@Saxnott555 schrieb:
Für eine Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen reichen neue (belastende) Beweise allein nicht aus. Hierzu bedarf es eines nachträglichen glaubwürdigen Geständnisses des Freigesprochenen oder einer Beweismittelfälschung zugunsten des Freigesprochenen oder strafbarer Amtspflichtverletzungen von Richtern oder Schöffen, die zum Freispruch geführt haben (§ 362 StPO).
Ne bis in idem! Ulvi K. könnte wohl, selbst wenn sich an den Skelett Hinweise auf seine Täterschaft finden ließen, nicht erneut vor Gericht gestellt werden.
Dieses Gesetz ist in meinen Augen sowas von unsinnig... Wer sich das ausgedacht hat, hat sich eindeutig auf die Seite der Täter gestellt. Das gehört unbedingt nachgebessert, wie ja auch der Fall "Friederike Möhlmann"
http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1048901.html#spRedirectedFrom=www&referrrer= zeigt. Wenn Mord nicht verjähren kann, kann auch die Strafverfolgung nie enden.
Für mich stellt sich zudem weiterhin die Frage, wie ein bereits erfolgtes, aber widerrufenes Geständnis in diesem Fall zu bewerten wäre, wenn der Mord nun nachgewiesen werden könnte.
Letztendlich hoffe ich, dass es nicht soweit kommt, und ein anderer Verdächtiger überführt werden kann. Alles andere wäre jetzt der Supergau der deutschen Rechtsprechung.
Ich bin ebenfalls davon überzeugt, dass der Täter aus dem nahen Umfeld kommt und sicher auch schon vernommen wurde.
Finde es komisch, dass die sterblichen Überreste erst jetzt gefunden wurden. Wo waren die Pilzsammler all die Jahre? Dazu wird bestimmt noch ermittelt.