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Peggy Knobloch

98.242 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Vermisst, Leiche, DNA ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Peggy Knobloch

Peggy Knobloch

31.07.2015 um 10:07
Ich persönlich, wäre erfreut- überhaupt nichts mehr aus Ulvi's persönlichem Leben zu hören oder zu sehen... Sorry... aber der Kerl kotzt mich einfach nur noch an...
Mittlerweile wird er ja fast als Held (oder armes Opfer) gefeiert...
Warum?
A. Hat er Kinder missbraucht
B. Hat er sich das Ganze durch sein Geständnis selbst eingebrockt...
C. Gilt er für mich nicht als therapiert - sondern hat den Sinn dahinter überhaupt nicht verstanden...
D. Ist seine Unschuld im Falle von Peggy... für mich nicht erwiesen...

für mich gehört er nach wie vor unter Beobachtung... und damit meine ich jetzt nicht unter die, seiner Familie... sorry, für die harten Worte... aber alle Aufmerksamkeit bzw. Anteilnahme sollte dem eigentlichen Opfer gelten... Sprich: Peggy und den missbrauchten Kindern...


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 10:12
@Hörteissenior
ich krieg die Monatsrente, wetten??
es wird das Wort Opfer fallen - Justizopfer :)

@Nummer33

er wird nicht in die Obhut seiner Familie entlassen GsD.
er geht ins betreute Wohnen, muss / darf in einer geschützten Werkstatt arbeiten und bekommt, wenn ich richtig erinner , einen Bewährungshelfer für die nächsten 5 Jahre sowie Bewährungsauflagen.


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 11:23
http://www.tvo.de/bayreuth-ulvi-kulac-aus-der-psychiatrie-entlassen-153119/



der Applaus hielt sich in Grenzen. :-)


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 12:39
@Hörteissenior, sorry wenn ich zu ungenau war. Ich dachte U.K. ist wegen einem Jungen verurteilt worden. Ob er auch wegen den anderen 20 Kindern rechtskräftig verurteil wurde wusste ich nicht genau. Das Wort "Doktospiele" möchte ich nachträglich zurücknehmen.

Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass ich die Art und Weise wie U.K. nun gefeiert wird in Anbetracht dessen, was er in den Taten die ihm nachgewiesen werden können nicht in Ordnung finde. Es war mein erster Beitrag hier zu dem Fall und ich habe mich bewusst etwas zurückhaltend ausgedrückt, da ich dachte, dass ich wegen meiner Haltung hier anderen auf die Füße trette. Wie es scheint bin ich mit meinem Gefühl hier jedoch nicht alleine.


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 13:11
@Kukurma
Zitat von KukurmaKukurma schrieb:Ob er auch wegen den anderen 20 Kindern rechtskräftig verurteil wurde
Weden der Missbräuche wurde er überhaupt nicht verurteilt, sondern "rechtskräftig"
nach § 20 StGB freigesprochen.
Und deswegen wurde er auch ins BKH eingewiesen, bzw. in der geschlossenen Forensik untergebracht.


Alles andere? Deine Meinung.


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 13:53
@Hörteissenior, danke für die Aufklärung. Muss mal nachschauen auf welcher Grundlage er freigesprochen wurde. Wahrscheinlich weil er als vermindert Schuldfähig galt.
Zitat von HörteisseniorHörteissenior schrieb:Alles andere? Deine Meinung.
Glaubst du, dass ich mich hier in etwas verrannt habe? Oder habe ich etwas übersehen?


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 17:01
@Kukurma

Du hast die Frage zwar an @Hörteissenior gerichtet aber ich Antworte mal .

Als Neueinsteiger bei diesem Fall kannst Du dich erstmal nur verrennen , ich weiß
wovon ich rede.

UK. ist nur etwas für echte Rechts und Psychiatrie Kenner,ich meine ja das nur
Fanatiker was den Grundsatz im Zweifel für den Beschuldigten betrifft den
Kampf um ihn durchhalten konnten.

GR .+ Unterstützer das nutzt alles nichts haben es bewiesen das es keine Beweise
dafür gibt das er Peggy ermordet hat,sie haben es auch geschafft das Gericht
zu überzeugen (sah im letzten Januar zunächst ja gar nicht danach aus ) das man
ihn aus der Forensik entlassen kann.

