jaska schrieb:Ulvi K. hat Kröber gegenüber gestanden.
Nein. Wenn man die Bruchstücke der Ausschnitte der Untersuchung liest, findet man häufig Ausdrücke wie "Geständnis, was Sie zwar widerrufen haben, aber erzählen Sie was sie der Ermittlern erzählt haben."
Kröber hat sich nur nacherzählen lassen, was Herr Kulac den Ermittlern erzählt hat. Das kann man nicht mehr als Geständnis ansehen.
Tussinelda schrieb:eben, wir kennen die Wahrheit nicht und jeder gute Verteidiger würde seinem Klienten in einem solchen Falle raten, das Geständnis zu widerrufen, die Familie natürlich sowieso, das ist ganz normal.......
In solchen Fällen würde man von einem frühen Widerruf ausgehen. Die Einflussnahme zum Zeitpunkt des späten Widerrufs war begrenzt, da er schon länger in der Forensik war.
Dieser Fall ähnelt er dem Fall Rupp, wo die Angeklagten erst im Gericht ihr Geständnis widerrufen haben. Man muss sich vorstellen, da hat man erreicht, dass mehrere Personen so einen Stuss erzählt haben.
Solche Fälle sind für den normalen Menschen einfach nicht zu verstehen. Was führt Menschen dazu (Mehrzahl), etwas zu gestehen, es aber dann nicht zeitnah zu widerrufen, obgleich es - wenigstens im Fall Rupp - voll der Fantasie der Ermittler (bzw. im Fall Rupp der Nachbarn) entsprang?
Diese Welt ist mir fremd und ich kann daher keinerlei Abschätzungen abgeben, was von solchen Erzählungen wahr oder falsch ist.
Im Fall Kulac vertraue ich daher dem Gericht, dass auch andere Kriterien hatte, den Wahrheitsgehalt zu überprüfen, Kriterien, die man in der kurzen Urteilsbegründung nur oberflächlich angesprochen wurden.