäter in den Maßregelvollzugskliniken.

Behandelt werden hier alle psychisch kranken, intellektuell minderbegabten und suchtkranken Rechtsbrecher.

Der Maßregelvollzug wurde für psychisch kranke und suchtkranke Täter geschaffen, die ein Gutachter nach sorgfältiger Abwägung der Persönlichkeit und der Strafumstände als "schuldunfähig" oder als "vermindert schuldfähig" eingestuft hat. Um therapiert zu werden, sind sie in sogenannten "Maßregelvollzugskliniken" oder "forensischen Kliniken" untergebracht. Die Fachkliniken mit hohen Sicherheitsvorkehrungen gewährleisten durch die Verbindung von Therapie und Sicherheit einen wirksamen Schutz für die Bevölkerung.

Es werden Straftäter behandelt, die an psychischen Krankheiten wie Schizophrenie, depressiven Psychosen, Neurosen und schweren Persönlichkeitsstörungen leiden. Manche Patienten sind in ihrer geistigen Leistungsfähigkeit von Geburt an oder beispielsweise in Folge eines Verkehrsunfalls erheblich eingeschränkt.

Darüber hinaus sind im Maßregelvollzug drogen- oder alkoholkranke Straftäter untergebracht.

Die Personengruppe der Sexualstraftäter macht nur einen Teil der Klinikinsassen aus. Die übrigen Patienten haben sehr unterschiedliche Straftaten wie Brandstiftung, Beschaffungsdiebstähle, schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte begangen.

Der Anteil der Frauen im Maßregelvollzug ist sehr gering, er liegt bei 3 - 5 %.

Relevante Vorschriften : Diese sind zu finden in den §§ 61 - 67 StGB.
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/Strafgericht/sanktionen/Ma__regeln_2/index.php (Archiv-Version vom 05.09.2015)


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:08
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Mögliche Lockerungen, vom begleiteten Ausgang über den Freigang bis hin zu Langzeiturlaub oder zur Entlassung auf Bewährung - hängen ausschließlich von den Therapiefortschritten des Einzelnen ab.
Ach so! Dann hat Kulac wohl von Januar bis März oder April diese gewaltigen Fortschritte gemacht, die er innert 13 Jahren nicht schaffte?
Im Janur galt er doch noch als weiterhin gefährlich. Würde mich interessieren welcher Wunderheiler dort eingesetzt wurde.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:19
@Frau.N.Zimmer

@Tussinelda hat einen Kommentar hier reingestellt. Ein Kommentar ist kein Gesetz. Dieser ist so sicherlich nicht mehr wie er dasteht gültig, denn er berücksichtigt nicht, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, der seit Mollath doch deutlich an Gewicht gewonnen hat.

Man hat gesehen, dass dies zu Härten führt, die nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Mollath hat wohl immer eine Therapie abgelehnt, er wäre nach dem obigen Kommentar bis zum Lebensende ohne WAF drin geblieben, wenn nicht das BVerfG ein Machtwort gesprochen hätte und auf den Verhältnissmäßigkeitsgrundsatz hingewiesen hat.

Daher ist nicht allein der Therapieerfolg maßgebend, u.U. müssen auch bei kleineren Delikten trotz fehlendem Therapieerfolg Lockerungen oder gar Entlassungen erfolgen.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:27
@SCMP77
also Stand ist 2015......

@Frau.N.Zimmer
das kann man sehen, wie man will.......aber offensichtlich gab es eben eine neue Aussage des OLG diesbezüglich und die muss ja auf einem Gutachten beruhen.......man kann es ja auch so sehen, dass das Gutachten im Januar nicht "stimmte".....


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:33
@SCMP77
Zitat von SCMP77SCMP77 schrieb:Daher ist nicht allein der Therapieerfolg maßgebend, u.U. müssen auch bei kleineren Delikten trotz fehlendem Therapieerfolg Lockerungen oder gar Entlassungen erfolgen.
Ja, dann stuft man den Missbrauch an 15 Kindern als " kleinere Delikte" ein, so wirds wohl ausschauen.

@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und die muss ja auf einem Gutachten beruhen
Dann stell doch dieses Gutachten bitte mal ein, wenn Du sagst es muss eines geben.

Zumindest stimmte das Januargutachten mit Kulacs Verhalten in der Klinik überein. Aber bitte, wenn Du sagst es gibt ein neueres Gutachten - ich bin gespannt :)


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:40
@Frau.N.Zimmer
ich sage, die Aussage muss auf einem Gutachten beruhen, also entweder stimmte nicht, was im Januar gesagt wurde vom OLG oder im Gutachten stand oder aber es stimmt nicht, was dann gesagt wurde vom OLG oder im Gutachten stand, auf einem Gutachten beruhen muss es aber, wenn, so wie oben in fett markiert, gesagt wird, dass es auf Therapiefortschritte ankommt....die kann das OLG ja nicht alleine feststellen, da muss es dann ja Berichte/Einschätzungen von denen geben, die UK behandeln........oder siehst Du das anders?
Könntest Du das Januargutachten einstellen? Denn das stimmt ja mit dem Verhalten in der Klinik überein, wie Du sagst.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:45
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:die kann das OLG ja nicht alleine feststellen, da muss es dann ja Berichte/Einschätzungen von denen geben, die UK behandeln..
Dass es das geben MUSS ist bis jetzt eine Behauptung von Dir, die ich gerne belegt hätte :)
Mich interessiert nämlich seit der Verkündigung, dass Kulac freigelassen wird, wie man darauf kommt, er wäre plötzlich angeblich nicht mehr gefährlich.
Das Nächste wäre, wie man solch ein Gutachten innerhalb von ein paar Wochen aus dem Boden stampft, denn es müsste ja ein anderer Gutachter gewesen sein.


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:48
@Tussinelda
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Könntest Du das Januargutachten einstellen? Denn das stimmt ja mit dem Verhalten in der Klinik überein, wie Du sagst.
Jetzt werd nicht kindisch :D Oder weisst Du wirklich nicht, dass es dieses Gutachten zumindest gibt? Dann empfehle ich Dir als altgedienter Userin, die sich damit auskennt, die SuFu :)


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Peggy Knobloch

08.08.2015 um 15:59
@Frau.N.Zimmer
war das nicht das Gutachten von Blocher? Dann war das ja schon von August und nicht Januar.....

naja, das Gericht muss ja überzeugt sein, es muss ja entsprechende Beweise würdigen, um zu entscheiden......ein Entlassungsgutachten zum Beispiel......
http://www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Massregelvollzug/MRV_Inhalte/MRV-Funktion/Nachsorge/Entlassung (Archiv-Version vom 08.07.2015)
gibt es nicht eine jährliche Begutachtung genau aus dem Grund?

http://www.lwl.org/LWL/Gesundheit/Massregelvollzug/MRV_Inhalte/Akteure/Gutachter (Archiv-Version vom 04.07.2013)


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