@jaska jaska schrieb: Geht ein Wiederaufnahmeverfahren gegen 1 Gesamturteil oder gegen einzelne dort festgestellte Sachverhalte?
mal ganz untechnisch gesprochen: es kann sich sowohl gegen ein urteil in gänze richten, als auch gegen einzelne dort festgestellte sachverhalte, sofern diese rechtlich selbständige taten sind (das meinst du wohl). daher kommt durchaus eine wiederaufnahme auch für nur einen teil des urteils in betracht.
jaska schrieb:Oder wollen die echt vor den EuGH (Abs. 5)?
dezent hüstel ... der EGMR, der in nummer 6, nicht absatz 5, genannt ist, ist aber nicht identisch mit dem EuGH ...
davon unabhängig würde das auch erst dann funktionieren, wenn sie dort bereits gewesen und gewonnen hätten. ferner müsste das urteil sodann auf diesem konventionsverstoß auch beruhen (sog. relativer wiederaufnahmegrund). diese voraussetzung ist vorliegend aber nicht gegeben.
das ganze wird wohl über die nummer 5 laufen (neue tatsachen und beweismittel).