@MaryPoppins Der gleiche link wie der Deine:
http://www.ulvi-kulac.de/gutachter.htmlDr. Leipziger teilt der Strafvollstreckungskammer Bayreuth mit, dass - ebenso wie Dr. Blocher - noch keine positiv zu beurteilende Legalprognose bei Ulvi Kulac erstellt werden konnte und der Zweck der Maßregel derzeit als noch nicht erreicht angesehen wurde.
Auch Leipziger bezieht sich wieder auf die Aktenlage und fordert eine weitere vertiefte Deliktbearbeitung und Offenheit von Ulvi. Tatsächlich sind die Handlungen von Ulvi, die er vor fast 14 Jahren auf dem Entwickungsstand eines 8-10-jährigen Kindes getätigt hat - als geistig behinderter Mensch nichts Außergewöhnliches. Ulvi hat sich bereits mehrfach in der Öffentlichkeit dafür entschuldigt.
Ulvi hat keinem Kind Gewalt angetan oder Kinder missbraucht mit bleibenden Schäden, wie von katholischen Priestern vollzogen.
Eine weitere vertiefte Deliktverarbeitung - wie von Dr. Leipziger gefordert -, nämlich den “Missbrauch von Peggy Knobloch” aufzuarbeiten, ist für Ulvi Kulac psychisch schwer schädigend und grenzt an seelischer Folter; dennnachweisbar ist ein Missbrauch durch ihn nie erfolgt!!
Es gab so gut wie keine "Deliktbearbeitung" weil U.K. geraten wurde, NIX zu solchen Fragen zu sagen.
Demnach hatte er als (geistig) acht- bis zehnjähriger Sex mit der Dame aus Blankenberg, mit der besinnungslos besoffenen Wirtin der "anderen" Kneipe in Lichtenberg?
Wann und bei wem hat U.K. sich "mehrfach" in der Öffentlichkeit für seine Taten entschuldigt?
Ich bin seit 2004 involviert. So etwas ist mir absolut fremd.
MaryPoppins schrieb:Ulvi hat keinem Kind Gewalt angetan
? Die Akten sagen anderes!
MaryPoppins schrieb:Ulvi hat keinem Kind Gewalt angetan oder Kinder missbraucht mit bleibenden Schäden
Wer hat das rechtsverbindlich festgestellt oder begutachtet, dass keine Schäden vorliegen? Außer natürlich G.R., ihres Zeichens "Rechtsanwältin" und Allroundfachfrau.
Eine weitere vertiefte Deliktverarbeitung - wie von Dr. Leipziger gefordert -, nämlich den “Missbrauch von Peggy Knobloch” aufzuarbeiten, ist für Ulvi Kulac psychisch schwer schädigend und grenzt an seelischer Folter
Wenn es "nur" an Folter grenzt, sollte es doch erlaubt sein.
... denn nachweisbar ist ein Missbrauch durch ihn nie erfolgt!!
Eine glatte Lüge!
Es gab die Missbräuche schon in 2000. Unter anderem mindestens einmal am Vatertag 2000, am Badesee unter der Treppe des Freizeitzentrum, dann mindestens einmal an der Herrmansruh, weitere an/in den Gärten, das Onani.... vor Peggy in seiner Wohnung.
Soll das alles mit dem rödelschen Besen unter den rödelschen Teppich des Verschweigens gekehrt werden?
Wenn G.R. diese festgestellten Fakten auf eskapistische Weise außen vor lässt, muss das noch lange nicht jeder andere auch tun.