@lawine Prof. Kröber hat nach den ihm vorliegenden ärztlichen Unterlagen sein Gutachten erstellt. Und darin heißt es nun mal „folgenlos ausgeheilt“.
Welches Interesse sollte er haben, ein falsches Gutachten zu erstellen, wenn es doch durch diese Unterlagen so leicht zu widerlegen ist.
Einer G.R. lagen diese Unterlagen auch vor. Warum sie augenscheinlich daraus eine Hirnhautentzündung mit Spätschäden durch eine „Staphilokokkenstaphylokokkeninfektion“ macht, sollte man sie selbst fragen.
Eine Erklärung wäre, dass man diesen „Spätschäden“ einiges zuschustern und damit entschuldigen könnte.
Oder hat jemand mitbekommen, dass sie Kröbers Gutachten durch die Vorlage von Beweisen auseinandergenommen hat?
NEIN. Sie beruft sich bei ihren wild um sich Beißereien und Angriffen gegen Alles und Jeden, sicherheitshalber auf „Koryphäen“ wie die Herren Sponsel und den allseits bekannten Ex-Postboten und Hochstapler Gerd Postel.
So führt Prof. Dr. Kröber in seinem Gutachten S. 110f aus: "Im Alter von zwei Jahren und zwei Monaten war der Proband zwar an einer durch Meningokokken bedingten Hirnhautentzündung (Meningitis) erkrankt und wurde fast sechs Wochen vom 21.02. bis 01.04.1980 stationär im Kinderkrankenhaus behandelt. Bereits nach der ersten Woche war unter Penicillin-Behandlung eine deutliche Besserung eingetreten, diese Erkrankung ist auch [>111] nach späteren kinderärztlichen Nachuntersuchungen folgenlos ausgeheilt. Es ist dies auch der typische, gutartige Verlauf bei Entzündungen der Hirnhaut (nicht zu verwechseln mit der Hirnentzündung, der Enzephalitis, die oftmals mit Restschäden ausheilt). Mehrere Nachuntersuchungen, zuletzt noch im September 1983, waren ohne Hinweise auf Erkrankungsfolgen (siehe dies Gutachten S. 8)."
Anmerkungen: Die Familie und auch die Betreuerin sind allerdings fest davon überzeugt, dass die Interpretation Prof. Dr. Kröbers falsch ist und dass Ulvi Kulac nach der Meningitis eindeutig und massiv verändert war. Er sei davor ein echter Wonneproppen ohne Auffälligkeiten gewesen.
Ungeachtet dessen erschüttert natürlich die Uneinigkeit der forensischen Psychiatrie hinsichtlicht der Fragen, woher die geistige Behinderung kommt und welche Diagnose vorliegt.
Das mit dem „folgenlos ausgeheilt“ steht auch irgendwo in den Akten. Ich habe jedoch nicht alles eingescannt und müsste ewig in Kartons suchen.
Also bitte keine Belege fordern.