Spekulativ :ask: denke ich das man wohl von Seiten der Gerichte /Polizei jetzt Ende
Juli (bei XY, hörte sich das so an) den Fall Peggy Knobloch schließen wird,das
UK. heute raus kam vielleicht auch ein Symbol dafür ?


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Peggy Knobloch

31.07.2015 um 22:48
@Zfaktor
Du hast nur vergessen zu erwähnen, dass U.K. erwiesenermaßen Kinder missbraucht hat.


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 08:32
Es gibt viele Medien, die die Entlassung Ulvi K.s thematisieren.
Interessant sind für mich wie immer die, die sich objektiver mit dem Thema auseinandersetzen.

Aktuell leider nur wenige, eine davon die tz:

tz, 31. Juli 2015
http://www.tz.de/bayern/frueherer-verurteilter-mordfall-peggy-ulvi-freiheit-arbeitet-bereits-tz-5308232.html
Nach 14 Jahren: Ulvi in Freiheit - Er arbeitet bereits

...
Von seiner lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes an Peggy hatte er noch keinen einzigen Tag abgesessen, als ihn das Landgericht Bayreuth im vergangenen Jahr in einem spektakulären Wiederaufnahmeverfahren freisprach. Auch diese Tat hatte er – wie die Missbrauchsfälle in seinem Heimatdorf Lichtenberg zuvor – gestanden. Doch anders als die Richter im Jahr 2004 in Hof hatten die Juristen in Bayreuth zu starke Zweifel am Wahrheitsgehalt des Mordgeständnisses, das Ulvi K. zudem mehrfach widerrufen hatte.

Trotz seiner Entlassung aus der Psychiatrie will K. nun nicht nach Lichtenberg zurückkehren. Die Wunden, die das mysteriöse Verschwinden der Schülerin Peggy 2001 gerissen hat, sind noch längst nicht verheilt.
...

Die Freude wurde am Freitag jedoch nicht von allen geteilt. Vor allem die Familien der früheren Opfer von K. sehen seine Entlassung mit Unbehagen. Denn selbst Fachleute aus der Psychiatrie halten den nach einer Hirnhautentzündung im Kindesalter zurückgebliebenen Mann noch immer für gefährlich. Mitpatienten gegenüber habe er sich immer wieder distanzlos gezeigt, heißt es.

Die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Bayreuth wollte seine Freilassung daher zu Beginn des Jahres verhindern: Sein Therapie-Erfolg werde durch den Kreis von Unterstützern gefährdet, hieß es damals. Sie flüsterten ihm ein, er habe ja gar nichts gemacht. Tatsächlich kündigte K.s Betreuerin am Freitag an, dass sie ein neues Wiederaufnahmeverfahren anstrengen wolle, um auch die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs vom Tisch zu bekommen.

Für die nächsten fünf Jahre steht Ulvi K. noch unter Bewährung. Im Klartext: Er genießt seine Freiheit nur auf Probe, einen Fehltritt darf er sich nicht erlauben.



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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 08:36
Und noch was, was die zukünftigen juristischen Pläne präzisiert:

Neue Presse Coburg, 31. Juli 2015
http://www.np-coburg.de/regional/franken/schauplatzregionnp/Ulvi-Kulac-Ich-freue-mich-dass-ich-jetzt-frei-bin;art83463,4249640
...
Rödel kündigte an, dass sie weiterhin gegen den Vorwurf vorgehen will, Ulvi habe die später verschwundene Peggy Knobloch sexuell missbraucht. Vor allem wegen dieses Vorwurfs war Kulac 2004 vom Landgericht Hof in der Psychiatrie untergebracht worden. Für ein zweites Wiederaufnahmeverfahren in dieser Sache hat Rödel den Ettlinger Anwalt Thomas Saschenbrecker verpflichtet.

Wegen Missbrauchsvorwürfen, die andere Kinder betrafen, war Ulvi Kulac schon vor dem ersten Peggy-Prozess in der Psychiatrie untergebracht. Saschenbrecker erläuterte gestern, dass er nur gegen Missbrauchsvorwürfe im Zusammenhang mit Peggy Knobloch vorgehen werde. "Alles andere wäre absurd, das hat er ja selbst eingeräumt", sagte der Anwalt. Dies gelte aber nicht für einen Missbrauch oder gar eine Vergewaltigung der damals neunjährigen Peggy, die Ulvi bestreite. Es steht der Vorwurf im Raum, dass dieser Missbrauch dem geistig Behinderten ebenso wie das später widerrufene Geständnis von Ermittlern eingeredet wurde.

