Peggy Knobloch
08.08.2015 um 16:39@Tussinelda
Das mit Kröbers Einschätzung muss im Urteil von 2004 stehen. Vielleicht kommt ja noch der ein oder andere an diese Info ran.
Was dieses Gegenüberstellen von Kröber und Blocher angeht, verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Denn unabhängig von der Genese der Minderbegabung kommen beide zu einem für Ulvi K. negativem Schluss: der Erste dazu, dass die Geständnisse wahrscheinlich erlebnisbasiert sind und der Zweite, dass weiterhin Straftaten zu erwarten sind.
In dem offenen Brief an den Richter, der im Januar Blochers Gutachten gefolgt war und die Fortdauer der Unterbringung anordnete, erwähnt Rödel zudem noch Dr. Leipziger, der ebenfalls eine Unterbringung für angemessen erachtete.
Wenn man dann noch das zurückgehaltene Gutachten aus dem Jahr 2013 in Erinnerung ruft und das bewußte Nicht-Entbinden von der Schweigepflicht der Ärzte im Prozess 2014 sowie die mehrfach durchgesickerten Übergriffe auf Mitpatienten dann ist die Sache klar: sämtliche Gutachter und das medizinische Personal, das mit Ulvi K. zu tun hatte, schätzt die Situation so ein, dass weiterhin eine (Rückfall-)Gefahr besteht.
Von einem positiven Gutachten, das die Entlassung letztendlich bewirkt hat, gibt es keinerlei Spur. Und glaub mir, das wäre rauf- und runtergepredigt worden, DAVON hätten wir erfahren.
Einziges Argument für die Entlassung ist und bleibt die Verhältnismäßigkeit. Dass für "nur" Sexuellen Missbrauch ein Wegsperren von über 13 Jahre Dauer nicht verhältnismäßig ist.
Hier der Link zum offenen Brief: http://web.archive.org/web/20150320215623/http://ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
Hieraus einige Passagen:
Das mit Kröbers Einschätzung muss im Urteil von 2004 stehen. Vielleicht kommt ja noch der ein oder andere an diese Info ran.
Was dieses Gegenüberstellen von Kröber und Blocher angeht, verstehe ich die Aufregung nicht ganz. Denn unabhängig von der Genese der Minderbegabung kommen beide zu einem für Ulvi K. negativem Schluss: der Erste dazu, dass die Geständnisse wahrscheinlich erlebnisbasiert sind und der Zweite, dass weiterhin Straftaten zu erwarten sind.
In dem offenen Brief an den Richter, der im Januar Blochers Gutachten gefolgt war und die Fortdauer der Unterbringung anordnete, erwähnt Rödel zudem noch Dr. Leipziger, der ebenfalls eine Unterbringung für angemessen erachtete.
Wenn man dann noch das zurückgehaltene Gutachten aus dem Jahr 2013 in Erinnerung ruft und das bewußte Nicht-Entbinden von der Schweigepflicht der Ärzte im Prozess 2014 sowie die mehrfach durchgesickerten Übergriffe auf Mitpatienten dann ist die Sache klar: sämtliche Gutachter und das medizinische Personal, das mit Ulvi K. zu tun hatte, schätzt die Situation so ein, dass weiterhin eine (Rückfall-)Gefahr besteht.
Von einem positiven Gutachten, das die Entlassung letztendlich bewirkt hat, gibt es keinerlei Spur. Und glaub mir, das wäre rauf- und runtergepredigt worden, DAVON hätten wir erfahren.
Einziges Argument für die Entlassung ist und bleibt die Verhältnismäßigkeit. Dass für "nur" Sexuellen Missbrauch ein Wegsperren von über 13 Jahre Dauer nicht verhältnismäßig ist.
Hier der Link zum offenen Brief: http://web.archive.org/web/20150320215623/http://ulvi-kulac.de/html/aktuelles.html
Hieraus einige Passagen:
Sehr geehrter Herr Richter Kahler,
...
Wir wollen nicht, wie von Ihnen erklärt, „mit dem Kopf durch die Wand“, sondern wir fordern endlich nach 13 Jahren Unterbringung die Freilassung und Gerechtigkeit für Ulvi Kulac. Sie sehen seine weitere Unterbringung auf der Grundlage des Gutachtens von Dr. Blocher sowie der Stellungnahme des BKH Bayreuth für erforderlich.
Tatsächlich ist die Glaubwürdigkeit des Herrn Dr. Blocher auf Grund seiner Ausführungen im Gespräch ... in höchstem Maße erschüttert.
...
Dr. Leipziger stellt Ulvi Kulac mit seiner gutachterlichen Stellungnahme hinsichtlich des Prüfungstermins vor der Vollstreckungskammer vom 24.11.2015 im Groben ein „gutes Zeugnis“ aus mit Feststellungen
...
Die Feststellung von Dr. Leipziger,
„Bei einem weiterhin positiven Behandlungsverlauf gilt es zur Auslotung einer geeigneten beruflichen Eingliederung, seine berufliche Leistungs-und Belastungsfähigkeit schrittweise zu erproben. Hierzu ist mittelfristig eine Integration in eine offene Ergotherapie bzw. eine der hiesigen Werkstätten angedacht. Darüber hinaus wird die Fortführung der Elementarbildung auf Grund der fortbestehenden Defizite des Patienten im Bildungsbereich von Bedeutung sein“
ist einfach absurd.
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Dr. Leipziger stellt ohne jegliche Begründung fest, Ulvi könne noch nicht freikommen, da mittel - bis langfristige rechtserhebliche Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erwarten sind.
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