@Tussinelda DU zweifelst doch an, dass die Hirnhautentzündung folgenlos ausgeheilt ist. Und Du stellst infrage, ob entsprechende Untersuchungen, Befragungen und Feststellungen unternommen wurden, um auszuschliessen, ob zuvor schon eine Beeinträchtigung vorlag.
Also wäre doch ein erster Schritt, diese Dinge abzuklären und erst dann kannst Du ein medizinisches Gutachten so anzweifeln.
konkret:
Tussinelda schrieb:wenn UK angeblich ohne irgendwelche Schäden nach der Hirnhautentzündung entlassen wurde, dann ist er als gesund und ohne Einschränkungen entlassen worden
Ist das so? Woher weißt Du das?
Tussinelda schrieb:denkst Du nicht, man hätte bei diesen ganzen Untersuchungen feststellen müssen, dass das Kind sowieso schon behindert war?
Hat man das nicht? Und selbst wenn nicht, was sagt das aus? Dass die damaligen Ärzte geschlampt haben oder dass in diesem Alter und mit dieser gerade eben überstandenen schlimmen Krankheit ein zweijähriges Kind nur schwierig verlässlich auf Entwicklungsverzögerungen hin zu untersuchen ist?
Tussinelda schrieb:Man hätte VORHER wissen müssen, dass es behindert ist, um auszuschliessen, dass es nicht durch die Hirnhautentzündung entstanden ist
Das kommt auf die Erkrankung an. Mediziner mögen mich berichtigen, aber je nach Erkrankung sind mögliche Folgeschäden gut bekannt und können sogar diagnostisch festgestellt werden (z.B. Schädigungen am Gehirn durch Vernarbungen etc.). Sollte diese Erkrankung derart gewesen sein und man konnte keine Folgeschäden feststellen, so folgt im Umkehrschluss, dass eine später festgestellte Beeinträchtigung nicht von dieser Erkrankung gewesen sein kann. Also aller Wahrscheinlichkeit nach.
Mir will nicht in den Kopf, warum man Medizinern völlig unbekümmert so viel Schlamperei und Unfähigkeit unterstellen kann, ohne dass es dazu eine ganz konkrete Angriffsstelle gibt.
Und überhaupt ist es mir völlig unklar, was das für eine Rolle spielt. Fakt ist, 2001 lag diese Behinderung vor und das in einer sehr individuellen Form und sie war den Eltern und einigen anderen bekannt.