Hierauf gründete das Landgericht Hof 2004 seinen Unterbringungsbeschluss, der zuletzt nach einer Begutachtung im Januar dieses Jahres durch das Landgericht Bayreuth erneuert wurde. Im März hob das Landgericht Bayreuth diese Entscheidung jedoch auf.

Zu den Zukunftsaussichten ihres Schützlings äußerte sich Gudrun Rödel gestern sehr zuversichtlich. Ulvi Kulac habe in den letzten Jahren eine enorme geistige und persönliche Entwicklung genommen und sei zu einem Mann geworden. Dies dürfte zumindest indirekt auch ein Kompliment an die Ärzte, Therapeuten und Pfleger in Bayreuth gewesen sein, die mit Kulac in den letzten Jahren gearbeitet haben.



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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 17:26
Ich persönlich finde es verstöhrend, dass mehrer Medien davon berichte UK sei aus der Psychiatrie entlassen worden. UK war doch nicht in einer Psychiatrie, sondern in der Forensik Bayreuth. (Ich setzte voraus, dass hier den meisten der Unterschied zwischen einer Forensischen Kilink und einer Psychiatrie bekannt sind.) Das Bezirkskrankenhaus Bayreuth hat ja mehrere Psychiatrische Abteilungen. Die Foresnsische Abteilung ist eine andere als die Psychiatrische und die für Kinder und Jugendliche. Ein sexualstraftäter wird wohl kaum auf der gleichen Station Tür an Tür mit Erwachsenen oder Jugendlichen behandelt werden. Die Forensik ist ein psychiatrischer Maßregelvollzug und keine normale Psychiatrie.

Ich finde es problematisch, wenn hier nicht genau differenziert wird in den Medien. Denn so kann leicht der Eindruck entstehen, dass ein Sexualstrafträter einfach nur in die Psychiatrie geht. Somit können leicht die Grenzen zwischen psychische Erkrankungen und Sexualstraftaten verwischt werden. Meiner meinung nach entsteht dadurch leicht eine Art Bagatelisierung.

Ich finde das was da an Botschaften durch die medien transportiert wird nicht gut, so nach Motto, "Es waren ja nur Dokrorspiele", "Er war ja nur in der Psychiatrie, da gehen doch auch ganz normale leute hin, die zB Depressionen haben und auf medikamente eingestellt werden." "Er ist ja ein ganz harmloser. War nur ein Justiz irrtum." ich finde das irgendwie nicht richtig.

Kann mir hier jemand sagen was seit der Anordnung des LG Bayreuth geschehen ist? Im Januar diesen Jahres hiess es noch:

"Die Strafvollstreckungskammer hat sich in ihrem Beschluss intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die weitere Unterbringung des Ulvi K.
noch verhältnismäßig ist.
Sie hatte dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass es sich
bei den Taten, wegen derer die Unterbringung angeordnet wurde, nicht etwa um
„Doktorspiele“, sondern um erhebliche Straftatengegenüber Kindern, auch unter Gewaltanwendung, handelte.
Die Kammer bedauert in ihrer Entscheidung ausdrücklich, dass aufgrund
aktuellungünstiger Einflüsse „von außen“ der sich in
den letzten Monaten abzeichnende Therapiefortschritt, der weitergehende
Lockerungen und die Entwicklung eines Entlassungssettings in den nächsten
Monaten erwarten ließ, dadurch gefährdet erscheint, dass dem Untergebrachten offensichtlich suggeriert wird, er habe „überhaupt nichts“ getan."

https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/presse/15_01_21_pressemitteilung.pdf

Also noch vor einem halben Jahr galt UK noch als gefährlich.


Also was ist geschehen?


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 18:42
So wie ich meine den Anwalt verstanden zu haben, wurde lediglich auf die unverhältnismäßig lange Dauer des Aufenthaltes in der Forensik abgestellt.

Aber bestimmt hat hier noch jemand einen genaueren Wortlaut.


