@Tussinelda Tussinelda schrieb:Ich sehe das Kröber und Blocher zwei völlig verschiedene Aussagen treffen, obwohl beide ja die gleichen Unterlagen haben müssten...
Hatten sie tatsächlich die gleichen Unterlagen? Das kannst du belegen? Womit?
Hat Blocher nicht, möglicherweise mit den ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen (von wem?) nach Auftrag und Vorgabe „begutachtet“?
Nein – hat er nicht ein fachärztliches Gutachten gemäß den Wünschen des / der ihn vergütenden Auftraggeber/s/in verrissen?
Auf welcher Seite seines Gutachtens hat denn ER seine Beweise festgehalten.
Eigentlich lese ich nur Behauptungen. Denn Grundlagen fehlen fast gänzlich.
"... Damals wurde festgestellt, dass Herr Kulac infolge einer Meningokokken-Meningitis 1980 (Blatt 2852/7 u. 2861 Band VI d. Akte) sowie eines Schädelhirntraumas, das sich gemäß den [>57] neu angeforderten Unterlagen 1992 ereignete und als leicht eingestuft wurde, eine organische Persönlichkeitsstörung (ICD-10: F07.0) entwickelte, die zu einer pathologischen Veränderung in zahlreichen psychischen Funktionsbereichen führte. Betroffen waren dabei bei dem Probanden die intellektuelle Leistungsfähigkeit, die Persönlichkeitsausgestaltung sowie die Impulskontrolle. Diese Defizite hatten eine Einschränkung der sozialen Adaptabilität zur Folge, die wiederum die Umsetzung dysfunktionaler Strategien zur Bedürfnisbefriedigung nach sich zog, so etwa im sexuellen Bereich."
http://www.sgipt.org/forpsy/Kulac/BZK-Freilassung/MKA_BGA.htm
übrigens das, woraus auch Hörteissenior zitiert hat, er hat nur die Quelle vergessen
Tausendmal Entschuldigung wegen Nichtangabe der Quelle.
Aber sagt nicht gerade der von dir zitierte Teil aus, dass der Delinquent, da seine „... Impulskontrolle................... Einschränkung der sozialen Adaptilität .... im sexuellen Bereich“ gutachterlich belegt ist, eben nicht auf ................ losgelassen werden sollte?
Ich habe ein kleines Problem.
Weshalb hört man absolut nichts über die Bewährungsauflagen, die wohl zweifelsfrei gegeben sind?
Werden diese Auflagen von G.R., der öffentlichkeitsliebenden Berufsbetreuerin etwa aus bestimmten Gründen "geheimgehalten"?
So wie - aus Rücksicht auf seine Mitbewohner - geheimgehalten werden sollte, wohin der bedarfsachtjährige Bub in seine "betreute Wohnung" einziehen wird? Sie aber, nach meiner Information, über den BR bekannt gab, wann und wo das ist!