das gesetz ist nicht unsinnig, es schafft rechtssicherheit. wünschenswert wäre jetzt aber eine überarbeitung.
Die von dir angeführte Rechtssicherheit ist doch immer nur eine Sache des jeweiligen Sachstands und der technischen Beweismöglichkeiten. Rechtssicherheit ist für mich daher immer nur eine Momentaufnahme, die jederzeit kippen kann. Das muss im Gesetz berücksichtigt werden, gerade wenn es um ein so schwerwiegendes Delikt wie Mord geht.
Rechtsverbindlichkeit kann für mich nur bestehen, solange die Grundlagen, auf denen das Urteil gründete, konstant sind. In diesem Fall jedoch gibt es nun eine Leiche, einen Leichenfundort und sicherlich noch diverse andere neue Spuren, also keine neuen Indizien, sondern vollkommen neue Sachverhalte, die man nicht unberücksichtigt lassen darf.
@Comtesse schrieb:
planetzero schrieb:
Im Zeitalter der Gentechnologie sollte man auch 2000 Jahre alte Prinzipien hinterfragen dürfen.
Comtesse schrieb: Sehe ich anders. Es gilt zum Glück "Im Zweifel für den Angeklagten". Ein Staatsanwalt sollte schon hieb- und stichfeste Beweise und Indizien haben, BEVOR er jemanden vor den Richter zerrt. Je nach vorgeworfener Straftat ist das Leben so eines Menschen trotz Unschuld danach oft genug zerstört - der Makel des Verdachts bleibt an ihm haften, viele verlieren dadurch Job, Familie, Freunde, Wohnung! Wenn ich mir nun vorstelle, dass sich so ein Staatsanwalt bald keine Mühe mehr machen würde, genug Beweise zu sammeln, weil er ja einen Freigesprochenen später trotzdem wieder und wieder neu beschuldigen kann, wenn er an neue Beweise kommt, dann gute Nacht!
"Im Zweifel für den Angeklagten" da bin ich ganz bei dir und bei geltendem Recht. Angesichts einer nicht vorhandenen Leiche ein Mordurteil zu sprechen, ist für mich ein Hinweis auf einen Indizienprozess, dessen Urteil man immer sehr kritisch betrachten sollte. Wir haben ja auch im Fall Pascal Z. schon gesehen, wohin das führt... Und im Falle Kampusch wurde zum Glück niemand vorsorglich hinter und Schloss und Riegel gebracht.
Solange eine vermisste Person nicht gefunden ist, gilt für mich rein rechtlich eigentlich immer die Vermutung, dass die Person noch leben könnte. Aber bei fundierten neuen Sachverhalten, wie sie im Falle Peggy K. durch das Auffinden der sterblichen Überreste bestehen, kann man doch nicht mehr von demselben Prozess ausgehen. Ein Prozess würde doch nun auf ganz anderen Grundlagen fußen. Das kann doch nicht außer Acht gelassen werden.
Comtesse schrieb:man sollte immer genug Beweise zusammen haben, BEVOR man das Leben eines möglicherweise Unschuldigen zerstört. Hat man diese Beweise noch nicht, muss man warten mit einer Anklage, wartet man nicht, hat derjenige dann halt Glück gehabt, dass er später nicht mehr neu verklagt werden kann wegen derselben Sache.
Demnach wären dann ja die Richter Schuld, wenn Täter weiterhin frei rumlaufen dürfen. Das kann doch auch nicht im Sinne der alten Griechen sein. Es geht doch nicht nur um Rechtssicherheit, sondern auch um Gerechtigkeit und um den Schutz der restlichen Bevölkerung. Der Paragraph (§ 362 StPO) gehört daher nachgebessert, ohne wenn und aber.
Ende: OFF TOPPIC
Molle42 schrieb:Es gab doch die Sichtung eines toten Mädchens im Wald kurz nach P.s Verschwinden. Diese Sichtung erscheint mir sehr plausibel. Danach wurde der tote Körper allerdings an den jetzigen Fundort verbracht. Der Täter hat sich offenbar viel Mühe gegeben, dass P. nicht so schnell gefunden wird.
Würde mich jetzt interessieren, wieweit der Ort dieser Sichtung von dem jetzigen Fundort entfernt ist. Gibt es dazu schon Aussagen?