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 20:28
@Kukurma
Ich will mal versuchen, Ordnung in die Sache zu bringen.


Am 21. Januar 2015 ordnete das Landgericht Bayreuth die weitere Unterbringung von Ulvi K. in der Forensik an:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/landgerichte/bayreuth/presse/15_01_21_pressemitteilung.pdf
Darin heisst es u.a.
Die Kammer geht – sachverständig beraten – davon aus, dass von dem Untergebrachten nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Es sei derzeit noch nicht zu erwarten, dass der Untergebrachte außerhalb des Maßregelvollzugs keine rechtswidrigen Taten mehr begehen wird.
Diese Entscheidung hob das Oberlandesgericht Bamberg im März 2015 auf. Die dazugehörige Pressemitteilung wurde nie veröffentlicht, aus diesbezüglichen Zeitungsartikeln geht hervor, dass die Dauer der Unterbringung unverhältnismäßig sei.

T-online, 19. März 2015
http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_73339568/mordfall-peggy-ulvi-k-kommt-aus-der-psychiatrie-frei.html
Der vor zehn Monaten im Mordfall Peggy freigesprochene Angeklagte Ulvi K. wird nun doch aus der geschlossenen Psychiatrie entlassen. Das Oberlandesgericht Bamberg hob die vom Landgericht Bayreuth angeordnete Fortdauer der bereits seit dreizehneinhalb Jahren andauernden Unterbringung des geistig Behinderten auf.
Abendzeitung, 19. März 2015
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.fall-peggy-ulvi-k-wird-aus-psychiatrie-entlassen.01a8b5a6-a000-44a0-8945-49a1197dc886.html
Der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Ulvi K. wird Ende Juli entlassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Der geistig behinderte Mann war 2004 als Mörder der spurlos verschwundenen Schülerin Peggy verurteilt, 2014 aber im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens freigesprochen worden. Das OLG gab am Donnerstag einer Beschwerde gegen den Unterbringungs-Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom Januar statt.
Zwischenzeitlich gab die Staatsanwaltschaft Bayreuth bekannt, dass sie die 3 Verfahren gegen damals 3 weitere Verdächtige einstellte:

Pressemitteilung Staatsanwaltschaft Bayreuth, 18. Februar 2015
http://www.polizei.bayern.de/oberfranken/news/presse/aktuell/index.html/219976http://www.justiz.bayern.de/sta/sta/bt/presse/archiv/2015/04697/index.php
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hat die Verfahren gegen drei Verdächtige im Zusammenhang mit dem Verschwinden der damals 9-jährigen Peggy Knobloch mangels Tatnachweises eingestellt. Wenige verbleibende offene Spuren, die nicht die drei Beschuldigten betreffen, und zukünftig eingehende Hinweise werden in einem noch laufenden Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt weiter mit Nachdruck überprüft.
...
Die Beschuldigten, für die stets die Unschuldsvermutung nach dem Gesetz gegolten hat, haben jeweils jegliche Tatbeteiligung bestritten. Alle Überprüfungsmöglichkeiten bezüglich der drei Beschuldigten sind nun ausgeschöpft worden.

Die Verfahren gegen sie sind nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, da sich jeweils kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklageerhebung ergeben hat. Die Vernehmung einer Vielzahl von Zeugen und die Überprüfung der Spuren haben den Verdacht jeweils nicht erhärtet.

...

Derzeit besteht kein Tatverdacht gegen konkrete weitere Personen. In einem weiteren Verfahren gegen Unbekannt werden allerdings noch die wenigen offenen Spuren und auch zukünftig eingehende Hinweise weiter mit Nachdruck überprüft. Die Bemühungen der Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Verbrechens zu Nachteil von Peggy Knobloch werden also nicht eingestellt.
...



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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 20:32
Bin neu in diesem Thread, lese schon länger immer mal mit, aber die Entlassung von U.K. löst bei mir leichte Bestürzung aus...
Kennt sich hier jemand juristisch so gut aus, dass er mir erklären kann, warum das OLG Bamberg einen Unterbringungsbeschluss gegen den Rat der behandelnden Psychiater aufheben kann? Oder hab ich da etwas falsch verstanden/gelesen. Es wurde doch noch im Jänner auf die Gefahr, die von ihm ausgeht hingewiesen. Unverhältnismässig oder nicht, bestimmt die Dauer der Unterbringung nicht der behandelnde Arzt? Selbst wenn aufgrund der mangelnden Glaubwürdigkeit seiner Aussagen, der Beschluss aufgehoben worden wäre, gibt es doch nach wie vor auch eine Opferseite? Es werden sich doch nicht 15 Kinder den Missbrauch nur ausgedacht haben?


