Peggy Knobloch
20.11.2015 um 07:53@emz
Die Regeln für ein Wiederaufnahmeverfahren sind streng. Eine falsche Urkunde kann einer der wenigen Gründe dafür sein.
Aber in diesem Fall hat man gegen dieses Urteil, was die Verurteilung wegen Mordes betrifft, ja schon ein Wiederaufnahmeverfahren erreicht. Das Pulver dürfte verschossen sein, was falsche Urkunden oder Formalien betrifft.
Bleiben noch
http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
http://www.extra-radio.de/nachrichten/Der_Fall_Peggy_geht_in_eine_neue_Runde,15083.html
Die Regeln für ein Wiederaufnahmeverfahren sind streng. Eine falsche Urkunde kann einer der wenigen Gründe dafür sein.
Aber in diesem Fall hat man gegen dieses Urteil, was die Verurteilung wegen Mordes betrifft, ja schon ein Wiederaufnahmeverfahren erreicht. Das Pulver dürfte verschossen sein, was falsche Urkunden oder Formalien betrifft.
Bleiben noch
http://dejure.org/gesetze/StPO/359.html
§ 359 StPOUnd wenn ich die Aussage von Frau Rödel richtig interpretiere, so bereitet man sich auf den Umweg über § 359 StPO Absatz 6 vor. Neue Beweise hätte man schon zum letztjährigen Wiederaufnahmeverfahren auf den Tisch packen müssen und dass seit Mai 2014 so entscheidende Beweise aufgetaucht wären hätte man irgendwie mitbekommen.
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zugunsten des Verurteilten ist zulässig,
...
5. wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht sind, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht.
http://www.extra-radio.de/nachrichten/Der_Fall_Peggy_geht_in_eine_neue_Runde,15083.html
"Ja, das ist die andere Seite. Das steht noch offen, ob's zugelassen wird. Aber das muss ich jetzt schon mal vorab sagen: falls es abgelehnt wird gehn wir sehr gerne auch in eine weitere Instanz, denn bereits in den Akten, die uns vorliegen, aus denen ist ersichtlich, dass kein Missbrauch der Peggy durch den Ulvi vorgelegen hat, denn wir können zeigen wie man ihn ebenso wie beim Mordprozess einfach zu Aussagen gebracht hat, für die nie der Beweis erbracht wurden.