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 21:06
@MaryPoppins
Ärzte entscheiden nicht über die Dauer der Unterbringung. Sie können als Gutachter fungieren und ihre Einschätzung weitergeben.
Die Entscheidung an sich obliegt den Richtern.
Insofern hat das schon seine juristische Richtigkeit.

Und nein, dass sich so viele Kinder sowas ausdenken ist ausgeschlossen.


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 21:08
Danke @jaska, so in etwa habe ich das auch gelesen, leider das vollständige Urteile und die Begründung nicht gefunden.

@MarryPoppins, wenn ich die Begründung des OLG Bamberg lesen könnte, dann könnte ich auch zu den juristischen Einzelheiten mehr sagen.

Was die Unverhältnismäßigkeit betrifft: Diese muss vom Gericht beurteilt werden. Hier würde eine Interessensabwägung stattfinden. Grob zusammengefasst hat ein Mensch ein Grundrecht darauf sich frei fortbewegen zu können. Dieses leitet sich glaube ich aus Art 2 und Art 104 GG. Dieses kann nur eingeschränkt werden wenn von ihm eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehet. Ich nehme an U.K. ist vom Mord an Peggy freigesprochen worden, somit gab es nur einen Grund in weiter in der Forensik ein zu sperren, wenn er weiterhin als möglicher Sexualstraftäter rückfällig werden könnte. Ich glaube, eine Grundlange für seine Unterbringung könnte nach § 63StGB gewesen sein.

§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist. http://dejure.org/gesetze/StGB/63.html

Ich könnte mir vorstellen, dass die Verteidigung von U.K. eines neues Gutachten vorgebracht hat, was besagen könnte, dass von U.K. keine weiteren rechtswidrigen taten zu erwarten sind.

Folge: Seine weitere Unterbringung in der Forensik ist unverhältnismäßig.

Nur leider kann ich die Begründung nicht lesen, somit ist das nur meine Spekulation durch meine marginalen Rechtskenntnissen. Bitte nagelt mich da jetzt nicht drauf fest, ich habe mein Jurastudium damals abgebrochen.

Worauf ich jedoch etwas spekuliere ist, dass das OLG Bamberg auch etwas unter dem Druck der Öffentlichkeit gestanden haben könnte und dieses auch mit zu den Grünen hätte beitragen können, warum das Urteil so ausgefallen ist. Bisher habe ich jedoch leider nur sehr vage Indizien und Mutmaßungen, so dass es eben nur eine Mutmaßung meinerseits ist.


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Peggy Knobloch

01.08.2015 um 21:18
@Kukurma
Zitat von KukurmaKukurma schrieb:Ich könnte mir vorstellen, dass die Verteidigung von U.K. eines neues Gutachten vorgebracht hat, was besagen könnte, dass von U.K. keine weiteren rechtswidrigen taten zu erwarten sind.

Folge: Seine weitere Unterbringung in der Forensik ist unverhältnismäßig.
Ich bin Laie, verstehe das Ganze aber genau andersrum.
Wenn nämlich "nur noch" Sexueller Missbrauch zu Buche steht (und kein Mord mehr), dann muss abgewägt werden, ob eine Unterbringung von 13,5 Jahren noch verhältnismäßig ist. Das hat das OLG Bamberg verneint und die angeordnete Unterbringung aufgehoben.


Von einem neuen, gegenteiligen Gutachten war von keiner Seite die Rede. Dann hätte eher ein Gutachtenstreit angefangen als voreilig die Unterbringung aufzuheben. Dabei hätte die bisherige Unterbringungsdauer keine Rolle gespielt sondern rein die Sachfrage, ob noch Straftaten zu erwarten sind. Eine Unverhältnismäßigkeit wäre dann nicht der Grund für die Freilassung gewesen.

Da wäre jetzt @DoctorWho hilfreich :)


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